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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-01-23 · Heft 4 (23.1.1914) · p. Seite 43

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 4 (23.1.1914)
Date
1914-01-23
Page
Seite 43 (sequence 7)
Language
German
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43 zum Mitleid für unsere Schützlinge erweichen. Jede Spende, auch die geringste, verschafft einem hungrigen Armen Nahrung für einen Tag und eine Lagerstätte für eine Nacht — zum friedvollen Ausruhen auf dem beschwerlichen Wege in eine ungewisse Zukunft. Mas hsbrn die christlichen ThrologenunüDrirstrrsus dem Judentum genommen und womit dafür gezahlt? Von Tr. Marcus Landau. (Lchluü.) l^l>vn dieser Geringschätzung der Tiere gelangte man leicht und gern zur Geringschätzung und Quälerei von Menschen, besonders von Negern. Juden und häufig auch christlichen Bauern. Im Mittelalter begnügte man sich, den Juden das Tragen einer bestimmten Kleidung oder gewisser Schandzeichen (gelbe Lappen) vorzuschreiben oder von ihnen Zoll wie von Waren und Vieh zu erheben. Nach einer Zollordnung des s ü r st l i ch e n H ochst i f t s Eichstädt vom Jahre 1658 zahlte ein Esel bei der Durchfahrt 18 Kreuzer, ebensoviel ein „toter Jud", ein lebender Jud reitend 4, zu Fuß 2 Kreuzer, wenn er über Nacht blieb das Doppelte. Beim Eintritt in jedes der im achtzehnten y, Jahrhundert so zahlreichen deutschen Staaten. Staatlein und freien Städte. mußte der Jude Leibzoll entrichten. Es geschah einmal einem Juden, daß er beim Betreten einer Brücke seinen letzten Groschen als Zoll ausgab, nur üGleäenheitek Herberge des jüdischen Volksvereins. durch Beraubung eines Passanten das nötige Kleingeld vevschafft hätte. Dafür ist er freilich zur Auspeitschung und lebenslänglichem Zuchthaus Verurteilt wordenJ. Wie die biblischen Speisegesetze hat auch das Gesetz über die Sabbatruhe sein eigentümliches Schicksal in Christenlanden gehabt. Schon Jesus hat das Aehrenlesen seiner Jünger am Sabbat nicht getadelt, ja sogar unter Anführung von Präzedentien aus dem Alten Testament gerechtfertigt und erklärt: „Des Menschen Sohn ist ein Herr auch über den Sabbat" (Ev. Matthäus XII, 1—8'). Später hat man den Ruhetag auf den Sonntag verlegt, um, wie bei der Osterfeier nichts Gemeinsames mit den Juden zn haben, und weil man glaubre, Jesus sei an einem Sonntag auferstanden. Man nannte daher nun den heidnischen Tag des Sonnengottes den „Tag des Herrn". Stets aber hat die Kirche über die Heilighaltung dieses Ruhetages gewacht, und die Legenden berichten von wunderbaren göttlichen Strafen, welche die getroffen haben, lvelche am Sonntag arbeiteten. Außerdem traf sie auch die gesetzliche Strafe. Erst in der Aufkläcnngszeit begannen die Regierungen die Verletzungen der Sonntagsruhe minder strafwürdig zu finden. Mit dem Anbrechen der neuen Reaktions- und Rückschrittsperiode in politischer und mehr noch in kirchlicher Beziehung begann man aber von Staats wegen auch die Sonntagsruhe zu erzwingen. Man warf damit den Sozialdemokraten einen Brocken hin und schwächte, den Christlich- Gpeiseraum. Schlafraum. als er zum anderen Ausgang der Brücke kam. fand es sich, daß er einem anderen ..Staat" gehörte, der auch Leibzoll verlangte. Der Arme konnte weder vor noch zurück und würde vielleicht noch jetzt auf der Brücke stehen wie der heilige Johann Nepomuk in Prag, wenn er sich nicht sozialen zu Gefallen, die Konkurrenzfähigkeit der jüdischen Kanflente und Handwerker. In Oesterreich müssen die st AuS Kleins Annalen der Gesetzgebung, Berlin 1791, zitiert in Notteck nnd Welckers Staats-Lexikon Band VH (1847) S. 662. st Auch über die Aehren, lvelche anderen Leuten gehören?

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