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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-01-23 · Heft 4 (23.1.1914) · p. Seite 38

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 4 (23.1.1914)
Date
1914-01-23
Page
Seite 38 (sequence 2)
Language
German
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38 der soziale Gedanke in die Erscheinung. Hier, wo es sich darum handelt. Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besonders abzuwägen, war am besten Gelegenheit, den auf der Religion beruhenden sozialen Anschauungen Ausdruck 51t geben. Es ist erstaunlich, wie in diesen Vorschriften eine große Anzahl Fragen der modernen sozialen Gesetzgebung bereits entschieden ist. Fast überall zugunsten des Arbeitnehmers als des Schwächeren, zugunsten des Arbeitgebers nur, wo es gilt, ungerechte Härten abzuwehren." Daß der Artikel über „Mildtätigkeit" (S. 51 bis 70) von Rabb. Dr. Bergmann in Berlin reich an Lehren des Judentums ist über Menschenfreundlichkeit, ist natürlich. Wir lesen darin, „die Behauptung, die Pharisäer geben Almosen, aber ohne Liebe, ist ein unhaltbares Vorurteil, das einer besseren Erkenntnis des jüdischen Schrifttums weichen wird. Es ist eine Verkennung, wenn behauptet wird, die jüdische Wohltätigkeit wollte nicht dem Nächsten helfen, sondern nur vor Gott ein Verdienst sich erwerben. Ihr Hauptzweck blieb vielmehr, dem Armen in seiner Not Hilfe zu bringen. Die jüdische Wohltätigkeit erstreckte sich im talmudischen Zeitalter auch auf Nichtjuden. Selbst dem Feinde soll die Mildtätigkeit liebend beistehen." Lesenswert sind auch die Ausführungen von Rabb. Dr. Mar Eschelbacher in Düsseldorf über „Die Frau im Judentum" (S. 71 bis 84.) „Männer haben den Bau der Gesellschaft entworfen, und sie haben dabei überall das Weib zurückgedrängt. Heute noch, nach vielen Kämpfen entbehrt die Frau auch in Deutschland der staatsbürgerlichen Rechte, sind die angesehensten Berufe ihr verschlossen, türmen sich starke Schranken vor ihrem Rechte auf. Im Judentum sind diese Hindernisse von jeher geringer gewesen als anderwärts. Hier tritt die Frau mit allen Ehren dem Manne zur Seite in Religion, Recht und Leben." Auch die Abhandlung über „Erziehung und Schllle" (S. 85 bis 97) von Oberrabbiner Dr. Güdemann in Wien belehrt uns, wie schon in altjüdischer Zeit in pädagogischer Hinsicht Anschauungen herrschten, die erst in unserer modernen Zeit zur Richtschnur geworden sind. „Der alle biblischen Bücher durchdringende Grundgedanke des Judentums, der ethische Monotheismus, mußte naturgemäß auch für Erziehung und Unterricht bestimmend sein", heißt es hier. „Dem Hause wird in der Bibel, zumal in pädagogischer Hinsicht eine Bedeutung beigelegt, die es bei keinem anderen Volke des Altertums besessen hat. Was wir Häuslichkeit nennen mit allen den durch den Klang dieses Wortes ausgelösten, warmen Empfindungen des Familienlebens, das ist im Altertum nur im Volke Israels zu finden gewesen, und es ist das Erbgut des jüdischen Volkes geblieben. Schon in früher Zeit ist in Palästina der allgemeine, obligatorische und unentgeltliche Jugendunterricht eingeführt worden, den das klassische Volk des Altertums niemals gekannt hat. Dem jüdischen Erziehungs¬ und Unterrichtswesen ist als das höchste Lehrziel und Bildungsideal vorgesteckt worden, daß die Menschen als insgesamt im Ebenbilde Gottes geschaffene Wesen miteinander sich verbrüdern, wie es der Satz der Thora vorschreibt, den R. Akiba als ihren Hauptsatz bezeichnet: „Liebe deinen Nächsten als deinesgleichen." „Volksbildung" (S. 98 bis 110) ist der Aufsatz des gelehrten Posener Rabbiners Pros. Tr. Bloch betitelt, worin ausgeführt wird: „Was Mose im Unmut darüber, daß ihn selbst sein vertrautester Jünger mißverstanden, als Zurechtweisung sowohl wie als Wunsch geäußert hat: „Wollte Gott, daß das Volk des Herrn samt und sonders Propheten wären, indem der Herr seinen Geist auf sie legte", ist später im Judentum Ziel und Aufgabe geworden. — Esra und seine Schule haben durch die sabbatliche Thoravorlesung dem gesamten Judentum in der Heiligen Schrift ein ideales Vaterland, eine geistige Heimstätte geschaffen, einen Boden bereitet, auf dem die auseinandergesprengten Söhne Judas sich als Mitbürger eines höheren, unsichtbaren Reiches fühlen und zusammenfinden konnten. Es soll hier nur hervorgehoben werden, was für die Bildung der Volksmenge, für die Entwicklung der Volkskultur durch solche Maßnahmen erreicht wurde. Auch der einfache Mann wurde in seinem Sprachsatz bereichert, erlernte sittliche und religiöse Gedanken verstehen, er gewann für seinen geistigen Bedarf einen eisernen Bestand an Stücken aus einer so wirkungsvollen Literatur, wie es die biblische ist. Das geistige und religiöse Niveau aller Schichten und Stände wurde dadurch gehoben." Eine Verherrlichung des Sabbat bildet der Allfsatz (S. 111 bis 119) von Rabb. Dr. Nobel in Frankfurt. „Der Sabbat", so sagt er, „war die große Offenbarung der göttlichen Freiheit. Das Zehngebot verkündet, bevor es den Ruhetag des Sabbat ausruft: Sechs Tage sollst du arbeiten. Die neuzeitliche Anschauung, wonach die Arbeit nicht nur ein wirtschaftlicher Wert ist, sondern auch das sittliche Leben des Menschen begründet und schmückt, ist hier als majestätische Grundforderung alles Wirtschaftslebens vorweggenonunen. - Die Ruhe des Sabbat, die auch der heißen Stirn des Sklaven und der Magd Kühlung spendet, gewährt in Wahrheit dem arbeitenden Sklaven das hohe Gut, dessen Mangel ihn am meisten entehrt: die Persönlichkeit. Den Leidenden, den Heimgesuchten, den Dürftigen, den Sklaven -und dem Fremdling schafft der Sabbat die Rechtssphäre, in der der Anspruch aus Recht, Gerechtigkeit und Glück sich erschließt und immer wieder erworben wird." Den Schluß des Buches (S. 120 bis 127) bilden die Ausführungen des früheren Marburger Universitätsprofessors Keheimrat Hermann Cohen in Berlin über „Das Gottesreich". Was er darunter versteht, gibt er mit den Worten an: „Das Gottesreich ist derjenige Begriff, der alle die sittlichen Motive in sich faßt, welche im modernen Begriffe der Gesellschaft wirksam werden. Das Gottesreich ist der Begriff, aus dem erst der Begriff der Gesellschaft seine innersten Kräfte gesogen hat. Kein Höhepunkt unserer Religion ist in den neueren Zeiten zu solcher Anerkennung gekommen, wie der Begriff des Messianismus. Die Verwirklichung der Sittlichkeit aus Erden, ihrer Aufgaben und ihres ewigen Zieles, dies und nichts anderes bedeutet uns die Idee des Messias. Das Reich des Messias, das ist das Gottesreich." Die schönen Worte, die am Ende seiner Abhandlung über „Recht und Rechtspflege" Justizrat Breslauer gesagt, lassen sich auch trefflich auf den Inhalt des ganzen Buches anwenden. „In einer Zeit, die, wie die jetzige, sich nicht genug damit tun kann, Juden und Judentum herabzusetzen, in der das schlechte Verhalten des einzelnen nicht diesem, sondern der Gesamtheit zu Last gelegt wird, in der aber, was das Judentum Großes und Schönes geschaffen hat, so weit wie möglich herabgesetzt wird, ist es am Platze, zu zeigen, wieweit Recht und Rechtspflege den einzelnen beschirmten und die Gesamtheit deckten, und wie die Juden schon in ältester Zeit und seitdem immer ihr Recht nach Gesichtspunkten regelten, die erst hellte nach langen Kämpfen und nur allmählich zur Herrschaft gelangen." So ist das Buch, das in vornehmer Darbietung aus dem Verlage von Kallfmann in Frankfurt hervorgegangen ist, ein vorzügliches Geschenk des Verbandes der deutschen Juden. Verband und Verlag haben zusammengewirkt, das Buch zu einem geringen Preise erscheinen zu lassen, um es weitesten Kreisen zugänglich zil machen. Es wird auch dem Religionslehrer ein willkounnnes Lesebuch für reife Schüler sein. Wir zweifeln nicht, daß es seinen Zweck erfüllen wird, für den es bestimmt ist, der Verbreitung der Wahrheit zu dienen.

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