Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 1 (2.1.1914)
- Date
- 1914-01-02
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Adelsgesellschast, in der der tendenziöse Berichterstatter für „Nowoje Wremja", Nikanorow, sein Sprüchlein für Mord und Tod der Juden hersagte. Neben den Pogromistischen Berichten über den Prozeß selbst findet die Agitation noch andere Mittel, um fanatische Stimmungen gegen die Juden auszulösen; vor allem sollen diesem edlen Zweck die Messen um Justschinski dienen, die an zahlreichen Orten abgehalten werden, und in Saratow hat eine Messe sogar um zwei Ermordete der fünfziger Jahre stattgefunden, weil auch in jenem Fall das Ritualmordmärchen gespukt und nicht wenige Opfer völlig Unschuldiger gezeitigt hat. In Kiew hatten sich zu einer Agitationsmesse der BischofNikodim und das Mitglied der Gerichtskammer T u t k ew i t s ch zusammengetan. Daß aber alle diese Hetzbemühungen ein Idyll sind im Vergleich zur Sprache des unverhüllt zu Verbrechen aufsordernden Doppeladlers, ist ja selbstverständlich. Was Wunder, wenn die unwissenden Massen dementsprechend von unheimlicher Blutgier erfüllt werden und vor der Möglichkeit' von Ritualmorden eine panikartige Furcht haben. Täglich spielen sich darum wilde Zwischenfälle ab. So wußten dieser Tage die Zeitungen von einem fürchterlichen Vorkommnis in F a st o w, einem Städtchen in der Nähe von Kiew, zu berichten. Dort hat ein Bauer in früher Abendstunde einen Zwölfjährigen jüdischen Jungen namens Paschkow aus einer Menge spielender Knaben herausgezerrt und auf entsetzliche Weise ermordet. Die Spielgenossen des Ermordeten hatten zwar rechtzeitig ein fürchterliches Geschrei erhoben und seine kleinere Schwester war dem Bauern nachgelaufen, aber dieser war schnell mit seinem Opfer verschwunden. Die Eltern suchten dann die ganze Nacht hindurch ihr Kind, aber erst des Morgens erfuhren sie von der Polizei das schreckliche Schicksal des Ermordeten, dessen Gesicht völlig entstellt war und dreizehn Stichwunden aufwies. Der Prozeß Beilis hat also Schule gemacht: hier kommt die Zahl dreizehn in solch entsetzlichem Zusammenhang vor! Nicht umsonst hatten also die Wipper, Samyslowski, Sch'makow und Konsorten immer wieder von den angeblichen dreizehn Wunden des Justschinski geredet; fanatische Bauern haben sich diese Zahl als Leitstern für Racheakte gemerkt und morden bereits unschuldige jüdische Kinder! In einem anderen Falle, der sich! im Gouvernement Lomscha zutrug, war ein jüdischer Kaufmann Ra-; binowitsch ermordet ausgefunden. Da sein Körper vierzig Stichwunden aufwies, so schrieb der niedere Polizist, der das Protokoll aufnahm: „Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Mord zu rituellen Zwecken vollbracht worden ist". Also schon der Mord eines I u d e n z u r i t u e l l e n Z w e ck e n! In solchem Maße ist demnach die Phantasie der Massen erhitzt. Die Regierung selbst ist aber nicht im mindesten bemüht, den Pogromstiftern das Handwerk zu legen. Momentan scheint sie an Pogromen keinen Bedarf zu haben, so daß sie massenhafte Kollektivtätlichkeiten verhindert, aber durch alle ihre Maßnahmen stärkt sie die Pogromstimmung — wohl für spätere Eventualitäten! Während sie einerseits die Presse noch unausgesetzt wegen des Falles Beilis mit Strafen überschüttet und im Gegensatz hierzu Broschüren mit dem Titel „Ein Gedenkbüchlein über den von den verfluchten Juden in den Tod gemarterten Knaben Andrei Justschinski" frei verbreiten läßt, überhäuft sie alle diejenigen, die für die Schuld des Beilis plädiert haben, mit besonderen Beförderungen. So ist B o l d h r e w , der Vorsitzende des Kiewer Kreisgerichts, welches mit dem Fall Beilis sich beschäftigte, zum Vorsitzenden der Gerichtskammer, der Staatsanwalt Tschaplinski, der den Prozeß hervorgerufen hat, zum Senator ernannt worden, der Graf Paschtschenkv-Raswadowskh, der die erste Anklageschrift gegen Beilis versaßt hat, wird Vorsitzender des Kiewer Kreisgerichts, und so in einem fort. Selbst die einfachen Richter und sogar der Ersatzrichter im Prozeß Beilis haben Beförderungen erhall ten. Wie soll nach allen diesen unzweideutigen Zeichen die Beamtenschaft nicht merken, welch wunderbare Karriere ein Ritualmordprozeß ist, wie soll sie also nicht nach weiteren derartigen Inszenierungen trachten?! * Eine andere Notiz „Nachklänge zum Kiewer Nitualmordprozeß" entnehmen wir der „Franks. Ztg.": Schon während des Kiewer Prozesses mutzte man sich fragen, warum Frau Tscheberjak frei herumgehen durfte. Abgesehen von den Verdachtsgründen, die sich während der Zeugenvernehmung gegen sie ergaben, lag ein Grund vor, der eigentlich der Staatsanwaltschaft mehr als nur die Möglichkeit einer Verhaftung gab. Die Tscheberjak war damals schon wegen Teilnahme an einer Diebesbande und Hehlerei zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Sie war sogar schon festgenommen, einige Zeit vor dem Beginn des Prozesses aber freigelassen worden. Wie die „Njetsch" erfährt, ordnete dies der Staatsanwalt Tschaplinski selber an, weil er, vielleicht nicht mit Unrecht, befürchtete, die Aussagen der Tscheberjak könnten auf die Geschworenen einen schlechten Eindruck machen, wenn die Zeugin in Sträslingskleidern erschiene. Den Vorwand für die Freilassung bildete die Einleitung eines neuen Strafverfahrens wegen einer Zweiten Hehlerei. Die Staatsanwaltschaft fand heraus, dieses zweite Vergehen stelle eine „Fortsetzung" des ersten dar, weshalb Wjera Tscheberjak nicht zweimal, sondern ein einziges Mal gerichtet und bestraft werden dürfe. Einstweilen könne man sie freilassen, um sie dann bei Beginn des zweiten Strafprozesses wieder sestzunehmen. Frau Tscheberjak hat inzwischen die logische Schlußfolgerung daraus gezogen, indem sie abermals an einem Diebstahl ' teilnahm; die Polizei hat vor wenigen Tagen in ihrer Wohnung einen ganzen Vorrat kürzlich gestohlener Sachen beschlagnahmt. Wenn die Justizbehörden folgerichtig Vorgehen, so müssen sie auch dieses neue Vergehen als Fortsetzung der. früheren betrachten und die Tscheberjak so lange sreilassen, bis der Strafrichter für. die Generalabrechnung bereit ist. Die kluge Frau hätte es dann in der Hand, diesen Augenblick immer wieder hinauszuschieben, indem sie sich jeweilen einige Wochen vor dem gefährlichen Termin auf einer neuen „Fortsetzung" erwischen ließe. Der Staatsanwalt Tschaplinski ist inzwischen für diese kluge Erfindung und für seine übrigen Verdienste um das Ansehen der russischen Justiz durch die Berufung in den Senat, die oberste gerichtliche Instanz des Landes, belohnt worden. * Der „Freis. Zeitg." wird aus informierten Kreisen geschrieben: „Die Presse hat kürzlich auf die neuerlichen Bestrebungen hmgewiesen, den „Wandervogel" den Zwecken des Antisemitismus dienstbar zu machen, und daran die Erwartung geknüpft, der I u n g - deutsch!and-Bund werde seiner Aufgabe gemäß die Wandervögel vor konfessioneller Engherzigkeit und politischer Verhetzung bewahren. Diese Hoffnung scheint nicht berechtigt. Wenn auch in der Leitung des Jungdeutschland-Bundes vorurteilsfreie, angesehene Mitbürger sitzen, so haben sich doch selbst in diesem Bunde bereits antisemitische Tendenzen breit machen können. Der Einfluß der Herren Baron Mendelssohn, Exzellenz Dernburg u. a. hat es nicht zu verhindern vermocht, daß der antisemitische „D e u t s ch - nationale Handlnngsgehilsenverband" in den Jungdeutschland-Bund ausgenommen wurde. Dessen Vertreter, Herr Alfred Roth-Hamburg, spielt sogar in der Bundesleitung eine maßgebende Rolle. Was also die Gegner antisemitischer Bestrebungen vom Jungdeutschland-Bunde zu erwarten haben, das kann man aus diesen beschämenden Tatsachen ermessen. Ein Bund, der den Vertreter des wüstesten, konsequentesten Antisemitismus in seinen Reihen duldet, wird sich hüten, dem Hervortreten antisemitischer Hetzereien in anderen Jugendvereinigungen zu wehren. Es fragt sich nur, wie lange die jüdischen Mitglieder der Bundesleitung einen solchen Skandal noch mitmachen und mit ihrem Namen decken w o l l e n." Ueber das gleiche Thema spricht sich auch ein Artikel der letzten Nummer der Zeitschrift des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens „Im Deutschen Reich" aus. Darin wird den jüdischen Mitgliedern der Jugendvereine, insbesondere des Wandervogels, der dringende Rat gegeben, nicht a u s z u treten und nicht etwa spezifisch jüdische Wandervogelvereine zu gründen. Wörtlich heißt es dem Aussatz: „W i r -d i'i r f e n -d : m Antisemitis in u s n i ch t das Feld überlassen. Denn glauben wir nicht, daß es nur -darauf ankommt, die Juden aus dem Wandervogel herauszuwerfen, und daß die Hetzerei damit aushören würde, daß der Wandervogel „judenrein" ist. Selbst das wäre schon, schlimm genug. Denn gerade in solchem „antisemitischem Milieu", in dem gar nicht viel über Judentum gesprochen wird, jede Aeußerung aber einen gewissen verächtlichen Beigeschmack hat, da wird in den Kindern dies so gefährliche „ursprüngliche Gefühl" erzeugt, das nachher als unwiderleglicher Beweis für die Berechtigung des Antisemitismus gilt. Aber hier soll ja noch viel mehr erreicht werden. „Die Anwesenheit eines einigen Hebräers