Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 52 (26.12.1913)
- Date
- 1913-12-26
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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bei Verbcindivorstlmb.es. 4. Abends: eventuell Theaterbesuch und Bierabend im goldenen Zepter (Lehrerheim), Schmiedebrücke. üDliffe wach, den 31. Dezember: eventueller ^tnsflug nach dem Riesengebirge. 22 Glogau, 19. Dezember. Wie bereits gemeldet, vollendete am 10. d. M. der langjährige Leiter der hiesigen Synagogengemeinde, Stadtrat Immanuel Landsberger, sein 80. Lebensjahr. Obwohl der Jitbilar allen Ovationen aus dem Wege ging, wurden sie ihm doch im überreichen Maße gebracht. Eine wundervoll ansgestattete Adresse überreichten ihm die städtischen Körperschaften. Ehrengaben seitens der Gemeinde, Anerkennungsschreiben vieler Vereine und eine Unzahl; von Telegrammen und Briefen gingen dem Jubilar zu. Möge der; noch jugendliche Greis noch viele Jahre in solcher Rüstigkeit dem Wöhle seiner Familie und seiner Wirkungsstätte erhalten bleiben. 22 Dresden, 19.. Dezember. Wegen Beschimpf u n g d e r : jüdisch e n R e l i g i o n hatte sich vor der hiesigen dritten Straskannner der Verleger und Redakteur der „Sächs. Landeszeitung" in; Dresden, Ernst Alfred Hugo Meyer, zu verantworten. In Nr. 21 ' der „Sächs. Landeszeitung", einem periodisch erscheinenden Antisemitenblättchen, wurde in einem Artikel mit der Ueberschrist „Die . Jesuitenrede des Abgeordneten Dr. Mangler" behauptet, daß den Juden nachgewiesen werden könnte, ihnen würde für den Meineid im Ko lnid regebet Absolution erteilt. Ferner sei den Juden j erlaubt, Nichtjuden zu betrügen und zu bewuchern. Der Vertreter; der Anklage, Staatsanwalt v. Ehrenstein, gab zu Beginn der Berj Handlung die Erklärung ab, daß er die Anklage nur aus die Be-! hauptung von der angeblichen.Meineidsabsolution durch das Kolnidre- ' gebet beschränke, weil nur hierbei von einer Beschiurpsung der jüdir scheu Religion gesprochen werden könne. Der Angeklagte erklärte, nicht der Verfasser des inkriminierten Artikels zu sein, den habe ein Mitglied des konservativen Landesvereins geschrieben, dessen Namen er aber nicht nennen wolle. Der Vorsitzende, Landgerichtsrnt M ü ck - l i ch, machte den Angeklagten darauf aufmerksam, daß die vom Gericht von christlicher und jüdischer Seite eingeholten Gutachten vernichtend für seine Auffassung seien. Es bestehe absolut kein Anhalt für die Behauptung, daß im Kolnidregebet für Meineid Absolution erteilt wird. Der Vorsitzende verlas ein Gutachten in diesem Sinne voll dem evangelischen Theologen Professor Dr. B e h r. Der Angeklagte bestritt, die israelitische Religion beschimpft zu haben. Er bekämpfe nur das jüdische Volk. Für ihn seien Juden und Israeliten zweierlei. Der als Sachverständige geladene Rabbiner Professor Dr. Winter erklärte, daß die Uebersetzung des jüdischen Gebetbuches in jeder Buchhandlung zu kaufen sei. Er verlas den Wortlaut des Kolnidregebets, in' dein von Eiden, Meineiden usw. überhaupt nicht die Rede ist, nur von selbstauferlegten Gelübden. Der Verteidiger . des Angeklagten, Justizrat Dr. Häckel, verlas dazu aus einem Werke des Antisemiten Fritsch verschiedene Stellen über jüdische Religionsgesetze, die die Behauptungen des Artikels bestätigen sollteil. Der , Vorsitzende verwies abermals auf die vorliegenden Gutachten, in denen die Auffassungen des Herrn Fritsch einer vernichtenden Kritik unterzogen lverden. Es entspann sich dann eine längere religiöswissenschaftliche Kontroverse zwischen dem Verteidiger und dem Sachverständigen. Der Staatsanwalt beantragte Bestrafung des Angeklagten nach § 166 des Reichsstrafgesetzbuchs. Der Verteidiger beantragte in erster Linie Freisprechung für seinen Mandanten, der als Laie den Wortlaut des Kolnidregebets in seiner Weise ausgefaßt habe. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Woche Gefängnis : und verfügte die Vernichtung der Nummern, Platten und Formen der in Frage kommenden Zeitung. In der Urteilsbegründung wurden die Behauptungen des Artikels für falsch erklärt, da ein - Beweis dafür nicht erbracht werden könnte. §2 Streilitz, 19. Dezember. In der letzten Sitzung des mecklen- burgischen Landtags kam die rechtliche Stellung und Organisation der jüdischen G e in e i n d e n i m Herzogtum Strelitz zur . Verhandlung. Ein Reskript der Negierung verlangt, daß die dortigen fünf Gemeinden Neubrandenburg, Neustrelitz, Mirow, Strelitz und - Fürstenberg zu einer einzigen Gemeinde mit dem Sitz in Neustrelitz; zusammengefaßt werden sollen, um sie leistungsfähiger zu machen. Die i Zahl der drei letztgenannten war so sehr zusammengeschrnolzen, daß sie die erforderlichen Mittel für Erhaltung der Synagoge usw. nicht mehr aufbringen konnten, auch die Besetzung der Vorstandsämter wurde schwierig. Die Neuanstellung eines Landesrabbiners an Stelle des bisherigen, vor einiger Zeit verstorbenen, ist bei der jetzigen Organisation nicht mehr möglich gewesen. Das Ministerium, Ab» teilung für geistliche Angelegenheiten, soll die Oberaufsicht haben und : bei allen wichtigen. Angelegenheiten das Genehmigungsrecht. Zu einer Beschlußfassung kam es noch nicht. .Das Reskript wurde der Justizkommission überwiesen. J.A.' München, 19. Dezember. Ein hochherziger.-Freund und Wohltäter der Kinder und Armen -ist mit denn am 14. d. M. verstorbenen Kommerzienrat Moritz Kirchdörfer aus dem Leben geschieden. Der Verstorbene erreichte das hohe Alter von nahezu 80, Jahren und stammte aus Tennenlohe bei Wassertrüdingeu. Als junger Kaufmann kam er nach München und gründete Mitte der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts ein eigenes Bankgeschäft unter der Firma BL. P. Kirchdörfer. Das Geschäftslokal befand sich lange Jahre in der Kausingerstraße gegenüber der Schlüsselpassage, wo heute das große Konfektionshaus von Landauer steht. Die strenge Reellität der Geschäftsführung sicherte dem jungen Unternehmen nach kurzer Zeit einen ansehnlichen Kundenkreis, und in diese Jahre fällt auch die Ernennung Kirchdörfers zum Kommerzienrat. Neben seinen geschäftlichen Verpflichtungen widmete sich der Verstorbene mit Eifer gemeinnützigen Bestrebungen, und als ihm im Jahre 1882 seine Frau durch den Tod entrissen wurde, fand er gerade hierin Trost in seinem Schmerze. In hervorragendem Maße betätigte er sich nicht allein mit seiner unermüdlichen Arbeitskraft, sondern auch in uneigennütziger Weise mit seinen Mitteln bei dem Verein Knäbenhort, dem Verein Kinderschntz, der Israelitischen Kultusgemeinde und im Bayerischen ^Frauenverein vom Roten Kreuz; letzterem gehörte er über 30 Jahre an, und davon -20 Jahre als Schriftführer und Kassierer des Kreisausschusses von Oberbayern. Seine philanthropischen Bestrebungen fanden auch entsprechende Würdigung; so wurden ihm der Michaelsorden 3. Klasse, das Verdienstkreuz für freiwillige Krankenpflege und die preußische Rote-Kreuz-Medaille verliehen. Die Beerdigung des allgemein verehrten Mannes fand am 16. d. M. auf dem alten israelitischen Friedhof statt. Die Halle vermochte die Schar der Trauergäste kaum zu fassen. Es waren unter anderen zu bemerken Mitglieder des Nussichtsrates und der Direktion der Bayerischen Handelsbank und der München- Dachauer Aktiengesellschaft für Maschinenpapierfabrikation in München, des Bayerischen Frauenvereius vom Roten Kreuz, der Freiwilligen Sanitätskolonne München, der Kultusgemeinde und viele Vertreter der Münchener Handelswelt. Nach der tiefempfundenen Gedächtnisrede des Rabbiners Dr. Werner widmeten dem Verstorbenen ehrende Nachrufe Justizrat Ofner für die israelitische Kultusgemeinde, Geheimrat v. Pfister für Aussichtsrat und Direktion der Bayerischen Handelsbank, General v. Mauz für den Bayerischen .Frauenverein vom Roten Kreuz, Oberlehrer Will für den. Verein Kinderschutz, Kommerzienrat Hermann Niedermeier für den Verein der Freunde taubstummer Kinder und Fabrikant Cahmann für die München-Loge. Kranze hatten schon vor der Beerdigung gewidmet Direktion und Anfsichtsrat. der Handelsbank und der München- Dachauer A.-G., der Bayerische Franenverein vom Roten Kreuz, der Verein Kinderschutz in München.und Freiherr v. Pechmann. 22- Nürnberg, 19. Dezember. Der hiesige neue israelitische Friedhof hat neuerdings einen sehr schönen Schmuck in einem Brunnen erhalten, den Frau Witwe Martin. Lebrecht zum Andenken an ihren Gatten gestiftet hat. Das. Werk ist in einer . engeren Konkurrenz Herrn Bildhauer Ph.. Kiitler zugesallen, der die gestellte Ausgabe in überaus glücklicher Weife gelöst hat. Der Brunnen steht gegenüber chein Hinteren Ausgang. der. Gedächtnishalle. In der Mitte des Bassins, auf dessen Rand vier Körbe mit verschiedenen Blumen stehen, erhebt sich eine vier Meter hohe achteckige Säule, von der vier .Seiten mit ornamentalem Schmuck versehen sind. Die Säule ist gekrönt von einer Urne, die von Laubschmuck umgeben ist. In dreiviertel Höhe des Brunnens rieselt aus vier Röhren das Wasser. Das., gesamte Werk ist mit den vier Bänken, die es flankieren, von der Werkstätte für Grabmalkunst M. Jakob in Hardheimer Muschelkalk ausgeführt worden. Es bietet namentlich von der Gedächtnishalle aus einen sehr schönen Anblick, da die von-einer Zypressenhecke ,nach rückwärts abgeschlossene edel schlanke Säule eine wohltuende Unterbrechung in der Reihe der sie umgebenden meist gedrungenen breiten Grabmvnumente bildet. — Bei dieser Gelegenheit sei daraus hingewiesen, daß etwas Baumschmuck, der bisher aus den Grüberreihen verbannt war, dem Eindruck des Friedhofs nicht schaden könnte. Die schönen Grabmonnmente, durch die sich der Friedhof ja aus- . zeichnet, können nur gewinnen. *