Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 52 (26.12.1913)
- Date
- 1913-12-26
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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3 Oesterreich-Ungarn. lv. Wien, 19. Dezember. Der Wiener Arzt Dr. M. Ticho, in Boskowitz (Mähren) gebürtig, wurde vor ungefähr zwei Jahren vom Frankfurter „L e m a a n - Z i o n v e r e i n" als Leiter der Augenklinik in Jerusalem berufen. Bor einigen Tagen kehrte Dr. Ticho zu kurzem Aufenthalt nach Wien zurück und veröffentlichte einen kurzen, nur zwölf Seiten umfassenden Bericht über seine Tätigkeit an der von ihm geleiteten Augenklinik in Jerusalem. Dieser Bericht dürfte die gesamte jüdische Oesfentlichkeit in hohem Maße interessieren und deshalb feien auch hier nur einige Zahlen und Daten angeführt. Vom 1. Juli 1912 bis August 1913, so berichtet Dr. Ticho, wurden 11022 Patienten behandelt. Der eine Monat Mai 1913 brachte 4017 neue Patienten. Der folgende Monat Juni brachte zwar bloß 1912 neue Patienten, hatte aber dafür 3400 Gefamtbehandlungen. „Es sind dies Zahlen, die die anderen Kliniken von Namen um das Dreifache übertreffen." Die Zahl der größeren Operationen betrug 437. An die Augenklinik „Lemaan-Zion" drängen sich Juden, Christen und Mohammedaner aller Länder der Welt. Das Bild der Augenkrankheiten selbst ist von dem einer europäischen Ambulanz sehr verschieden. Der Bericht schließt mit dem Trost, daß mit zunehmender Sauberkeit die Gefahr der Epidemien sich verringern werde. Die reineren und gesunderen Stadtteile Jerusalems -weisen auch die wenigsten Erkrankungen aus. Ein Grund.mehr für die Erbauung gesunder Stadtteile für die breiten Volksschichten.. Es wäre zu wünschen, daß die segensreiche Tätigkeit des „Lemaan-Zionvereins" von allen anerkannt und tatkräftigst gefördert werde. — Bekanntlich hat die „Oesterreichisch-Jsraelitifche Union" in Wien seit Monaten die Schaffung von Zentralstellen für jüdische Wanderer angeregt, um so dem Wanderbettel wirksam entgegenzutreten. Nun schreibt die „Union" in einer ihrer letzten Nummern: Während die böhmische Statthalterei die Bildung des Zweigvereins „Jüdische Kreisarmenkaffe von Aussig" auf Grund der vorgelegten Statuten zur Kenntnis genommen hat, hat die mährische Statthalterei die Bildung der Kreisarmenkaffe von Prerau (Mähren) mit der prinzipiellen Motivierung untersagt, daß die Fürsorge für Wänderarme nicht zu den „religiösen Bedürfnissen" gehöre. Gegen diese gewiß höchst wunderbare Entscheidung ist die Berufung an das Ministerium des Innern ergriffen worden; mit Rücksicht aus diese administrative Behinderung mußte der Beginn der Tätigkeit der Gesamtorganisation einen voraussichtlich kurzen Aufschub erleiden. — U e b e r eine russische P a ß g e s ch i ch t e berichtet das „Jll. Wiener Extrablatt": Ein Wiener Operettentenor wollte mit einer Theatergesellschaft nach Rußland reifen. In Lodz sollte der Sänger zunächst austreten, dann mit seiner Gesellschaft weiterziehen nach Moskau und St. Petersburg. Den Bemühungen, einen Paß zu erlangen, stellten sich Schwierigkeiten entgegen. Aus „konfessionellen Gründen" gewährte man bloß eine Aufenthaltsbewilligung für eine knapp bemessene Dauer. Mit einer solchen aber konnte der Sänger nichts anfangen, feine russische Verpflichtung lautete für sechs Wochen. Während er mit dem Theateragenten und dein Impresario Gedanken über die Lage austauschte, trat ein Unternehmer in das Zimmer, der eine Varietögesellschaft nach Rußland führte. Er hörte von der Verlegenheit und glaubte einen Ausweg gefunden zu haben: „Vielleicht kann ich Helsen. Ich habe fünf Pässe für fünf jüdische Mitglieder meiner Gesellschaft. Ein Herr ist plötzlich erkrankt und muß Zurückbleiben. Ich habe also einen Juden bei der russischen Regierung — gut . . .; wenn es Ihnen v paßt, dann nehme ich den Herrn Operettentenor mit und liefere "ihn franko Lodz." Unter Lachen schloß man den Pakt ab. Kuhlmid. R. K. Kiew, 19. Dezember. Die Affäre Bcilis ist mit dem Ablauf der Berufungsfrist erledigt, nicht aber der Fall Juschtschinski. So fordert das konservative Organ „Kiewljamn" die Gerichtsbehörden ausi endlich die wirklich Schuldigen ausfindig zu machen und sich nicht durch Fanatiker von beit deutlichen Spuren abbringen zu lassen. „Wenn die Negierungsgewalt eine wirkliche Gewalt, nicht jedoch ein-Spielball in den Händen politischer Parteien sein will, ist sie jetzt wenigstens verpflichtet, in dieser Angelegenheit eine völlig unabhängige Stellung einzunehmen und die Affäre nach allen Richtungen hin zu erforschen." Der „Kiewljamn" verlangt von den Behörden, daß sie die Aufklärungen Kraffowskis weiter verfolgen und mit der Verbrecherbande Tscheberjak reinen Tisch machen sollen. Noch seien verschiedene Spuren überhaupt nicht ausgenutzt ja selbst die Tatsache des Geständnisses Singajewskis, des Bruders der Tscheberjak, müsse nochmals nachgeprüst werden; erst ein gemeinsames Aussagen Machalins und des vom Gerichtshof nicht vernommenen Karajew könne ein reales Ergebnis zur Folge haben. Vor allem aber-müsse die „staatliche Förderung der Diebesgefellschäft" ein Ende nehmen. Was der „Kiewljamn" ausführt, ist nur ein Echo der Stimmungen der gesamten Kieloer Bevölkerung. In dieser Weise kann die Angelegenheit, die jahrelang die Oesfentlichleit beschäftigt und dann viele Wochen hindurch in Rußland alle anderen Interessen in den Hintergrund gedrängt hat, nicht abgetan werden. Die Auszeichnungen des Urhebers der Ritualmordversion, des Staatsanwalts Tschaplinski, und des durch sein Resümee berüchtigt gewordenen Gerichtsvorsitzeuden Boldhzew und die unausgesetzten Repressivmaßregeln gegen die Presse wirken nur noch provozierender. Darum ist die Kiewer Bürgerschaft erfreut, daß just der bekannte Nationalist Schulgin die Sache nicht aufgibt und den Kamps für,das Recht mit ungewöhnlicher Energie weiterführt. Wenn die Behörden die von ihnen gegen Schulgin erhobene Anklage wegen Beleidigung der Staatsanwaltschaft nicht noch am letzten Ende selber fallen lassen, so verspricht sein Prozeß eine Wiederholung der wesentlichsten Teile des Prozesses Beilis zu werden. An ähnlichen Willkürakten fehlt es schon im Vorverfahren nicht, an Sensationen dürste aber der Prozeß Schulgin seinen Vorgänger vielleicht gar Übertressen. Denn jeder der von ihm proponierten elf Zeugen wird die Vorgänge im Fall Justschinski von einer neuen Seite beleuchten. So will er zunächst Samhslowski an den Pranger stellen, der zu ihm im Privatgespräch ausdrücklich von der Unzulänglichkeit der gegen Beilis vorhandenen Indizien gesprochen und unmittelbar darauf vor Gericht über die Schuld des Beilis eine mehrstündige Rede, gehalten habe. Ein anderer von ihm propvnierter Zeuge ist der Staatsanwalt Tschaplinski, der in Gesprächen mit einer Reihe bekannter Personen bekannt habe, es liege ihm nicht etwa daran, die Schuld des Beilis, sondern das Vorhandensein eines Ritualmordes nachzuweisen. Im Zusammenhang damit werde der Gendarmerieoberst Iwanow bezeugen müssen, daß er trotz mehrfacher Rapporte über das Nichtvorhandensein irgendwelcher Hinweise auf einen Ritualmord von Tschaplinski gezwungen worden sei, die Ritualmordversion aufrechtzuerhalten. Derselbe Zeuge Iwanow werde vor Gericht aussagen müssen, daß der bekannte Provokateur Kosatschenko seine belastende Bekundung gegen Beilis, wonach dieser ihn zur Vergiftung von Zeugen aufgesordert hätte, nachher selber als erlogen bezeichnet habe. Trotzdem sei die ursprüngliche Fassung der Aussage Kosatschenkos stehen geblieben. In völliger Uebereinstimmung damit seien alle von Iwanow gegen Tscheberjak gesammelten Tatsachen unberücksichtigt geblieben. In solchem Stil ist die lange Eingabe Schulgins gehalten. Man kann sich also leicht vorstellen, von welcher Bedeutung der Prozeß Schulgin werden wird, wenn er tatsächlich zustande kommt. Darum eben glaubt man hier mit Sicherheit, daß die Staatsanwaltschaft die ihr erteilte Ohrfeige ruhig einstecken und den Prozeß hintertreiben ivird. Von Msh und Lern.; — Nach kurzem schweren Leiden ist am 20. d. M. Kommerzienrat L e v p o l d F r i ed m an n im 68. Lebensjahre verschieden. Viele jüdische Vereine und Wohlfahrtseinrichtungen unserer Gemeinde verlieren in dem Heimgegangenen, der eines der angesehensten und eifrigsten Mitglieder der Berliner jüdischen Neformgemeinde war, einen warmherzigen Freund und Förderer. — Das Prädikat Professor wurde dem Privatdozenten an der Berliner lln!- versität Dr. H ermann G r o ß m a n n verliehen. Großmann, der tut 37. Lebensjahre steht, verfolgt in seinen Vorlesungen namentlich die Beziehungen der chemischen Technik zlun Wirtschaftsleben. Bekannt ist sein 1907 erschienenes Werk: „Die' Bedeutung der chemischen Technik für das deutsche Wirtschaftsleben." Aktuelles Interesse besitzt angesichts der Veränderungen im amerikanischen Zolltarif sein im vorigen Jahre erschienenes Buch: „Die chemische Industrie in den Vereinigten Staaten und die deutschen Handelsbeziehungen." Großmänn "hat sich aus verschiedenen Gebieten der Chemie betätigt. — Seinen 80. Geburtstag beging am