Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 52 (26.12.1913)
- Date
- 1913-12-26
- Page
- Seite 614 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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„Unzulässig ist jede Verschiedenheit in der Behandlung der Anträge nach dem Gesichtspunkt des Glaubensbekenntnissesdes- Antrclgstellers oder seiner Zugehörigkeit M Mer gestimmten Religionsgemeinschaft." , s-. - 7' Der Wunsch nach der Einfügung einer solchen Bestimmung üoär dürch' die -grundsätzliche Uebung gegenüber Einbürgerungsgesuchen von Juden - namentlich in Preußen -- gerechtfertigt. Er ist — dies mag vorweggenommen werden — angesichts des Widerstandes der Regierung sowie der Mehrheit -der Parteien gegen jegliche Beschränkung der Staats-, behörde in^ der Ablehnung von Einbürgerungsgesuchen trotz aller Bemühungen nicht erfüllt worden. — Ausnahmen sind freilich nur gemacht worden gegenüber den. Gesuchen früherer Deutscher und ihrer Abkömmlinge; eine dieser -Ausnahmen, - diejenige zugunsten einer mit einem - Ausländer verheiratet gewesenen Frau deutscher Geburt, berührt, weil unter den deutschen Frauen die Ausländer heiraten, der Prozentsatz der Jüdinnen verhältnismäßig größer sein dürfte als der der Andersgläubigen, die vom Verbände vertretenen Interessen und ist von ihm von Beginn der Kommissionsberatungen an betrieben worden. Aber das jedenfalls ist durch unausgesetzte Informierung der Abgeordneten — namentlich der Kommissionsmitglieder durch Mitteilung von Ziffern, von Beispielfällen und von ,amtlichen Bescheiden auf Gesuche jüdischer Ausländer erreicht sworden, daß der Regierung das bisherige Verfahren aufs eindringlichste von Vertretern nahezu aller Parteien vorgehalten wurde, und daß der Vertreter der preußischen Negierung die auch im Kommissionsbericht niedergelegte Erklärung abgab, daß für die preußische Regierung und ihre Behörden das Religionsbekenntnis als solches ein maßgebliches Moment ' bei der Entscheidung über Naturalisationsanträge nicht bilde, und daß ferner der.Vertreter der Reichsregierung die Erklärung abgab (die freilich sich nur auf den Einspruch anderer -Bundesstaaten bezieht, wenn der Staat, in dem der Antrag gestellt ist, bereit ist, den Ausländer einzubürgern): . Ein Bundesstaat darf Bedenken gegen die Aufnahme eines Ausländers niemals, darauf stützen, daß der Ausländer einer Religionsgemeinschaft angehört,'die er in seinem ' eigenen Staatsgebiet.anerkannt hat. ' Wörtliche Wiedergabe nach dein Kommissionsbericht verdient auch das, was der Vertreter der Preußischen Negierung seiner Erklärung hinzufügte: 7 Zu der Behauptung, daß jüdischen Ausländern gesagt sein sollte,-,, so lange sie Juden seien, würden sie nicht naturalisiert, wenn sie aber zu einem christlichen Glaubensbekenntnis übertreten würden, dann ließe sich darüber reden", müsse er erklären, daß der Preußische Herr Minister des Innern es im Gegenteil für unwürdig halte, wenn jemand um äußerer Vorteile willen, sein Glaubensbekenntnis ändere. Seitens seiner Regierung können sogar Fälle angeführt werden ...... in denen der Minister des Innern ein Naturalisationsgesuch gerade aus dem Grunde ‘ abgelehnt habe, weil die Absicht kundgegeben worden sei, um der Naturalisation willen vom jüdischen Glaubensbekenntnis überzutreten oder weil der Uebertritt im Hinblick auf den Naturalisationsantrag schon stattgefunden hatte. Es wäre als ein Erfolg des rastlosen Kampfes um die Durchsetzung der Gleichberechtigung zu begrüßen, wenn diese Grundsätze, nicht mir im Ressort des Preußischen Ministeriums des Innern, sondern in allen Zweigen der Staatsverwaltung endlich zur Geltung kämen. 2. Nach dem zweiten Anträge des Verbandes sollte im neuen Gesetze/deutlich ausgesprochen werden, daß die staatliche Bestätigung eines Ausländers im Kirchendienst auch, wo es sich um den Kultusbeamten einer jüdischen Gemeinde handelt, die Einbürgerung zur Folge habe. Dies war schon in "denk' bisher geltenden Gesetz beabsichtigt, aber nicht genügend zum Ausdruck gekommen. Ein im Anschluß an die Verhandlungen und die Eingabe 1 des' Verbandes zur X zweittzn' LMng: von. der . Fvrtschrithlichen Volkspartei . gestellter Antrag in dieser Eichkung-; wurde abgelehnt. Durch V eine erneute, in Gemeinschaft mit einer >Kpmmrssipn des Verbandes der Synagogenvereine in Berlin und-den/Vororten verfaßte... Eingabe und nochmalige . eindringliche" 'schriftliche^ unb Gründliche Einwirkung must-eine Anzahl, von Abgeordneten fast aller Fraktionen gelang es jedoch, noch-in dritter Lesung einen formell etwas abgeänderten Antrag der Zentrumspartei zu veranlassen, der auch angenommen wurde. ’ — Die Bestimmung lautet danach: ' . „Die von der Regierung, oder der Zentral- oder höheren Verwaltungsbehörde, eines Bundesstaates vollzogene oder bestätigte Anstellung im ..... Dienste einer von dem Bundesstaat anerkannten Religionsgesellschaft gilt . . . als Einbürgerung, sofern 'nicht in der Anstellungs- oder - Bestätigungsurkunde ein Vorbehalt gemacht wird." Man sieht aus diesen wenigen Notizen, wie eifrig der Verband tätig war. Ist ihm auch der Erfolg nicht in allen Dingen beschieden gewesen, so werden hoffentlich seine rastlosen. Bemühungen zur Erlangung völliger Gleichstellung und zur endlichen Durchführung der durch die Verfassung den Juden gewährten Rechte in absehbarer Zeit die gewünschten Resultate erlangen. Me Woche. Berlin, den 22. Dezember 1913. ie unseren Lesern aus früheren Mitteilungen bekannt fein dürste, hat ein- Teil der Lehrer in den Jerusalemer Schulen des Hilfsvereins der deutsche'n Juden einen Streik unter Hin einzieh ung der S ch ü l e r z u r T e i l n ah m e inszeniert, um auf diesem Wege zu erzwingen, daß das Hebräische, abgesehen von der Unterweisung in den Sprachen, ausschließliche Unterrichtssprache wird. Dieser Streik hat. bereits zu Ausschreitungen geführt. Von zionistischer Seite werden jetzt Gerüchte verbreitet über Gewalttaten der Polizei gegen die wegen ihres Streikes vom Amt suspendierten Lehrer. Der wahre Sachverhalt ist folgender: Infolge der drohenden Haltung einer lärmenden Menge in der Straße, an der die Anstalten des Hilssvereins und das Gebäude des deutschen Generalkonsulats liegen, und wegen Entführung von Schülern eilte der deutsche Generalkonsul, dessem Schutze sämtliche Anstalten des Hilfsvereins in Jerusalem unterstehen, herbei und requirierte Polizei. Kein L e h rer wurde gewaltsam entfernt, gegen keinen irgendeine polizeiliche Handlung vorgenommen, trotzdem die suspendierten Lehrer unter Verletzung des Hausfriedens Hetzreden an die Kinder hielten. Wir kommen später ausführlicher auf diese Angelegenheit zurück, sobald Herr Dr. P. Nathan, der gegenwärtig in Palästina weilt, darüber eingehenden Bericht erstattet haben wird. Für heute lassen wir hier nachstehende Erklärung des „Hilfsvereins der Deutschen Juden" folgen: „Die durch die zionistischen Blätter aller Länder verbreiteten unzutreffenden Darstellungen der Vorgänge, welche zu den Revolten aus unseren Schulen in Palästina geführt haben, nötigen uns - zur Richtigstellung. Bis vor wenigen Wochen haben die Zionisten an unserem Schnlprogranune nichts auszusetzen gehabt. Noch aus dem Wiener Kongreß im . September dieses Jahres wurden dankbar die Verdienste des Hilssvereins um die Pflege der hebräischen Sprache anerkannt. Im Oktober fand die Beratung über das Lehrprogramm für die dem jüdischen Technikum in Haifa angegliederte Mittelschule, welche im April nächsten Jahres eröffnet werden wird, statt. Das Technikum steht in keiner organischen Verbindung mit den. Hilssvereinsschulen; es existiert nur eine Personalunion im Vorsitz beider