Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 52 (26.12.1913)
- Date
- 1913-12-26
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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77. Jahrgang Nr. 52 Berlin, 26. Dezember 1913 Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erschriut wöchentlich. Abonnements-Preis: durch den Loch- Handel oder die Post (in Berlin und vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 JTT. — Postscheckkonto 32<\. Begründet ooit Rabbiner vr, Lndwig Philippson Unter Leitung des Geheimen Regierungs-Vals Profestor Dr. Ludwig Seiger Verlag; Rudolf Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition find an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Straße zu richten. Verlag von Rudolf rirosfe, Berlin. ^us dem VIII. Geschäftsbericht des Verbandes der Deutschen y U4J (Ul. Juden. Aon Ludwig Geiger. — Die Woche. — Erholungsheim der Zionsloge von Hannover auf Norderney. Von Lehrer Adolph Rothschild-Achim-Bremen. — Ein berühmter Jurist. Von Dr. Adolph Kohut. — Etwas vom Gebetunterricht. Von Dr. phil. Arthur Rosenthal- Berlin. — Feuilleton: Ter Antisemit. Roman von Ernst Theodor Justn — Literarische Mitteilungen. — Büchereinlauf. Der Gemeindevote (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung deS Judentums"). Berlin, Breslau, Glogau, Dresden. Strelitz, München, Nürnberg, Wien, Kiew. — Von Nah und Fern. . Uns dem VIII. Grlchsktsbrricht drs Verbandes der deutschen Juden. Von Ludwig Geiger. er Verband der deutschen Juden, über dessen Tätigkeit bei Gelegenheit seiner Generalversammlung, 9. November 1913, ausführlich gesprochen worden ist, hat seinen VIII. Geschäftsbericht veröffentlicht. Wir geben im folgenden aus diesem Berichte einen kurzen Auszug. Die apologetische Kommission hat an der Sammlung des apologetischen Archivs unter Leitung von Dr. Bernseld und Direktor Holzmann tüchtig gearbeitet. Sie hat zur Aufklärung zwei Hefte „Vom Judentum" veröffentlicht und will weitere fölgen lassen. Der Schutz der religiösen Interessen erstreckte sich auf folgende Punkte: 1. Sonntagsruhe. Der in der Session des Reichstags 1913/14 vorzulegende Entwurf trägt den Anträgen des Verbandes, betreffend die Behandlung der am Sabbat schließenden Geschäfte Rechnung. 2. Maßnahmen zum Schutze des Schächtens waren im Berichtsjahre nicht nötig. 3. Die Kultusausgaben der Gemeinden: a) Der Verband bemühte sich, Staatszuschüsse zu den Kultuszwecken der Gemeinden zu erwirken. Während der Verhandlungen des Abgeordnetenhauses ließ der Verband den Volksvertretern eine Abschrift der im Vorjahre den Ministern überreichten Eingabe mit einem Anschreiben zugehen. Dem darin gestellten Anträge haben sich sodann in besonderen Eingaben die „Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" und die „Vereinigung für das liberale Judentum in Deutschland" angeschlossen. Der Verband wird weiter..bemüht bleiben, die noch gegen die verlangte Bewilligung geltend gemachten Bedenken zu entkräften und den Weg zu finden, den die Volksvertretung und die Regierung Preußens gehen können und müssen, um den bedürftigen jüdischen Kultusgemeinden des Landes die Erfüllung ihrer religiösen Ausgaben zu ermöglichen, die die Gesamtheit der Glaubensgenossen erstrebt. b) S ch u l v e r h ä l t n i s s e. 1. Anstellung jüdischer Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen. Die mit dem „Deutsch-Israelitischen Gemeindebund" gemeinschaftlich gebildete Kommission hat Ermittlungen über die Zahl der an öffentlichen Volksschulen angestellten jüdischen Lehrer und Lehrerinnen unternommen; entsprechend den auf ihren Ergebnissen beruhenden Anträgen der Kommission hat der Ausschuß Maßnahmen eingeleitet, um die Anstellung von Lehrern und Lehrerinnen an den öffentlichen Schulen dort zu fördern, wo es an solchen trotz des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für diese Anstellung bisher fehlt. Me gesetzliche Grundlage für die Regelung dieser Verhältnisse bildet der 8 40 Abs. 2 des Volksschulunterhaltungsgesetzes von 1906, der „hinsichtlich der Anstellung von jüdischen Lehrkräften zum Zweck der Erteilung von jüdischem Religionsunterricht sowie hinsichtlich der anderweiten Beschäftigung der hierfür angestellten jüdischen Lehrkräfte" aus die „bestehenden Bestimmungen" hinweist. Als solche kommen mehrere Ministerialerlasse in Betracht. 2. Anstellungsverhältnisse der Lehrer in den jüdischen Gemeinden. Im Februar 1913 übergab der Verband der jüdischen Lehrervereine dem Verbände mit der Bitte um Einreichung an den Kultusminister eine Petition, die eine behördliche allgemeine Regelung der vielgestaltigen Anstellungsverhältnisse der Religions- oder Volksschüllehrer in den jüdischen Gemeinden Preußens zum Gegenstände hatte. Eine Erörterung des Eingabeentwurss im Verbände ergab das Bedenken,, eine Einreichung der Eingabe könnte Gegenanträge zur Folge haben, und es wurde daher der Lehrerverband um Beratung der Eingabe in einer gemeinschaftlichen Kommission ersucht. Diese Kommission hat zuerst den ursprünglichen Entwurf und sodann einen von Kommissionsmitgliedern beider Verbände verfaßten anderweiten Entwurf beraten, über den in beiden Organisationen noch nicht endgültig beschlossen worden ist. e) In der Bekämpfung von Zurücksetzungen hat sich der Verband bemüht, gegen die Zurücksetzungen der Juden im Heere und bei der Auswahl von Schössen und Geschworenen tätig zu sein. d) Das Wichtigste sind wohl die Bemühungen des Verbandes betreffend ein Gesetz über den Erwerb der Staatsangehörigkeit. Darüber wird folgendes mitgeteilt: „Die vom Verbände an den Reichstag gerichteten .Anträge betrafen zwei Bestimmungen des Gesetzes: 1. Zu dem Paragraphen des Gesetzes betr. die Voraussetzungen der Einbürgerung (8 7) war beantragt, folgenden Absatz 4 hinzuzusügen: