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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-12-19 · Heft 51 (19.12.1913) · p. Seite 604

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 51 (19.12.1913)
Date
1913-12-19
Page
Seite 604 (sequence 4)
Language
German
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Aus dev Unterhaltung konnte Faitlowitsch die beste Hoffnung für die Zukunft schöpfen. Die Begeisterung, ' die in der Gemeinde herrscht, die treue Anhänglichkeit gerade dieser wichtigen Stadt, ihr Wunsch, an der 'Durchführung der Pläne ' zur Wiedergeburt ihres Stammes mitzuarbeiten, bilden die beste Gewähr für das Gelingen der Unternehmungen zugunsten der Falaschas. Dort hatte Faitlowitsch auch Gelegenheit, einer Hochzeit beizuwohnen, von der er eine 7ehr interessante Schilderung entwirft, die wir jedoch hier mit Rücksicht aus die Raumverhältnisse übergehen müssen. Am 31. März ging es weiter nach Woibeq, wo viele Falaschas verstreut wohnen. Die Karawane aber mußte sich auf der Hauptroute halten, um nicht zu sehr vom Wege abzukommen, und die Falaschas zogen .ihr wiederum entgegen, in eigenartiger Haltung, mit Klageliedern und Trauerzeremonien. Die Falaschas begrüßen nämlich den Verwandten eines kürzlich Verstorbenen, wenn sie ihm das erstemal .begegnen, mit wehmütigen Gesängen- Getje aber, einem der Begleiter Dr. Faitlowitschs, der früher in Europa, feine Ausbildung erhalten hatte, war kurz vorher ein Onkel gestorben, und dies bildete den Anlaß zu'^er^ seltsamen Begrüßung.' . Das Zusammensein selbst war durchaus nicht traurig, denn bald brachen die Freude und die Begeisterung über die Rückkehr der von der Gemeinde fehnlichst erwarteten Mission durch. . - . - In Tscherbitu befindet sich die größte Gemeinde der Provinz Wogara, die wegen der tiefen Frömmigkeit ihrer Mitglieder besonderes Ansehen genießt. Ihr Oberhaupt war bis vor einigen Jahren der greise Abba Arien Deguraba, nach dessen im hohen Alter erfolgten Tode trat an seine Stelle sein jüngerer Bruder Abba- Jmtsa Meheret. Die Frommen von Tscherbitu bilden eine Art'Orden,', leben'wie die Mönche, abgesondert in eigenen Hütten und 'kommen mit den Laien, die nicht zu ihnen gehören, wenig in Berührung.'Sie.müsten sich alles selbst zubereilen, von der Ernte bis zur Herstellung der Speise dürfen nur Brüder herangezogen werden. Jede Berührung mit anderen macht sie nach' ihrer Anschauung Unrein. Sie kehren, wenn, sie mit anderen zusammengekommen sind, nicht in ihre. Hütten zurück, ohne vorher gebadet und ihre Kleider gewaschen zu haben. Im Zustand' der Un-. reinheit ist ihnen jede warme Speise verboten, trinken sie Wasser nur aus nicht gebrauchten Gesäßen, sie netzen dann Honig, trockne/ Früchte und Metreidekörner. Mit einem Wort, sie befolgen den Falaschas gegenüber dieselben Vorsichtsmaßregeln und Reinigungsgesetze wie diese gegenüber Andersgläubigem Am Ende seines Brieses berichtet Dr. Faitlowitsch ein Erlebnis, das so recht zeigt, mit welchen Gefahren diese Reise verbunden'ist, wieviel Unerschrockenheit und Geistesgegenwart sie erfordert. Am 4. April wurde die Karawane in der Wüste in der Nähe des Flüsses Kokotsch von der Nacht überrascht. Bald hörte man ein schreckliches Heulen; Hyänen suchten in der Dunkelheit das Lager zu überfallen und waren den Maultieren schon hart an den Fersen. Die ganze Nacht über mußte die Karawane aus der Lauer sein, die Ohren gespitzt, die Hand am Gewehr. Es wurde auf Leben und Tod gekämpft. Fortwährend hallte es wider von dem wüsten Geheul der wilden Tiere und den Flintenschüssen der sich wehrenden Reisenden. Eine andere Karawane in der Nähe wurde schwer geschädigt, die Faitlowitschs kam mit bloßem Schrecken davon. Erst am Morgen wurde es wieder ruhig. Die Falaschas der Umgegend, die von der Ankunft benachrichtigt waren, kamen auch hier in großen Massen heran, brachten frische Maultiere und holten die Karawane im Triumph nach ihren Dörfern. Ein weiterer Brief,-in dem Dr. Faitlowitsch seine ferneren Erlebnisse schildert, folgt demnächst. * ‘ Aus Rußland kommen wieder höchst bedenkliche Nachrichten: Petersburg, Anfang Dezember. Am 5. Dezember hat der leitende Senat eine in das Leben der Kolonie Turkestan tief einschneidende Entscheidung getroffen. Die sogenannten bucharischen Juden, die isich außerhalb Bucharas angesiedelt haben, werden von jetzt an nicht mehr als russische Untertanen, sondern als Ausländer betrachtet und haben als solche nicht das Recht, in Russisch-Turkestan Grundbesitzen haben. Die bucharischen Juden stammen ursprünglich aus Buchara, wo sie als Nachkommen der in die babylonische Gefangenschaft geführten Juden ein zwar nicht gesellschaftlich ebenbürtiges, aber erträgliches Leben führten und, soweit sie nicht in das russische Turkestan ausgewandert. sind, noch führen. Seit Jahrhunderten sind sie in den Städten des FergaNagebietes heimisch geworden, und seit der Eroberung des Landes durch die Rüsten waren sie das unternehnnmgslustigste, kaufmännischst denkende Element. Sie haben Handel und Wandelder hier nicht der Eroberung vorausgegangen war, gehoben. Die großen Bautnwollsabriken sind alle Gründungen bucharischer Juden, ich nenne an erster. Stelle die heutige Aktiengesellschaft der Gebrüder Wodjajew in Kokand, daneben aber zahllose andere. Sie alle werden jetzt das russische Land, in dem sie so viele Jahre ungehindert und sicher nicht zum Schaden der Kolonie, leben durften, verlassen müssen. Warum? Werl die russische Zivilbevölkerung sich beklagt hat, sie könne gegen die Konkurrenz der bücharifchen Juden nicht aufkommen, da diese durch die ihrer Rasse eigentümlichen Mittel , das Vorwärtskommen den Rechtgläubigen unmöglich mache. Wenn sich diese Begründung nur in einem antisemitischen Blatte fände, würde man nichts dabei findendaß aber eine Senatsentscheidung sie gutheißt, ist erstaunlich. Etwa. 11 Prozent der gesamten Bevölkerung des Ferganatales werden von dieser Maßnahme betroffen werden, falls. sie tatsächlich. durchgeführt wird, und nicht nur dazu da ist, Um, wie fo viele-Judengesetze, umgangen zu werden. Die Bucharen haben..seit mehreren Jahrtausenden mit den Juden zusammengelebt, ohne daß sich in der ganzen Geschichte des Landes ein einziges Gesetz fände, das die Juden als Raffe durch Ausnahmegesetze kennzeichnete; die russische Kolonisationsarbeit hat nun auch diese schöne Errungenschaft europäischer Intoleranz in den fernen Erdenwinkel getragen.; O d e s s a, 10. Dezember. Infolge des Ritualmordprozestes sind 4800 jüdische Studenten beiderlei Geschlechts, die in der zahnärztlichen Schule in Kiew studierten, ausgewiesen worden, und zwar auf -ausdrücklichen Befehl des Gouverneurs von Kiew. Petersburg, 11. Dezember. Der Abgeordnete der Rechten Schetschkow brachte in der Reichsduma einen von 66 Abgeordneten Unterzeichneten Antrag ein, die Korobkasteuer, das heißt, die von den Juden erhobene Schlachtsteuer, auszuheben, den Juden das rituelle Schlachten. von Haustieren zu verbieten -und aus gesetzgebendem Wege die bereits in..Finnland bestehenden Bestimmungen für das Schlachten von Vieh bei Juden einzuführen. ^;W. * ' ' - f Heber bte ä lt eft e p äp stli ch e Judens ch utz bulle entnehmen wir nachstehendes der „Franks. Zeitg." Es handelt sich um eine Bulle von Clemens III., 1188. Sie ist erst vor wenigen Wochen in dem siebenten Heft der von Prof. Dr. W i e d e r h o l-d (Goslar), herausgegebenen „Papsturkunden in Frankreich'" (Nachrichten der K. Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen. 1913) veröffentlicht worden. Das natürlich in dem mittelalterlichen Latein der Kirche verfaßte Dokument, das von dem Papst und 21 Kardinalen unterzeichnet und vom 10. Mai 1188 aus dem Lateran datiert ist, wirft aus die Kulturzustände jener Zeiten grelle Lichter. In der Einleitung erklärt der Papst, er wolle, obwohl die Juden „in ihres Herzens Härtigkeit verharren" und sich weigern, die Worte ihrer Propheten und die Geheimnisse ihrer Schriften richtig zu erkennen, doch „aus christlicher Milde und Frömmigkeit" den Spuren seiner Vorgänger Kalixt, Eugen und Alexander folgen und sie aus ihre Bitten in seinen Schutz und Schirm nehmen. Dann heißt es weiter: „Daher verordnen wir, daß kein Christ sie mit Gewalt gegen ihren Willen nötige, zur Taufe zu gehen, daß aber jeder von ihnen, der freiwillig um des Glaubens willen zu Christen seine Zuflucht nimmt, nachdem er seinen Willen geoffenbart hat, ohne irgendwelche Beschnnpsung zu erfahren, soll Christ werden dürfen. Denn wir glauben ja nicht, daß der den wahren Christenglauben haben kann, der zur Chrtstentause nicht aus eigenem Antrieb, sondern gegen seinen Willen kommt. Auch möge kein Christ sich' unterfangen, ihre Personen ohne Urteil der Landesgewalt zu verletzen, sie zu töten, ihnen ihr Geld zu nehmen oder die günstigen Lebensverhältniste zu verschlechtern, deren sie sich , bisher in dem Lande, in dem sie wohnen, erfreut haben. Auch soll sie niemand in der Feier ihrer Feste durch Prügel oder Steinwürse in irgendeiner Weise stören, und niemand soll von ihnen erzwungene . Dienste fordern, ausgenommen solche, die sie selbst in früheren Zeiten zu tun pflegten. Außerdem verfügen wir, um der Niedertracht und Habsucht schlechter Menschen zu begegnen, daß sich nimand unterstehe, einen Judensriedhos zu schänden oder zu beschädigen oder des Geldes wegen Leichen auszugräben. Sollte aber jemand, der dm Inhalt dieses Dekrets kennt, wider Erwarten aus

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