Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 49 (5.12.1913)
- Date
- 1913-12-05
- Page
- Seite 584 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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fühlbar macht, daß sie nicht von Begünstigungen, sondern von eigner Anstrengung Heil erwarten dürfen." . Der Vorschlag Grattenauers, „das Heiraten der Juden und Christen zu erlauben", findet sich in der mecklenburgischen Konstitution vom 22. Februar 1813 als Bestimmung XII. „Ehen zwischen Christen und Juden sollen hinfüro unverboten sein. Jedoch müssen die Trauungen solcher Ehe-Paare von christlichen Predigern geschehen, auch die aus solcher Ehe erzeugten Kinder allemal getauft und nur in der christlichen Religion erzogen werden." Auch hierbei hat Tychsen mitgewirkt und daraus hingewiesen, daß das grand Sanhedrin nicht nur die Ehe der Juden und Christen untereinander für erlaubt erklärt, sondern sie auch verpflichtet, sich hierin nach dem Cod6 civil zu richten. — Der Rat in dem „Polit. Journal", S. 201: „Die Juden müßten, um sich der erweiterten Toleranz vollkommen würdig zu zeigen, insbesondere die Vorwürfe über ihr Benehmen gegen Christen, weil sie nicht Juden sind, durch Thaten von sich ablehnen", erinnert an drei Vorschläge Tychsens, die seinem Denken entsprachen und von dem Referenten, Regierungsrat Crüger-Schwerin, als Alfanzereien abgelehnt wurden. — Tychsen bezeichnte es als eine Unterlassungssünde des großen Sanhedrin, daß es nicht „den ganzen, von den Talmudisten wider die Nichtjuden geschmiedeten Kram von Geboten, Verboten und Gebräuchen . . . für verlegene Waare der finstern Jahrhunderte zu erklären für gut gefunden hat". „Was also diese Herren versäumt haben, das wird eine weise Regierung am sichersten glücklich zu Stande bringen, wenn durch einsichtsvolle und angesehene jüdische Personen unter Leitung des Oberlandesrabbiners, der Vorsteher und anderer jüdischen Gelehrten I. die nötige Säuberung von Allem, was in das Privatrecht, die Polizei und Gerichtsbarkeit eingreift, vorgenommen werde. II. Daß sie auf eingeschlichene wider alle guten Sitten, Menschen- und Bruderliebe laufende Gewohnheiten ihr vorzüglichstes Augenmerk richten, dahin z. E. gehören: a) das in Berlin schon abgeschasfte Klopsen am Purim oder Hamanssest mit dazu eingerichteten Klappern, fo oft der Name Haman vom Vorleser des Buchs Esther gehört wird, wobei die Nichtjuden auch nicht leer ausgehen. — 2. der Gebrauch am ersten Tage des Osterfests beim 4ten Becher Wein mit Aufreißung der Thür aus voller Kehle Psalm 79,6 zu schreien: „Geuß aus deinen Zorn über die Gojim, die dich nicht kennen, und über die Königreiche, die deinen Namen nicht anrusen", anstatt Gott zu bitten, daß er sie bekehre. 3. die schlimme Gewohnheit im gemeinen Leben unter sich die Nichtjuden und ihre Heiligthümer mit verächtlichen Nahmen, z. E.: Goi, Heide; Schabbas-goi oder Goje oder Goite (der oder die denen Juden am Sabbath dienen); orel ein Unbeschnittener; Scheiketz (ein Gräuel), junger Mensch; 8ebik8e (für schifche Mädchen) eine Gräuliche; gaiiacb (ein Geschorner) Priester; Schmadd (die Vertilgung) Taufe pp. . ..." Hierzu macht Geheimrat Crüger in seinem Votum die interessante Bemerkung: „Von dem, was hier abgeschafft werden soll, muß me sentiente gar kerne Notiz genommen werden. Es sind Alfanzereien, die erst durch öffentliches schon per sc nicht zu soutenirendes Verbot wichtig werden, sonst aber überall keinen Einfluß auf den Staat haben. Gesittete Juden werden dergleichen von selbst lassen, den andern kann man nicht befehlen gesittet zu sein. Und wer verbietet dem Christen, einen Juden Mauschel, und seinen Handel Schacher zu nennen. Dergleichen hört von selbst auf." * Auszüge aus den neuesten Journalen, in welchen über die Aufnahme der Juden zu Staatsbürgern Urteile gefällt worden sind: In A r ch e nh o l z ’ Minerva vom April 1812, Seite 165, Nummer 9, Korrespondenznachricht. Brief aus Berlin, den 19. März 1812. „Sie werden aus unfern Zeitungen ersehen haben, daß der Jüd. Nation Bürgerrechte ertheilt und Bürgerpflichten Aufgelegt sind. In Frankreich war dies Folge der Revolution, bei uns ist es Resultat einer wohlmeinenden Regierung." „Die^ praktische Anwendung dieses Gesetzes wird anschaulich machen, ob unsere Juden sich zu dieser Gleichheit des Anspruchs eignen: ob sie die Vorurtheile der Erziehung und der einseitigen, eigensüchtigen Glaubens- und Religions-Satzungen abgelegt und verworfen haben, wonach sie alle andere Secten verdammten und daher hintergingen. Es wird sich ausweisen, ob sie durch die Handthierung, welche sie Jahrhunderte hindurch getrieben, den großen und kleinen Schacher, nicht so verdorben worden sind, als man sie bisher geglaubt hat. Sollte dieß der Fall sehn, sollten sie immer noch mit Lug und Trug ausgerüstet, keine Ehre kennend, den Christen den Rang ablaufen, sollten sie immer noch keine Lust zu Handwerken und zum Ackerbau bezeigen, nur immer ein Strebeziel annehmen, Geldhandel und Geldverdienst, sollte es immer noch von ihnen heißen: „Der Jude lebt nur, um zu verdienen, statt daß Andere verdienen, um zu leben, so würde die Regierung sehr bald jenes Gesetz zurücknehmen und die Juden mehr als je einschränken müssen." ' Ich will nicht vorlaut der Erfahrung zuvor eilen, und Unglück prophezeien, aber ich will nur ungefähr andeuten, ums wohl erfolgen möchte." Schon seit alten Zeiten waren die Juden bei uns einheimisch — wahrscheinlich wegen der Nähe von Pohlen, und dann auch wegen der Toleranz, die bis auf Grattenauers Allarmirung lange Zeit zum guten Ton gehörte. In Schlesien dursten die Jvlden nur in Glogau, Breslau und einigen Oberschlesischen Städten wohnen; hier erlaubte Fried er ich ihnen 12 Procent Zinsen zu nehmen, jedoch nie von einem' höhern Capital, als 500 Dhaler an Werth. Sie bemächtigten sich des ganzen Geldhandels, und in Schlesien war nach dem siebenjährigen Kriege der Adel völlig in ihren Händen. Deshalb waren denn die Staats-Geld-Jnstitute, Banken, Seehandlung, Lombards und Crodit-Systeme der Landschaft so mächtig als wohlthätig. Aber nicht lange dauerten die wohlthätigen Folgen dieser Institute, die Juden wußten solche unterzuordnen; als Herren des Geldes, und nur darauf erpicht, sich stets dieses Talismannes zu bemächtigen, liehen sie dem. jungen Adel, agitirten mit den Pfandbriefen und Hypotheken, verwandelten den Güter-Handel in Güter-Schachern, machten beweglich, was unbeweglich war, unternahmen ausschließend große Staats-Gewerbe, Lotto, Post, Fourage-Lieserung u. s. w. Sie waren es, die 20 Millionen baares Geld für Papier nach Polen sandten, welches die Pohlen unter der Rubrik wieder gaben; sie waren es, die die Aermeren kleideten, und Posamentirer, Goldsticker u. s. s. zu ihren Tagelöhnern machten; sie waren es, die 1805 das Getreide zu einem Preise emporschnellten, daß der Arme verhungerte; sie waren es, die dem Staate Millionen an Abgaben nahmen, und auswärtige Maaren einschwärzten. Nichts konnte dagegen der seit 10 Jahrein ermunternde Judenhaß Helsen, denn sie hatten Einfluß, sie lebten in Brüderschaft. mit den Advokaten, behielten in allen Proceßen Recht, kannten stets quod licet, ohne sich an das quod honestum zu kehren, liefen dem Staate in der Besoldung seiner Diener den Rang ab. Ihre Freunde sagen, das mußten sie, dazu waren sie durch unsere unmenschlichen Gesetze gezwungen; sie fetzten der Gewalt die List entgegen: man gebe ihnen Gewerbe-Freiheit, u u d sie werden schon besser werden. Den Vordersatz gebe ich zu, den Nachsatz nicht. Sie werden das Land überschwemmen, sich in Alles mischen, betrügerische Mittler werden zwischen rohen Prvducenten und Konsumenten. Sie werden alles wohlfeiler und verfälscht verkaufen. Sie werden sich des Eigenthums, des Grundes und Bodens bemächtigen, ohne ihn zu bearbeiten, sie werden Zldel, Bürger und Bauern zu ihren Heloten herabwürdigen. Statt ihnen Thür und Thor zu öffnen, würde ich vorgeschlagen haben: 1) allen Juden Bürgerrechte zu geben, die keinen Geldhandel treiben, sondern Handwerke, Ackerbau, Kunst und Wissenschaft, 2) das Heirathen der Juden und Christen zu erlauben, 3) allen Judenkindern Bürgerrechte zu versprechen, die christliche Schulen besuchen würden. 4) Alle Juden zum Militärdienst zu zwingen. v. Bricevitz eigentlich Grattenauer. Zeitung für die elegante Welt vom Jahr 1812 wird S. 101 einer Zeitschrift sub tit.: Die Musen — von Baron de la Motte Fouqus und Wilhelm Neumann. Erstes Quartal, Berlin, bei Saalfeld 1812, gedacht, in welcher vorkommt: 1) Buttmanns Abhandlung