Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 48 (28.11.1913)
- Date
- 1913-11-28
- Page
- Seite 571 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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571 § 35. Der Gottesdienst in der tannaitischenZeit. I. Vor der Zerstörung des Tempels. 1. Aus einigermaßen gesichertem Boden bewegen wir uns nicht vor der tannaitischen Zeit, in der Mischna finden wir zuerst zusammenhängende Nachrichten über Form und Inhalt des Gottesdienstes. Zwar stehen wir dann vor der Schwierigkeit, daß die Mischna, wie sie uns vhrliegt, erst um das Jahr 200 redigiert ist, daß die vielen anonymen Sätze in ihr nicht immer genau datierbar sind, allein vielfach sindwir doch durch die Parallelen Quellen über die Namen der an einer Institution beteiligten Autoritäten unterrichtet und dadurch in der Lage, die Zeit feftzustellen, in der sie ins Leben tritt oder als bereits vorhanden vorausgesetzt werden muß. Für die Geschichte des Gottesdienstes ist die Mischna als eine s P ä t e Quelle anzusehen, selbst in ihren ältesten Teilen zeigt sie die Entwicklung in einem schon weit vorgeschrittenen Stadium, die Grundformen, der Ausbau des öffentlichen Gottesdienstes sind bereits abgeschlossen und haben im wesentlichen dieselbe Gestalt wie heute. Und doch muß eine lange und nicht immer friedliche Bewegung voraufgegangen sein, ehe es zu einer derartigen Befestigung der Einrichtungen kommen konnte. Am Beginne unserer Zeitrechnung bilden der Gottesdienst und die Hauptgebete den Gegenstand schulmäßiger Erörterung, sie haben den Charakter des Selbstverständlichen und Unbefangenen eingebüßt, die Formen sind derart eingebürgert, daß sie lehrhaft werden, ihre Berechtigung, ihre Anwendbarkeit, die Möglichkeit und Zulässigkeit von Abweichungen werden studiert, von den Theologen besprochen, sogar schon kasuistisch behandelt. Der Gottesdienst ist allgemein bekannt zu einer so verbreiteten Sitte geworden, daß er als uralte mosaische Institution gilt; als solche sehen ihn Philo und Josephus ebensowohl an wie die Autoritäten des Talmuds. An seiner Berechtigung und Verbindlichkeit wird auf keiner Seite gezweifelt, alle Richtungen, soweit sie sonst auch auseinandergehen, sind in diesem Punkte einig; überall, wo Juden wohnen, finden auch regelmäßig gottesdienstliche Versammlungen statt. 2. In der ersten Zeit hatte sicherlich nurMe Gemeinde ihre festgesetzte Gebetordnung und ihre bestimmten Gebetzeiten. Der Privatmann betete, wann sein Inneres ihn dazu trieb und was seine Frömmigkeit ihm gerade eingab; beim öffentlichen Gottesdienste hörte er schweigend zu, er beteiligte sich nur durch die Responsen und durch das stille Gebet am Ende, wo er, wenn auch mitten in der Gemeinde, doch wiederum mit sich allein war. Nunmehr aber ist es anders geworden und gerade das bezeugt die weitgedieheste--Verbreitung ugd , Anerkennung des Gottesdienstes,' daß das" Gebet' niHt' mechv^ ausschließlich- Gemeindegebet ist, sondern daß der einzelne sich ebenfalls zu denselben Gebeten für verpflichtet hält. Die Liturgie ist zum Gemeingut geworden, ein jeder kennt und wiederholt sie täglich. Der Gottesdienst hat das gesamte Volk gewonnen, er beherrscht das ganze Leben. Nicht nur, daß zur Gebetstunde das Gotteshaus ausgesucht wird, die Handwerker und Arbeiter unterbrechen ihre Arbeit und beten (Ber. II, 4), man betet auf der Wanderschaft, manche Leute lieben es, an den Ecken, aus den Gassen zu stehen und öffentlich zu beten (Mtth. 6, 5). Welch unermeßlichen Wert die tägliche Andacht, die Weihe einer Stunde am Tage, die Verbindung zwischen Irdischem und Göttlichem, die Erhebung des Alltags zum Festtage für die Entfaltung der Religiosität, für die Vertiefung der Frömmigkeit gehabt hat, kann hier nicht weiter ausgeführt werden. 2000 Jahre des religiösen Lebens im Judentum, Christentum und Islam legen ein beredtes Zeugnis dafür ab. Die Faktoren, die aus diese Entwicklung, eine der wichtigsten in der Geschichte der Religionen, eingewirkt haben, vermögen wir nicht mehr zu ergründen. Sicherlich haben I einzelne Fromme, berühmte Beterwie der Kreiszieher Omas, wie R .Chanina b. Dofa, Einfluß darauf geübt, aber es darf nicht übersehen werden, daß die gesamte Richtung der pharisäischen Frömmigkeit auf Vergeistigung der religiösen Formen, auf die Entfaltung der Persönlichen Religiosität abzielte. Es gab weite Kreise und Gruppen von Frommen (DWinn QN'ON ^pWl), von denen berichtet wird, daß sie besonderen Wert daraus legten, frühzeitig mit dem Gebet zu beginnen und es in tiefer, weltabgekehrter Andacht zu verrichten. Ob sie aus den Kreisen der Essäer hervorgegangen waren, und wie groß das Verdienst dieser Sekte um die Ausgestaltung des Gottesdienstes anzuschlagen sein mag, können wir heute nicht wehr sagen. Sehr wahrscheinlich ist es nicht, daß die Partei der Weltflucht zur Nachahmung anreizte. 3. Infolge seiner Verbreitung hat der Gottesdienst einen anderen Charakter angenommen, die Belehrung tritt zurück, der Hauptzweck wird jetzt Gebet und Andacht. Das Bekenntnis, das I7OT. wird zwar wie früher rezitiert, der ursprüngliche Sinn der Schriftstellen ist jedoch vergessen, sie werden schulmäßig ausgelegt, es wird die Pflicht des zweimaligen täglichen Gebetes, die Pflicht der Denkzeichen .fYllIÖ daraus abgeleitet; die einen bürgern sich so ein wie das andere, sie werden beide von äußerlich gerichteten Menschen oft genug mißbraucht worden sein (Mtth. 23, 5), sind aber weit häufiger eine Anregung zur geistigen Erhebung gewesen. Ebenso sind die Gebete für die Wochentage von denen der Sabbate und Feste bereits unterschieden, man ist daran, weitere kasuistische Differenzen zu erörtern und einzuführen. Die Traktate Berachot, Rosch ha Schana, Taanit, Megilla geben uns ein Bild davon, wie weit -einzelne Gebete und gottesdienstliche Einrichtungen bereits einen bestimmten Charakter angenommen haben, wie weit ihre Verbreitung gediehen ist, und wie die Erörterung in den Schrsiembetrieben wird. Eine ausführliche und erschöpfende Darstellung des Gottesdienstes wird in keiner alten Quelle geboten, seine Einrichtungen werden als allgemein bekannt und jedermann zugänglich vorausgesetzt. 4. Betrachten' wir den Gottesdienst, soweit er aus der Mischna zu entnehmen ist. Er besteht aus zwei Teilen, aus Schriftvorlesung und Gebet. Das Gebet hat seinerseits zwei Hauptstücke, -jpKVip und n^SfV Das wird beim Morgen- und Abend-, die beim Morgen- und Nachmittagsgottesdienst gebetet. Zum XtotP gehören die drei biblischen Abschnitte, am Abend jedoch, wurde der dritte fortgelassen. Im Morgengebet gehen ihm zwei Gebetstücke voraus, und/eines folgt, im Abendgebet sind es beidemal je zwei. Von - -den beiden-worarrsgehenden ist das eine das spezielle.Morgen¬ oder Abendgebet, während das zweite den Dank für die Offenbarung enthält; von den nachfolgenden bringt das erste die Anerkennung des Bekenntnisses und damit ist der Dank für die Befreiung aus Aeghpt-en verbunden. Das dem Abend eigentümliche zweite Stück jedoch toS'OEH) bildet den Ersatz für die fortfallende es enthält die Bitte , um Gottes Schutz in der Nacht. Der Wortlaut der beiden Gebeten gemeinsamen Stücke braucht nicht verschieden gewesen zu sein,.noch heute weisen sie große Aehnlichkeiten auf, die auf ursprüngliche Gleichheit schließen lassen, selbst die einleitende Lobpreisung *yiK' nrr kann, da sie von Erschaffung des Lichtes und der Finsternis zugleich handelt, unterschiedslos für Morgen und Abend verwendet worden sein. Wie das Bekenntnis an allen Tagen des Jahres das gleiche ist, so war auch dieser Teil der Gebetordnung für alle Tage derselbe. Die war das Bittgebet schlechthin, in ihr, aber auch nur in ihr, trug die Gemeinde Bitten vor. Aus wie vielen Teilen sie damals bestand, ob die Einteilung überhaupt eine einheitliche war, läßt sich nicht mehr mit Sicherheit sagen. Wir wisien nur,- wie sie gegliedert war; der Anfang war hymnisch, der