Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 47 (21.11.1913)
- Date
- 1913-11-21
- Page
- Seite 564 (sequence 12)
- Language
- German
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564 Errungenschaft" ihre Stütze in der ihrem Einfluß nach stärkstem Politischen Partei findet und ihr damit Dauer auf unabsehbare Zeiten verliehen ist. Neben den katholischen und evangelischen Schulen können da, wo es bisher schon üblich war, oder wo. .in Zukunft ganz besondere Gründe vorliegen. Schulen unterhalten werden, an denen gleichzeitig evangelische und katholische Lehrer anzustellen find. „Diesefür die beiden christlichen Konfessionen gemeinsamen Schulen sind die v i e l g e r ühmt en Simultänschulen." § 40 Abs. 2 des Gesetzes bestimmt: „Werden die in den §§ 35 bis 39 erwähnten öffentlichen Volksschulen von jüdischen Kindern besucht, so finden bei der Aufbringung der Kosten für die Erteilung von jüdischem Religionsunterricht und hinsichtlich der Anstellung von jüdischen Lehrkräften an diesen Schulen zum Zwecke der Erteilung von; jüdischem Religions unterricht'sowie hinsichtlich der anderweitigen Beschäftigung der hierfür angestellten jüdischen Lehrkräfte an diesen Schulen die jetzt bestehenden Bestimmungen bis auf weiteres Anwendung." Dieser Paragraph besagt also: An der öffentlichen Volksschule kann zu dem angedeuteten Zweck ein jüdischer Lehrer angestellt werden, der nebenher auch mit solchem Unterricht betraut werden darf, „dessen Erteilung an christliche Kinder kein Bedenken hervorruft"., Nach der geübten Praxis erhält der jüdische Lehrer an den genannten Schulen kein K l a s s e n o r d i n a r i a t > außerdem ist ihm verwehrt, sogenannten Gesi nnungs unier r-ich t z u erteilen, d. h. im Deutschen und in d e r G e s ch ich t e z u unterrichten. Die jüdischen Lehrer an unseren i Simultan schulen sind also Lehrer zweiten Ranges. Besser gestellt sind die Lehrer an den jüdisch-christlichen Schulen, von denen aber in Preußen nur noch 6 oder 7 bestehen. Diese Schulen sind aus der Vereinigung jüdischer und christlicher Schulsozietäten zu einer-gemeinsamen Schulsozietät entstanden. An ihnen' sindauch die jüdischen Lehrer vollberechtigt. Aber auch die Zukunst dieser Schulreform ist besiegelt. Im Kommissionsbericht A. H. S. 323 heißt es: „Die Schlußfolgerung des Vorredners, diese Schulen könnten überhaupt nicht r e k o n f e s sionalisiert werden lediglich', weil ein jüdischer Lehrer an ihnen amtiere — ist insofern nicht richtig, als, wenn es b ei .den best eh enden Verhältnissen bleibt, der- Staatdas Recht h a t, d i e Konfession der Lehrer zu .b estimmen." S o m üs s en w i r, w o l l e n w i r ü n s d i e S e l b st a ch t un g bewahren u n d n i ch t a u s u n s e r g u t e s Recht v e r z ich 4 t e n, zur G r ü n d u n g e i g e n e r S ch u l e n sch reite n. 2. Der j ü d i s ch e R e l i g i o n s u n t e r r i ch t an der christlichen Volksschule kommt nicht zu seinem Recht, weil es trotz aller Bemühungen bis jetzt fast nirgends gelungen ist, mit behördlicher Genehmigung das Uebersetzen der Gebete und des Pentateuchs in den Lehrplan auszunehmen. , So kann mithin die Behauptung der Gegner, für die religiösen Bedürfnisse der jüdischen Kinder in den „Simultanschulen" werde durch die Anstellung einer jüdischen Lehrkraft gesorgt, nicht von ausschlaggebender Bedeutung sein. Aber auch die Versorgung der jüdischen Kinder der christlichen Volksschulen öder Simultanschulen mit Religionsunterricht in besonderen Religionsfch u l e n ist nur ein Surrogat. Die Kinder empfinden die „Ueberstunden" als Last, der Lehrer ist in bezug aus Disziplin, Verknüpfung des Religionsunterrichts mit den übrigen Unterrichtsfächern in seiner Wirksamkeit beschränkt. Die Forderung nach jüdischen Volksschulen wird ferner aus folgenden religiösen und pädagogischen Gründen gerechtfertigt: a) D i e Feier der Sabbate und Festtage kann nur durch die jüdische Volksschule erzielt werden. b) Nur in der jüdischen Volksschule ist eine Beziehung des Unterrichts auf das Leben — Stärkung des. Selbst- - gesühls, Ausrüstung mit Wissen zum Zweck der Verteidigung des Judentums — möglich und durchführbar. e) Die jüdische Volksschule ist in erster Linie geeignet, Charaktere zu bilden, die alle Angriffe aus das Vatererbe und auf die eigene Persönlichkeit abwehren und allen Versuchungen zum Abfall und zur Untreue Widerstand entgegensetzen. 3. Aber auch finanzielle Erwägungen, die bei dem Rückgänge der kleineren und mittleren Gemeinden und der dadurch verursachten Leistungsminderung schwer ins Gewicht fallen, sprechen für die Gründung jüdischer Volksschulen. ' :a) ' D i e L ä st en d e r G e nt e i nd e n w e r d en v er ring er 1. b) Staat und K o m m u u e m ü s senzu r U n t e rh a l t u n g der'Schule beitragen.- - c) Der Etat der offentli chen Schule stellt sich für die Gemeinde günstiger als der Etat der jüdisch e n Religionsschule, trotzdem dem Lehrer für seine Wirksamkeit an ersterer ein auskömmliches Gehalt gewährt wird, während der Religionsschullehrer durchweg kärglich besoldet wird. So dürste schon mit diesen kurzen Ausführungen — mit weiterem Material stehen wir allen Interessenten gern zu Diensten — der Beweis erbracht sein, daß der Widerstand gegen die Errichtung jüdischer Volksschulen unbegründet ist und in keiner Weiste den In t er es s en d es Judentums und der jüdischen Jugend sowie unserem Kampfe um di eGleichberechtigung dient. Wer zu dieser Erkenntnis, durchgedrungen ist, der trete mit uns entschieden und nachhaltig ein für die Erhaltung und Förderung der jüdischen Volksschule! Der Vorstand des Verbandes der jüdischen Lehrervereine im Deutschen Reiche. £ . Rektor Feiner, Vorsitzender. - Kriminalität und K o nf e s s i o m Zu der kürzlich durch einen großen Teil der Presse, gegangenen, aus der „Statistischen. Korrespondenz", entnommenen Notiz über die Beteiligung der einzelnen Konfessionen an der Kriminalität in -Preußen schreibt uns das Bureau sürStati st ik der Juden in Berlin: Die Ziffern der gesamten Kriminalität können ein richtiges Bild von dem Anteil der Konfessionen am Verbrechen nicht geben. Hierzu-wäre es vielmehr nötig gewesen, die in dem „Statistischen Jahrbuch für den Preußischen Stäat für 1912" veröffentlichte Tabelle mit abzudrucken, welche die Zahlen, für die einzelnen .Delikte enthält. Bei der Betrachtung der Tabelle ergibt sich z. B. ohne weiteres, aus welchem Grunde die Gesamtkriminalitätsziffer, der Juden höher ist als ,die der Evangelischen. Es wurden nämlich wegen der verschiedenen Vergehen gegen die Gewerbe- : ordnung von. je 100 000 strasmündigen Zivilpersonen bestraft: - Evangelische 69, Katholiken 62, sonstige Christen 62, Juden 288. Bringtman diese Zahlen von den Gesamtzahlen in Abzug, so ändert sich das-Bild vollständig, und die Kriminalität der Juden weist die niedrig st e Ziffer auf (mit Ausnahme der „sonstigen Christen"). - Daß die Juden aber an jenen Gewerbevergehen so unverhältnismäßig stark beteiligt sind, ist die notwendige Folge ihrer Berufsgliederung, die von derjenigen der christlichen Bevölkerung insbesondere, darin abweicht, daß die Juden im Handelsstande viel zahlreicher vertreten sind als die Christen. In der obenerwähnten Notrz der „Statistischen . Korrespondenz" .-ist übrigens auch darauf hingewiesen, daß für eine genauere Darstellung der Kriminalität der Beruf herangezogen werden muß, wie dies'heute auch bei allen wissenschaftlichen Erörterungen schon allgemein geschieht. Dann wird man zu dem Ergebnis kommen, daß die Kriminalität der Juden wesentlich günstiger ist. als die der Christen; diese These stellt u. a. auch der bekannte Strasrechtslehrer v. Liszt aus. .Eine eingehende Darstellung der Kriminalität der Juden in Preußen für das Jahr 1910 findet sich bereits in der „Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden", (Juni 1913). . - Berlin, November 1913. * Hochlöbliche Redaktion! In der Nr. 45 der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" steht eine Notiz über die Rabbinerfrage in Wien, die einer Berichtigung dringend ■ bedarf. Herr Rabbiner Dr. Elieser David wurde 1903 von dem Vorstand der Wiener Kultusgemeinde zum Rabbiner andern Leopoldstädter Tempel ernannt; ein tragisches Geschick hatte ihm leider nur eine siebenjährige Wirksamkeit Vorbehalten, am 1. September 1910 verschied er plötzlich, und nur durch seinen Tod, nicht aber, wie irrtümlich berichtet worden war, durch den Rücktritt des hochbetagten, vor einigen Tagen verstorbenen Rabbiners Schmied!, trat wiederum eine Vakanz der seitdem so heiß.umstrittenen Rabbinerstelle ein, devM Lösung durch drei Jahre den Wiener Kultusvorstand immer wieder beschäftigt chatte X.