Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 47 (21.11.1913)
- Date
- 1913-11-21
- Page
- Seite 557 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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557 Juschtschinski mit einem spitzen Instrument einen Schlag aus den Kopf, so daß der Knabe zu Boden siel. Dann wurde ihm -die Jacke heruntergerissen und weitere Stiche und Hiebe beigebracht. Da der am Boden'liegende Knabe sich noch bewegte, wurden ihm noch mehr Wunden beigebracht. Nach Eintritt der Dämmerung wurde die Leiche in den Keller oder in den Stall gebracht und bei Nacht in die Höhle transportiert. Die Haussuchung bei Wera, Tscheberjak förderte ein vollständiges Werkzeug zutage, aus welchem nur das Stechinstrument fehlte; man fand indessen auch ein von Eugen Tscheberjak angesertigtes Flugzeugmodell, bei dessen Herstellung das Stechinstrument gebraucht sein mußte. Am Abend wurden Juschtschinskis Bücher und Hefte gesammelt, wobei zufällig auch die durchstochenen Papierbogen dazugelegt wurden, die man später in der Höhle fand. Der Verteidiger bestritt sodann die Triftigkeit der judenfeindlichen Schlußfolgerungen aus den religiösen Büchern der Juden und sprach zum Schluß seine feste Ueberzeugung aus, daß Beilis unschuldig sei. Der Verteidiger Zarudny bat die Geschworenen, sich von den ihnen durch die Beschuldigungen gegen die Juden eingeflößten Vorurteilen freizumachen und nicht einen Unschuldigen dem Aberglauben und dem Vorurteil zu opfern. Der Verteidiger K a r a b t s ch e w f k i wies darauf hin, daß es sich nicht um einen Weltprozeß handle, sondern um die Frage, ob Beilis schuldig sei oder nicht. Der Prozeß enthalte viele dunkle Seiten. Klar sei nur, daß Juschtschinski und Eugen Tscheberjak am 25. März zusammen gewesen seien. Alles andere sei unausgeklärt. Wenn man frage, wo das Blut geblieben sei, so könne er antworten, da, wo der Paletot sei, da werde auch das Blut sein. Es sei festgestellt, daß die Leiche in die Höhle transportiert worden sei. Warum habe man sich denn nicht der Polizeihunde bedient? Dies sei nur darum nicht geschehen, weil die Hunde zur Wohnung der Tscheberjak hätten führen können und dann.- der sogenannte Weltprozeß entschieden gewesen wäre. Gegen Beilis lägen keine direkten Indizienbeweise vor. Die indirekten aber zerfielen in Staub, sobald man sie antaste. Der Verteidiger schloß seine Rede mit der Ermahnung an die Geschworenen, von politischen Ueberzeügungen abzusehen und nur die Wahrheit zu suchen. Kiew, 9. November. Der ganze Tag verlief mit Repliken der Parteien. Die Vertreter der Z i v il p a r te i ersetzten die fehlenden Schuldbeweise durch feierliche Versicherungen, daß sie von der Schuld B e i l i s i ü b e r z e u g t seien, und daß der reaktionäre Verband „Doppeladler", auf' dessen Betreiben sie die Vertretung der Mutter Juschtschinskis übernommen haben, die gleiche Ueberzeugung hege. Die Verteidiger suchten den Geschworenen noch einmal nachdrücklich zu Gemüte zu führen, daß nach gar keiner Richtung irgend w e l ch e Schul d b e w e i s e vorliegen. Um 9 Uhr abends waren die Plaidoyers zu Ende. Beilis erklärte im letzten Wort: „Ich bin müde, ich kann nicht sprechen, ich bin mir aber keiner Schuld bewußt, bitte mich s r e i z u s p r e ch eu, damit ich die Möglichkeit erhalte, zu meinen unglücklichen Kindern z u r ü ck z u - kehren, die ich seit 2^ Jahren nicht gesehen habe." Am 10. November wurde das Urteil gefällt. (Vgl. vorige Nummer S. 545.) Petersburg, 11. November. Die Blätter äußern sich heute über das Urteil im Ritualmordprozeß. „Nowoje Wrernja" sagt: „Das Urteil entspricht den strengsten Forderungen moralischer Vorsicht und juristischer Genauigkeit." „Rjetsch" sagt: „Beilis' Freisprechung ist ein Ventil für die Erregung der Gesellschaft, aber die elementarste Voraussicht muH den Staatsbehörden sagen, daß es u n m ö g l i ch ist, sich mit der Feststellung des Urteils, daß der Mord in der S a i tz e w - schen Fabrik begangen sei, zufried en zu geben; der Verbrecher muß gefunden werden." „Russkija Wjedomosti" schreiben: „Die Verurteilung Beilis' wäre eine Schmach für die Nation gewesen; das Gewissen des Volkes fühlt sich infolge der Einsicht der Geschworenen erleichtert." „Utro Rossii" bemerkt: „Das Urteil bedeutet einen Schlag für d i e Fanatiker, deren politische Sonderinteressen die Justiz aus den Weg dieses Ritualmordprozesses geführt haben." Ditz rechtsstehende „Senrschtschina" führt aus: „A§enn Beilis unschuldig ist, dann müssen die Tscheberjak und die anderen Zeugen gefaßt werden, die zweifellos mit dem Mord in Verb i n d u n g stehen. Das Verfahren muß fortgesetzt, vor allem aber die P o l i z e i von Kiew fortgejagt werden, da sie sich als ein Haupthindernis für den Erfolg des gerichtlichen Vorgehens erwiesen hat." P a r i s, 11. November. Der „Matin" hat den schönen Mut, folgende Aeußerung seines Petersburger Korrespondenten abzudrucken: „Da der Prozeß von Kiew eine glückliche Lösung gefunden hat, so kann man jetzt erklären, daß die Freisprechung von Beilis die bewunderungswürdigste Antwort der Regierung aus die Gruppen der äuß er sten Linken ist, die durch absichtsvolle Umtriebe seit mehreren Tagen wiederholten, daß die Geschworenen im voraus fertige Ueberzeugungen mitgebracht hatten. Das Ergebnis des Wahlspruchs von Kiew i st für Rußland überaus glücklich und macht ihm die größte Ehre. Er beweist, daß die russische Rechtspflege unparteiisch zu sein versteht und daß in der orthodoxesten Stadt Rußlands, in Kiew, dieser Stadt der Kathedralen, der Popen, der Wallfahrten und aller religiösen Leidenschaften, ein Israelit die Gewißtheit hat, dieselbe Gerechtigkeit zu erlangen wie ein Christ." Kiew, 11. November. Die Wohnung des Beilis wird von Berichterstattern und Besuchern umlagert. Zum Schutze vor etwaigen Gewalttätigkeiten schwarzer Banden sind vor feinem Häuschen aus dem Grundstück der Ziegelfabrik Saitzew mehrere Polizeiposten ausgestellt. Beilis erklärte, er wolle auswandern. Mehrere auswärtige Impresarien bieten ihm große Beträge an, falls er sich bereit erklärt, öffentlich äusz u t r e t e n. * Von Erklärungen gegen den Ritualmord sind noch folgende zu erwähnen: New B ork, 8. November. Vierzig Kardinale, Erzbischöfe und Bischöfe aller Konfessionen protestierten beim russischen Botschafter in Washington gegen den Beilisprozeß. Budapest, 11. November. Heute fand hier eine Massenversammlung gegen das Blutmärchen statt, an der zahlreiche Politisch und gesellschaftlich hervorragende Persönlichkeiten teilnahmen. Graf Khueu-Hedervary schloß sich namens der Regierungspartei und Graf Michael Karolhi namens der Unabhängigkeitspartei einer Erklärung an, die besagt: Mit voller Kraft, die wir aus der..Einmütigkeit der ganzen zivilisierten Welt in dieser Frage schöpfen, schließen wir uns' jenem Lager an, das den gefährlichen Feind menschlichen Glückes, den Glaubens¬ und Rassenhaß, Zurückschlagen will. Der Abgeordnete Vazsonyi betonte die innige Verschmelzung des ungarischen Judentums mit der ungarischen Nationalidee sowie die Dankbarkeit des Judentums für Ungarn, wo die konfessionelle Reaktion niemals Fuß gefaßt habe. * Zum Schluß sei noch aus einem Artikel des Herrn Rabbiners Dr. A. Tänzer („Frankfurter Zeitung", 8. November) folgender Auszug über den ehemaligen Rabbiner Neophyt gegeben, dessen Buch dem Staatsanwalt Wipper das Hauptmaterial für feine Beschuldigung geliefert hat: „Früher hörte er auf den Ruf Hippolyt Ljutostanski und verbrach eines der fürchterlichsten Bücher über den Ritualmord unter dem Titel „Die Frage, ob die Juden Christenblut benutzen".. Warum diese „wissenschaftliche" Quelle eines kaiserlich russischen Staatsanwalts vom zwanzigsten Jahrhundert ihren Namen in Neophyt geändert hat? Weil der andere gar zu anrüchig geworden war. Besagter Ehrenmann hat das Licht der Welt in Polen erblickt, war dann katholischer Priester; wegen seines lasterhaften Lebenswandels hinausgeworfen, ward er griechisch-katholischer Mönch, um auch hier nach kurzer Zeit das gleiche Geschick zu finden. Nun trat er mit einem Erpressungsversuch an die Moskauer Judenschaft heran, und als dieser erfolglos blieb, schrieb er zwei dicke Bände über den Ritualmord, in denen es von Talmudzitaten triefte, und wobei der „gelehrte" Verfasser echt russisch versicherte, alle diese Bücher gelesen zu haben. Später wurde ihm in einem Prozeß nachgewiesen, daß er nicht einmal das hebräische Alphabet kannte. Er log tapfer darauf los und fand mit seinem größtenteils gestohlenen Machwerk, das sogar an den russischen Bahnhöfen verkauft wurde, reißenden Absatz,