Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 47 (21.11.1913)
- Date
- 1913-11-21
- Page
- Seite 555 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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555 Man wird zugeben, daß diese Fassung des Gesetzes für uns Juden nicht ganz unbedenklich ist — denken wir doch nur daran, was eine Verwaltungspraxis, die man mit Recht „Verwaltungsprellerei" genannt hat, trotz aller uns durch klare Verfassungs- und Staatsgrundsätze gegebenen Sicherheiten aus unseren Menschen- und Bürgerrechten gemacht hat! — ' ) Aber die Gerechtigkeit erfordert es, anzuerkennen, daß selbst in den Zeiten antisemitischer Hochflut auch nicht ein einziger Fall vorgekommen ist, in dem man versucht hätte, mittels jener Gesetzesbestimmung die Frage der Zulassung von der Religion des Antragstellers beeinflussen zu lassen. Da muß man Wohl überzeugt sein, daß das heute, wo denn doch unverkennbar die Volksstimmung ganz überwiegend gegen jede Ausdehnung von konfessionellen Beschränkungen ist, erst recht unmöglich ist. Es ist völlig ausgeschlossen, daß im Reichstage je eine derartige Vorschrift Gesetz werden könnte, insbesondere wäre auch das ausschlaggebende Zentrum niemals dafür zu haben. Es war nicht meine Absicht, und konnte es auch nicht sein, im Rahmen dieser Abhandlung die Notwendigkeit der Einführung des uumerus eiausus nachzuweisen. Darüber mag sich jeder seine Ueberzeugung bilden, wie er will; das aber muß zugegeben werden, daß das allgemeine jüdische Interesse zum wenigsten eine Stellungnahme zugunsten dieser Maßnahme nicht verbietet, daß die vielen jüdischen Anwälte, welche wirklich nicht aus Eigennutz, nicht als „satte Philister", sondern aus ernster Sorge für die Zukunft ihres Standes und die davon berührten Staatsinteressen sich als Anhänger bestimmter, gesetzlich normierter Zulassungsbeschränkungen bekennen, es nicht verdienen, als Schädlinge der jüdischen Sache hingestellt zu werden. Es ist keine konfessionelle Parteifrage, um die es sich handelt. Mehr und mehr bricht sich unter der deutschen Anwaltschaft die Ueberzeugung. Bahn, daß der uumerus clausus unaufhaltsam kommen muß — wäre es nicht besser, daß er m i t uns als gegen uns gemacht wird, - daß wir nicht wieder einmal geschlossen gegen das sind, was schließlich doch von der Mehrheit als Staats Notwendigkeit gesetzlich festgelegt wird? Dir Leprslentsntenwshlrn der Lrrlinrr Milchen Gemeinde. ie Wahlen stehen vor der Tür. In wenigen Tagen sollen sie vollzogen werden, und noch ist kein Aufruf erschienen. In der Gemeinde herrscht absolute Ruhe. Es finden keine Wahlversammlungen statt, und kein Wölkchen stört den Frieden in der Gemeinde. Um so eifriger aber wirken die Vorstände in den «einzelnen Parteien. Sie hatten von Anfang an das Bestreben, eine Wiederholung der Vorgänge, die sich vor drei Jahren bei der letzten Repräsentantenwahl abgespielt haben, zu verhindern. Die damaligen Tumultversammlungen und öffentlichen Anfeindungen erregten nur die Gemüter der Gemeindemitglieder, gereichten aber der Gemeinde nicht zum Nutzen. Bei den Friedensverhandlungen standen aus der einen Seite die Liberalen ohne Bundesgenossen. Sie vertrauten auf die Majorität der Berliner Gemeindewähler, die ihnen seit vielen Jahren die Treue bewahrt hatten. Auf der anderen Seite befand sich eine Vereinigung von fünf Verbündeten, die sich zu gemeinsamem Vorgehen bei der Wahl zusammengeschlossen hatten. Es hatten sich vereinigt: 1. der Zentralverein für die Interessen der jüdischen Gemeinde, 2. die Freie jüdische Vereinigung, 3. der Verein zur Erhaltung des überlieferten Judentums, 4. der Verband der Synagogenvereine, 5. der Neue jüdische Gemeindeverein. Die stattgefundenen gegenseitigen Verhandlungen führten zu dem Resultat, daß der „Neue jüdische Gemeindeverein" (Vorsitzender Rechtsanwalt Dr. Klee) sich von seinen bisherigen Verbündeten trennte und sich seine Aktionssreiheit vorbehielt. Erst nach dem Ausscheiden des Neuen jüdischen Gemeindevereins aus dem Verbände'der fünf Vereinigungen gelang es mit den vier übrigen Vereinen eine Verständigung über die aufzustellenden Kandidaten herbeizuführen. Hiernach wird den Wählern empfohlen werden, neben den zehn neu zu wählenden Repräsentanten die bisherigen sechs konservativen Repräsentanten sowie einen Vertreter des „Vereins zur Erhaltung des überlieferten Judentums" in das Repräsentantenkollegium zu entsenden. Es verbleibt somit der liberalen Partei die bisherige Zweidrittelmajorität, die für wichtige Fragen von großer Bedeutung ist. Ein vorgeschlagener zionistischer Vertreter wurde nicht genehmigt, da nur religiöse und nicht auch politische Parteien berücksichtigt werden können, wenn es gilt, die Interessen einer Religionsgemeinschaft zu vertreten. Die Zahl der wahlfähigen Mitglieder unserer Gemeinde hat sich nur unbedeutend vergrößert. Im Jahre 1907 betrug die Zahl 22 013, sie verminderte sich im Jahre 1910 auf 21695 und ist jetzt für das laufende Jahr auf 24 231 sestgeftellt worden. In den nächsten Tagen wird die Liste der ausgestellten Kandidaten veröffentlicht werden, und sie wird sicher die allgemeine Zustimmung erhalten. Wir hoffen, daß sich eine große Anzahl von Stimmen auf die vorgeschlagenen Kandidaten vereinigen wird, und daß auch die nächsten drei Jahre eine Periode des Fortschreitens und des weiteren Aufblühens der Berliner jüdischen Gemeinde bilden werden. Dir Mache. Berlin, am 18. November 1913. er Judentag in Hamburg ist glänzend verlaufen, wie der Bericht und die Rede des Herrn Haas, die ich, unterstützt durch die Liebenswürdigkeit des Redners, noch in voriger Nummer bringen konnte (vgl. Nr. 46, S. 541—543 und 545—547), beweisen. Ich statte Herrn Haas für die freundliche Ueberlassung des Manuskripts meinen besten Dank ab. Ich bin in der sehr angenehmen Lage — denn für den gewissenhaften Berichterstatter gibt es nichts Angenehmeres, als eine Klage, die man ausgesprochen, wenn sie sich als ungerechtfertigt erwiesen hat, zurückzunehmen — meine Bemerkungen über Rießer (Nr. 46, S. 531) zu widerrufen; dem tapferen Kämpfer für das Recht der deutschen Juden ist in Hamburg, wie sich gebührte, alle Ehre widerfahren. Die Vorversammlung am Abend des 8. November, in der der Wortlaut der Resolution sestgeftellt wurde, zeitigte erregte aber durchaus sachliche, die Angelegenheit fördernde Debatten. Die Hauptversammlung verlies äußerst glanzvoll. Die Rede des Herrn Vertreters des Senats der Freien Stadt Hamburg wirkte äußerst wohltuend; der Umstand, daß Herr Senator v. Melle während der ganzen mehr als dreistündigen Sitzung auf seinem Platze blieb, war eine Ehre, die die Versammelten wohl zu schätzen wußten. Freilich darf man nicht leugnen, daß die erste Rede, die des Herrn Rabbiner Dr. Goldschmidt, einigermaßen enttäuschte.