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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-11-14 · Heft 46 (14.11.1913) · p. Seite 552

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 46 (14.11.1913)
Date
1913-11-14
Page
Seite 552 (sequence 12)
Language
German
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552 Literarische Mitteilungen. — N t1 u a l m o x. b u n b E i d. Ein offener Brief an den Neichstagsabgeordneten Herrn Liebermann von Sonnenberg in Groß- Lichterfelde von Rabbiner Dr. Wilhelm Münz in Gleiwrtz. Vierte vermehrte Auflage. Sechzehntes bis Zwanzigstes Tausend. Gleiwitz, Druck und Verlag von Neumanns Stadtbuchdruckerei. 1912. Zur Blutanklage von Kiew. Ein mutiges Wort, das 1902 zuerst gesprochen wurde und leider noch 1913 an der Zeit ist. Es handelt sich in diesem offenen Briese um ein Doppeltes. Zunächst darum, zu erweisen, daß der Eid von den Juden hochgehalten wird. Sodann darum, mit Entschiedenheit zu beteuern, daß die so oft und leider auch jetzt von neuem wider die Juden erhobene Anklage vollkommen ungerechtfertigt sei, daß sie sich zu religiösen Zwecken des Christenblutes bedienen. Wir wünschen dem vom schönsten Eifer datierten Schriftchen, das sich bereits einer großen Verbreitung erfreut, immer weitere Anerkennung. Es kann zwar das furchtbare Verbrechen an der Menschheit, das von vertierten Pöbelmassen und von sogenannten gebildeten Richtern begangen worden ist, nicht ungeschehen machen, aber es kann ein Zeugnis für die Wahrheit vor dem Forum der Geschichte äblegen. L. G. — Dokumente zur Geschichte der Juden in Karlsb n d. Veröffentlicht von Dr. I. Ziegler, Rabbiner in Karlsbad. Die Gründung von Kultusgemeinden in allen Städten, in denen sie bis zum Jahre 1848 nicht wohnen, in den meisten nicht einmal übernachten durften, bildet ein eigenes, wichtiges Kapitel unserer Geschichte der neuesten Zeit, das den Titel führen könnte: „Der Auszug aus dem Ghetto". Wunder wie beim Auszug aus Aegypten geschahen freilich nicht, in die vollständige Gleichberechtigung und selbstherrliche Freiheit zogen diese gepeinigten, gedemütigten und armseligen Hausierer und Dorsjuden auch nicht, aber mit freudestrahlendem Auge wird inan doch immer betrachten, was der den Juden zugemessene Teil der Menschenrechte aus den Ghettojuden gemacht, wie er sie körperlich und seelisch emporgerichtet und ihr Selbstbewußtsein gestärkt hat. Schon lange vor dem Befreiungsjahr pochten sie an die verschlossenen Türen und baten um Einlaß; sie suchten, da diese aus vorurteilsvollem Wahn nicht geöffnet werden wollten, irgend einen Weg ins Freie, irgendeine Lücke, um durchzuschlüpsen. Wollten ja auch sie Luft, Licht und Schönheit des weiten Raumes kennen lernen, und immer wieder Zurückgedrängt, immer wieder neue Versuche -- wie ein böser Traum erscheint all dies uns, den später Geborenen, aber vor noch nicht hundert Jahren war es herzbrechende Wirklichkeit. Neben der verschlossenen Pforte gab es vorher einen breiten Weg ins Freie — die Taufe. Wer von diesen vergrämten Gestalten Hütte diesen Weg einschlagen, wer sein Bestes, Charakter und innerstes Wesen dafür hergeben mögen! Und sie behielten recht, der Tag der.Erlösung erschien. Einen kurzen, jedoch sehr instruktiven und darum der Beachtung der Historiker zu empfehlenden Auszug aus diesem Kapitel unserer Geschichte liefert Dr. Ziegler aus Anlaß seines 25 jährigen Amtsjubiläums, indem er die Geschichte der Juden in Karlsbad in Dokumenten vom Jahre 1791 bis 1869 vorlegt und diese Dokumente durch erläuternde Worte geschickt verbindet. Karlsbad, eine Kurstadt, hatte ein ganz eigenartiges, privilegiertes, von König Wladislaus im Jahre 1499 verliehenes Judenrecht, dahingehend, daß den Juden dort zu wohnen wohl verboten war, aber nur während der Wintermonate. Während der Kurzeit vom 1. Mai bis 1. Oktober war es ihnen erlaubt, doch durften sie keine offenen Gewölbe hallen, ferner dursten sie an Jahrmärkten Buden aufschlagen. Die Juden von Lichtenstadt, etwa 1% Wegstunden von Karlsbad entfernt, waren jedoch in ihrem Erwerbe aus Karlsbad angewiesen; sie mußten also den ständigen Aufenthalt auch während des Winters, während welcher Zeit sie dort nur drei Tage hausieren durften, zu erschleichen suchen; sie mußten während der ganzen Kurzeit, um Kurgäste als Kunden zu gewinnen, offene Läden halten, nud nun beginnt ein Katze-und-Maus-Spiel zwischen den dreißig Lichtenstädter Juden und den Karlsbader Kaufleuten, die die kaum ins Gewicht fallende Konkurrenz nicht dulden wollten. Ziegler veröffentlicht Eingaben der Karlsbader Kaufleute an den Magistrat vom Jahre 1791 an, Ratsitzungsprotokolle, die die Eingaben behandeln, Erlasse des Magistrats an die Juden, Rekurse der in Karlsbad weilenden Juden, Entscheidungen des Oberamtes'in Sästackenwert. Die Kausleute zeigen die Juden wegen Umgehung des Wohnungsverbotes im Winter an, die Juden erwidern, daß sie nicht ständig in Karlsbad wohnen, da sie doch am Sabbat in Lichtenstadt weilen; ein andermal -müssen sie laut ärztlichen Attestes auch im Winter die Kur gebrauchen. Im Jahre 1824 richtet Salomon Bendikt das Gesuch an den Magistrat, seinem Weibe Rachel den Aufenthalt zu gestatten, weil seine zwei minderjährigen Söhne bei einem Karlsbader Lohgerbermeister in der Lehre sind; nebenbei kulturhistorisch interessant. Alle Jahre hindurch sind immer die Karlsbader Kaufleute die Sieger, weil sie sich' auf das alte Privilegium des Königs Wladislaus berufen, obwohl die Hausbesitzer, die den Juden die Wohnungen vermieten, in Mitleidenschaft gezogen werden. In den Sommermonaten gibt es neue Anlässe, die Juden zu bedrängen. Sie halten offene Läden und legen in Buden ihre Waren aus, obwohl dies nur während des Jahrmarktes gestattet ist. Die Juden erwidern, daß in Karlsbad während der ganzen Badezeit Jahrmarkt sei. Daß es in den Eingaben nicht ohne einige Beschinrpfung der Juden abgeht, ist selbstverständlich. Aber die Zeit schritt fort und mit ihr die Vernunft der Karlsbader. Im Oktober 1857 richtet der Traiteur Lazar Moser ein Gesuch an das Bürgermeisteramt, ihn von dem ihm als Juden auferlegten, im Gesetze nicht begründeten Garküchenzins zu befreien. Dem Gesuche wurde stattgegeben. Die letzte Ausweisung der Juden aus Karlsbad, es wohnten damals infolge des Jahres 1848 schon achtzehn Familien ständig in Karlsbad und acht besaßen Häuser und Grundstücke, sollte im Jahre 1853 stattsinden; der Ausweisungsbefehl wurde 1853 und 1854 wiederholt, er ging aber.immer ohne Schaden vorüber. Erwähnenswert ist es, daß in diesem Kamps um das Ausenthaltsrecht einmal auch das Familiantentum eine Rolle spielt. David Moser hatte in Böhmen keine Familienstelle, aber eine Braut, mit der er sich darum im Jahre 1795 nur rituell, aber nicht staatsgültig trauen lassen konnte, was. bis zum Jahre 1848 sehr häufig vorkam. Kein Jude fand etwas Arges daran, .weil die Zwangslage keinen besseren Ausweg jenen zuließ, die nicht Geld genug besaßen, eine Familienstelle zu kaufen. Arme Leute wollten auch heiraten, und wie Armut keine Ehre, aber auch keine Schande ist, war die rituelle Ehe ohne staatsgültige Anerkennung keine Ehre, aber auch kein Fleck auf der Ehre und galt bei keinem Juden als Konkubinat. Unser David Moser führte eine Trakterie. Zwei andere jüdische Restaurateure wollten diese Garküche unterdrücken, zeigten das „Konkubinat" dem Magistrat an, und merkwürdigerweise gewannen sie auch den Falkenauer Kreisräbbiner Jsaias Löwi, ein Gutachten in ihrem Sinn abzugeben. Es scheint, daß die angeseindete Trakterie bestehen blieb. Noch ein zweites Mal hören wir von einem unüberlegten, diesmal auch begreiflichen Schreiben eines Kreisrabbiners an den Magistrat., Salomon Sachs teilte im Jahre 1841, seinem empörten Gefühle Luft machend, dem Magistrat in Karlsbad mit, daß mehrere Israeliten aus der Umgebung den Btarkt, der am 5. Juli abgehalten wurde, verlängern und am 6. Juli, der unser erster Psingstfeiertag äst, öffentlich seil haben und Handel treiben. Der Magistrat kam dem klagenden Kreisrabbiner nicht zu Hilfe, er hatte genug an den Eingaben seiner Bürger, und darum wiederholen sich die Beschwerden und Eingaben 1843 und 1845, „daß die Israeliten während der Kurzeit an Sabbat und Feiertagen ihre Waren an den offenen Gewölben und Läden auslegen, und ohne Scheu verkaufen." Also schon anfangs der vierziger Jahre. Im Jahre 1864 wohnten 86 jüdische Familien m Karlsbad; sie hatten das berechtigte Bestreben, eine eigene Kultusgemeinde mit allen notwendigen Kültusinstitutionen zu bilden. Da es halt, nicht nur den Magistrat von Karlsbad, sondern auch die Lichtenstädter Kultusgemeinde zu besiegen, denn die Juden von Lichtenstadt wohnten zumeist in Karlsbad und die Gründung der neuen Kultusgemeinde entzog der Lichtenstädter ihre beitragenden Mitglieder. Das Sträuben der Muttergemeinde verhinderte die Gründung einer Filialgemeinde und verzögerte die Gründung einer Kultusgemeinde in Karlsbad; erst am 31. Oktober 1869 konnte sie von den hundert jüdischen Familien, die in diesem Jahre schon dort wohnten, gegründet werden. Heute zählt Karlsbad etwa 400 jüdische Familien, die stolz aus ihren schönen Tempel und aus ihre Wohlfahrtseinrichtungen, besonders aber ans das von Dr. Ziegler ins Leben gerufene Kaiser- FranA-Josef-Regierungsjubilclllms-HospiZ für arme Israeliten schauen, das schön 370 armen Kurbedürftigen ans allen Ländern einen vierwöchigen Kuraufenthalt unentgeltlich bietet. Man vergleiche die Verhältnisse in der Zeit vor 1848 ujib nach 1848. Karlsbad ist so bekannt, daß jeder an der Geschichte der Juden in Karlsbad ein größeres oder geringeres Interesse nimmt, und Aktenstücke erzählen diese Geschichte. Dr. Ster.v, Saaz.

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