Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 46 (14.11.1913)
- Date
- 1913-11-14
- Page
- Seite 544 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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544 Art seiner Beteiligung am Morde unbekannt ist; für den wichtigsten Schuldbeweis gegen Beilis hält aber der Staatsanwalt das Ergebnis der wissenschaftlichen Gutachten. Er meine indes darunter nur das Gutachten Sikorskis, das Kossorotows und der übrigen existiert für ihn nicht. Die Anklage des R i tu a l m o r d.e s hielt er aufrecht'. In der gestrigen Abendverhandlung war der Gerichtssaal wenn möglich noch überfüllter als am Dienstag. Man sah besonders viele Magistratsvertreter, höhere Geistliche, Verwaltungs- und Gerichtsbeamte sowie andere Kiewer Größen. Von der Beweiskraft seiner Argumente scheint der S t a a t s a n w a 11 selbst nicht sehr überzeugt zu sein, denn mitten in seinen Ausführungen wandte er sich an die Geschworenen und erklärte: „Ich weiß ja nicht, ob ich Sie überzeugt habe. Aber wie auch der Ausgang sein mag, es ist gut, daß der Prozeß stattgefunden hat." Dann berief sich der Staatsanwalt auf das Ausland. Es sei nicht wahr, daß allein in Rußland solche Prozesse vorkämen. Ein Beweis sei der Fall Hülsner in Polna. „Möge Andrjuscha", fuhr der Staatsanwalt fort, „das B ü ß o p s e r für Rußland und die russischen Männer werden. Jeden Tag sollte man in Rußland des Andrjuscha gedenken. Ich bin sicher, -atz das russische Volk zu Andrjuscha wallfahren und an seinem Grab beten wird. Mögen darum die Geschworenen Mut fassen und dessen eingedenk sein, daß sie jenen Mann, den Ministerpräsidenten Stolhpin, zum Muster nehmen sollen, dem erst vor kurzem in Kiew ein Denkmal errichtet wurde. Mögen sie von ihm Unerschrockenheit und Festigkeit lernen und keine Rücksicht nehmen." 6. November. Der Nebenkläger S a m h s l o w s k i erklärte in seiner an die Geschworenen gerichteten Rede, die Spuren des lebenden Juschtschinski führten in die Fabrik (gemeint ist die Ziegelei Saitzew), die Spuren des Toten kämen von der Fabrik, seine Spuren verlören sich in der Fabrik. Eine Reihe von Anzeichen beweise, daß eine erfahrene Hand den Mord v o l l s ü h r t habe. Die Fabrik habe den Juden als religiöser Versammlungsort gedient. Die Lesart von der Teilnahme der Mera Tscheberj ak an der Mvrdtat sei von Personen ausgegangen, die den Verdacht von den Juden abzulenken belnüht gewesen seien. Gegen Beilis liege ein schrecklicher Indizienbeweis vor, während die Aussagen des Schwesternpaares D j a k o n o w , aus die sich die Lesart von der Schuld der Tscheberjak gründe, keinerlei Vertrauen einflößten. Aus den streng geprüften Tatsachen müsse gefolgert werden, daß Juschtschinski in der Fabrik Saitzew s unter Teilnahme von Beilis ermordet wurde. Die Geschworenen sollten sich nicht durch die Furcht v o r d e n Juden beeinflussen lassen, sondern nach ihrem Gewissen entscheiden, wer Juschtschinski zu Tode gequält habe. Das ganze rechtgläubige Rußland w a r t e a u f i h r e A n t w o r t. 7. November. Der zweite Vertreter der Zivilpartei, S ch m n - kow, führte heute seine Rede zu Ende. Sie bestand aus ziemlich zusammenhanglosen Ausfällen gegen die jüdische Presse, aus Andeutungen auf den Einfluß des jüdischen Geldes und einer höchst einseitigen Beleuchtung der einzelnen Zeugenaussagen. Zum Schluß erklärte Schmakow, der Gerichtshof werde den Geschworenen voraussichtlich die Frage vorlegen, ob Ritualmord vor liege und ob Beilis daran t e i l g e n o m m e n habe; die e r st e Frage müssen seiner Ansicht nach die Geschworenen unbedingt bejahen, die Entscheidung der zweiten Frage überläßt er dem G e - wissen der G e s ch w o r e n e n. Diese indirekte F e st st e l l u n g der Schwäche der Anklage machte großen Eindruck. Im Anschluß an diese Prozeßberichte sei noch folgendes mitgeteilt: Mit einer halbamtlichen Marke schreibt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung": „Nach Meldungen deutscher Blätter aus St. Petersburg will die „Nowoje Wremja" wissen, Kaiser Wilhelm habe einem sehr angesehenen Russen gesagt, er glaube an solche rituellen Verbrechen wie das Kiewer. Auch in Deutschland habe es einen Fall von solch fanatischem Verbrechen gegeben, aber aus politischen Gründen sei die Sache vertuscht worden. Diese Erzählung des russischen Blattes ist in der deutschen Presse sofort Zurückgewiesen worden. Wir wollen noch ausdrücklich feststellen, daß die angeblichen kais erlichen Aeußerungen erfunden sind." * Von der Bulle des Papstes InnoeenzIV. (1274), die die Anklage des Ritualmordes zurückweist, ist schon die Rede gewesen. Die „Kölnische Zeitung", die aus einem Blatt von 1834 diese Bulle wieder abdruckt, erinnert daran, daß Kaiser Rudolf von Habsburg diese Bulle von Jnnocenz IV. in einer Urkunde wörtlich 'wiedergibt und bestätigt. Sie ist mit dem großen Majestätssiegel versehen und befindet sich im Archiv der Stadt Köln. Sie führte auch die Enzyklika des Papstes Gregor X. an, in der es unter anderem heißt: Gregor usw. Dem Beispiel nachfolgend, welches Uns Unsere Vorgänger sel. Andenkens, Calixt, Eugen, Alexander, Cölestin, Honorius und Gregor hinterlnssen haben, nehmen Wir ihre —der Inden —Bitte an, und lassen ihnen den Schild Unseres Schutzes angedeihen. Auch setzen wir fest, daß kein Christ sie wider ihren Willen und freien Entschluß zur Taufe zwinge, da nur derjenige, welcher aus freiem Antrieb zu der Taufe der Christen kommt, als christgläubig zu betrachten ist. Auch soll kein Christ ohne eigenen Urteilsspruch Unserer Macht sie zu verwunden oder zu töten, oder sie ihres Geldes zu berauben sich vermessen oder ihnen die guten Gewohnheitsrechte, die sie in ihren verschiedenen Wohnplätzen besitzen mögen, zu verringern bedacht sein. Der Schluß lautet: Wir aber gestatten und bestätigen den vorgenannten Inden in königlicher Milde durch Gegenwärtiges alles und jedes, wie es ihnen von den römischen Päpsten zugestanden und gegeben worden ist; und damit, sie unter dem Schatten Unseres Schutzes gesichert leben, fügen .Wir hinzu, daß sie in keiner Sache verurteilt werden können, noch dürfen, es sei denn, daß sie zuvor durch rechtliches Zeugnis von Inden und Christen überführt werden. Leider ist, so sagt die „Kölnische Zeitung", die Veröffentlichung 'dieser Zeugnisse auch heute noch „zeitgemäß". Von Erklärungen gegen 'das Ritualmordmärchen ist noch folgendes zu verzeichnen: Lüttich, 29. Oktober. Eine gestern von der Lütticher Abteilung der Liga der Menschenrechte abgehalkene öffentliche Versammlung, auf der der hiesige Universitätsprosessor Chaurin, der Senator Magnette und der Rechtsanwalt Schoonbrodt sprachen nahm eine E n t s ch l i e ß u n g an, worin der angebliche R i t u a C * m ord der Juden als eine abgeschmackte, gehässige und freventliche Sage hingestellt wird. Die höchsten theologischen Autoritäten hätten sich gegen eine derartige Beschuldigung einer ganzen Rasse ausgesprochen. Für diese Rasse sei die gleiche Behandlung wie für andere und unter den gegenwärtigen Umständen sogar der besondere Schutz der russischen Gerichts- und Verwaltungsbehörden zu fordern, und es sei zu hoffen, daß in der Sache des Beilis, die gegenwärtig jeden, der sich um die Menschenrechte kümmere, lebhaft beschäftige, die russischen Gerichte von Volksleidenschaften und -Vorurteilen absähen und ein der geschichtlichen Wahrheit entsprechendes Urteil fällten. Sofia, 2. November. Anläßlich des T r a n e r g o t t e 3 > dienstes, der heute ctnf Veranstaltung der Stadtgemeinde von Sofia für die während des K r i e g e s gefallenen jüdisch e n Soldaten in der hiesigen Hauptsynagoge stattsand, und dem der Ministerpräsident Radoslawow, der Vorsitzende des heiligen Synods Metropolit W a s s i l i j und die Spitzen der Behörden beiwohnten, hielt der Großrabbiner Ehrenpreis eine ergreifende Gedächtnisrede, in deren Verlaus er die gefallenen Juden als Zeugen gegen die schmähliche Beschuldigung im K i e w e x RitualmordProzes; ausrief und darauf hiuwies, daß der bulgarische Synod alle Versuche, das Blutmärchen in Bulgarien zu verbreiten, stets als der christlichen Lehre unwürdig zurückgewiesen habe. Metropolit Wassilij drückte dem Großrabbiner nachher seine vollste Zn sti m m itng aus. Diese würdige Protestkundgebung gegen die Vorgänge in Kiew machte allgemeinen Eindruck. Petersburg, 3. November. Gestern fand eine Versammlung der russischen R e l i g i ö s p h i l o s'up h i s ch e n Gesellschaft statt, au der die Blüte der russischen Intelligenz teilnahm. Es waren über 600 Personen anwesend. Nach einem Vortrag des berühmten Schriftstellers Mer sch kow sky nahm die Versammlung einstimmig eine Protestresolution an gegen die Beleidigung, die dem russischen Volke durch die Blutbeschuldigung gegen die Juden zugefügt wurde.