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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-11-07 · Heft 45 (7.11.1913) · p. Seite 532

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 45 (7.11.1913)
Date
1913-11-07
Page
Seite 532 (sequence 4)
Language
German
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532 strengstens verboten worden, der Verteidigung sich anzuschließen. Er sitzt darum auf der Pressegalerie. Gestern hat er die Umgebung der Höhle, in der Juschtschinski gefunden wurde, sowie den ganzen umliegenden Stadtteil besichtigt und die Einwohner ausgesragt. Laut seiner Erzählung ist dort das gesamte einfache Volk von der Unschuld des Beilis überzeugt. - 27. O ktober. Auf Ersuchen des Staatsanwalts werden die Aus-. sagen des Arch i'm a n d r i ten Ambarsin s verlesen, die dieser, der nicht'erschienen ist, vor dem Untersuchungsrichter gemacht hat. Sie besagen, er habe persönlich S ch r iften überven Ni'tua l - m ö r d nicht studiert, jedoch mehrfach mit orthodoxen Mön - ch e n , di.e vom- Judentum zum Christentum übergetreten waren, sich darüber unterhalten und die Ueberzeugung gewonnen, daß bei den Juden, besonders bei den Chassiden, der Brauch herrsche, durch Tötü n g unbefleckter I ün g li.n g e Blut zu g e )v innen, das bei den P a ss a Hb r o t e n verwandt werde. 29. Oktob e r. Heute begann die Vernehmung dermedizini - s ch e n Sachverständige n. In ihren Ansichten herrschte keine Uebereinstimmung. Die von der Anklagebehördc geladenen Gert ch t s ä r z t e K v s s o r o t o w und T u f a n o w erklärten es für wahrscheinlich, daß Mord zum Z w e ck e v o n B l u t g e w i n n u n g verübt worden sei, wenn auch zur Erreichung dieses Zweckes kein zweckmäßiger Weg eingeschlagen worden sei: sie fügten hinzu, daß die Verletzungen sehr schmerzhaft gewesen und sämtliche dem Opfer vor seinem Tode zugefügt worden seien. Die C h i r u r g e n P a w - low und Kadjan erklärten diese Schlußfolgerungen den Gerichtsärzte für willkürlich und teilweise direkt unzutreffend. Professor Pawlow betonte in seiner Rede, daß die ge richts ärztliche Sekt i o n der Leiche höchst nachlässig a u s g e f ü h r t worden sei und keine sicheren Schlüsse gestatte; die an der Leiche gefundenen Stichwunden waren nach Ansicht beider Chirurgen überhaupt kaum geeignet, dem unterstellten Zweck des Blutaussangens zu dienen. Im ferneren Verlauf der heutigen Verhandlung stellten alle Sachverständigen die anatomischen Kenntnisse der Mörder in Abrede. Das Verbrechen sei nicht in der Höhle' begangen worden, denn es befinde sich darin keinerlei Blutspur, und außerdem sei sie zu klein. . Im übrigen erklären sic, daß der Mord an einem Ort stattgefunden habe, wo sich Ton befand. Der Leichnam sei wahrscheinlich erst in die Höhle gebracht worden, als das Blut trocken wurde. 3 0. O k t o b er. In der heutigen Verhandlung wurden die Fragen verlesen, die das Gericht an die psychiatrischen S ach verständigen stellt. Es wird Auskunft darüber verlangt, ob die gerichtsmedizinische Leichenobduktion nicht Umstände sestgestellt habe, die aus den Zweck des Mordes Hinweisen, ob der Mord an Juschtschinski von einem Geisteskranken verübt sein kann, ob die Obduktion nicht A «Zeichens ü r d e n B e r us des Mörders ergeben habe, ob nach dem Charakter sowie der Zahl der Wunden'aus ein planmäßiges Vorgehen des Mörders zu schließen ist, ob der Charakter der Wunden die Natio na lität desMörders feststellen läßt, ob die Annahme zulässig ist, daß ein sadistischer Mord vorliege, ob die Verwundungen von Personen, die ohne Aufregung handelten, zugefügt sind, und endlich, ob der Mord aus r eligiös e m F a n a t i s mus verübt sein kann. Die fünfte Frage wurde aus Ersuchen der Verteidigung, die drei letzten Fragen wurden auf Ersuchen der Zivilklage eingefügt. Am Nachmittag zogen sich die Sachverständigen zur Beratung zurück. . 31, O k t o b e r. Der gestrige Tag war ergebnislos. Es gab eine Fortsetzung der langen Debatte unter den g e r i ch t s m e d i z in i s ch e n und ch i r urgi sch e n Sachverständigen, die zu einer Einigung in den strittigen Fragen nicht führte. Wie Klänge aus dem Mittelalter muteten die langen Erörterungen über die Zahl der St i ch w u n d e n in der S ch l äs e an. „Dreizehn oder vierzehn?" hörte man fortwährend aus den leidenschaftlichen Diskussionen heraus. Zum erstenmal sah man auch an dem sonst wie ein Steinbild dasitzenden Pater Pranaitis eine lebhafte Erregung. Er darf sich noch nicht an der Debatte beteiligen, aber sein Gutachten ist in Gefahr, da nach ihm bei einem Ritualmord die Zahl d r e i z e h n v o r k o m m e n m u ß. Der Ernst, mit dem schon jetzt die Frage erörtert wurde, war geradezu unheimlich und abstoßend. Ilm Nachmittag formulierte das Gericht die Fragen an die p s y ch i a t r i s ch e n G utachte r. Diese sollen entscheiden, ob bestimmte Absichten beim Morde Vorgelegen haben, ob nicht die Tab von einem/Geisteskranken oder aus sexuellen Motiven begangen worden ist, sowie ob nicht irgendwelche Anzeichen aus die Zugehörigkeit des Täters zu einem bestimmten Berus oder einer bestimmten Nationalität Hinweisen usw. Die Professoren S i k o r s k i aus Kiew, B echte r e w und Karpinski aus Petersburg zogen sich dann zu einer gemeinsamen Beratung zurück., Im Zusammenhang mit dem. Beilisprozeß ist in dieser Woche ein Aussehen erregender Schritt der Behörde erfolgt. Bei dem bekannten ch a s s i d i s ch e n Rabbi S ch n e e r s o h n von Ljubawitschi hat die Gendarmerie unter Begleitung eines Staatsanwalts eine Haussuchung vorgenommen' und eine Menge chassidischer Schriften, Druckwerke sowie Manuskripte zum Zweck weiterer Untersuchungen mitgenommen. Diese Schriften sollen angeblich R i t u a lmordgebote enthalten! Die Staatsanwaltschaft * ist offensichtlich bemüht, die seit alter Zeit bekannte Familie Schneersohn in den Kiewer Prozeß hineinzuziehen und den unbedeutenden Beilis zur Nebenfigur, zum „a n s fü h re n d en Werkzeug" des angeblichen Ritualmordes zu machen. Heute vormittag kam es während' des Gutachtens des P s h ch i aters Sikorski, der eine aufreizende Rede zugunsten der Ritualmordbeschuldigung hielt, zu stürmischen Szenen. Die Verteidigung protestierte dagegen, daß Sikorski eine endlose Reihi nicht-psychiatrischer Angaben über frühere Ritualmordprozesse verlas, Der Anwalt M a kla kow verlangte, daß sämtliche aushetzende Zitate Sikorskis nach seinen Originalzetteln ins Protokoll ausgenommen werden. Der Verteidiger Sarudny rief:' „Nun ist es Zeit, die russische N e ch t s p f l e g e z u s ch ü tz e n!" Es entstand eine furchtbare Aufregung. Mitten in der Rede Sikorskis wurde die Sitzung unterbrochen. Der Gerichtshof lehnte die von der Verteidigung beantragte Beschlagnahme der Auszeichnungen Sikorskis ab, gab aber ihrem Antrag < auf Protokollierung seiner ganzen Aussage statt. Die Darstellung der Ermordung Juschtfchinskis, die Sikorskigab, war ebenso phantastisch wie seine Erzählungen über Ritualmorde im allgemeinen. Den völligen Gegensatz bildete der klare, ruhige Bericht Bechterews, der zum Schluß kam, daß die Mörder Juschtschinskis planlos, ohne ruhige Ueberlegung handelten, daß von einer Absicht der B l u t g e w i nnung beim Charakter der an der Leiche Juschts ch i n s k i s s e st g e st e l l t e n S t i ch w u n d e n k e i n e Rede sein kann, und daß^ endlich diese Stichwunden ihrem Charakter und ihrer Zahl nach den vom Archimandrit Ambrosius und Pater Pranaitis gegebenen Beschreibungen des typischen Ritualmordes nicht entsprechen. 1. November. Sachverständiger Professor Bekterew erklärt, Juschtschinski. müsse sofort nach den ersten Schlägen das Bewußtsein verloren haben, da nichts an der Leiche auf einen Kamps oder Widerstand deute. . Obwohl der Blutverlust sehr''groß sei, könne man nicht s a g e n, d a ß d e r Leiche d a s B l u t entzogen worden fei. Es sei k e im großes Blutgefäß geöffnet worden. Die Wunden deuteten nicht aus das Werkzeug eines jüdischen Fleischers oder aus einen Arzt hin, auch könne man nicht aus ihnen auf die Nationalität der Mörder schließen. Die Zahl und der Charakter der Wunden entspreche nicht den Angaben, die der Archimandrit A m b r o.s i u s und der Abt P r a n a i t e s über Wesen und Art eines Ritualmordes gemacht haben. Allerdings gebe es einige z u s ä l l i g e U eb e r e i n st i mmungen, aber diese würde man auch bei anderen, gewöhnlichen Morden feststellen können. Auf die Frage des Verteidigers G r u s e n b e r g erklärt der Sachverständige, daß vieles gegen ein Abzapfen des Blutes spreche. Auf die Frage des Staatsanwalts, warum sich an der Schläfe dreizehn Wunden befunden hätten, antwortet der Sachverständige, daß er vierzehn Stiche gezählt habe, die den Tod nicht herbeiführen konnten. Auf die Frage Chm akow s, warum die Mörder Juschtschinski ausgezogen hätten, erklärt B.ekterew, daß die genauen Umstände während des Mordes ebensowenig wie die Absichten der Mörder und die Ursachen der etwa 50 Wunden nicht festgestellt werden könnten und auch nicht, weshalb der erste Stich nicht gegen das Herz geführt - worden ist. Der Sachverständige faßt seine Ausführungen dahin zusammen, daß es sich nicht um einen -Ritualmord handle. Der.Sachverständige Karpinsky schloß sich den Ausführungen Bekterews an.

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