Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 44 (31.10.1913)
- Date
- 1913-10-31
- Page
- Seite 520 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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520 der heutigen Sitzung der Name des Beilis nicht einmal erwähnt worden sei. 24. Oktob er. In der heutigen Sitzung wurde eine sehr wichtige Aussage des Zeugen K a r a j e w verlesen, die er dem Untersuchungsrichter gemacht hatte. Der Zeuge behauptet, von Singajewski, dem Bruder der Frau T s ch e b e r j a k, das Geständnis erzwungen zu haben, daß die Ermordung Iuscht sch'i nsk i s im Hause der Tscheberjak von ihren Freunden verübt wurde.. Eine sehr unangenehme Ueberraschung sür den Staatsanwalt bereitete der Belastungszeuge B o l a w i n, ein Tierarzt, der in dem Hause wohnte, wo Frau Tscheberjak ihr „trauliches Heim" aufgeschlagen hatte. Der Zeuge erklärte, in der Nachbarschaft zweifle niemand daran, daß der Mord tit der Wohnung der Tscheberjak vollbracht worden sei. Die Gesellschaft, die sich bei ihr zu Zechgelagen versammelte,, war solcher Art, daß selbst der Ehemann von Frau Tscheberjak sich bitter darüber beschwerte. Man rechnet in hiesigen juristischen Kreisen mit der Möglichkeit, daß der Bruder der Frau Tscheberjak, Singajewski, der morgen als Zeuge vernommen werden soll, ein Geständnis oblegen wird, daß die Ermordung Juschtschinskis von ihm und seinen Freunden ausgeführt worden sei. Geschieht das, so wird der Prozeß natürlich unterbrochen werden. 24. Oktober. Die Inhaberin eines Branntweinmonopolladens M a l i tz k y und ihr Mann, deren Wohnung sich unter der Wohnung der Familie Tscheberjak befand, sagen aus, daß sie Anfang März 1931 in der Wohnung der TscheberjlE die Schritte und dann das Schreien eines Knaben gehört hätten. Aus Furcht vor der Wera Tscheberjak hätten sie vor dem Untersuchungsrichter kein wahrheitsgemäßes Zeugnis abzulegen gewagt. Der Polizeiunterofsizier K i r i t s ch e n k o erklärte, er sei bei der Haussuchung in der Wohnung der Wera Tscheberjak zugegen gewesen. Aus seine Frage nach dein Mörder Juschtschinskis sei der Knabe Jenja Tscheberjak sehr erregt gewesen und habe anscheinend eine Aussage machen wollen, doch habe ihn eine drohende Ge st e seiner Mutter stunnn gemacht. Der Zeuge sagte weiter aus/ daß ihm sein Vorgesetzter erklärt habe, er halte Wera Tscheberjak f ü r e i n e M i t s ch u l d i g e d e s M o r d e s. 25. O k t v b e r. Heute wurde endlich d e r B r u d c r d e r Fra u Tscheberjak, Singajewski, vernommen.- Er leugnete, vor einemgewissen K a r a j e w ein' Geständnis dahin abgelegt zu haben, daß er mit seinen Freunden R u d s i n s k i' irnfc» L n t y s ch e w den Knaben I u s ch t s ch i n s k i e r m v r d c t habe. Er gab aber zu, daß er absichtlich die Polizei in Kenntnis setzte, er habe am T o dest a g e I u s ch t s ä) i n s k i s abends einen Lade n d i e b st a h l ausgeführt, um den Verdacht der Beteiligung am Morde von sich abznlenken. Auf die Frage eines Verteidigers, warum denn der abends vollbrachte Diebstahl mit der Mordtat am Vormittag unvereinbar sei, blieb Singajewski die Antwort schuldig. * Die Tagesblätter bringen folgende, London, den 27. Oktober datierte Drahtmeldungen: Morgen findet in der Memorial Hall eine M a s s e n v e r s a m m - l u n g stattdie gegen den Nitualmordprvzeß in Rußland protestieren wird. Männer in leitenden Stellungen haben ihr Erscheinen zugesagt oder ihre Sympathie mit der Versammlung kundgetan. 11. a. Lord Selborne, Josef Chamberlain, der Erzbischof v o n Z) o r k, die Bis ch ö f e von London, Winchester, Nochester, St. Alban, Oxford, Manchester und Carlisle. London, 27. Oktober. Zwischen Lord Rothschild und dem Kardinal-Staatssekretär Merry del Val hat anläßlich des Kiewer Nitualmordprozesses ein Briefwechsel stattgefunden. Lord Rothschild ersucht in seinem Schreiben, in dem er aussührt, daß gerade zahlreiche Mitglieder des Heiligen Kollegiums das Ritualmordmärchen bekämpft hätten, den Kardinal-Staatssekretär, zwei Dokumente, die sich im päpstlichen Archive befinden sollen und deren Inhalt Lord Rothschild in seinem Schreiben wiedergibt, auf ihre Echtheit nachzuprüsen. Das eine Dokument ist eine vom Papst Jnnocenz IV. im Jahre 1247 erlassene Enzyklika, das andere ein ausführlicher Bericht des Kardinals Ganganelli, des späteren Papstes Clemens XIV. vom Jahre 1768. In der Enzyklika erklärt Papst Jnnocenz IVin entschiedenen Worten die gegen die Juden gerichtete Ritualmordbeschuldigung für falsch und die Behauptung, der Ritualmvrd sei in der jüdischen Lehre enthalten, für unwahr. Der Bericht des Kardinals Ganganelli hat einen dem Falle Beilis sehr ähnlichen Prozeß zum Gegenstand, der merkwürdigerweise die geistlichen Behörden von Kiew betraf. In diesem Bericht entscheidet sich der Kardinal gegen die Verfolgung des Falles und gibt gleichzeitig eine Uebersicht über viele andere derartige Fälle. Ganganelli spricht darin feine Meinung dahin aus, baß mit Ausnahme von zwei Fällen in keinem dieser Fälle der Beweis für die Schuld von Juden erbracht worden sei. Was die Frage des Ritüalmordes bei den Juden im allgemeinen anbelangt, hält der Kardinal die Enzyklika Jnnocenz IV. und ähnliche Enzykliken. Gregors IX. und Gregors X. für maßgebende Er bezieht sich ferner auf Zahlreiche Bullen und Enzykliken anderer Päpste, in denen den Juden Schutz gewährt wird, woraus hervorgehe, 'daß die Kirche niemals daran geglaubt habe, daß Ritualmorde bei den Juden vorkämen. In seinem Antwortschreiben bestätigt Staatssekretär Merry del Val die Echtheit der beiden Dokumente, von der er sich im päpstlichen Archiv, in dem sie aufbewahrt seien, überzeugt habe. ' ch ' L o n d o n , 27. Oktober. Die La g e d er Iud en in Rit m änien. . Namens des gemeinsamen jüdischen Ausschusses richteten David A l e x ander und Claude M o n t e f i o r e, der Präsident der englisch-jüdischen Vereinigung, an Sir Edward Grey ein Schreiben, in dem sic die Aufmerksamkeit der Regierung auf die Tatsache richten, daß dem Bnkarestcr Vertrag und ähnlichen Dokumenten der neueren Zeit die Garantien der religiösen und bürgerlichen Gleichberechtigung für die Juden, wie sie im Berliner Vertrag enthalten sind, nicht bestätigt oder wiederholt werden. Die jüdische Bevölkerung sei deshalb, namentlich nach den starken territorialen Veränderungen aus dem Balkan und dem Laudzuwachs Rumäniens, wo bisher die Bestimmungen des Berliner Vertrages systematisch umgangen wurden, in höchster Besorgnis. Internationale Verpflichtungen zum Schutz der Rechte der Juden seien notwendig, besonders angesichts der Unterdrückung der Juden in Rumänien, obwohl anerkannt werden solle, daß in Griechenland, Serbien, Bulgarien und Montenegro rechtliche und religiöse Gleichberechtigung besteht und faktisch die Juden bisher keinen Anlaß zur Klage hatten. Der jüdische Ausschuß bedauert, Majorescus Erklärung nicht annehmcn zu können, daß eine Bedingung über die religiöse Freiheit im Bukarester Vertrag unnötig gewesen sei. Er hofft, die englische Negierung werde Schritte tun, um den Juden in Rumänien-den vollen Schutz zu sichern, den ihnen das Londoner Protokoll von 1830 und der Berliner Vertrag gewähren. * Uns wird geschrieben: Am Sonntag, den 26. Oktober, fand in Berlin unter dem.Vorsitz des Herrn Dr. James S i m o n eine Sitzung des Kuratoriums des Jüdischen Instituts sür technische Erziehung in Palästina statt. In der Sitzung wurde beschlossen, am 26. April 1914 das Institut zu eröfsueu. Bis dahin werden die Bauten sertiggestellt sein, so daß der Unterricht in den folgenden Klassen beginnen kann: 1. In den fünf untersten Klassen der Mittelschule; 2. In der untersten Klasse der Realschule; 3. In der untersten Klasse der Werkstätten; 4. In der untersten Bauklässe. Auch die erforderlichen Lehrkräfte sind bereits engagiert. Das Kuratorium genehmigte bei einer Vertretung von 16 Stimmen mit allen gegen 3 Stimmen das vorgelegte Programm, das in bezug auf den jüdischen Charakter der Anstalt das Folgende besagt: Im Lehrplan nimmt der hebräische Unterricht gemäß der Entwicklung und der Bedeutung der hebräischen Sprache in Palästina einen breiten Ramn ein. Das Hebräische wird so eingehend gelehrt, daß die Schüler imstande sein werden, die hebräische Literatur im Urtexte zu studieren und sich der Sprache als Umgangssprache zu bedienen. Auch für die religiöse Unterweisung wird in ausgiebiger Weise gesorgt werden. In bezug aus die Sprachenfrage wurde folgende von Herrn Dr. Nathan vorgeschlagene Resolution angenommen: Als Richtlinie in bezug auf die Lösung der überaus schwierigen Sprachenfrage wird beschlossen: 1. Eine offizielle Unterrichtssprache, die für alle Fächer der Institute bleibend obligatorisch ist, wird' nicht eingeführt. 2. Dem Hebräischen wird die eingehendste Pflege zuteil,