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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-10-31 · Heft 44 (31.10.1913) · p. Seite 518

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 44 (31.10.1913)
Date
1913-10-31
Page
Seite 518 (sequence 2)
Language
German
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Aus all dem Angeführten ergibt sich mit Notwendigketi,-daß, bei aller Wahrung der religiösen Eigenart man doch nicht den. Einflüssen der fremden Religionsgebräuche widerstehen konnte. Daher sollte es gerade die Aufgabe der heutigen Judenheit sein, nicht nur -- wie bisher -- das. übernommene religiöse Milieu weiter zu vererben, sondern auch in den .technischen Fragen der Religion selbständig Produktiv zu sein. Man entgeht, dadurch dem Vorwurf, daß alles Neue ein „Chukkas hagoj" ist, und baut die Formen nach der Richtung hin aus, daß sie, auf alter jüdischer Grundlage stehend, dennoch mit dem moderen Denken und Fühlen unserer Zeit versöhnt sind. Sie Mache. Berlin, den 27. Oktober 1913. Der lörilis-Oro-eh. (Fortsetzung.) . 17. Okto b e r. Der elfjährige Z a r tt zki sagte heute aus, daß er mit den Kindern auf dem Fabrickhos gespielt habe, solange kein Zaun da war. Dabei sei es vorgekommen, daß ein älterer Hausknecht sie vertrieb. Befragt, ob W e r a Tscheberjak ihn gelehrt habe, w i e er aussagen solle, erwiderte Zaruzki, Wera hupe ihn in Gegenwart mehrerer Zeugen geheißen, vor Gericht auszusagen, daß er mit Juschtschinski und anderen Knaben gespielt, daß Beilis die Kinder gepackt und Juschtschinski fortgeschleppt hätte, während die anderen sich losrissen. Dem Zeugen gegenübergestellt, behauptete Wera, Zaruzki nicht beeinflußt zu haben. Zaruzki b e - stand auf seiner Behauptung. Wera blieb dabei, sie zu bestreiten. Der Staatsanwalt bat zu Protokoll zu nehmen, das; laut Zaruzkis Aussage das Gespräch mit Wera in Gegenwart anderer stattgefunden habe. Die Groß m u t t e r I u sch t s ch i n s k i s sagt aus, sie habe -oftmals mit dem Enkel Schneersons Laden besucht. Bei der Gegenüberstellung bemerkt Schneerson, er habe Juschtschinski nicht gekannt. Die Zeugin habe seinen Laden vor vier Jahren besucht, nachher aber nicht mehr. Aus Z a m i e l o w s k i s Frage, ob Schneerson die Zeitungen über den Mord gelesen und sich für den Leichenfund in der nahebei gelegenen Höhle sowie für den auf Juden fallenden Verdacht interessiert habe, verneint Schüeerson dies. Der Verteidiger Zarudny gibt die Erklärung ab, der Sinü des Verhörs Schneersons sei klar, er erhebe Einspruch gegen die Bemühungen, den Grad der Mitschuldigkeit an dem Morde bei Personen, die nicht gerichtlich verfolgt seien und sich nicht der vom Gesetze vorgesehenen Mittel zu ihrer Rechtfertigung bedienen könnten, festzustellen, da dies zu einem I u st i z f e h l e r führen könne. Der Vorsitzende erklärt jedoch, die Zeugen könnten ja Fragen, in denen ihnen gegenüber ein Verdacht ausgesprochen wird, unbeantwortet lassen. 18. Oktober. Der Besitzer der Ziegelfabrik Saizew zerst reute durch seine Aussage den V e r d a ch t, er sei vielleicht Anstifter des Ritualmordes gewesen. Sehr günstigen Eindruck machte es, daß sein Schwager E t t i n g e n, ein Oesterreicher, aus Wien kam, um Zeugnis abzulegen. Er und ein anderer Vetter Saizews, Landau, die die Zivilkläger für Mitschuldige ausgaben, wurden aus der Fabrik polizeilich angemeldet, weil sie im Zentrum, wo sie eigentlich wohnten, nicht wohnberechtigt waren, ohne vorherige polizeiliche Anmeldung aber Rußland nicht verlassen dursten. Der Staatsanwalt erklärte, das sei Komödie; der Verteidiger entgegnete: Nicht Komödie, sondern Tragödie. Er ersuchte den Gerichtspräsidenten, die Geschworenen über die geltenden Bestimmungendes jüdischen Wohnrechts aufzuklären, was dieser auch tat. Der Zeuge W hfch n e m i r s k i, der bis zum Mai 1911 in Lukjanowska ein Haus besaß, sagte aus, zwei bis drei Monate nach Jnschtschinskis Ermordung habe bei ihm fein ehemaliger Kollege Rawitsch vorgesprochen und ihm erzählt, seine Frau hätte irr ber Wohnun g Tscheb e rj a k s in der Badewanne eine n i n einen Teppich gehüllten Leichnam gesehen. Bevor Rawitsch mit seiner Frau nach Amerika abgereist sei, habe er zu-dem Zeugen gesagt, daß ihm zu seiner Reise Wera T s ch e b e r j a k durch Geld und Besorgung des Billetts geholfen habe. Der Staatsanwalt fragte, rvarum er, obwohl er einen solchen wichtigen Umstand kannte, hem Untersuchungsrichter nichts darüber mitgeteilt habe. Der Zeuge erwiderte, das sei nicht seine Sache, da dies allen b eck an nt g ew e s e u fei. Er sei alt und interessiere sich wenig für diese Angelegenheit. -; " - . Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, w e s h a l b R a w i t s ch n ach Amerika g e r e i st fei, sprach der Zeuge die Vermutung aus, Raw.itsch habe gefürchtet, wegen der ihm von Wera Tscherberjak .zur Aufbewahrung gegebenen Revolver zur Verantwortung gezogen zu werden, auch habe er eine Untersuchung Im Zusammenhänge mit der Mordaffäre gefürchtet. Der Staatsanwalt beantragte, die'gesamte Aussage des Zeugen ins-Protokoll einzutragen. 1 9. Oktobe r. Heute wurde A r o n Bei l i s, der B rüde r des Angeklagten, vernommen, der von seinem Recht der Zeugnisverweigerung keinen Gebrauch machen wilü Er sagt aus, daß sein Bruder Mendel eine Zeitlang Kühe gehalten habe- 1911 aber keine mehr besaß, da er sie zur Zahlung von Schulden verkauft hatte. Mendel hatte bis zum Jahre 1907 die Zubereitung von Matzen, die der alte I. Saizew aus seinem nahe von Kiew gelegenen Gute für sich und seine Angehörigen backen ließ, verwaltet. Der alte Saizew wäre „Chassid" und sehr fromm gewesen, die Matzenbäckerei hätte daher unter Aussicht zrveier Rabbiner und des „Obuchowkäer" stnttgefunden. Mendels Aufgabe hätte darin bestanden, das nötige Personal zum Kneten und Rollen des Teiges zu mieten, die Einkäufe zu besorgen,, den Lohn auszuzahlen und die Matzen nach der Stadt zu befördern. . Seit 1907, dem Tode des alten Saizew, wäre diese Matzenbäckerei eingestellt worden. Nachdem sich der Staatsanwalt nach dem genannten Obuchowkäer erkundigt und erfahren hat, daß das ein?..Verwandter Saizews wäre, macht er darauf aufmerksam, daß Kosätschenko' ausgesagt habe, Beilis hätte den Laternenanzünder und einen gewissen Obuchowkäer vergiften wollen, und ersucht den Angeklagten um Auskunft über die Person. Der Gerichtspräsident macht den Angeklagten darauf aufmerksam, daß es ihm freigestellt sei, die Auskunft zu verweigern. Beilis erhebt sich hastig vom Sitze und ruft lebhaft: „Ich will, ich will." Er gibt an, dieser Obuchowkäer habe das Amt eines Aufsehers ausgeübt. Da in der Bäckerei Christen und Juden arbeiteten, so habe eine Person, die die jüdischen Gesetze genau kannte, daraus achten müssen, daß die rituellen Vorschriften befolgt würden. Die Frage, ob die Matzenbäckerei unter rituellen, Z e r e m o n i e n und Gebeten vor sich gegangen wäre, verneint der Angeklagte und erklärt, daß die Aufgabe der Rabbiner lediglich darin bestanden hätte, daraus zu achten, daß nichts Gesäuertes in den Raum gelange, wo die Matzen gemacht wurden. Die Menge der vor Ostern zubereiteten Matzen gibt Beilis mit 50—80 Pud an. Vom Gerichtspräsidenten darauf aufmerksam gemacht, daß er zti rasch spreche, bemüht sich der Angeklagte, langsamer zu reden. Er erklärt dann, daß der Obuchowkäer, der die Matzenfabrikatiou überwachte, nicht diesen Familiennamen trägt, sondern nur so genannt würde, weil er - aus Obuchowka stammte. Darüber befragt, ob er gehört habe, was Kosatschenko in bezug auf den Obuchowkäer gesagt habe, erwidert Beilis: „Ich habe es gehört." . „Ist das wahr oder nicht?" Beilis: „Nichts, absolut nichts habe ich davon zu ihm gesagt. Ich-habe keinerlei Unterhaltungen darüber mit Kosatschenko geführt. Wie hätte ich mit Kosatschenko wohl von Matzen reden sollen? (Lmhend) Nein, das hätte ich nie getan. (Heftig erregt): Ich habe ihn: mein Leib vorgeklagt, das ist wahr. (Auf Nakonjetschni zeigend): Dort sitzt der Mensch, ich kenne ihn gut, werde ich gegen Ihn etwas Schlechtes sagen?" Während dieser Erklärung des Beilis fängt Nakonjetschni, der unter den Zeugen sitzt, laut'zu schluchzen an, was allgemeine Aufmerksamkeit im Saal erregt. Er geht hinaus, ohne sein Schluchzen bemeistern zu können. , Nach der Vernehmung des Aron Beilis wird die Voruntersuchungsaussage des (nicht erschienenen) Zeitungsverküufers Bondarew verlesen. Dieser betont, daß er zu Golübjew niemals gesagt hätte, daß diese Matzen „Gefir", das heißt, mit E h r.i st e n b l u t Permi s ch te M a tz e n, gewesen wären, da er bisher n i e m a l s v o n deren V o r h a n d e n s ein gehört hätte. Verteidiger Grusenberg bittet, diese Aussage zu protokollieren. Es folgt min das Verhör des P o li z e i a g e n t e n P o l i st s ch u k. lieber den Mord sagt er nichts Neues. Alle seine Aussagen zielen darauf hin, dem Chef der Detektiv- Polizei, Krassowski, nachzuweisen, daß dieser mit Absicht die Spur von Beilis auf andere Fährten gelenkt hat. Der Zeuge sagt aus, Njeschinski, der Onkel des Andrjuscha, der später als am Morde beteiligt verdächtigt wurde, habe sich erboten, Recherchen anzustellen und sie dann auf Anordnung Krassowskis ausgeführt. - Nachdem Krnssowski aber die Ueberzeugung gewonnen hatte, .daß Beilis nicht der Mörder wäre, hatte er Njeschinski verhaften'lassen und die, Spuren

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