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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-10-22 · Heft 43 (22.10.1913) · p. Seite 509

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 43 (22.10.1913)
Date
1913-10-22
Page
Seite 509 (sequence 5)
Language
German
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509 stundenlangem Verhör erklärte Schachowskoj, er habe wirklich' von Eugen Tscheberjak, dem Spielgenossen Juschtschinskis, gehört, daß Juschtschinski von „einem, Mann mit schwarzem Bart" weggeschleppt worden sei, er konnte über keine Erklärung dafür geben, daß Tscheberjak nur von einem Manne nüt schwarzem Bart sprach und nicht direkt von Beilis, den beide sehr wohl kannten. Auch gab er zu, aus Rache gedroht zu haben, 'Beilis in -die Mordaffäre zu verwickeln. Der Zeuge machte den Eindruck eines verworrenen, 'unzuverlässigen Menschen. Die Aussage -seiner Frau war belanglos. Eine Zeugin erklärte zur allgemeinen Ueberraschung, sie habe gesehen, wie Frau Lscheberj-ak im Zeugenzimm-er einen- Knaben zu überreden suchte, falsche Aussagen gegen Beilis zu machen. Der Knabe blieb aber fest. Der Bierhallenwirt Dobschanski, der gehört hatte, wie die Tante des Ermordeten, Natalie Juschtschinska, vor der Höhle sagte: „Den Mord haben die Angehörigen verübt!", erklärte, diese Worte feien gesagt worden, bevor der Charakter des Mordes bekannt war. Der Zeuge kannte W-era Tscheberjakowa, die der Beteiligung an der Mordtat -verdächtige Mutter des Spielkameraden, als Hehlerin. Sie hätte öfter seine Bierhalle mit -verdächtigen Personen besucht. lieber Fedor Neschinski, den Onkel des Ermordeten, sagte Dobschanski aus, N-oschinsti fei am 1. April angeregt in die Bierhalle gekommen. Sein Ueberzieher sei schon beschmutzt gewesen. Der Piccolo Gregoir Schukowski, der auf Neschinskis Bitte den Ueberzieher gereinigt hatte, sagte aus, Neschinski habe nach Ausfindung der Leiche, ohne die Kleidung zu besichtigen, gesagt, er wisse, daß der Ermordete Andrei Juschtschinfki sei. Zamyslowski wies daraufhin^ daß der Zeuge vor dem Untersuchungsrichter ausgefagt habe, Neschinski habe erst nach Besichtigung der Jacke des Ermordeten Juschtschinski erkannt. 13. Oktober: Nach dem Laternenanzünder Schachowskoj wurde gestern dessen Frau U l j a n a vernommen. Sie sagte ebenso wie ihr Manu aus, Kriminalbeamte hätten sie gelehrt, gegen Beilis auszusagen. Der Zivilkläger Schmakow dringt daraufhin mehrmals in Schachowskoj, mitzuteileu, wer ihn für Beilis auszusagen lehrte. Der Zeuge versteht anfangs nicht einmal die Frage und antwortet schließlich entschieden, daß ihn niemand für Beilis beeinflußt habe. Heute vormittag wurde der als antisemitischer Agitator bekannte Student Golubew vernommen, der als Inspirator des „Doppeladlers" die Pogrompropaganda in Kiew betrieben hat. Er hatte schon gestern seine Aussage begonnen, mußte aber wegen eines Schwächeanfalls aus dem Gerichtssaal geführt werden. Heute dauert seine Vernehmung stundenlang. 13. Oktober: Die Zeugin R a w i t s ch, die Inhaberin eines unweit der Wohnung der Tscheberjak gelegenen Ladens, gibt in ihren schriftlich vorliegenden Aussagen an, am Beerdigungstage des Knaben Juschtschinski hätten ihr die Mädchen Valentine und Ludmilla Tscheberjak gesagt, Andrei Juschtschinski sei unlängst bei ihnen gewesen und sei mit Jenja Tscheberjak Schneeglöckchen pflücken gegangen. Später hätten die Mädchen ihre Aussagen geändert und erklärt, Juschtschinski habe sie seit einem Jahre nicht mehr besucht. Sie hätten der Zeugin vorgeworfen, das Gespräch mit ihnen erzählt zu haben, weshalb ihre Mutter jetzt von der Polizei belästigt werde. Zamyslowski erinnerte daran, daß der Zeuge Nakonetschny ausgesagt habe, Wera Tscheberjak habe die Mädchen am 25. März aus dem Hause geschickt; in Wirklichkeit seien sie aber an diesem Tage zu Hause gewesen. Der Verteidiger Grusenberg bat die Geschworenen, zu beachten, daß Juschtschinski mit Jenja Tscheberjak Schneeglöckchen pflücken gegangen sei und sich nicht auf das Gelände von Saizews Fabrik begeben habe. 14. Oktober: Der Gerichtshof lehnte heute einige Anträge des Verteidigers Sarudny, darunter die Vorladung eines gewissen Pawlowitsch ab, der zu den Aussagen Golubews über die verteilten Flugblätter Bekundungen machen sollte. Der Präsident bemerkte, daß der Antrag nicht zur Sache gehöre. Der Verteidiger Karbtschewski äußerte seine Verwunderung über diese Ansicht. Da das Gericht durch Golubew zum erstenmal von Pawlowitsch gehört habe, habe die Verteidigung um.seine Vorladung ersucht. Der Präsident ries den Verteidiger zur Ordnung. In der heutigen Gerichtssitzung wurde die Kleinhändlerin Sacharowa vernommen. Die mit einem zerfetzten grünen Rock, grauem Schal und schmutzigem lilafarbigem Kopftuch bekleidete Frau erklärte mit heiserer Stimme und weinerlichem Tone, alles, was ihr zngeschrieben wurde, sei nicht wahr. Sie wisse von der Ermordung Juschtschinskis nichts. Ihre Aussage, Frau Schachowska habe ihr gesagt, daß Juschtschinski von einem schwarzbärtigen Manne ermordet worden ist, wird dadurch hinfällig. Ihr folgte der Archimand.rit Autonom, selbst ein getaufter Jude, dem man trotz seinem Mönchsgewand, dem wallenden Haar und dem weißen, langen Vollbart, auch jetzt noch den jüdischen Typus ansieht. Er fabelte von christlichen Knaben, die in verschiedenen Gegenden und zu verschiedenen Zeiten angeblich von Juden ermordet wurden, ohne nähere tatsächliche Angaben machen zu können. Der Verhandlungsleiter ersuchte ihn wiederholt, nicht die Rolle eines Sachverständigen zu übernehmen. Zum Schluß reichte der Archimandrit zwei Schriftstücke ein, die angeblich das Vorkommen von Ritualmorden Nachweisen könnten. Der Gerichtshof lehnte die Verlesung dieser Schriftstücke ab. Dieser merkwürdige Zeuge ist von den Klägern offenbar in der Absicht geladen, einen Druck aus das Gewissen der Geschworenen auszuüben. C' ^Ju der Abendsitzung wurde ein gewisser Schneersohn von der Anklagebehörde verdächtigt, zu einer geheimnisvollen Chassidensekte Beziehungen unterhalten zu haben, da er einem alten Geschlechte angehört. das mehrere bekannte Rabbiner stellte. Schneersohn ist ein einfacher Mann, der früher in der Nähe der Ziegelfabrik Saizews mit Heu handelte. Er erklärte, er wisse von den Chassiden und den Ueberlieferungen des Geschlechts Schneersohn nichts. Ein Beamter im besonderen Aufträge des Gneralgouverneurs v. Mörder, der die Angelegenheiten der Juden verwaltet, macht folgende Aussage: Am 12. 11. 1911 war dem Generalgouverneur ein Gesuch zugegangen, das um - die Erlaubnis zur Eröffnung eines jüdischen Gebethauses in dem freistehenden Speisesaal des im Hofe der Saizewschen Fabrik neu errichteten Armenhauses bat. Es schien verdächtig, daß sich in dem neu eröffneten Armenhause ein überflüssiger Speisesaal befinden sollte. Daher besichtigte der Generalgouberneur persönlich das Armenhaus. Hierbei stellte sich heraus, daß der Speisesaal eine regelrechte Synagoge war. Das Armenhaus wird aus den Einkünften der Fabrik von Saizew unterhalten. Der Generalgouverneur lehnte das Gesuch ab. Als der Zeuge den Hof des Saizewschen Grundstückes verließ, berichtete ihm ein Polizeioffizier, daß in dem Hofe der Saizewschen Fabrik zwei fromme Juden Oettinger und Landau gewohnt hätten. Aus die Frage des Verteidigers Grusenberg antwortete der Zeuge, er könne nicht angeben, ob Oettinger und Landau ins Ausland abgereist wären. 14. Oktober: Der Zeuge Destillinhaber A. Dobrzanski erzählt, wie bereits kurz telegraphisch gemeldet, folgendes: Am 12. März war zu ihm Fedor Njeschinski, ganz mit Lehm beschmutzt, gekonimen und nahm an einem besonderen Tische Platz. Er war sehr aufgeregt. Die mehrfachen Bitten seiner Freunde, sich doch mit ihnen gemeinsam zu unterhalten, ließ er unbeachtet. Die Wera Tscheberjak kennzeichnet der Zeuge als ein verkommenes Weib. Er kenne sie genau; er habe sie öfters in Gesellschaft einer Bande in seiner Kneipe gesehen. Es seien dies lauter Diebe, die als solche auch der Polizei wohlbekannt seien. Diese Gesellschaft verkehrte fortwährend im Hause der Tscheberjak. Sie kamen zu ihr häufig in Uniform und gingen in Zivilkleidung weg. Von den Klägern befragt, gibt Zeuge an, daß er diese Leute auch in Uniform erkannte. Die Natalja Juschtsch'inskaja, Tante des Ermordeten, sei eine rechtschaffene Frau gewesen. Diese habe sich ihm gegenüber geäußert: Den Knaben hätten keine anderen als seine Verwandten getötet. Gegen die Juden habe sie nie irgendwelchen Verdacht ausgesprochen. Der Zeuge wird dann befragt, ob er Feiwel Schneersohn kenne, der bei Beilis verkehrte. Die Frage wird vom Zeugen bejaht. Ob Schneersohn nicht ein „Zaddik" (ein jüdischorthodoxer Gelehrter) wäre? — Nein, ein Heuhändler. — Aber sein Bruder? Habe sich Schneersohn denn nie im Gespräch geäußert, er stamme aus einer Familie von „Zaddikim" ab? — Nein. Schneersohn sei Soldat gewesen, in den Krieg gegangen ... Da interessiert es den Staatsanwalt zu erfahren, obS ch neersohn da sWo hure cht in Kiew habe. Die Verteidigung beantragt, die Frage des Staatsanwalts ins Protokoll aufzunehmen. Der Knabe Schukowski gibt an, Fedor Njeschinski sei an einem Sonnabend in die Schlosserei gekommen und habe gesagt: „Laßt nicht den Knaben ausgehen; bei meiner Nachbarin ist ein Knabe verschwunden." Am folgenden Tage habe er wiederum gesagt: „Bei meiner Schwester ist ein Knabe verschwunden." Ferner erzählt

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