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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-10-22 · Heft 43 (22.10.1913) · p. Seite 508

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 43 (22.10.1913)
Date
1913-10-22
Page
Seite 508 (sequence 4)
Language
German
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bte er groß werden sah, fühlt er sich geradezu organisch verwachsen. Er darf in gewissem Sinne auch-als der Historiograph der Alliance bezeichnet werden. So hat er erst vor zwei Jahren, aus Anlaß des 50 jährigen Jubiläums der Alliance, den ersten Band eines großangelegten Werkes „einguante ans csilüstoire" veröffentlicht, das in umfassender und gründlicher Weise die Geschichte der Juden während der letzten fünfzig Jahre behandelt. Eine ausführliche Besprechung dieses schönen Buches soll — zugleich als literarische Huldigung des Jubilars — in einer der nächsten Nummern dieser Zeitung erscheinen. Ser Seilis-Orosch. on dem Anfang dieses ungeheuerlichen Prozesses ist in unserer vorigen Wochenübersicht Nr. 42 S. 494 berichtet worden. Ungeheuerlich darf man den Prozeß nennen, weil nicht bloß in unseren „aufgeklärten Zeiten" ein Nitualmord konstruiert werden sollte, sondern weil eine durch nichts begründete Anklage gegen einen Unschuldigen erhoben wurde, nur weil er ein Jude ist. Auch heute vermögen wir, da der Nedaktionsschluß der Nummer bereits am 16. ist, keinen vollständigen Bericht zu geben; wir versuchen vielmehr aus verschiedenen Zeitungsberichten, wozu hauptsächlich das „Berliner Tageblatt" und die „Vossische Zeitung" benutzt worden sind, ein Bild des Ganges des Prozesses zu entwerfen. Dabei bleiben Nachrichten über Vertagungsanträge des Staatsanwalts, über seine Bemühungen, das Erscheinen der stenographischen Berichte zu hintertreiben, und über die Anstrengungen der Polizeibehörden, die sich gegen russische Zeitungen richteten, welche ausführliche Berichte über den Prozeß brachten, unberührt. 1 0. O k L o b e r : Die bis jetzt vernommenen Zeugen wissen über die Ermordung Juschtschinskis nichts. Einen recht kläglichen Eindruck machen die elf- und zwölfjährigen Knaben, Spielgenossen Juschtschinskis, die jetzt als Zeugen vernommen werden. Die meisten sind nicht einmal imstande, die Aussagen, die sie vor dem Untersuchungsrichter gemacht haben, zu wiederholen; sie haben alles vergessen. Der Staatsanwalt und die Vertreter der Zivilklägerin suchen der Lebensweise des ermordeten Knaben bis in die kleinsten Einzelheiten nachzuspüren und interessieren sich namentlich für die Frage, ob er mit Juden Bekanntschaft Pflegte und vielleicht von unbekannten Leuten Geld erhielt, doch ist darüber nichts bekannt. Juschtschinskis Kamerad, Herschko Arendar, sagte aus, Juschtschinski habe ihn bis Weihnachten besucht, sei dann jedoch ausgeblieben; seine Mutter habe erklärt, Juschtschinski weile bei seiner Großmuter. Der Zeuge sagte weiter aus, der Ermordete habe ihin mitgeteilt, daß er sechshundert Rubel besitze, von deren Zinsen er lebe. Der Zeuge kennt weder Schneerson noch Aron Beilis. Moschko Arendar, der Vater Herschkos, schloß sich den Aussagen seines Sohnes zum größten Teile an. Zwei der Kameraden Juschtschinskis sagten aus, sie hätten Juschtschinski am 25. März 6 Uhr morgens auf dem Wege zur Schule gesehen. Agenten der Geheimpolizei hätten ihnen gedroht, sie einzusperren, wenn sie nicht aussagten, daß sie Juschtschinski nicht gesehen hätten. Die Kameraden Juschtschinskis sagten weiter aus, sie Hütten oft in der Nähe der Fabrik Saizews gespielt und zuweilen das Fabrikterrain betreten. Die Hausknechte hätten sie oft vertrieben, Beilis jedoch niemals. 11. Oktober: Der Stiefvater des ermordeten Knaben, ein gewisser Luka Prichodko, wurde vernommen. Er befand sich in größter Aufregung, so daß er seine Aussage wiederholt unterbrechen und sich setzen mußte. Er beteuerte seine Liebe für den ermordeten Stiefsohn, mußte aber zugeben, daß er sich 1912 wegen eines Verbrechens, über das er sich ausschwieg, zu verantworten hatte. Sehr wichtig war eine Aussage des aufgeweckten Knaben Glanski, der die Leiche Juschtschinskis fand. Er erklärte, daß er die Schulhefte Juschtschinskis schon drei Tage vorher in der Höhle gesehen habe, wo später die Leiche gefunden wurde, und daß sich unter der Leiche ein großer Blutfleck befand. Dadurch wird die Vermutung hinfällig, daß die Leiche entblutet und unmittelbar vor der Entdeckung in die Höhle gebracht worden sei. Die Großmutter des ermordeten Knaben, Frau Niejinskaja, erwiderte aus die Frage des Staatsanwalts, ob ihr Enkel ihr gesagt hätte, daß ein Jude ihm versprochen habe, ihm seinen Vater zu zeigen, sie könne sich nicht entsinnen. Knraptschewsky wollte bezeugen, daß Frau Niejinskaja auch vor dem Untersuchungsrichter keine derartige Aussage gemacht hätte; das Gericht nahm dieses an. Der Onkel des Ermordeten, Fedor Niejinsky, gibt an, er hätte den Luka Prichodko, den Stiefvater Juschtschinskis, fälschlich als Mörderangegeben infolge von Drohungen von Agenten der Geheimpolizei, daß er sonst niemals wieder in Freiheit gesetzt werden würde. Der Arzt Sonninski sagte u. a. aus, die aus dem Polizeiamt in Haft befindliche Wera Tscheberjak habe ihm, als er ihr medizinische Hilfe leistete, während eines Gespräches erzählt, sie hätte Material über die Angelegenheit gesammelt und kenne eine Person, die dem Geld zu geben bereit sei, der Juschtschinskis Leiche entdeckte. Als er daraus erwidert habe, daß er die Leiche entdeckt habe, sei die Tscheberjak verlegen geworden und verstummt. Er habe dem Untersuchungsrichter den Vorfall nicht mitteilen können, weil er bereits vorher verhört worden war.. .Der Staatsanwalt fragte den Zeugen Schutzmann Leschtschenko, ob der Umstand, daß bei Auffindung der Leiche aus der Jacke des Getöteten ein Leinwandlappen herausgezogen und dann wieder in die Tasche zurückgesteckt wurde, in das Polizeiprotökoll ausgenommen worden sei. Der Zeuge erwiderte, daß er sich nicht daran erinnere. Der Staatsanwalt bemerkte, dieser Lappen habe aber eine große Bedeutung. Auf Antrag des Verteidigers Grusenberg wurden diese Worte in das Protokoll eingetragen. Der Staatsanwalt suchte ferner den Nachweis zu führen, daß die Polizeibeamten, die das erste Protokoll über den Leichensund ausnahmen, ihre Amtsbesugnisse überschritten und im Widerspruch zur russischen Strafprozeßordnung gehandelt hätten. Es gelang ihm aber nur sestzustellen, daß die Polizeiboamten es an Sorgfalt und Genauigkeit haben fehlen lassen. Sehr wichtig war die Aussage des Schuhmachers Nakonetschny, der in der Nähe der Ziegelbrennerei und des Fundortes der Leiche Juschtschinskis wohnte. Er erklärt, es sei ganz unglaubwürdig, daß Beilis den Juschtschinski in Gegenwart anderer Kinder nach dem Ziegelofen geschleppt hätte, ohne daß die ganze Straße davon Kenntnis erlangt haben würde. Im übrigen hätten die Kinder seit mindestens drei Jahren nicht mehr auf dem Grundstück der Ziegelbrennerei gespielt, da das Grundstück noch vor der Ermordung Juschtschinskis mit einem hohen Zaun umgeben wurde, in dom es keine Löcher gab und den Kinder nicht überklettern konnten. Der Journalist Bortschewski, Mitarbeiter des „Kiewskaja Mysl", erklärte, die Mutter und der Stiefvater des Ermordeten seien in der Redaktion seiner Zeitung gewesen, um über dessen Verschwinden zu berichten, sie seien dabei sehr ruhig gewesen, der Stiefvater habe sogar gelächelt. Der Journalist Ordynski teilte mit, die Wäscherin Sünonenkowa habe gesagt, alle sprächen davon, die Juden hätten den Mord begangen, sie wisse aber, wer der Mörder sei. Ordynski erklärte ferner, er habe gehört, daß Wjera Tscheberjak gesagt habe, Juschtschinski sei von den Brüdern Mille und einem Verwandten ermordet worden. ■ Die Zeugin Zabludskaja, in deren Hause die Eltern Juschtschinskis wohnen, erklärte, in ihrer Wohnung sei alles zu hören, was bei den Nachbarn vorgehe. In ihrem Hause habe kein Mord stattgefunden. Die Mutter Juschtschinskis sei sehr traurig gewesen, als sie von dem Morde erfuhr, sie sei sogar von einer Ohnmacht befallen worden. Der Stiefvater war die Woche über beschäftigt, bloß Sonnabends abends sei'er nach Hanse Zurückgekehrt. Der Staatsanwalt .unterstrich die Angabe der Zeugin, daß Juschtschinski in der Nacht aus Sonnabend zu Hause gewesen sei. 12. Oktober: Auch der heutige Tag war für die Anklage sehr ungünstig. Der Zeuge Jaschtschenko, der am vermutlichen Tage der Ermordung Juschtschinskis unweit vom Fundort der Leiche „einen unbekannten Mann mit schwarzem Schnurrbart" sah, erklärte, dieser Mann habe dem Stiefvater des ermordeten Knaben, Prichodko, sehr ähnlich gesehen, nur habe der Unbekannte keinen Vollbart gehabt. Mit größter Spannung wurde die Aussage des Laternenanzünders Schachowskoj, des Kronzeugen der Anklage, von den Parteien und vom Publikum verfolgt. Auch er ließ die Anklage im Stich. Es war äußerst schwer, von ihm überhaupt Antworten zu bekommen. Nach

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