Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1913)
- Date
- 1913-10-15
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Berlin, 15. Oktober 1913 nmam»-« ■■ $0111011100000. Beilage zur „Allrremcincn Leitung de^ Judentums". Korrelpondrn?en und Oschrichten. Deutschland. Y. Berlin, 12. Oktober. Die heutige Sitzung der Repräsentantenversammlung wurde nach einer vorangegangenen IX« stündigen nichtöffentlichen Verhandlung eröffnet. Den Hauptgegeustand der Erörtevmtgen in dieser geheimen Sitzung bildete der Bericht des Ausschusses zur Vorberatung der Wahl eines Mitg liebes in den G em ei n d e v o r st a nd. Außerdem wurden in der geheimen Sitzung einige Personalien erledigt. Erst gegen 12!4 Uhr erösfnete Herr Louis Sachs die öffentliche Sitzung. Zunächst erfolgte die Amtseinführung des zum höheren Verwaltungsbeamten gewählten Herrn I u st i z - rats S. Meyer. Namens des Gemeindevorstandes begrüßte ihn Herr Geh. S a n i t ä t s r a t D r. Stern, indem er auf die bedeutungsvolle Ausgabe hinwies, die Herrn Justizrat Meyer in Zukunft obliegen werde. Der Gemeindevorstand sei überzeugt, daß er seiner Aufgabe in jeder Weife gewachsen ist, und er hoffe, daß er sich auch die Sympathien der seiner Fürsorge anvertrauten Pfleglinge zu erwerben wissen werde. Namens der Repräsentantenversammlung begrüßte ihn deren Vorsitzender Herr Louis Sachs, der ihm das Vertrauen der Versammlung ausspricht, das sie ja schon durch seine Wahl betätigt habe. Er hoffe, daß er in seiner Tätigkeit das gute jüdische Herz nicht vermissen lassen werde, und er auch selbst die innere Befriedigung seines Berufes finden werde. Nach der Verlesung des Protokolles teilt Herr Louis Sachs mit, daß nach einem ihm zugegangenen Schreiben Herr Geh. Justizrat Veit Simon, der aus Gesundheitsrücksichten sein Mandat niederzulegen beabsichtigte, anscheinend bewogen werden könnte, den Rücktritt zurückzunehmen. Es frage sich nunmehr, nach dem inzwischen dem Polizeipräsidium Mitteilung von der Amtsniederlegung gemacht worden sei, obwohl eine formelle Niederlegung des Mandats noch nicht erfolgt gewesen ist, ob die Rücknahme zulässig sei. Ruch seiner Auffassung könne die Mitteilung an das Polizeipräsidium redressiert werden. Es wird empfohlen, den Vorstand zu ersuchen, beim Polizeipräsidium die erforderlichen Mitteilungen zu machen. Nachdem noch die Herren Justizrat Cohn, L i l i e n t h a l und Dr. M i it d eit hierzu das Wort ergriffen hatten, wurde die Angelegenheit im Sinne des Herrn Vorsitzenden erledigt. Eingegangen ist ferner ein Brief von Herrn Heimann, — der bekanntlich die Einrichtung einer jüdischen Kochnnd Haushaltungsschule gewünscht hatte, — in dem er nach dem Stand der Angelegenheit sich erkundigt. Der Brief wird zur Kenntnis genommen, nachdem Herr Justizrat Breslauer erklärt hatte, daß der Antrag in der Schwebe sei und der Antragsteller einen Bescheid bereits bekommen habe. Daun erfolgte die Wahl eines Vorstandsmitgliedes. Abgegeben wurden 19 Stimmen, von denen eine ungültig war. Von den restlichen 18 fielen 12 Stimmen auf Herrn Kommerzienrat E i s n e r, (> Stimmen ans Herrn Seligsohn. Gewühlt ist somit Herr Kommerzienrat Eisner, von dem es heißt, daß er die Wiederwahl annehmen werde. — Von einer Reihe Mitglieder der Versammlung ist an den Vorstand die folgende Interpellation gerichtet worden: „In der „A l l - gemeinen Zeitung des I u d e n t u m s" vom 6. Juni 1913 ist anläßlich der Predigt eines unserer Herren Gemeinderabbiner mitgeteilt worden, daß dieser wiederholt verletzende Ausfälle. gegen die religiösen Anschauungen vieler Mitglieder unserer Gemeinde gemacht hat. Wir fragen den Gemeindevorstand an, 1. ob der Inhalt des betreffenden Artikels den Tatsachen entspricht, 2. was im Bejahungsfälle der Gemeindevorstand zu tun gedenkt, um solchen Vorkommnisfen für die Zukunft vvrzubeugen. Herr Dr. M. Ginsberg begründete den Antrag. Der Gemcindevorstand stellt Rabbiner jeder Richtung au, und diese müssen sich dessen bewußt sein, daß die Gemeindemitglieder ihrerseits den verschiedensten Richtungen angehören. Selbstverständlich dürfe man die Grundsätze der Rabbiner nicht antasten. Man könne nicht verlangen, daß ein konservativer Rabbiner eine liberale Rede, ein liberaler Rabbiner eine konservative Rede halte, aber inan könne verlangen/ daß wenigstens alles vermieden werde, was zu Verstimmungen und Zerwürfnissen innerhalb der Gemeinde führen muß. Nach dem Bericht in der „Allg. Zeitung des Judentums" hätte der betreffende Rabbiner Angehörige einer bestimmten Richtung „Zerstörer des Judentums", ja direkt „Abtrünnige" genannt. Die Beratung der Interpellation sei vertagt worden, bis der authentische Wortlaut der Predigt vorläge. Das ist nun geschehen, und er müsse feststellen, daß der Kernpunkt der Predigt in der „Allgem. Zeitung des Judentums" richtig dar ge st eilt ist. Da müsse er nun sagen, die Kanzel dürfe nicht zur Polemik benutzt werden. Es handele sich hier um keine Parteifrage, sondern um eine solche, die vom allgemeinen Gesichtspunkte zu betrachten ist. Nachdem somit festgestellt ist, daß die Darstellung der „Allgem. Zeitung des Judentums" richtig ist, bleibt nur noch die Zweite Frage, was der Gemeindevorstand zu tun gedenkt, um solchen Vorkommnissen für die' Zuknnst vorzubeugenV — Namens des Vorstandes erklärt hieraus Herr Justizrat L i l i e u t h a l: Der Geineindevorstand hält es für seine Pflicht, die Redefreiheit, die Kanzelfreiheit zu schützen. Das liegt im Interesse der Gemeinde selbst, daß die Herren Rabbiner frei und unerschrocken ihre Lehren verkünden. Der Vorstand .loerkennt aber auch nicht, daß die Lehrfreiheit doch gewisse Grenzen hat. Es erscheint ihm nicht zulässig, daß die Kanzel zur Erörterung von Fragen benutzt werde, die außerhalb der Interessen der Gemeinde liegen. Alan solle zwar nicht so ängstlich sein, aber im vorliegenden Falle ist der Herr Rabbiner doch etwas zu weit gegangen. Er ist zu weit gegangen in der Form. Da hat er die Grenzen überschritten. Es hat eine Aussprache mit dem betreffenden Herrn Rabbiner und dem Gemeindevorstand stattgefunden, und dabei habe der Herr Rabbiner zugegeben, daß er in der Tat sich einer Ueberschreitung der Grenze in formeller Hinsicht habe zu schulden kommen lassen. Er habe dann unter völliger Wahrung seines sachlichen Standpunktes zngefagt, in Zukunft derartiges zu vermeiden. An der weiteren Debatte beteiligten sich noch die Herren Justizrat Dr. Cohn, der aus einen früheren Fall hinwies, den man in „konzilianterer Weise" behandelt habe, nämlich in geheimer Sitzung. Er stellt fest, und dabei nennt er den Namen des Herrn Rabbiners — Petuchowski, — daß allseitig anerkannt werde, er hätte nur in der F o r m gefehlt. Herr Dr. M i n d e n ist der Ansicht, daß auch sachlich manches zu beanstanden gewesen sei. Der Vorsitzende Herr Louis Sachs betont, daß die Sache viel wichtige r s e i, als hier angenommen werde. Daß ehrliche anständige Juden, die sich im Ehrenamte der Gemeinde betätigen, als „Abtrünnige", als „Verräter am Judentum" bezeichnet iverden, sei doch geradezu unerhört. Er müsse sagen, so einfach liege die Sache nicht und „wir iverden anspassen, daß sich Aehnliches nicht wiederholt". (Lauter Beifall.) Damit wurde der Gegenstand verlassen. — Der Vorstand teilt mit, daß die landesherrliche Genehmigung zur Annahme der von.Herrn Direktor Dr. Minden gestifteten B ü st e des Großen Kurfürsten zur Ausschmückung des Sitzungssaales erteilt worden ist. Die Ausstellung der Büste soll nunmehr erfolgen und es wird einer dreigliedrigen Kommission mit dem Rechte der Kooptation diese Aufgabe zugewieseu. — Dem Berichte der zur P r ü f um g d e r Einsprüche gegen die W ä h - l e r l i st e eingesetzten Kommission ist zu entnehmen, daß im ganzen 293 Einsprüche erfolgt sind, von denen die erste Gruppe die Einsprüche solcher Gemeindemitglieder umfaßt, die ihre Steuerrückstände bis zum 15. September nachträglich beglichen haben. Das Wahlrecht wird diesen gewährt. Ebenso den Herren Rabbinern von Privatsynagogen. Auch die Einsprüche der zweiten Gruppe, die über die Höhe ihrer Steuerpslicht noch im Rechtsstreite liegen, werden als berechtigt anerkannt, während vier Gemeindemitglieder, die in der Zeit von der Anfertigung der Wählerliste bis zum 15. September aus dem Judentum ausgeschieden sind, aus der Wählerliste gestrichen werden. — Für den Bureaudienst sollen versuchsweise zwei Anwärter angenommen.werden, um den e rw ü n s ch t e n Be a m t e n n a ch w u ch s selbst heranzubilden. Die Bewerber sollen ein Alter von mindestens 16 Jahren und möglichst das Einjährigenzeugnis haben. Die Ausbildung soll drei Jahre betragen und während dieser Zeit eine monatliche Entschädigung von je 20 Mark im ersten, 40 Mark im zweiten und 60 Mark im dritten Jahre gezahlt werden. Die Vorlage wird angenommen. — Dechargiert wird alsdann der Rechnungsabschluß der Fürso r g.ek o mmi s s i vu unter nachträglicher Genehmigung einer