Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1913)
- Date
- 1913-10-15
- Page
- Seite 496 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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496 Landeskindern die nötigen Plätze zu sichern; inwiefern aber in Vorlesungen der juristischen und philosophischen Fakultät Ausländer als störend angesehen werden, ist nicht einzusehen. Es ist aufs tiefste zu beklagen, daß strebsamen Ausländern die Bildungsmöglichkeit in Deutschland verschlossen wird. Folgender Vorgang wird in der „N. Bahr. Landeszeitung" erzählt: „9! e i n i gu n g" einer jüdi s ch -orthodoxe n F l e i s chb a n k. BndaKHer Blätter berichten in gerechter Empörung folgenden Polizeistreich: Dn Äiarmaros-Sziget hat vor einigen Tagen der dortige Oberstadthauphnann Georg Jranyi sämtliche Fleischbänke inspiziert. Unter anderem fand er einen jüdisch-orthodoxen Selcherladen nicht rein genug mW verfügte dessen Säuberung. Er ließ durch Beamte sämtliche Geräte und Einrichtnngsgegenstände des Ladens mit Schweinefett bestreichen, um so den Inhaber zu einer gründlicher: Reinigung zu zwingen. Der Oberrabüiner und der jüdische Gemeindevorsteher führten über dieses Borgehen Klage beim Vizegespan und verlangten die Einleitung des Disziplinarverfahrens. Jranyi wurde bis zur Beendigung der Untersuchung von seinem Amte suspendiert. & Zu der viel umstrittenen Frage über die jüdische Volksschule mag die folgende Notiz aus einer angesehenen Pädagogischen Zeitschrift mitgeteilt werden, die beweist, daß die Idee einer allgemeinen Volksschule nicht eine solche -Utopie ist, wie es von den Chorführern im Streite um die jüdische Volksschule dargestellt wird. Die Notiz, die uns von einem Freunde unseres Blattes zur Verfügung gestellt wird, lautet folgendermaßen: In seiner „Geschichte der Pädagogik" (Oldenburg, Schulz'sche Hofbuchhandlung) äußert sich Provinzialschulrat Dr. Ostermann-Berlin auch über pädagogische Zeitsragen. Ueber die nationale Einheitsschule schreibt er: „Eine der wichtigsten Reformen, die man erstrebt, ist die Durchführung der „allgemeinen Volksschule", des Gedankens also, daß mit Wegsall jeder Art besonderen „Vorschule" für die höheren Schulen sämtliche Kinder ohne llnterschied des Standes und künftigen Berufes gemeinsam eine und dieselbe grundlegende Elementarbildung erhalten: in einem mindestens vierjährigen Unterbau der Gesamtvolksschule, die dann in diesem Unterbau wirklich eine Schule für alle würde. Die Durchführbarkeit dieser Idee steht außer Zweifel, denn in mehreren Staaten — Bayern, Oesterreich- Ungarn, Frankreich, den Vereinigten Staaten von Nordamerika, einigen Schweizer Kantonen — ist sic bereits verwirklicht, in einigen dieser Staaten sogar mit einer mehr als vierjährigen Dauer des gemeinsamen Elementarkursus (in Oesterreich 5, in Zürich' 6, in Frankreich 7, in Nordamerika 8 Jahre). Die Gründe, die für die allgemeine Volksschule sprechen, sind in der Hauptsache schon von Eomenius überzeugend dargelegt. Der triftigste und gerade in unserer Zeit der sozialen Zerklüftung am schwersten wiegende dieser Gründe ist der Gedanke, daß die gemeinsame Erziehung ein wirksames Mittel sein würde, den Gegensatz der Stände 31t mildern und der Jugend schon im frühen Alter ihre nationale und soziale Zusammengehörigkeit zum Bewußtsein zu bringen; zweifellos ein sozialpädagogischer und sozialpolitischer Gedanke allerbester Art. Die gegen die allgemeine Volksschule geltend gemachten Bedenken verdienen, sv- C?S AKT?: a'M;- Gtaatsminister Tobias^Michel Carl Aster gest. in Haag auO28. Juli 1913. weit sie nur auf Standesvorurteilei: und Abneigungen beruhen, überhaupt keine Beachtung und sind, so weit sie sich sachlich begründen lassen, bei gutem Willen, wie die Erfahrung anderer Länder beweist, keineswegs unüberwindlich. Opfer müssen natürlich gebracht werden, auch finanzielle; aber wenn eine soziale Angelegenheit des Opfers wert ist, dann ist es diese." Stsstsminiltkr T. M. C Aller. im Monat Juli dieses Jahves verstorbene, nieder- 3^ J ländische Staatsminister und wirkliche Staatsrat Dr. Tobias Michael Carl Ass er war eine ganz besonders geniale Figur. Sein Lebenslaus war ebenso glänzend wie seine Intelligenz, und als er >auf dem Gipfelpunkt des Ruhms ver- — : schied, konnte man sagen, daß mit der Zahl seiner Auszeichnungen die seiner Leistungen stets gewachsen war. Den 28. April 1838 wurde er zu Amsterdam geboren. Schon in seiner Studienzeit interessierte er sich lebhaft für volkswirtschaftliche und völkerrechtliche Fragen. Im Jahre 1856 wurde seine Abhandlung über den wirtschaftlichen Wertbegriff mit der goldenen Ehrenmedaille gekrönt, und seine Doktordissertation behandelte die Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten des Staates. Im Jahre 1862, in seinem vierundzwanzigsten Jahre, wurde er Professor des Rechtes in Amsterdam und dozierte daselbst das Handelsrecht, das See-' recht und das internationale Pri- . vatrecht bis 1893, da er zum Mitglied des Staatsrates ernannt wurde. Schon während seiner Professur war er Ratgeber des. Auswärtigen Amtes und Vertreter seines Vaterlandes in der Zentral - Rheinfahrtskommission. Sehr oft war er auch Vertreter seines Vaterlandes bei interzum Beispiel bei den berühmten nationalen Konferenzen, Friedenskonferenzen. Unter seinen Auszeichnungen sind zu erwähnen der Titel eines Staatsministers, die Mitgliedschaft der Königlichen Akademie, die höchsten Orden des Inlandes und des Auslandes, der Nobelpreis usw. Der wissenschaftliche Nachlaß A s s e r s ist bedeutend. Ganz besonders hat immer das internationale Pvivatrecht oder, wie er selbst in seiner berühmten „Skizze" dieses Rechtes sagte, ' die Lehre der Anwendung der Gesetze in dem privatrechtlichen Verkehr der Bürger verschiedener Länder den Einfluß von A s s e r s Persönlichkeit empfunden. Die „Revue de droit international et de leg’islation comparee“ wurde von ihm in Verbindung mit Rolin-Jacquemijns und Wastlake gestiftet. Auch zu den Stiftern des „Institut de droit international" hat er gehört. Was in den wissenschaftlichen Zeitschriften und Vereinen vorbereitet war, hat Ass er auf den Weg der Verwirklichung gebracht. Die vier Haager Konferenzen für die Kodifikation des. internationalen Privatrechts, in den Jahren 1893, 1894, 1900 und 1904 abgehalten, wurden aus seinen Vorschlag von