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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-10-15 · Heft 42 (15.10.1913) · p. Seite 495

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 42 (15.10.1913)
Date
1913-10-15
Page
Seite 495 (sequence 3)
Language
German
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die, keine Vertreter entsenden konnten, lagen 'telegraphische Zustimmungskundgebungen vor. Frau Baronin Bertha v. Suttner sandte folgendes Telegramm: „In Ehrung des teuren Andenkens an Artur G un b et cc a r Suttn er , den Gründer des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus, schließe ich mich aus tiefster Seele dem Protest gegen einen Prozeß an, der nicht minder finster und barbarisch begründet ist wie etwa ein Hexenprozeß." Nach Verlesung einergroßen Reihe von Zustimmungszuschriften nahm der Präsident der Wiener Kultusgemeinde Dr. Alfred Stern das Wort 51t folgender Rede: Es sind aus den Tag 14 Jahre, daß über Einberufung des Wiener Kultusvorstandes hier in diesem Saale eine Versammlung stattfand, welche laut und feierlich mit aller Entschiedenheit gegen die Annahme eines jüdischen Ritualmordes, gegen die Blntlüge, Protest erhob. Und heute, nach 14 Jahren, erheben wir neuerlich unsere Stimme, um eine gegen uns Juden erhobene Anschuldigung, als ob nur von Relioigns wegen Menschenblut vergießen uüd genießen, daß es einen jüdischen Ritualmord gebe, als eine freventliche, abscheuliche, der Dummheit oder Bosheit entspriniende Lüge und Verleumdung öffentlich zu erklären. Wir lassen uns nicht, wie ich bereits in meiner Einberusung sagte, einlullen durch die heuchlerische Phrase, als ob ein jüdischer Ritualmord von jüdischen Fanatikern oder Sekten verübt würde; solche jüdische Fanatiker oder Sekten gab und gibt es nie und nirgends. Ein jüdischer Ritualmord, Genuß von Blut und gar von Menschenblut, ist für uns Juden ein Widerspruch in sich. Das höchste Gebot sagt in lapidarer Kürze: Du sollst 'nicht morden. . . Und wohl muß in lins gerechte Entrüstung und Empörung ausflammen, wenn nun in einem neuesten Rituälmordprvzesse in Kiew von einer dem Blutritual ergebenen jüdischen Sekte, den Ehassidim, gesprochen und unter diesem Titel in aller Form eine gerichtliche Anklage erhoben wird. Es gibt keine solchen Sekten innerhalb des Judentums! Der Fanatismus des fauatichsten Juden bekundet und betätigt sich darin, daß er mit grenzenloser Hingabe, mit Hintansetzung seiner wichtigsten Lebensinteressen, ja oft mit Aufopferung seins Lebens an den Geboten der Thora und an den Satzungen der rabbinischen Literatur festhält. Aber gerade indem er dies tut, mit fanatischem Eifer tut, wird er den Blutgenuß aus tiefster Seele verabscheuen, wird es aus Gottesfurcht, als das scheußlichste Verbrechen ansehen, einen Mord zu begehen oder gar eine rituelle Handlung durch einen Mord zu schänden. Gegen diese Ritualmordlüge, schloß der Redner, haben im Lause der Jahrhunderte katholische und protestantische Gelehrte, weltliche und kirchliche Fürsten, Päpste und Kaiser ihre Stimme erhoben, und so ist, um eines Wiener Ereignisses zu gedenken, von der Kanzel der Stephanskirche vom Domprediger Veith feierlich verkündet und mit erhobenem Kruzifix beschworen worden, daß die Meinung, cs gebe einen jüdischen Ritualmord, ein Irrwahn sei. Domprediger Veith, der jüdischer Abstammung war, berief sich hier auf seine genaue Kenntnis des jüdischen Schrifttums, der jüdischen Gebräuche und Tradition und — ich erinnere mich dessen aus meinen Kinderjnhren - - es wurde damals allgemein gesagt, daß jene Predigt in der Stephanstirche aus Anregung einer edlen erlauchten Frau gehalten worden sei. Und erst in den jüngsten Tagen hat ein wissenschaftlicher Areopag Europas, haben slawische Bischöfe und Minister gegen die Ritualmordlüge ihre Stimme erhoben. Dieser Aufschrei der, slawischen Intelligenz in Böhmen mag und wird, so hoffe und wünsche ich, nicht ohne unmittelbare Folgen bleiben, möge er allenthalben, möge er auch in Rußland gehört werden. In diesem Sinne wollen wir am Schluffe unserer heutigen Versammlung in einer solennen Protestkundgebung unserer tiefinneren Ueberzeugung feierlich Ausdruck geben. (Langanhaltcnder Beifall.) Sodann brandmarkte Oberrabbiner Dr) Güdemann in wuchtigen Worten die Ritualmordbeschuldigung als traurig, empörend und sinnlos. Er verwies darauf, daß er vor vierzehn Jahren an derselben Stelle und aus gleicher Ursache die Lächerliche und in unserem heutigen- Zeitalter unglaubliche Beschuldigung zurückzuweisen hatte. Gottes Siegel sei Wahrheit und das Judentum kenne keine geheimen Schriften oder Sekten,, wie es immer wieder behauptet wird, die jüdische Geschichte sei zwar mit Blut geschrieben, jedoch mit dem eigenen jüdischen Blut, welches Hunderttausende von jüdischen Männern, Frauen, Kindern für ihren Glauben vergossen. Die Blutbeschuldigung, die Rußland gegen unschuldige Juden erhebt, ist nur ein Deckmantel für das tatsächlich vergossene jüdische Blut, das bei den Pogromen stromweise floß. „Wenn", so schloß Dr. Güdemann, „die Weltgeschichte das Weltgericht ist, so wird vor diesem obersten Gerichtshof Rußland dereinst auf derselben Anklagebank sitzen, aus die man am 8. Oktober unschuldige Juden zwingt." Minutenlanger Beifall folgte den.Ausführungen des Oberrabbiners, der mit lauter, weithin vernehmbarer Stimme gesprochen hatte. Am Schluß wurde einstimmig folgende, gegen die Blutbeschuldigung gerichtete Resolution angenommen:" „Die heute im großen Mnsikvereinssnale in Wien tagende Versammlung der Vertreter der gesamten Judenschaft Oesterreichs erhebt in tiesinnerster Empörung feierliche Verwährung dagegen, daß in dem am 8. Oktober 1913 beginnenden Prozesse gegen den, Juden Beilis in Kiew vom öffentlichen Ankläger die Klage auf jüdischen Ritualmord erhoben wird. - , Die österreichische Iudenschast, die vor 14 Jahren an derselben Stelle gegenüber einer ähnlichen Beschuldigung im eigenen Lande ihre Stimme erheben mußte, erneuert heute den Protest gegen die ihrer heiligen Religion angetane Schmach, gegen die Beschimpfung ihres Glaubens und seiner Grundlehren, gegen; die freventliche Auffrischung des unheilvollen, wahnwitzigen Blutmärchens, dem Tausende ihrer Glaubensbrüder zum Opfer gefallen sind und das auch jetzt, im Beilisprozesse, unter staatlichem Schutze in die Volksmassen getragen wird. Oefsentlich und feierlich verweist sie auf die heiligen Bücher, auf den Pentateuch, welcher schon vor Jahrtausenden die Reihe der Verbote mit dem strengsten Verbote des Mordes beginnt, auf den zum Gemeingut der gesamten - Kulturmenschheit gewordenen Dekalog, dessen sechstes Gebot: „Du sollst nicht morden", auf das gesamte religiöse Schrifttum und die Tradition. Endlich verweist sie auf die Stimme, zahlreicher erleuchteter Männer des Christentums; sie verkündet es laut und feierlich immer und immer wieder: Daß es einen jüdischen Ritualmord nirgends und niemals gibt oder gegeben hat und daß nur fanatischer Haß diese wahmvitzige, ' lügenhafte Beschuldigung zu erheben und immer wieder zu erneuern vermag." : . . : . * Die "Türkei -' hat die roten Paßzettel abgeschafst, die die jüdischen Reisenden in Palästina vorzeigen mußten. Außerdem hebt die „N. I. K." ganz zeitgemäß hervor, daß in der Türkei zwei' Firmane (1840 und 1860) gegen das Ritualmordmärchen erlassen wurden. Die Uebersülle r u s s i s ch e r S t u d i e r e n d e n, die von deutschen Universitäten beklagt wurde, hat manche Regierungen zu Zwangsmaßregeln veranlaßt. Die preußische Regierung hat verfügt, daß Jmmartrikulationen russischer Studenten an der Berliner Universität ferner nicht vorgenommen werden sollen; in Sachsen ist bestimmt worden, daß nur solche russische Studenten zugelassen werden, die bereits zwei Semester auf einer russischen Hochschule studiert haben; in Bayern sollen die Zahl der Zuzulassenden beschränkt und die Gebühren. erhöht werden. Dies sind .Maßregeln, die gewiß in erster Linie zum' Schutz der Inländer und in zweiter aus Furcht vor revolutionären Umtrieben vorgenommen werden, aber sie richten sich im wesentlichen gegen die Juden. . Denn da diese in Rußland nur in beschränkter Zahl die Universität besuchen dürfen, da sie.ferner meist arm sind, so wirken die sächsischen und bayerischen Maßregeln fast ebenso schlimm wie die drakonischeren preußischen. Mit der Würde der Wissenschaft, mit der Freiheit, die ein Palladium der Universitäten war und' bleiben soll, wollen sie sich nicht vertragen. Man könnte begreifen, wenn Schutzmaßregeln getroffen würden, wenn in Laboratorien und Kliniken Vorsichtsmaßregeln ergriffen werden, um den

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