Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 41 (10.10.1913)
- Date
- 1913-10-10
- Page
- Seite 483 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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besondere Fürbitte irgendeines heiligen Vermittlers gelangen kann. Damit habenunsere Weisen alle Scheidewände zwischen Gott und Menschen'zertrümmert und zugleich dem der Sünde scheinbar Verfallenen die Pforten des Himmels-- erschlossen, aus dem ihm das ewige Licht der göttlichen Gnade .entgegenstrahlt. Und klar und deutlich zeichneten sie dem Menschen den Weg, den er, um seine verlorene Seelenreinheit wieder gewinnen und die ihn umringende Finsternis bitterer Gowissensqualen verscheuchen zu können, zu beschreiten hat. Es ist ein schwerer und mühsamer und mit großen Opfern verbundener Weg, aber er muß beschritten und zurückgelegt werden; seine Inschrift lautet: Bekenne, o Mensch, die Schuld, die dich bedrückt, säume nicht, das. Unrecht und die Kränkung, die du deinem Nächsten zugesügt hast, aus der Welt zu tilgen und seine Verzeihung zu erbitten, und fasse den festen Vorsatz, fürderhin dein Leben nach den Worten deines alten Lehrers Hillel einzurichten: Was du nicht willst, das man dir tue, füge auch deinem Nächsten nicht zu. Das ist der Zweck des Sündenbekenntnisses, das allein dem Jom Kippur seine Weihe und seinen Inhalt verleiht. Zur Zeit'des Tempeldienstes war es der Hohepriester, der, wie einst Moses nach dem ersten großen Vergehen Israels, alljährlich am zehnten Tischri das Sündenbekenntnis für die ganze Gemeinde Israels ablegte. Seit der Einäscherung Zions und der Zerstörung des Tempels ist diese Funktion des Hohepriesters Israel selbst übertragen worden, das auch gegenwärtig an diesem Tage in tiefer Ergriffenheit seine Gott und Menschen gegenüber begangenen Verfehlungen öffentlich bekennt und hierin für die Schwere seiner menschlichen Schwächen eine Erleichterung findet. Das Sündenbekenntnis, von der ganzen Gemeinde laut und vernehmlich gesprochen, verfolgt aber auch den Zweck, jedem einzelnen Israeliten nahezulegen, daß er nicht bloß für sein eigenes Tun und Lassen, sondern auch für das des Stammesgenossen, der Gesamtheit die Verantwortung trage und schon aus diesem Grunde darauf achten müsse, daß weder durch seinen eigenen noch durch den Lebenswandel einer anderen seinem Einfluß zugänglichen Person eine Schmähung Israels und somit eine Entweihung des göttlichen Namens, ein Chillul haschem herbeigesührt werde. Das ist eine der wichtigsten Mahnungen des Tages, von dem unsere Weisen sagen: Wenn auch alle anderen Jahresseste nicht mehr existieren sollten, der Jom Kippur, wird fortbestehen. Die Lehren, die der zehnte Tischri uns bietet, . sind im Denken und Fühlen des jüdischen Volkes begründet und yn historische Ereignisse gefestigt, deren Andenken aus Israels Mitte nie schwinden wird. Nur für denjenigen, der alle historischen Erinnerungen aus seinem Herzen gerissen und wie einst Turnus Nusus -an Rabbi Akiba, der am Jom Kippur den Märtyrertod erlitten, die Frage stellt: Was eigentlich zeichnet diesen Tag vor allen anderen Tagen des Jahres aus, ist er zwecklos eingesetzt: an ihm geht er wirkungslos vorüber.'^) Für alle diejenigen -aber, die gleich- -uns die hohe historische und religiöse Bedeutung dies zehnten Tischri - erfassen, ist er auch heute eine Quelle des Lichts und des Segens, und wie unsere Väter erblicken auch wir in seinem Fortbestände eine sichere Bürgschaft für -den Fortbestand Israels und seiner heiligen Lehre. Dir Woche. Berlin, den 7. Oktober 1913. er Beili sprozeß in Kiew, beginnt in diesen Tagen. Man sprach von einer Verschiebung, die Nachricht wurde sofort dementiert. In den letzten. Tagen wurde die Nachricht verbreitet, ein Hauptzeuge sei nicht auffindbar; es 21) Maimonides, M. T. Hil. Schegagoch K. 3. bleibt abzuwarten, ob diese Nachricht sich bestätigt, oder ob das Ereignis irgendwelchen Einfluß auf den Prozeß übt. Wie dieser ausgehtläßt sich nicht . Vorhersagen; bemerkt sei, daß manche, die mit russischen Verhältnissen vertraut sind, eine Freisprechung des fälschlich Angeklagten nicht für unmöglich halten. Unsere Pflicht ist es, nur immer und immer wieder zu konstatieren: Es ist erlogen, zu behaupten, daß der Nitualmord in jüdischen Gesetzen irgendw o e m p s o h l e n o d e r g a r g e b o t e n ist. In diesem speziellen Fall ist, nach allem was Mannt ist, die Anklage durch nichts, auch nicht durch das Allergeringste begründet; eine Verurteilung des Angeklagten wäre ein scheußliches, aller Gerechtigkeit hohnsprechendes Verbrechen. * Obgleich derartige Erklärungen ebensowenig etwas nutzen löte öffentliche Proteste, sei doch an dieser Stelle, ausführlicher als im „Gemeindeboten" erscheinen konnte, uus der „Neuen Freien Presse"- eine Kundgebung czechischer Pers ö n l i ch k e i t e n mitgeteilt: Zahlreiche czechische Persönlichkeiten veröffentlichen eine Kundgebung, die den Kiewer Ritualmordprozeß zum Gegenstände hat. Es heißt darin: „In Kiew wurde gegen den jüdischen Kleinbürger Beilis der fürchterliche Verdacht ausgesprochen, daß er den christlichen Knaben Justschmski ermordet habe, um dessen Blut zu rituellen Zwecken zu verwenden. Seit zwei Jahren schmachtet Beilis schon in Untersuchungshaft trotz zahlreicher Versuche ehrlicher russischer M ander, seine Unschuld zu erweisen, von der auch der erste Untersuchungsrichter, der sich für seine Entlassung eingesetzt hat, überzeugt ist. Alles vergebens! Die Agitation der russischen Reaktionäre hat gesiegt, die Untersuchung wurde unter dem Einflüsse und unter der Kontrolle der echt russischen Leute, fortgesetzt und das Resultat ist, daß gegen Beilis die Anklage wegen Ritualmordes erhoben wurde." Es heißt dann weiter: „Leider blieb auch unser Volk trotz seiner großen Tradition von Religionsfreiheit und Demokratie von dieser sittlichen Katastrophe nicht immer verschont. Die Polnaer Affäre, die im czechischen Volke solche Verheerungen anrichtete, ist noch in lebhafter Erinnerung." Die Kundgebung wendet sich hierauf gegen das Ritualmordmärchen und fährt fort: „Bisher hat dieser Aberglaube sich bei den unwissenden Schichten der Bevölkerung, erhalten, die juristischen und theologischen Autoritäten aller Nationen habenjedoch die Grundlosigkeit aller auf die Existenz des Ritualmordes gerichteten Behauptungen nachgewiesen. In Kiew ist zum erstenmal der' Nitualmordaberglaube durch die staatliche Autorität gestützt worden, dort soll zum erstenmal seit dem Trienter Prozeß ein Jude durch einen staatlichen Gerichtshof wegen Ritualmordes abgeurteilt werden. Das Herz stockt bei dem Gedanken, welch unselige Folgen dieser Prozeß für Millionen ohnehin im größten Elend und größter Erniedrigung lebender russischer Juden haben kann. Wir fürchten, daß der Prozeß das Signal zu neuen Pogroms und zum neuen Vergießen unschuldigen Blutes führen wird." Zum Schlüsse wird dagegen protestiert, daß dem fürchterlichen Aberglauben die Unterstützung durch die staatliche Autorität zuteil werde, daß wegen politischer Agitation und Glaubenshasses das Recht vergewaltigt und ein unschuldiger Mensch geopfert wird. Unterzeichnet haben die Kundgebung 87 czechische Reichsratsabgeordnete, darunter Dr.. Fiedler, Freßl, Klofac, Dr. Kramarz, Lish, Masaryk, Mastalka, Anton Nemec für den Klub der czechischen sozialdemokratischen Reichsratsabgeordneten, Karl Praschek, Udrzal, Pater Watzek, dann die beiden Herrenhausmitglieder Hosrat Dr. Hlava und Ritter v. Wohanka, viele gewesene Landtagsabgeordnete, zahlreiche czechische Hochschulprofessoren, czechische Schriftsteller, wie Machar und Jirasek, die Redakteure der „Narodni Lisch", des „Cas", der „Samostatnost" und des „Ceske Slovo", der Direktor des'czechischen Nationaltheaters Smoranz, der Oberregisseur Kvapil und der größte czechische Schauspieler Vojan, ferner zahlreiche czechische Industrielle und Persönlichkeiten der besten czechischen Gesellschaft. Besonders interessant ist, daß der Bruder des Abgeordneten Dr. Baxy, der die Polnaer Prozesse vertreten hat, Dr. Ge Baxa, ebenfalls aus dem Aufrufe unterzeichnet ist. ' ' *