Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 40 (1.10.1913)
- Date
- 1913-10-01
- Page
- Seite 472 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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472 crimen sine persona. Ein Gerichtstribunal ist keine Akademie und keine Regierungskommission, und es kann die Dinge nicht „als Ding an sich" beurteilen. Die Aufgabe des Gerichts ist es, den objektiven Tatbestand des Verbrechens im Verhältnis zum subjektiven 'Urheber der Tat zu ergründen und das Schuldmaß des Täters festznstellen. Ohne Täter kann die Tat nicht Gegenstand einer Gerichtsverhandlung sein; so lange das Subjekt fehlt, ist der objektive Bestand der Tat nur ein Material der Prüfung und der Untersuchung. Trotzdem bereitet man sich vor, über eine unbekannte Gruppe von Subjekten Gericht zu halten, die nicht nur nicht der Täterschaft überführt ist. sondern deren.konkrete Existenz überhaupt problematisch erscheint. Das „jüdische Volk" kommt nicht in Betracht; das behauptet „kein ernst denkender Mensch"'. Ob es sich um eine „Sekte" handelt, soll nicht untersucht werden. Die Anklage will nur „mit aller Macht" beweisen, daß es sich um einen Ritualmord handelt, und beruft sich dabei auf Gutachten, wie das von Pranaitis, von Sikorski und von anderen „Gelehrten". Der Täter soll Beilis sein. Das Gericht hätte also auf Grund von Zeugenaussagen, die „mit äußerster Vorsicht aufzunehmen sind", zu entscheiden, ob Beilis des Mordes an dem Knaben Justschinskh schuldig ist und, wenn ja, ob es sich um einen Ritualmord handelte. Nehmen wir an, daß die Anklage es „mit aller Macht" beweist, daß der objektive Tatbestand eines Nitnalmordes vorliegt. Der Staatsanwalt hat sich das vorgenommen. Nehmen wir aber zugleich an, daß die „zweifelhaften" Aussagen der Belastungszeugen nicht ausreichen werden, um die subjektive Täterschaft des Angeklagten zu beweisen. Die juristische Bedeutung eines solchen Urteilspruches wäre nichtig. Es hätte nur Wert in der Anwendung aus eine Person oder eine Gruppe von Personen, deren Täterschaft als erwiesen gelten könnte. Gegen „Unbekannte" angewendet, hätte eine solche Entscheidung des Gerichtes keinen anderen Wert, als den eines Gutachtens von Pranaitis, Lutostanski und der anderen Sachverständigen der Anklage. Es wäre kein Gerichtsurteil, sondern ein Papier mehr in dem großen Wust der Papiere, den dieser Prozeß bereits gezeitigt hat. Eine Aufgabe, die wohl schwerlich der Würde des Gerichtes entsprechen würde. „Res judicata pro veritate habetur.“ Hier gibt es aber keine res judicata, denn es fehlt die persona judicata. Jemand hat den Knaben Justschinskh ermordet, doch dieser „Jemand" ist niemals verhört worden, und es steht' dahin, wie sich dieser Mord darstellen würde, wenn dieser „Jemand" gesprochen hätte. Die Entscheidung des Gerichtes würde nur bedeuten, daß die Geschworenen den Argumenten eines Pranaitis zugänglicher wären, als jenen des Professors Troitzky, denn wo ein Angeklagter fehlt, da kann sich kein Gericht eine eigene lebendige. Ueberzeugung bilden. Aus dem Gesagten geht hervor, daß es sich nicht darum handelt, vorhandene Verbrecher zu bestrafen, sondern darum, das Vvrliegen eines nicht erwiesenen Verbrechens zu beweisen. Diese Bestrebungen sind ebenso von politischen Absichten und parteilichen Rücksichten diktiert, wie auch von der kategorischen Notwendigkeit, das Ansehen jener Urheber der Affäre, wenigstens zeitweilig, wenigstens äußerlich, zu retten, die die Unvorsichtigkeit begangen hatten, im zwanzigsten Jahrhundert, aus ganz besonderen Gründen, die Märchen, Fabeln und Legenden längst vergangener alter Zeiten wieder ausleben zu lassen. Das ist für jeden einigermaßen unbefangen denkenden Menschen der einzig mögliche Sinn der Worte des Senators Meißner. Das Zentrum sucht eifrig den Vorwurf des Antisemitismus von sich abzuwehren. Darum verdient folgende Ausführung der „Kölnischen Volkszeitung" hier einen Platz: Die antisemitischen „Deutschsozialen Blätter" (Hamburg, 6. September) suchen die Rede des P. Bonaventura auf der Metzer Generalversammlung der Katholiken Deutschlands für den Antisemitismus auszumünzen. Da sich diese Blätter für den von ihnen angeführten Wortlaut der Rede aus den Bericht der „Kölnischen Volkszeitung" berufen, möge hier darauf hingewiesen werden, wie sie das Kunststück fertig bringen, P. Bonaventura zum Antisemiten zu stempeln. Zunächst wird ein Satz der Bonaventuraschen Rede über den unheilvollen Einfluß der Presse angeführt: „Die Presse, das Sprachrohr und die Schule der öffentlichen* Meinung, steht zum weitaus größten und einflußreichsten Teile nicht im Dienst ewiger Ideen, sondern im Dienste des Kapitals, insbesondere des jüdischen, mit Vernachlässigung, Nichtbeachtung oder nur zu offener aggressiver Haltung gegen alles Christentum." Dann fahren die „Deutschsozialen Blätter", nach einigen Zwischensätzen fort: Mit Nachdruck und erhobener Stimme führt P. Bonaventura aus: „Wir kämpfen nicht gegen andersgläubige Christen. Wir begrüßen freudig alle jene, die, wenn sie auch nicht in unseren Reihen stehen, doch an den Flanken den gemeinsamen Feind bekämpfen." Der gemeinsame Feind. Wer sind denn die Feinde des Christentums. Ich will sie Ihnen in vier Worten auszählen: Sozialdemokraten, Freisinnige, Juden und Judengenossen! Gegen diese vier Mächte fordert in begeisternder Rede der berühmte Kanzelredner das Christentum in die Flanken. Selbstverständlich hat P. Bonaventura seine Rede nicht gegen die hier genannten „vier Mächte" gerichtet, weder dem Wortlaut, noch dem Sinne nach. Er hat das jüdische Kapital bei der Presse erwähnt, im übrigen das Wort Jude und Judengenossen ebensowenig gebraucht, wie das Wort Freisinnige und Sozialdemokraten. Es gehört schon eine gute Portion fanatischen Antisemitismus dazu, um in die Rede P. Bonaventuras hineinzulegen, was die „Deutschsozialen Blätter" darin gefunden haben wollen. Dabei bietet der Artikel der „Deutschsozialen Blätter" ein solches Durcheinander von Sätzen des P. Bonaventura und Zusätzen des Artikelschreibers, daß kein Mensch sicher zu unterscheiden vermag, was aus der Rede des P. Bonaventura und was aus dem eigenen Topf des Artikelschreibers entnommen sein will. Wer die prächtige, klare Rede des P. Bonaventura gehört oder gelesen hat, wird sich nicht wenig wundern über eine derartige antisemitische Berballhornung. Man schreibt uns aus Marburg (der Einsender übernimmt die volle Verantwortung): In Nummer 33 des „Frankfurter Jsraelits" äußert Herr Lehrer Freudenberger aus Flieden bei Besprechung der kurhessischen Gesetze: „Es wird keine wichtige Angelegenheit der Gemeinde durchgesührt, ohne daß die Gemeinde ihr Einverständnis erklärt. Bei der Anstellung des Lehrers und Vorbeters besitzt die Gemeinde den weitgehendsten Einfluß." Hiergegen führe ich folgende Tatsachen an: In Marburg wurde am 1. April 1913 ein zweiter Lehrer und Vorsänger — die Regierung hat ihn nicht hierhergeschickt, es handelt sich nicht etwa um einen Elementarlehrer, sondern um einen Religionslehrer — angestellt, ohne daß die Wahl in irgendeiner Weise der Gemeinde unterbreitet wurde. Dies zur faktischen Berichtigung des Herrn Lehrer Freudenberger. Ein zweiter Fall, wie die Rechte und Wünsche der Gemeinde seitens des Vorsteheramtes berücksichtigt werden. Bei der Vakanz der Stelle eines Gemeindeältesten schlug laut Gesetz der Kreisvorsteher einen Kandidaten vor. Dieser wurde jedoch von dem Provinzialvorsteheramt nicht bestätigt. Da die Gemeindemitglieder über die Verwerfung dieses Kandidaten nicht sehr erbaut waren, wandten'sich Gemeindemitglieder in einer Petition an den Landrat. Die Folge davon war, daß der Landrat mit dem Vorsitzenden des Vorsteheramtes vereinbarte, die Gemeinde solle in geheimer Wahl ihr Votum abgeben. Obwohl der betreffende Kandidat mir erdrückender Majorität aus der Gemeindewahl hervorging, wurde er dennoch nicht bestätigt. Sind diese Fälle etwa ein Entgegenkommen und eine Berücksichtigung der Wünsche der Gemeinde, von denen Herr Lehrer Freudenberger sprach? Me Lisensrt der Ulltkltsmkntlichkn SrUsion. Von Prof. HermannCohen. nter diesem Titel veröffentlicht Alfred Bertholet seine akademische Antrittsrede an der Universität Tübingen (Verlag von I. C. B. Mohr, 1913). Und nachdem ich jüngst über die zwei Rektoratsreden von Wolf Graf B a u dissin berichtet und den Fortschritt erläutert habe, der in denselben für das Verständnis der jüdischen Religion zu