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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-09-19 · Heft 38 (19.9.1913) · p. Seite 452

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 38 (19.9.1913)
Date
1913-09-19
Page
Seite 452 (sequence 8)
Language
German
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Fulda und. Hanau für sie .unverändert . geblieben ist. Daher auch die vier Provinzialrabbinate in einem kleinen preußischen Regier.ungsbeztrk. Es hat sich nur die oberste staatliche Aussichtsinstanz geändert, indem an die Stelle des kurfürstlichen Ministeriums des Innern der Kasseler Regierungspräsident getreten ist. Die kurhessischen Israeliten sind nün, wie sie in einer von säst der Hälfte sämtlicher. Steuerzahler des Landes Unterzeichneten, im Frühjahr an das Abgeordnetenhaus "abgegebenen Petition aussühren, von dem Wunsche beseelt, die Organisation zu erhalten, besonders das bewährte Provinzial- und Landesrabbinat, aber sie glauben, daß gerade deshalb die vorhandenen Mißstände beseitigt werden müßten, andernfalls würde der Unwille gegen die Mißstände sich auch aus die Organisation übertragen müssen. Diese Mißstände werden vor allem nach zwei Seiten gesehen, einmal meint man, daß bei der Besetzung der Aemter in allen Instanzen den: Willen der Gemeinden nicht genügend Rechnung getragen würde, und dann glaubt man reichliches Material zu haben, um über die Besteuerung unzusrioden zu sein. . Die Verordnung von 1823 sah zwecks Aufbringung der Gemeindelasten eine Einkommensteuer „nach Maßgabe des ungefähren jährlichen ' Einkommens" vor. An deren Stelle setzte das Gesetz von 1833 eine Klassensteuer in 42 Klassen von 12 Groschen bis 300 Taler. Danach werden bis heute die Umlagen festgesetzt, obwohl man in der Zwischenzeit die Miquelsche Steuerreform erlebt hat. So hat man in weiten Kreisen das Gefühl, als sei man in steuerlicher Beziehung der Willkür ausgesetzt, deren Schäden auch durch die an sich gutgeordneten Berufungsinstanzen nicht immer zu vermeiden sind, und.man. wünscht deshalb, daß für die Kultusgemeindesteuern ebenso wie in Kirchen und Kommunen die Staatseinkommensteller, zugrunde gelegt werden soll. Ganz besonders unerträglich findet man aber — so führte Abgeordneter Meyenschein als Berichterstatter in der Gemeindekommission des Abgeordnetenhauses am 12. März dieses Jahres aus — „die Art, wie die Provinziallasten aufgebracht werden. Die Petenten verlangen, eine gerechte Verteilung der Lasten. Die Verordnung von 1823 sagt in § 49 slg. von den Provinziallasten: sie „werden von dem Provinzial-(Vorsteher-)Amt jährlich in einen lieb er schlag gebracht und nach dem Steueranschlag (siehe § 14 slg.) aus die einzelnen Beitragspflichtigen nach Kreisen und Gemeinden verteilt. Die darüber gefertigte Hauptheberolle durch den landesherrlichen Kommissar der Negierung zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt." Nach der Darstellung der Petenten vollzieht sich aber die Sache so: Das Vorsteheramt legt bei Umlegung der Lasten, das Steuersoll der Gemeinde zugrunde, derart, daß Gemeinden, die viel eigene Steuerlasten haben, auch viel Provinziallasten aufgelegt bekommen und umgekehrt. Beträgt also das Steuersoll von drei Gemeinden' für ihre eigenen Zwecke zusammen 2000, 1000 und 500 Mark — 3500 Mark und die Provinz braucht 700 Mark, so werden 20 Prozent Provinziälsteuern erhoben. Davon zahlt die mit 2000 Mark für sich belastete Gemeinde 400, die zweite 200, die dritte 100 Mark. Dieser Modus mag für die Vermögens- und Lastend er teilung vor 90 Jahren praktisch und gerecht gewesen sein. Heute ist er es nicht. Man hat sich denn auch seitens der Genieinden in der Praxis, wie die Petenten an geben, durch ein ganz eigenartiges Verfahren diesem unerträglichen Zustand zu entziehen gesucht. Man gibt nämlich dein Provinzialamt nicht seinen vollen Gemeindesteuerbedars an, sondern nur K, X oder gar nur y». Davon zahlt man dann die Provinziallastelt und'hebt die übrigen %, % oder % im Lause des Jahres -für die Gemeinde. Man könnte sagen: Dann ist's ja gut, lasse man die Leute ihre „inneren Angelegenheiten" selbst ordnen. Das Schlimme dabei ist aber das, daß man nicht gleiches Recht für alle zugesteht. Jedenfalls hat die Gemeinde der Petenten, nachdem sie seit je redlich die Provinziallasten von ihrer gesamten Steuer geleistet hat, als sie vor einiger Zeit den Versuch machte, sich gleich den anderen zu erleichtern, und dabei sogar die Hälfte ihres Steuerbetrages an die Provinz versteuern wollte, dies nicht zugestanden bekommen. Bei der ganzen Provinzialbesteuerung fehlt den Gemeinden jede Kontrolle. Eine Einspruchsinstanz sehlt, soweit ich sehe, hier ganz. Man wünscht nun einen ähnlichen Modus wie bei der Besteuerung der Kirchengemeinden zu den landeskirchlichen Lasten, daß das Provinzialamt einen Etat ausstellt, diesen den Gemeindevertretungen zugänglich macht und den Bedarf gemeindeweise, nicht wie jetzt nach ihrer Steuerlast, sondern nach-ihrer Steuerkrast, wie sie sich aus der Staatseinkommensteuer ergibt, umlegt." Soviel zu der Sache in steuerlicher Beziehung. Aber, nicht nur hier, sondern auch auf dem Gebiet der Verwaltung haben sich Mißstünde herausgestellt. So wurde in der Kommission unwidersprochen mitgeteilt, daß ' „zwei Inhaber der obersten jüdischen Behörde des Provinzialvorsteheramts in.N., nämlich die Herren N. und-N. ihre eigenen Kinder einer anderen Religion zugesührt haben". Es dürste wohl außer Frage sein, daß keine Kultusgemeinde derartiges aus die Dauer ohne schweren Schaden ertragen kann. Eingeweihte behaupten zwar rühmend, daß die Betreffenden sich bei Entscheidungen - über Gemeinde- und Kultusangelegenheiten stets so objektiviert haben, daß die Gemeinden darunter keinen Schaden litten; aber immerhin, ivenn auch die eine Religionsgemeinschaft mehr solchem Zustand gegenüber empfindlicher ist als eine andere — die große Epoche des 16. Jahrhunderts hat doch sür Deutschland wenigstens und allen das Eine unverlierbar erworben, daß Religion nicht Handhabung von Gesetz und Recht, sondern ihrem Wesen nach persönliche Ueberzeugnug ist. Dem kann sich keine deutsche Religionsgemeinschast, ohne Schaden zu nehmen, aus die Dauer entziehen. Man glaubt nun, daß dieser sowie mancher andere Mißstand sich dadurch beseitigen oder doch mildern lasse, wenn die Gemeinden ihre Aeltesteu wählen dürsten. Das dürfen sie bis jetzt nicht. Die Aeltesteu werden heute lute vor 90'Jahren von den Kreisvorstehern dem Landrat bezeichnet und von diesem dem landesherrlichen Kommissar sür die judenschastlichen Angelegenheiten der Provinz vorgeschlagen, der, weint er nichts dagegen zu erinnern findet, die Bestellung.durch das Vvrsteheramt veranlaßt. Auch hier ist die Zeit, bie. in Staat, Kommunen und Kirche überall das Wahlrecht der Interessenten gebracht hat, spurlos an den Einrichtungen vorübergegangen. Bei den Verhandlungen in dpr Gemeindekommission des Abgeordnetenhauses hat sich nun die Staatsregierung aus den Standpunkt des quiekt non movere gestellt, und ist dabei von der Annahme ausgegangen, die Bestrebungen nach Reformen gingen lediglich von einer Handvoll Reformjuden aus, vor allem wünschten die zuständigen Körperschaften keine Aenderungen. Für die Provinzialuitd Landcsinstanzen mag letzteres vielleicht zutresfen. Jedenfalls liegt uns aber ein Schreiben der Gemeindeältesten einer der größten israelitischen Gemeinden des Landes vor, in dem es im Anschluß an die eingangs erwähnte Petition heißt: Die in der Gelnhausener Petition erwähnten, Forderungen, insbesondere die zu 1 und 2 ausgestihrten, erscheinen auch uns erstrebenswert. Sie berühren Mißstände, deren Bestehen unmöglich zu verkennen, und deren Beseitigung ein dringendes Erfordernis ist. Als den größten Mißstand müssen wir die geltende Steuergesetzgebung bezeichnen. Die uns jetzt gewährte Möglichkeit, einen Einblick in die Einkommensteuerverhältnisse der jüdischen Mitglieder unserer Gemeinde zu erhalten, bedeutet zweifellos einen Fortschritt, beseitigt jedoch'die bestehenden Mißstände keineswegs. Wir halten es auch, sür erstrebenswert, daß den, Gemeindemit-, gliedern dergestalt Anteil an der Gemeindeverwaltung gewährt werde, daß sie ihre Aeltesten selbst zu wählen haben. Das verlangt unser heutiges Rechtsempfinden,, entspricht der Billigkeit und wird das Interesse der Gemeindemitglieder an den Angelegenheiten der Geuteittde und dent religiösen Leben erhöhen. Daß es sich nicht um eine „Handvoll" "handelt, zeigte sich sehr schnell, als die Kommissionsverhandlungen durch die Zeitungen bekannt wurden. Im Handuntdrehen war folgende Petition mit ca. 1400 Unterschriften, das ist etwa die Hülste aller kurhessischen Steüerzahler, da. Im Januar dieses Jahres wurde in der Gcmeindekommission des Hohen Hauses der Abgeordneten die Petitioit von 27 Mitgliedern der Shnagogengemeinde Gelnhausen behandelt und dahin verabschiedet, daß' sie der königlichen Staatsregierung als Material überwiesen wurde. Man begründete, wie wir Zeitungsberichten entnehmen, den ablehnenden Standpunkt der Staatsregierung wesentlich damit, daß die Bestrebungen um eine Reform der kurhessischen Judengesetzgebung nur von wenigen Resormjuden ausgingen, während das Gros der kurhessischen Judenschast und besonders die orthodoxen Juden, sowie die zuständigen Provinzialämter durchaus damit zufrieden seien. Daß die letzteren gegen das Gesetz nicht remonstrieren, liegt in der Natur der Dinge.

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