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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-09-05 · Heft 36 (5.9.1913) · p. Seite 424

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 36 (5.9.1913)
Date
1913-09-05
Page
Seite 424 (sequence 4)
Language
German
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424 vitalsten Interessen handeln, wenn es jenes Element der Bevölkerung schwächen würde, auf welchem die eigentliche Bedeutung Salonikis überhaupt beruhe. Für die Kodifikation dieser Rechte werde die Zeit erst dann gekommen sein, wenn die Annexion in aller Form erfolgt sei und ein Parlament der annektierten Länderteile einberufen werde, in welchem in erster Reihe der Großrabbiner sowie auch andere Repräsentanten der Judenheit Sitz und Stimme haben würden und dort ihre Wünsche in legaler Weise vortragen könnten. Das letztere erklärte auch Se. Exzellenz der Ministerpräsident Venizelos, bei dem ich ebenfalls mehrmals in Audienz erschien. * Zum Botschafter der Vereinigten Staaten in Konstantinopel ist Mr. Henry M o r g a n t h a u ernannt worden. Damit ist die diplomatische Vertretung Amerikas bei der Pforte zum zweitenmal einem Juden anvertraut worden. Bekanntlich gehört auch Mr. Oscar Straus, der vor einigen Jahren das gleiche Amt bekleidete, dem Judentum an. Mr. Morganthau ist 1857 in Deutschland geboren und wanderte in seiner Kindheit nach Amerika aus, wo er später an der City and Columbia University zum Dr. jur. promovierte. Nach Beendigung seiner Studien wandte er sich dem kaufmännischen Berufe zu. Er war zuerst Mitinhaber der bekannten Firma Lachmann, Morgan thau and Golds m»i d, sodann Direktor eines großen Bankinstituts in New Bork. Mr. Morganthaü, der auf verschiedenen Gebieten des öffentlichen Lebens hervorragend tätig ist, bekundete auch für jüdische Dinge stets warmherziges Interesse. Er ist Präsident der New Borker Free-Synagogue und gehört dem Direktorium des jüdischen Mount-Sinai-Hospitals an. # Zu dem Kiew er „Ritualmordprozeß" wird dem „Berliner Tageblatt" aus Kiew, den 26. August, geschrieben: Es ist mir gelungen, interessante Einzelheiten über die geschlossene Sitzung zu erhalten, in welcher die n e u e A nk l a g e s ch r i f t in der Beilisaffäre bestätigt wurde. Die erste Anklageschrift war bekanntlich einstimmig im Januar 1912 gutgeheißen worden. Im Juni 1912, nachdem in der Zeitung „Kiewlanin" der nnfklärende Artikel von Krasowski und Brnsul- Bruschkowski erschienen war, wurde eine neue ergänzende Untersuchung angeordnet, die Maschkewitsch übergeben wurde. Sie dauerte ein Jahr. Wenn dabei wirklich und unbefangen nach dein Sachverhalt geforscht worden wäre, so hätte dieser im Laufe von zwei bis drei Wochen klar sein müssen! Schließlich wurde die zweite Anklageschrift ausgestellt und der Gerichtskammer unterbreitet. Diese war aus denselben Personen wie die vorige zusammengesetzt. Der Verlauf der Sitzung war sehr interessant. Der Referent R y st o w, der der Rechten angehört und A it t iseinit ist, legte, nachdem er einen Monat lang der Affäre nachgegangen war, der Gerichtskammer in einem mehrstündigen Vortrag dar, daß die Anklage g e g e n B e i l is unhaltbar und u n - möglich sei. Ihm schlossen sich noch zwei der Vorsitzenden Ananew ' und Kamenek an. Die anderen fünf Mitglieder der Kammer hingegen stimmten für Bestätigung des Anklageaktes, eine einzige Stimme hat also bett Ausschlag gegeben. Hätte nur noch ein Mitglied der Kammer dem Referenten zugestimmt, so würde der Anklngezustand ohne weiteres ausgehoben worden sein. Jedenfalls ist es unmöglich, die klaffende Meinungsverschiedenheit abzuleugnen, unter der die Anklage nun doch' zustande kam. Die Anklage bezeichnet, wie schon gemeldet, die Mordtat, deren Beilis beschuldigt wird, ausdrücklich als N i t u a l m o r d. Dies ist eine Ungeheuerlichkeit, aber es wird doch als erfreulich empfunden, daß die Tendenz der Anklage öffentlich zugestanden und nicht m a s - kiert wird. Dies hat Rechtsanwalt Grusenberg in seiner Bitte um Vorladung sachverständiger Theologen auch ausgesprochen. Seinerzeit war den Verteidigern die Ladung von Theologen gerade unter Berufung darauf verweigert worden, daß in der ersten Anklageschrift von „Ritualmord" überhaupt nicht gesprochen wurde. Jetzt ist die Maske gefallen; die Ritualmordfrage wird im vollen . Licht der O essen tlichkeit erörtert werden. Zu der Verhandlung werden theologische Sachverständige zugezogen, und nur die Willkür in der Auswahl dieser Gutachter bleibt ein dunkler Punkt. Ein R ä t s e l bleibt, wie man auf das Ergebnis der von Manzkewitsch geleiteten ergänzenden Untersuchung eine neue Anklage aufbauen konnte. . Alle Personen, die mit der Untersuchung bekannt geworden sind, bestätigen, daß ihre Ergebnisse sich durchaus mit dem Resultat der Privatuntersuchung von Brosul-Bruschkowskj und Krasvwski decken, das Beilis völlig entlast et! Wie ich höre, ist Beilis, der unglückliche Angeklagte, trotz seiner bereits zweijährigen Untersuchungshaft bei guter Gesundheit. Die Vorbereitungen für die sensationelle Verhandlung sind in vollem Gange. Die Regierungsbehörden haben sich Plätze reservieren lassen, um Vertreter zu den Sitzungen zu entsenden. Berichte über den Prozeß werden täglich telegraphisch dem Premierminister und dem Justizminister erstattet werden. Lurjfrage der jüdilchenLankeMonslchute. Von einem jüdischen Volksschullehrer. ine lebhafte Bewegung hat eingesetzt gegen den D. I. G. B., desseh Vertreter allzu offenherzig gegen die jüdische Volksschule Stellung genommen haben und deren Bedürfnis negierten. In Nr. 32 Ihres geschätzten Blattes hat ein jüdischer Lehrer „zur brennenden Frage" Stellung genommen mit dem Ergebnis: „Keine jüdische Volksschule." Ich stehe fast 30 'Jahre im jüdischen Volksschuldienst, mit regem Interesse das Volksschulwesen verfolgend, und kann mit gutem Herzen obigem Urteil mich anschließen. Die jüdische Volksschule hat auf dem platten Lande ihre Lebensfähigkeit verloren wegen ungenügender Frequenz, in den Städten ist sie nicht zu schaffen, da die Kinder sich den konfessionell gemischten Mittelschulen zuwenden, gerade in der Alterstufe, wo die geforderte religiöse Erziehung und die Unterweisung in den religiösen Disziplinen am nötigsten geboten erscheint. Die Nachteile der konfessionellen Schule soll ein Beispiel illustrieren. Im Orte B. befinden sich eine katholische Schule mit 60 Schulkindern, eine protestantische mit 50 und eine jüdische mit 10, die sämtlich 7 bis 8 Jahrgängen zugeteilt sind. Wäre es nicht zweckentsprechender und würde die Unterrichtsweise nicht intensiver gestaltet werden können, wenn die gesamte Schülerzahl auf drei Lehrkräfte verteilt würde, jeder zwei bis drei Schul-- fahre zuweisend? Gewährt es dem strebsamen Lehrer eine innere Befriedigung, wenn in jeder Klasse ein bis zwei Schüler unterrichtet werden, ist der Unterricht, namentlich in den Unterklassen, so anziehend und interessant zu gestalten wie in der Vollklasse? Niemals. Die Vollklasse mit dem Chorsprechen und Chorsingen gibt dem Unterrichte eine ganz andere Gestaltung, auch der Schwache und Schüchterne wird zur Tätigkeit mitgeführt, und die Lust des Lehrers und der Schüler erhöht. Die kleinen Zwergschulen find nur noch ein Schatten der auf dem Aussterbeetat stehenden Schulen, die, offen, gestanden, nur noch eine Versorgungsanstalt sein sollen für das zahlreiche Lehrerpersonal mit dem Anhängsel des Kantors, Schochets und Versicherungsagenten. Das Argument eines tief religiösen, sogar der orthodoxen Richtung angehörigen, biederen Landbewohners gegen die gesonderte. jüdische Volksschule möge hier angebracht sein: „Es wäre für das Zusammenleben der verschiedenen Konfessionen von großer Bedeutung, wenn die Kinder aller Konfessionen von Jugend auf daran gewöhnt werden, zusammen zu verkehren, gemeinsam in der Schule zu arbeiten^ zu singen unb zu spielen. Eine in früher Jugend geschlossene Freundschaft hält oft fürs ganze Leben zusammen, und viele konfessionelle Vorurteile und Gegensätze, die im Leben so oft auftreten, würden nicht Platz greifen oder gemildert, wenn Charaktere von Jugend auf sich kennen und werten lernen. Blutmärchen oder Beschuldigungen, die dem Judentum angedichtet werden, würden nicht entstehen oder nicht so leicht Gläubige finden."

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