Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 35 (29.8.1913)
- Date
- 1913-08-29
- Page
- Seite 420 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3229069-3229105--69718-3282035- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
420 Herr Dr. Brann ergriff nun selbst Vas Wort. Bei aller Hochschätzung des beredten Herrn Vorredners könne er für einen Protest sich doch nicht 'aussprechen. Ein Protest sei ein Blatt Papier, das Regierung und Oberpräsidium und Ministerium nur zu den Akten nehmen oder mit einer Empfangsbestätigung beantworten werden. Die Absetzung und Versetzung eines Richters könne, soweit er wisse, nur durch eine gerichtliche Verurteilung erfolgen, und dazu biete, wie ihm scheine, die so lieblose Rede des neuen Richters denn doch nicht genügenden Anlaß. Ein Toast in einem geschlossenen Verein sei noch keine Amtshandlung, ein Bekenntnis des Antisemitismus noch kein Amtsdelikt. Judenfeindliche Richter habe es auch früher an vielen, ja an den meisten Orten gegeben, ohne daß man von Strafversetzung derselben je etwas vernommen habe. Früher habe man, wie die Herren ja wüßten, die Judenfeindseligkeit einfach als „Risches", als, Bosheit bezeichnet und sich mit ihr als einem unausrottbarem Vorurteil abgefunden; der sogenannte Antisemitismus sei nur ein neues Wort für eine leider nur zu alte Erscheinung. Der Herr Vorredner habe an Spanien schon erinnert; aber war es in Frankreich und in Deutschland anders? „Israel ist durch seinen Glauben stark genug, um auch diese neue Gegnerschaft zu ertragen und zu überdauern; der Gott Abrahams, Isaaks unb Jakobs ist ein starker Gott. Mit jedem Protest, und sei er noch so flammend, oder sei er noch so zart, gibt man den Feinden nur Anlaß, sich mit Israel zu beschäftigen und es zu schädigen. Ohne also den übrigen Herren und ihrer Meinungsäußerung irgendwie vorgreifen zu wollen, empfehle er das Schweigen als die beste Politik; es sei die Politik des Friedens." „Die Politik der Feigheit," brauste Heymann auf. „Nur die der Vorsicht," replizierte der Rabbiner; „doch, was meinen Sie, meine werten Herren?" Der junge Jtsche bat ums Wort. „Ich stimme zwar, wie der Herr Rabbiner, gegen den Protest, aber doch nicht für die Politik des Schweigens. Die Waffe des Gequälten ist der Aufschrei, und die Verfassung, die Herr Heymann in so beredter Weise gefeiert, ermöglicht es, diesen Aufschrei weithin hörbar zu machen. Noch gibt es in Preußen eine freie Presse. Ich kenne in der Hauptstadt einen der Redakteure eines großen liberalen Blattes; der muß einen Artikel bringen, der Hand und Fuß hat. Damit kommt die Sache an die große Glocke, und die Herren im Ministerium werden aufmerksam. Die Wahlen stehen vor der Tür; da kann es der Regierüng nicht gleichgültig sein, ob die Juden, die das letztemal hier dem nationalliberalen Kandidaten den Sieg über die scharfe Opposition gesichert haben, nun verärgert ins extreme Lager abschwenken. Kann der Justizminister auch keine Richter willkürlich absetzen, so kann er sie doch befördern und dadurch den an einem Orte unbequem Gewordenen mit seiner Zustimmung in eine gleiche oder bessere Stellung in einen anderen Ort bringen." Herr Z. B. Loewy war auch gegen das Schweigen; er wollte dagegen von der Presse nichts wissen. „Wozu haben wir die offizielle Stellung eines Gemeindevorstandes, wenn wir uns hinter einen anonymen Zeitungsartikel verstecken wollen?" Er schlage statt eines Protestes bei der Regierung eine Beschwerde bei dem Land- und Appellationsgericht vor. Es seien genug Richter schon wegen außerdienstlicher Dinge diszipliniert worden; und sein Schwager, der Justizrat Mayer iit der Kreisstadt, würde den richtigen Paragraphen schon herauszusinden wissen, wo das Gesetz vom Vertrauen des Volkes zu seinen Richtern und vom außeramtlichen Verhalten der Beamten oder so etwas ähnlichem spreche. Herr Moser Bloch stimmte zwar im Prinzip dem Herrn Rabbiner zu; auch er sei ein Mann des Friedens und für die Politik des Schweigens. Sei aber die Majorität, wie ihm scheine. gegen das ruhige Hinnehmen der Beleidigung, so empfehle es sich wohl noch am ehesten, nicht offiziell, sondern mehr vertraulich die Sache zur Kenntnis der Vorgesetzten des Richters zu bringen. Der alte Herr Gerichtsdirektor Henke sei ein vortrefflicher Mensch, liberal, tolerant und gerecht; der könne dem jungen Kreisrichter einen mehr väterlichen Rat und Wink geben und ihm die Bitte um Versetzung an einen Ort, wo weniger Juden wohnen, nahelegen. Er, Bloch, fahre Freitag zum Wochenmarkt selbst nach der Kreisstadt; da werde er sich bei dem Herrn Kreisgerichtsdirektor, der ihn schon ein paar mal empfangen habe, zu einer Audienz melden. (Fortsetzung folgt.) Sgrechsasl. V e r e h r l i ch e R e d a k t i o n! In dem Bericht über die Kölner Tagung des rheinischen Rabbinerverbandes in Nr. 33 Ihres geschätzten Blattes wird mitgeteilt, „Dr. Eschelbacher-Düsseldorf lobt an dem Entwurf eines Lehrplans für den Religionsunterricht die Beschränkung des hebräischen Lehrstoffs ans das Notwendigste." Dieser Satz gibt von meiner Stellung in dieser wichtigen Frage ein durchaus irriges Bild. Ich halte hebräischen Unterricht in möglichst weitem Umfang für dringend notwendig. Auf dem Verbandstag wurde aber nicht diese grundsätzliche Frage besprochen, sondern der Entwurf eines Lehrplans für den Religionsunterricht in solchen Schulen, denen für Hebräisch nur wenig Zeit zur Verfügung steht. Ein Mindestpensum für diese Anstalten war festzusetzen, und das hat der Entwurf sehr zweckmäßig ausgestellt. Diese geschickte Auswahl und nichts anderes habe ich gebührend anerkannt. Mit vorzüglicher Hochachtung Rabbiner Dr. M. E s ch e l b a ch e r. D ü s s e l d o r s, den 24. August 1913. * Sehr geehrter Herr Redakteur! Zu dem Artikel „Psalm 110" von Rabbiner Dr.'Friedmann-Lnblinitz in Nr. 33 Ihres geschützten Blattes gestatte ich mir folgende Ergänzung: Die Deutung von Psalm 110 auf den Makkabäer Sinwn, die keinesfalls neu ist, erhält ihre Verstärkung in der ausfälligen Erscheinung, daß die ersten vier Verse dieses Psalms ein Akrostichon auf den Namen Simon bilden. nött .2 Iw .1 .... jntw .4 .mm) -pr .3 Auch das ist schon irgendwo erwähnt. Dr. Jampel, Schwedt a. O. * Kollege Friedmann bezieht in Nr. 33 dieser Zeitung „Psalm 110" aus Simon, den ersten Makkabäerherrscher. Das ist eine längst bekannte Annahme. Wer sie zuerst ausgesprochen hat, kann ich nicht feststellen. Aber schon Duhm sagt von ihr (in Martis kurzem Handkommentar, S. XX): „Dieser Psalm bedeutet neben Psalm 74, 83, 79 einen der festesten Punkte in der Chronologie der Psalmen." Bükell hat schon 1883 diese Annahme damit begründet, daß die Versanfättge das Akrostichon ergeben ipjatP« Wenn man nämlich die ersten Worte als Ueberschrift und in v. 3. gpjp '"imI als Glosse ansieht, so entstehen folgende zwei Sechser und zwei Achter: '31*6 ’n DK) l’b)-)1? nin -paiK — irrK-ir ')'»'"? ar ' 1'aiK aipa nii yroca — n. rbv non ■jmfji 'jD-ib inra onia - dto nai) -jar DbwS pa-nnK - am’ kii — ‘n rar) Ob das Akrostichon beabsichtigt ist, wird freilich fraglich, weil sonst stets plene geschrieben wird (jedoch Nn. 25, 14. Jos. 21, 4 defekt.) und weiter kein Namenakrostichon in der Bibel bekannt ist (vielleicht jedoch Psalm 34, 23Phäsael). Fuchs-Chemnitz.