Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-08-08 · Heft 32 (8.8.1913) · page 13

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 32 (8.8.1913)
Date
1913-08-08
Page
– (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3229069-3229102--69666-3281980
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

77. Jahrgang Nr. 32 Der Oemetlideüote. Vellage zur „Allgemeinen Leitung deß Judentums. korrrlpondrnren und Nachrichten. Deutschlsud. 22 Berlin, 6. August. In engstem Zusammenhang mit der Zentralstelle -für die Wohltätigkeitsanstalten in der jüdischen Gemeinde arbeitet die Au sk u n fts stell e, die dem Verband für jüd i sch e Wohlf ah rtsp fleg e resfortiert. Inih'rev Eigenschaft als diejenige Stelle, in der Beratung und Auskunft über alle für jüdische Hilfsbedürftige in Betracht kommenden Wohlfahrts- und Wohltätigkeitseinrichiungen gewährt wird, ist sie bis heute 600 mal in Anspruch genommen worden. Für die Ratsuchenden sind aus Gründen besserer Arbeitseinteilung bestimmte Sprechstunden eingerichtet: Montag, Mittwoch, Freitag 'All bis A lUhr, für sonst beruflich Verhinderte auch Sonntag von 11 bis 12 Uhr. Für dringende Fälle ist das Bureau auch zu anderen Zeiten geöffnet. Die Auskunftsstelle wird nicht nur von Bedürftigen ausgesucht, sondern vielfach wenden sich Herren und Damen an sie, die sich für Arme interessieren und weiteren sachgemäßen Rats bedürfen, da sie über die in Frage kommenden Wohlfahrtseinrichtungen nicht Bescheid wissen. Außerdem hat die Auskunftsstelle eine Anzahl von Fällen in bauernder Behandlung, meist solche Fälle, in denen die bloße Auskunsterteilung nicht ausreicht. Diese Fürsorgetütigkeit bezweckt die Hebung des Notstandes durch einheitliche Vornahme aller notwendigen Maßnahmen; in einem solcher Fälle wurde zum Beispiel nicht nur dafür gesorgt, daß der schwächliche Junge zur Erholung fortkam und die fehlenden Kleidungsstücke erhielt, sondern es wurde auch veranlaßt, daß der lungenkranke Mann in einer Heilstätte Aufnahme fand, während die Frau und ihre zahlreiche Familie inzwischen unterstützt wurde. Vielfach wurde eine solche Behandlung nicht selbst durchgeführt, sondern ein dazu geeigneter Verein damit vertraut, hauptsächlich aus Pädagogischen Gründen, um die noch immer verbreitete Neigung, „Geben" mit „Helfen" zu indentifizieren, zu beseitigen. Durchschnittlich einmal im Monat wurden Sitzungen einberufen, in denen solche Fälle besprochen wurden, die entweder der Aufklärung oder gemeinsamer, nachdrücklicherer Hilfe bedurften. Einladungen zu diesen Sitzungen erhielten alle in Betracht kommenden Mitglieder des Verbandes für jüdische Wohlfahrtspflege wie auch die Vertreter befreundeter Institutionen. Im Juni d. I. fand zum Zwecke der Aussprache ein gemeinschaftliches Beisammensein im Restaurant „Charlottenhvf" statt, an das sich ein Vortrag des Rechtsanwalts Dr. Ernst Schindler über „Armenpflege und Reichsversicherungsordnung" schloß. Die Auskunftsstelle hat sich ferner bemüht, organisatorisch wirksam zu sein; sie ist wiederholt an noch außenstehende Frauenvereine herangetreten, um sie zu veranlassen, in den Kreis der bestehenden Organisation der Frauenvereine einzutreten. Um eine unzweckmäßige Anhäufung von Feiertagsunterstützimgen durch verschiedene Stellen zu verhüben, hat sich die Auskunftsstelle vor den diesjährigen Pessachseiertagen an alle in Betracht kommenden Vereine und Institutionen mit der Aufforderung gewandt, ihr alphabetisch geordnete Listen mit den Namen der Petenten einzusenden. Die eingegangenen Listen wurden miteinander verglichen und die Ergebnisse in einer kurz vor den Feiertagen von der Auskunftsstelle einberusenen gemeinschaftlichen Sitzung mitgeteilt. Dadurch fühlten sich manche Vereine bewogen, Unterstützungen, die solchen zugedacht waren, die bereits von anderer Seite berücksichtigt wurden, denen zuzuwenden, die bisher leer ausgingen. Ferner fand eine Anzahl Besichtigungen von jüdischen Wohlfahrtseinrichtungen statt, die gut besucht waren; es wurden besichtigt: die Taubstummenanstalt in Nieder-Schönhausen, das Kinderheim, Fehrbelliner Straße 93, der Mädchenklub und die Arbeiterkolonie in Weißensee. Alle diese Veranstaltungen dienten dem Zwecke, das Interesse an der jüdischen Wohlfahrtspflege zu verstärken und vernünftige moderne Anschauungen über ihr Wesen zu verbreiten. B. T. Berlin, 5. August. Wegen Vergehens gegen das Personenstandsgesetz hatte am 31. v. M. die zweite Ferienstraskammer des Landgerichts II, gegen den Rabbiner Dr. Petuchowski zu verhandeln. Der Angeklagte wurde beschuldigt, in zwei Fällen, ohne daß eine standesamtliche Trauung vorausgegangen war, die religiösen Trauungzeremonien vorgenommen zu haben und sich dadurch gegen den § 67 des Gesetzes über den Personenstand und die Eheschließungen vom 6. Februar 1875 vergangen zu haben. Wie der Beschuldigte zugestand, hatte er im Jahre 1910, als er noch Privatbeamter an der Tiergartenshnagvgengemeinde war, einen Russen Dr. Nappaport mit einer Brasilianerin sowie einen russischen Kaufmann Trotzki hier getraut, ohne daß in beiden Fällen die Paare vorher standesamtlich getraut worden waren. Wie der Angeklagte vor Gericht, erklärte, sei er nach seiner besten Ueberzeugung korrekt vorgegangen. Er sei damals von einem Standesbeamten zu dem anderen geschickt worden, habe sich alle möglichen Auskünfte von der russischen Botschaft eingcholt, durch die er zu der Annahme gelangen konnte, daß er nicht gegen die Gesetze verstoße. Bestärkt sei er hierin noch dadurch geworden, daß der Rabbiner Dr. H i l d e s h e i m e r eine Trauung, die er erst ablehnte, vollzogen habe. Tatsächlich ist Dr. Hildesheimer, Nur seinerzeit mitgeteilt, ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte.sich auf den Standpunkt, daß Dr. Petuchowski in einer entschuldbaren unrichtigen Auffassung' der Gesetze gegen diese verstoßen habe, ein Irrtum schütze aber nicht vor Strafe. Mit Rücksicht darauf, daß der Fall außerordentlich milde liege, erkannte das. Gericht auf 2 0 Mark G e l d st r a f e. c/a Königsberg i. Pr., 31. Juli. Der Vorstand der P e n - s i o n s - und Hilsskasse für die j ü d i s ch e n B e a m t e n der S h n a g v g e n g e m e i n d e n i n O stp r e u ß e n teilt in einem Rundschreiben mit, daß die Bestrebungen, auf Grundlage einer Vereinigung mit anderen im Deutschen Reiche bestehenden Versorgungshilfskassen für jüdische Beamte die Zulassung als Ersatzkasse für ihre Kasse zu erlangen, wegen ungenügender Beteiligung der anderwärts versicherungszwecklich nicht organisierten Gemeinden als anssichtlos aufgegeben werden mußten. Nichtsd e st o w e n i g e r bleibt d i e o st p r e u ß i s ch e Kasse als selbständige, von der Versicherung bei der staatlichen Anstalt befreiende Einrichtung b e st e h e n. Die Beitragszahlungen zur ostpreußischen Kasse bleiben dieselben wie seit dem 1. Januar 1913. Die Ansprüche an diese, jetzt nach § 365 des Angestellten-Versicheruugsgesetzes eingerichtete Kasse, die in dieser Form keinerlei Schwierigkeit bei der Behörde begegnet, setzen sich zilsammen aus Leistungen, genau wie bei der Neichsversicherungsanstalt und aus Pensionszuschüssen der Hilsskasse/ Wir hoffen, heißt es in dem Rundschreiben, daß unsere Gemeinden das bisherige enge und freundschaftliche Verhältnis zu unserer Kasse/ das diese in kurzer Zeit zu einer wesentlichen Leistungsfähigkeit gebrachthat, aufrechterhalten und auch weiter gern zur Förderung unserer Bestrebungen auf Verbesserung der Versorgungsverhältnisse unserer, jüdischen Beamten in Ostpreußen beitragen werden. M. Hamburg, 1. August. Das Repräsentnntenkolleginm der Deutsch-Israelitischen Gemeinde hielt seine Sitzung im Gemeindebureau unter Vorsitz des Herrn Jakob Alexander ab. Zunächst wurde ein Antrag Dr. K o r a ch und K im m e l st i c l beraten, dahingehend, daß alle Wahlen, welche das Repräsentantenkollegium vorzunehmen hat, in Gemäßheit des § 60 der Gemeindesatzungen stattfinden müssen. Das Kollegium nahm nach kurzer Debatte den Antrag an. Zu'Punkt 2 der Tagesordnung „Mitteilungen des Vorstandes" ' wurde ein Schreiben des Gemeindevorstandes verlesen, wo-' nach dieser den Beschlüssen des Kollegiums in bezug aus die Budgetüberschreitung des Armenkollegiums beitritt, ferner erklärte sich der Gemeindevorstand mit den Gehaltserhöhungen einiger Lehrer einverstanden. Endlich war eine Aufstellung der seit Januar 1912 beim Gemeindevorstand errichteten Legate und Stiftungen ei'.gegangen. Das Kollegium erteilte seine Zustinunung zur ■ Annahme der Legate durch den Gemeindevorstand und beschloß, denGemeindevorstand zu ersuchen, die baldige Einberufung der in dieser Angelegenheit eingesetzten Kommission zu veranlassen. Eine sehr lebhafte Debatte rief der Antrag des Gemeindevorstandes aus Nachbewilliguug von 12 000 Mark auf das Budget der Armenkommission für das Jahr 1913 hervor. In der Besprechung wurde unter Bezugnahme auf die eingereichten Unterlagen festgestellt, daß die Nachbewilligung von 12 000 Mark für das Jahr 1913 zu hoch gegriffen sei. Es kam zur^Sprache, daß, so dringend auch dieser Zweig der Verwaltung berücksichtigt werden müsse, die praktische Seite der Armenpflege wohl

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.