Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 32 (8.8.1913)
- Date
- 1913-08-08
- Page
- Seite 380 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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ftprV;W? WÜfi-- ‘»nt# du sollst dir nicht zwei Frauen nehmen. Tatsächlich hat die Thora die Polygamie nicht nur nicht ver- . boten, sondern an verschiedenen Stellen (Exod. 21, 8—10,,ibid. 22, 15, Deut. 25,. 5) .ausdrücklich gestattet, ja in besonderen Fällen'dem Manne neben seiner Frau noch eine, andere zu ehelichen sogar zur Wicht gemacht. Wie willkürlich die Mitglieder dieser Sekte die Worte der Thora deuteten, beweist, daß sie aus Gen. 1, 27, ibid. 7, 9 und Deut. 17, 17 herauslasen, daß der Pentateuch die Monogamie gebietet. Ich will mit einigen Worten nur die letzte Stelle streifen. Vom Fürsten steht (Deut. 17, 17) nicht geschrieben: Er soll sich nicht mehrere, sondern nicht „viele" Frauen nehmen, ebenso wie es im vorangehenden Vers heißt: er soll sich nicht „viele" Pferde halten. Oder hat die Thora dem Fürsten auch verboten, sich „mehrere" Pferde zu halten? Geradezu lächerlich klingt es, wenn sie von David' der mehrere Frauen hatte, sagen: „er hat eben das Gesetz nicht befolgt, weil es nach dem Tode Eleasars, Zosuas und -der Aeltesten bis auf Zadok verborgen gehalten wurde." Wenn wirklich ein Verbot der Polygamie seit Zadok bekannt gewesen wäre, so hätte es sicherlich auch der große Sadduzäerfürst Alexander Jannai nicht übertreten. Von ihm aber wissen wir, daß er seinen Sieg über'die Pharisäer, von denen sechshundert an das Kreuz geschlagen wurden, in Gesellschaft seiner Köbsweiber gefeiert hgt, die an seiner Seite die grauenvollen Marterszenen mit ansehen mußten. Er hat ebensowenig ein Verbot der Polygamie gekannt, wie er und seine sadduzäische Umgebung die ihnen w o h l b e k a n nt e n. alten Verbote des Blutvergießens, des Hasses und der Rachsucht beobachtet haben. Ja, Theorien aufstellen ist leicht, aber sie zu begründen schwer, schwer auch für unseren Verfasser, der diese Sektierer mit ihrer Schriftdeutung als Kronzeugen für seine Auffassung von der Gesetzestreue und Gesetzesstrenge der Sadduzäer im allgemeinen anführt. Trotzdem müssen wir dem Verfasser dafür dankbar sein, daß er uns mit diesen, von Schechter ausgefundenen Fragmenten, die für die Kulturgeschichte des jüdischen Volkes von großer Bedeutung sind, bekanntgemacht hat. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die letzten zwei Abteilungen des Buches: II. Apokryphen und Pseudepigraphen, III. Die Evangelien, die eine Reihe wichtiger Momente enthalten, die für die Anschauungen des Verfassers zeugen, aus die wir aber aus Mangel an Zeit und Raum Wider nicht näher eingehen können. Wir bewundern hier wie in dem ganzen Buche und in den es begleitenden Anmerkungen die außergewöhnliche Belesenheit nicht minder als den Fleiß und den Scharfsinn des Verfassers, dessen Ansichten wir zwar nicht immer teilen können, die wir aber in jedem Falle für äußerst beachtenswert halten, und schließen mit seinen eigenen Worten: Mögen die Arbeit wie die Erörterungen, die sich vielleicht — ich möchte sagen, sicherlich — an sie knüpfen werden, dem Fortschritt der Wissenschaft dienen. Aus dem Entölter der Aufklärung. Von Gotthard Deutsch. n der sehr dankenswerten Veröffentlichung einer Denk- M schritt über das Schulwesen in den neuerworbenen polnischen Provinzen Preußens (Nummer 11 und 17 dieser Zeitschrift) weist der Herausgeber, Herr Jacobson, die naheliegende Vermutung, daß der Verfasser den jüdischen Aufklärerkreisen Königsbergs angehöre, zurück. Sein Hauptgrund ist, daß ein Jude weder eine so rücksichtslose fiskalische Maßregel, wie die Besteuerung der Ethrogim, vorgeschlagen noch von den Rabbinern und der rabbinischen Gelehrsamkeit mit solcher Gehässigkeit gesprochen hätte.' Gerade diese Tatsachen sollten uns bestimmen; den Verfasser in--diesen. Kneifen zu suchen, da für beides Beispiele aus dieser Epoche zur Genüge vorhanden sind. . •'- •; .; Eine Steuer aufEthrogimhat, wie Herr-Jacobson selbst angibt, zu Maria Theresias Zetten für das Königreich Böhmen bestanden. Der Prager Jude David Heinrich Lehmann hatte vorgeschlagen, der Judenschaft des Königreichs Böhmen eine Steuer von 40 000 Gulden für das Recht, des freien Einkaufs der Ethrogim uufzuerlegen, widrigenfalls der Verkauf von Ethrogim als. Monopol erklärt werden würde. Die Regierung, jederzeit in Finanznöten und damals durch den zweiten schlesischen Krieg hart bedrängtordnete mit Hofdekret vom 17. Juli 1744 die Erhebung dieser Steuer an. Natürlich protestierten die Juden, besonders mit Rücksicht auf ihre in demselben Jahre verfügte Ausweisung. Man ließ mit sich handeln. Die Judenschaft Mährens, die ein Drittel dieser- Steuer hätte zahlen sollen, erlangte durch Hosdekret vom 25. Januar. 1747 eine Ermäßigung auf 4000 Fl. jährlich. Im folgenden. Jahre wurde diese Steuer aufgehoben, nicht, wie man aus den Andeutungen Jacobsons („Allg. Ztg. d.'Judentums" 1913, S. 202) schließen möchte, aus humanitären Absichten, sondern weil man aus rein fiskalischen Gründen es für vorteilhafter fand, alle Judensteuern zu konsolidieren. Der geniale Erfinder dieser Steuer, David Lehmann, erhielt 1748 1000 Dukaten. Um den Rest — er hatte gehofft, daran ein reicher Mann zu werden — bettelte er noch 1771 als 82 jähriger Greis. („Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland", III, 91—92; „Oester. Wochenschrift" 1901, 727; Monatsschrift für G. u, W. d. I." 1909, Bd. 53, 720—722.) Ein ähnlicher Fall kam in Oesterreich 1799 vor, Die polnischen Juden Simon Davidovicz, Abraham^ Davidovicz und Jakob Jubiler beantragten bei der Regierung die Erhebung einer Steuer auf Eth.rogim Von 20 Kreuzern bis 1 Gulden pro Stück. Steuerhinterzieher sollten mit 25 Fl. bestraft werden. Sie verlangten für ihre Erfindung eine Prämie von. 4000 Fl. und erboten sich die Steuer für 150 000 Fl. in Pacht . zu nehmen. Das Gesuch wurde am 2. Dezember 1799 überreicht und schon am 1. Februar 1800 von Kaiser Franz verworfen, da er religiöse Handlungen nicht besteuert wissen wollte. („Neuzeit" 1893, 374—375; „Israelitisches Familienblatt", Hamburg, 10. Oktober 1901.) Es ist also unzweideutig bewiesen, daß Juden Erfinder einer solchen Steuer sein konnten, da sie es tatsächlich gewesen sind. Nicht besser steht es mit dem anderen Einwande, „daß nur schlimmste Tendenz, peinlichste Unkenntnis den Rabbiner in obiger absprechender Weise charakterisieren und ihm als einzige Aufgabe die Entscheidung über rituelle Reinheit der Speisen zuweisen konnte." („Allgem. Zeitg. d. Judentums" 1913, S. 201). Mir scheint gerade dieses abfällige Urteil für/ einen Verfasser zu sprechen, der aus dem Mendelssohnschen Ausklärerkreise stammt. Analogien fehlen nicht. Mendelssohn selbst hat in seinem „Jerusalem" das Judentum als „Vernunftreligion" erklärt, wenn er auch Viesen Begriff nicht in negativem Sinne als Verneinung des Zeremonialgesetzes definierte. Das letztere geschah um so emphatischer von den jüngeren Mitgliedern seines Kreises. Sein Schwager Leon Elias 'Hirschel (1741—1772), der erste jüdische Gymnasiast Deutschlands, verspottet in seinen „Gedanken, die Heilung der fallenden Sucht betreffend", Berlin 1768, die Leute, die noch so sehr iw der Finsternis leben, daß sie „dem höchsten Wesen mit körperlichen Kasteiungen, als fürnehmlich durch Fasten und Enthaltsamkeit von Essen Und Trinken, einen sonderbaren Dienst zu erweisen glauben." („Monatsschrift f. G. u. W. d. I." 1906, 50, 434.) Schroffer drückt sich Lazarus Bendavid (1762 bis 1832) in seinem Schriftchen:- „Etwas zur Charakteristik der Juden", Berlin 1793, aus. Er sagt: „Schaffet alles sinnlose Zeremonialgesetz ab, sagt eueren Kindern, was ihr alle