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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-08-08 · Heft 32 (8.8.1913) · p. Seite 379

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 32 (8.8.1913)
Date
1913-08-08
Page
Seite 379 (sequence 7)
Language
German
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hergestellten Speise, da die klebrige Masse eine Berührung des Inhalts'beider Gefäße nicht ausschließt. Es ist hier also gar nicht die Rede davon, festzustellen, welche Honigart rein und welche unrein, das heißt für den Genuß erlaubt oder verboten ist, denn es gibt gar keine Honigart, die verboten wäre. Die vom Verfasser (S. 40) zitierte Stelle aus Bechoroth 1, 2: „denn alles, was vom Unreinen kommt, ist unrein", -schließt den Bienen- und Wespenhonig, den diese Tiere gar nicht ihrem Körper, sondern den Blüten entnehmen und wiedergeben, vollständig aus. In Machschirin 6, 4 heißt es ja auch ausdrücklich: „Der Wespenhonig ist rein und Lars gegessen werden." Das gilt von allen Honigarten, und nirgends im rabbinischen Schrifttum kommt' hierüber eine abweichende Meinung vor. Nun ist es höchstwahrscheinlich, daß die Sadduzäer, denen das Uebermaß der von'den Pharisäern normierten Reinheitsgesetze hindernd in ihrer Lebensweise war, ihnen verschiedene Inkonsequenzen vorwarfen, zu denen auch die Auseinandersetzung in Jadajim 4, 7 zählt, auf welche unser Verfasser seine Hypothese aufbaut. Sie sprachen: Wir werfen euch, Pharisäer, vor, daß ihr gegen eure sonstige Gewohnheit jeden reinen Gegenstand, der mit einem unreinen in Berührung kommt, für unrein zu erklären, beim pliD beim Gießen einer flüssigen Masse aus einem reinen in ein unreines Gefäß eine Ausnahme macht und den im reinen Gefäß verbleibenden Rest für rein erklärt. Bei eurer Strenge müßtet ihr doch den Strahl als eine Verbindung, die beide Gefäße berührt, betrachten und den Rest für unrein erklären. Darauf erwiderten die Pharisäer: Ebensowenig wie ein vom Friedhof kommender Wasserkanal, den ihr mit Recht nach den Worten der Thora für rein erklärt, als eine Verbindung mit den verunreinigenden Leichen anzusehen sei, ist der Strahl einer Flüssigkeit/die von einem reinen in ein unreines Gefäß gegossen wird, als eine Berührung herstellende Verbindung zu betrachten. Es ist des Verfassers gutes Recht, und wir stimmen ihm hierin bei, die mitgeteilte Auseinandersetzung der beiden Parteien als „ausgetistelte Kleinigkeiten" zu bezeichnen. Nur bestreiten wir, daß sie „nicht eine Spur mit dem Thoragesetz zu tun hätten". Ich verweise aus Levit. Kapitel 11, das eine Reihe von Reinheitsvorschriften enthält, zu denen diese „ausgetiftelten Kleinigkeiten" in direkter Beziehung stehen. — Um zu beweisen, daß unter pi^y Honig zu verstehen fei, führt der Verfasser eine Reihe von bekannten Ausdrücken für flüssige Süßigkeiten an und bemerkt (S. 40, Anm. 2): „Es braucht gar nicht gesagt zu werden, daß uns das hebräische Lexikon nur einen Bruchteil des einstigen Wortschatzes erhalten hat. Ein Wort wie p*|^ konnte in vorchristlicher Zeit ein alltäglich neben U2N gebrauchtes Wort sein, 100 Jahre später war es veraltet und wurde mißverstanden." Das ist für uns nicht beweiskräftig genug. Nach dieser Methode könnten wir ja jedem Wort der Thora eine uns gerade passende Deutung geben und aus der Schrift alles mögliche und unmögliche hevauslesen, und wir dürften es dem Kritiker nicht einmal verargen, wenn er von uns mit dem Dichter sprechen würde: „Wie nur dem Kopf nicht alle Hoffnung schwindet, Der immerfort an schalem Zeuge klebt. Mit gieriger Hand nach Schätzen gräbt. Und froh ist, wenn er Regenwürmer findet." Indessen trifft das auf unseren Verfasser, insbesondere bei seiner weiteren Beweisführung, die die größte Beachtung auch seitens der Gegner seiner Anschauung verdient, n i ch t zu. Was er uns bietet, ist der Ausfluß ernsten Strebens, der Wahrheit auf den Grund zu kommen, das Ergebnis mühseliger und zeitraubender Forschungen, um welche nicht einmal derjenige, der selbst die Wissenschaft durch die religiöse Parteibrille betrachtet und seine persönliche Meinung dem Autoritätsglauben unterordnet, so leicht wird hinwegkommen können. Das 106 Seiten umfassende Kapitel „Die rabbinischen Quellen" enthält eine Reihe vom Verfasser beleuchteter talmudischer Stellen und verblüffender Argumente, die wohl geeignet sind das über das Wesen des Sadduzäer- und Pharisäertums trotz aller seit Josephus bis Isaak Halevi ausgesprochenen Meinungen herrschende Dunkel ein wenig zu erhellen. Außer den rabbinischen Quellen zieht Leszynsky in den Kreis seiner Beweisführung Fragmente einer sadduzäischen Schrift, die S ch e ch t e r in der Genisa zu Altkairo aufgefunden und unter dem Titel „k>agm6nt8 of a Zadokite Work“ veröffentlichthat. Die betreffende Schrift, über deren Entstehungszelt die Meinungen der Fachgelehrten auseinandergehen, enthält einige Mitteilungen über die religiösen Vorschriften einer Heine» Sekte, die, vermutlich unter der Königin Salome, nach, Damaskus ausgewandert war, um dort einen „neuen Bund" zu gründen. Diese Fragmente an sich sind sehr interessant und wertvoll, aber für die Auffassung unseres Verfassers von der strengen Gesetzestreue der Sadduzäer beweisen.sie nur wenig. Leszynsky selbst hebt gewissenhaft hervor, daß „dem verstümmelten Dokument sein sadduzäischer Charakter nicht an der Stirne geschrieben ist", und nach den uns mitgeteilten einzelnen Lebensvorschriften dieser Sekte zu urteilen, scheint sie ebensowenig auf sadduzäischem wie auf Pharisäischem Boden gestanden, sondern eher die Anschauungen der Essäer geteilt zu haben. Aber auch wenn die Mitglieder dieser winzigen Sekte — denn zahlreich waren die Sadduzäer überhaupt nicht — aus der Mitte der letzteren hervorgegangen sein sollten, kön- - neu wir noch nicht aus dem Umstande, daß sie sich in ihrer Lebensführung manche Erschwerung auferlegten, den Schluß auf die strenge Gesetzestreue der Sadduzäer im allgemeinen ziehen. Eher dürfte man daraus das Gegenteil folgern, denn nach dem Schriftworte darf man die Vorschriften der Thora ebensowenig vermehren wie vermindern. Darum haben auch die Pharisäer sowohl für ihre Erschwerungen als auch für ihre Erleichterungen stets einen Stützpunkt im Schriftworte selbst gesucht und mannigfache Regeln festgesetzt, durch die allein die Gesetze und Vorschriften der Thora gedeutet und dem Volke - verständlich gemacht wurden. Wenn nun die Mitglieder dieser Sekte den Genuß des Bienenhonigs, die Auflösung eines Gelübdes selbst in dem Falle, in dem die Thora sie gestattet, die Verrichtung natürlicher Bedürfnisse und den ehelichen Umgang am Sabbat sowie die Polygamie verboten haben, so haben sie nicht nur dem Geiste/ sondern auch dem Worte der Thora zuwider gehandelt. Freilich wollen auch sie ihre sich auserlegten Erschwerungen aus dem Schriftworte selbst ableiten, aber nach ihren Deutungen und Auslegungen der herangezogenen Stellen zu urteilen, scheinen sie die Sprache der Thora gar nicht verstanden zu haben. Ich will nur einige Beispiele anführen. Um das Verbot der Vielweiberei aus der Thora abzuleiten, berufen sie sich auf Levit. J8, 18: „Du sollst eine Frau zu ihrer Schwester nicht nehmen", aus Gen. 7,9: „Zwei und zwei kamen sie in die Arche", und Deut. 17.17: „Der Fürst soll sich nicht mehrere Frauen nehmen." Aber enthalten diese Stellen auch nur eine Spur von einem Verbot der Polygamie? Aus ihnen geht gerade das Gegenteil hervor: In Levit. 18,18 wird dem Manne nur verboten, bei Lebzeiten seiner Frau deren Schwester zu ehelichen, nicht aber noch eine andere Frau, die mit der ersten in keiner verwandtschaftlichen Beziehung steht. Die hebräische Phrase NN1NX b# NV8 heißt auch unmöglich „eine Frau zur anderen", sondern wie Onkeles sich klar ausdrückt: oy «nflKV nrm eine Frau mit ihrer Schwester, d. h. zwei Schwestern zu gleicher Zeit oder die eine bei Lebzeiten der anderen. In Levit. Kapitel 18, von Vers 6 bis 19, ist ausdrücklich nur von Blutsverwandten die Rode; für ein Verbot der Polygamie hätte die Thora einen prägnanteren Ausdruck, wie z. B.

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