Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 30 (25.7.1913)
- Date
- 1913-07-25
- Page
- Seite 351 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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351 2; Da die jüdischen Sabbate und Feiertage mit Sonnenuntergang beginnen und endigen, gelten diese Befreiungen einerseits für die an-den Vorabenden nach Sonnenuntergang, anderseits aber an den Festtagen selbst nur sür die vor Sonnenuntergang liegenden Unterrichtsstunden. Eine Ausnahme ist sür den „Versöhnungstag" Zu gewähren, an dem die Befreiung bereits eine Stunde vor Beginn des Festes und am Festtage selbst auch für den Abend nach Schluß des Festes zulässig ist. 3. Um den Schulleitern eine Kontrolle zu ermöglichen, bestimme ich ferner, das; Voraussetzung für die genannten Befreiungen ist, daß .dem Schulleiter zu Beginn des Schuljahres bzw. im April jedes Jahres gegebenenfalls bei Eintritt eines diese Befreiungen wünschenden Schülers, von der zuständigen Behörde der betreffenden jüdischen Gemeinde ein Verzeichnis der in Betracht kommenden hohen jüdischen Feiertage, und des Beginns und Schlusses der Sabbate und Feiertage eingereicht wird. Die jüdischen Schüler sind gegebenenfalls bei Stellung etwaiger Anträge daraus hinzuweisen, damit sie auf die Einreichung dieses Verzeichnisses hinwirken können. 4. Auch bei den Abschlußprüfungen der Schulen ist eine billige Rücksichtnahme auf die religiöse Verpflichtung solcher jüdischer Schüler, die während der Schulzeit von diesen Befreiungen Gebrauch gemacht haben, angezeigt. - Es ist daher, wie es auch seitens des. Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten für die höheren Lehranstalten angeordnet ist, daraus zu halten, daß bei Beteiligung solcher jüdischer Schüler die Prüfungsarbeiten nicht auf einen Sonnabend oder hohen jüdischen Feiertag gelegt werden. Sollte es sich im Einzelfalle nicht vermeiden lassen, so ist den betreffenden Schülern Gelegenheit zu geben, die Arbeit an einem späteren Tage nachzuholen, in derselben Weise, wie dies in Fällen plötzlicher Erkrankung von Prüflingen geschieht. Ich ersuche hiernach das weitere zu veranlassen. gez. Shdow. * In verschiedenen Zeitungen ist nachstehendes zu lesen: Beleidigung der israelitischen Religion. Nachdem bereits früher das Reichsgericht in derselben Sache ein landgerichtliches Urteil wegen unklarer Feststellungen aufgehoben hatte, ist jetzt vom Landgericht Berlin I am 15. Februar 1913 der Redakteur Hans Hertwig wegen Beschimpfung einer Religicmsgesellschaft (§ 166 StGB.) zu einer Gefängnisstrafe von einer Woche verurteilt worden. Hertwig hatte seinerzeit in der von ihm redigierten „Staatsbürgerzeitnng" Ausführungen der antisemitischen Wochenschrift „Hammer" wiedergegeben, in welcher gegen die israelitische Religionsgemeinschaft schwere Vorwürfe-erhoben wurden; so wurde behauptet, der Staat sei betrogen, wenn er diese Religionsgemeinschaft beschütze. Ferner richtete der Artikel scharfe Angriffe beleidigenden Charakters gegen die israelitische Glaubenslehre. Das Landgericht stellte hierbei fest, daß es sich nicht um eine referierende Wiedergabe der Ausführungen des „Hammers" handelte, sondern um eine persönliche Meinungsäußerung des Angeklagten. So erfolgte jetzt unter Berücksichtigung des Revisionsurteils seine Verurteilung. Die hiergegen von Hertwig eingelegte Revision hat das Reichsgericht als unbegründet verworfen. * Herr Rudolf Hans Bartsch, der bekannte Romanschriftsteller, hat im „Berl. Tagebl." eine Erklärung veröffentlicht, in der es u. a. heißt: In einer Reihe von Zeitschriften — zumeist kleineren Parteiblättern — wird mir der Vorwurf gemacht, ich hätte die Figur des Journalisten Hirsch aus der Neuausgabe meines (nun unter dem Titel „Der letzte Student" erschienen) Erstlingswerkes aus Furcht vor dem Judentum gestrichen. Daß dieser Vorwurf von Beleidigungen und Verdächtigungen gegen meine Person begleitet ist, läßt sich denken. Dem erwidere ich, daß ich diese Figur gestrichen habe, weil ich sie sür eine gehässige Karikatur ohne künstlerischen Wert halte, die ihre Entstehung dem theoretischen Antisemitismus eines jungen Menschen verdankt, der noch keinen Juden persönlich kannte., (Die Figur entstand in dem politisch bewegten Jahre 1897 nach der Lektüre-des großen Werkes von Chamberlain.) Weiter betone ich, daß keiner der Ehrabschneider, welche mir feiges Handeln zum Vorwurf machen, mich' persönlich kennt; ich hoffe, daß er dann solche Vorwürfe nie erhoben hätte. Die Hetze gegen mich wird übrigens in einem Augenblick erhoben, da ich an zwei Werken arbeite, die an Mächten Kritik üben, deren jede mein Lebensschicksal zerstören kann, was das Judentum nie vermochte. Charakteristisch ist ferner, daß meine Meinung über den künstlerischen Unwert der Figur des Journalisten Hirsch ausnahmslos die der ganzen Kritik war, bis heute, wo von Parteileuten die geniale Konzeption der Figur entdeckt wird — weil ich sie gestrichen. Daß antisemitische Blätter diese ehrliche Erklärung zum Anlaß wüster Schimpfereien machen, versteht sich von selbst. Es lohnt sich aber nicht, darauf einzugehen. Die Juden in LulgsrimR Duden leben in Bulgarien 35 000 unter 3% Millionen, also 1 Prozent der Bevölkerung. Ihrem Ursprünge nach sind sie fast alle Sephardim, nur 2500 Aschkenasim, eine kleine Minorität, die aber mit der großen Majorität in gutem Einvernehmen lebt. Sie bilden 30 Gemeinden, von denen Sofia mit 10 713 und Philippopel mit 4325 Juden die zwei größten sind. Jede Gemeinde hat ihren von den Gemeindemitgliedern gewählten und von der Behörde anerkannten Vorstand. Die Gemeinden bezahlen ihre Synagogen, Schulen, Krankenhäuser, Wohltätigkeitsanstalten aus eigenen Mitteln. Nur der Obervabbiner erhält eine staatliche Unterstützung. An der Spitze der bulgarischen Judenschaft steht das Konsistorium, das in Sofia seinen Sitz hat. Es wird von Vertretern aller Gemeinden gewählt und von der Regierung bc- (tätigt. Das Konsistorium wählt den Oberrabbiner, der gleichfalls von der Regierung seine Bestätigung erhält; er steht an der Spitze des Konsistoriums.- - . . . Die Schulen befanden sich vor der Entstehung des Zionismus alle unter der Leitung der Alliance; auch die Lehrer stammten meist aus den Schulen der Alliance in Paris. Die - Unterrichtssprache war Französisch; Hebräisch.wurde nur als Sprache der Gebete gelehrt, aus das Bulgarische wurde wenig Rücksicht genommen. Der Zionismus 'verlangte hier eine Umwandlung. Vor allem drang er auf das Bulgarische als Unterrichtssprache. Die Alliance gab nach, indem sie den Gemeinden die Schulen überließ; die Folge davon war eine stärkere'Betonung des Hebräischen und Bulgarischen. - Die Umgangssprache der älteren bulgarischen Juden ist zumeist eine Art spanischer Jargon. Sie ist allmählich im Verschwinden, da die jüngere Generation das Bulgarische bevorzugt. Der Verfassung nach sind die Juden den Christen gleich- - gestellt. In Wirklichkeit werden sie als Bürger zweiten Grades betrachtet. Dies geschieht, obgleich sie die größten patriotischen Opfer gebracht haben. 5000 Juden haben in dem großen bulgarisch-türkischen Kriege mitgekämpst; viele sind gefallen;, manche haben sich rühmlich -ausgezeichnet. Vielfache Heldentaten werden «von ihnen erzählt; so wird zum Beispiel die Einnahme -der ersten türkischen Stadt dem Mute eines jüdischen Offiziers, verdankt. 500 jüdische Kinder sind durch den Krieg Waisen geworden. Die Juden Bulgariens sind zumeist Kausleute. Aber auch unter den Gelehrten ragt einer hervor: Boris Schatz, der später in Jerusalem die Schule Bezalel gründete. Ein Geschenk des Genannten, eine Bronzestatuette des Hasmonäers Mathattias, . schmückt das Arbeitszimmer des Königs. I Nach einem Artikel von A. Caless in der „Jewish Review", Juli 1913. Der Verfasser des Artikels, dem die folgenden Daten entnommen sind, ist ein geborener Bulgare und hat an dem politischen Leben seiner Heimat lebhaften Anteil genommen. Ich ändere an seinen Angaben nichts, muß aber auch dem Verfasser die Verantwortung für seine Mitteilungen vollständig überlassen. L- &