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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-07-18 · Heft 29 (18.7.1913) · p. Seite 338

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 29 (18.7.1913)
Date
1913-07-18
Page
Seite 338 (sequence 2)
Language
German
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338 Die Neueinführung der jüdischen Volksschulen erscheint ebensowenig geboten und ist auch nichts weniger als ein Gewinn. Wo sie vorhanden sind — mögen sie klein oder groß sein'--- da sollen sie nicht bekämpft werden. Sie sind von lokalem Segen, oft der Mittelschule genähert und daher frequentiert und zerfallen ja, wenn kein Bedürfnis vorliegt. Neugründungen aber oder künstliche Erhaltung sterbender Schulen sind für alle beteiligten Faktoren bedenklich. Vor allem geben neue jüdische Volksschulen unbedingt der Aufsichtsbehörde Anlaß zum Eingreifen infolge des nicht ausbleibenden Protestes über die Handhabung und Auffassung des Religionsunterrichtes, den man ja schon gegen die lose organisierten Religionsschulen erhebt. Uebrigens denken die meisten großen Kommunen nicht daran, neue konfessionelle Schulen einzurichten, und so hätten, die Gemeinden immer den erheblicheren Teil der finanziellen Last auf ihren gewiß nicht übermäßig starken Schultern. Die jüdischen Volksschullehrer aber würden sich ihres heute schon angezweiselten Rechtes auf Anstellung an Simultanschulen vollends begeben und diese Norm für ihre akademisch gebildeten Glaubensgenossen verewigen. Ferner wäre der Sonntagsunterricht, den man mit Recht so lebhaft bekämpft, unvermeidlich. Das Kind wünscht mit richtigem Instinkt und feinem Verständnis den öffentlichen Ruhetag unterrichtsfrei; es wird an ihm unter erschwerten Umständen unterwiesen, und wo man Konzessionen macht und beispielsweise aus das Lehrmaterial verzichtet, da gibt man die Berechtigung.dieses wichtigen Einwandes zu. Der Freitag ist im Winter gefährdet, der Sabbat — welch religiöser Standpunkt auch im Hause herrscht — kein rechter Erholungstag für den Schüler. Wird aber am Sonntag aus die Durchsicht schriftlicher Aufgaben Wert gelegt, so wird das Kind zur Heuchelei erzogen und zur Uebertretung der von der jüdischen Schule doch zu verkündenden Sabbatheiligung. Viel gewichtiger und erschwerender aber ist die Einengung des kindlichen 'Gesichtskreises, seine zu frühe Einstellung auf das trennende Moment, ganz nach dem Wunsch der Judenfeinde. Die jüdischen .Volksschulen sind Wasser auf die Mühle der Hetzer, sie bedeuten, das Schulghetto und bringen vielleicht noch antisemitische Witze zu Ehren, in denen jüdische Reiterregimenter gefordert werden. Wenn wir das Kind mit sechs Jahren einkapseln, dänn wird es nie mit offenem Blick ins Leben treten. Unmöglich darf daher die jüdische Volksschule Zwang werden! Erkennt' denn niemand, daß wir uns mit dem Verzicht aus die Teilnahme unserer Kinder an den edelsten Einrichtungen des Standes zu unseren sonstigen Anschauungen in krassen Widerspruch setzen! Läßt sich die jüdische Volksschule vom Standpunkt der Gleichberechtigung verteidigen? Sollen wir etwa fliehen, weil man unsere Jugend in der Simultan- oder christlichen Volksschule störend empfindet? Ist denn ein Widerstand gegen solches Treiben, falls es irgendwo besteht, völlig aussichtslos? Dann heißt es, erst recht fest sein und immer nachdrücklicher die Forderung der Simultanschule vertreten! Wir müssen gegen diejenigen kämpfen, die unsere Kinder aus der öffentlichen Schule verjagen wollen, aber ebenso gegen jeden bei uns, der sich gegen jüdischen Religionsunterricht an den Schulen oder überhaupt erklärt. Als erste Forderung muß die Simultanschule der Wirklichkeit näher gebracht werden. Das ist wohl ein schweres Werk, aber kein allzu schweres! Eine jede Schule, an der jüdischer Religionsunterricht erteilt wird, ähnelt der paritätischen. Daher darf keine von jüdischen Zöglingen besuchte Anstalt, vor allem aber kein Kind ohne Religionsunterricht sein. Dieser Disziplin, für deren Einführung die fehlenden Kommunen und der noch überlegende Staat zu gewinnen sind, steht'die fakultative Religionsschule mit ihren Mehrforderungen an Wichtigkeit nach. Jede öffentliche Religionsstunde ersetzt zwei, wenn nicht mehr Religionsschulstunden, und die Ausdehnung des Unterrichts sowie die energisch zu betreibende Anstellung der Religiönslehrer bietM woran immer wieder gedacht werden muß, einer großen Anzahl von Lehrern gesicherte Existenz. Auch wo, durch Minoritäten' veralllaßt, junge Wanderlehrer erforderlich sind, sollen sie. darin nichts Geringwertiges sehen, sondern gegen angemessene Besoldung in öffentlichen Schulräumen unterrichten. Der jüdische Religionsunterricht muß überhaupt durch Takt und Beharrlichkeit in den Organismus der Schule hineinwachsen und guten Vorbildern folgend, die auch ungenannt bekannt sind, nach jenem Hochgefühl streben, das Vertrauen und Liebe der Kinder dem Lehrer gewähren, wenn sie sein Kommen mit Freude begrüßen, und wenn seine Erfolge jenes Achtungsverhältnis seitens des Kollegiums Herstellen, das nie statuiert werden kann. Wenn das jüdische Kind an der öffentlichen Schule Religionsuntericht genießt, dann fehlt ihm nichts mehr, denn wir haben Vertrauen zur Lehrerschaft, das aber durch unbedingtes Vertrauen zum Lehrer jüdischen Glaubens erwidert werden muß. Und darum heißt die zweite Forderung: Anstellung unserer Lehrer an den öffentlichen Schulen, ob sie Simultan- oder christlich-konfessionellen Charakter tragen! Schnellere Erreichung dieses Zieles kann eine erhöhte Aufmerksamkeit des Staates für unsere Lehrerseminare schaffen. So wie diese jetzt dastehen und eingeschätzt werden, haben sie manchen Vorwand, gegen die Anstellung gegeben. Der Staat muß sie, wenn nicht übernehmen, so doch verringern. Hätten wir heute die Ausbildung am allgemeinen Seminar und gesonderte Religionsprüfung, dann könnten alle mit der Lage der Lehrer zufrieden sein. Ein Beweis dafür ist die größere Konzilianz gegenüber den jüdischen Lehrerinnen, mögen auch für deren erleichterte Anstellung in den Großstädten noch andere Momente, angeführt werden. Schaffen wir also mit der konfessionellen Volksschule keine neuen Zurücksetzungen! Sehen wir scharf in der Tatsache ihrer Begünstigung, daß sie nur denen frommt, die aus ihr eine religiöse Domäne machen möchten. So zweckmäßig konfessionelle Anstalten sich bei uns erwiesen haben mögen, sie bleiben nur.lobenswert als Privatschulen oder als kleine, konservierte Zirkel. In ihrer Verallgemeinerung liegt die Gefahr der Degradation unseres Judentums, unserer Kinder, unserer Lehrer und nicht ihre Gleichberechtigung! Wer nicht an jüdisches Turnen und Rudern glaubt,, auch einen Militärverein von Israeliten für gut deutsch hält, dem ist die konfessionelle jüdische Volksschule nicht innerlich begründet. — Die allgemeine deutsche Volksschule pflege die Religion, werde aber nicht ihre Magd. Die bürgerliche Trauung hat die religiöse nicht gemindert, und die Simultänschule stört die Religion nicht. Möchte die jüdische Lehrerschaft mit allen für das Wohl des Judentums Besorgten zielbewußt eintreten für gleiches Recht,, das seinen Ausdruck findet in der paritätischen Erziehung, nicht aber den Dornenpfad der konfessionellen Schulen aussuchen, der nur rosig erscheint! Dir Mochr. Berlin, den 15. Juli 1913. er zweite B a l k a n k r i e g ist noch nicht zu Ende. Aber die launische Kriegsgöttin hat sich von den sieggewohnten Bulgaren abgewendet. Diese, haben empfindliche Niederlagen erlitten, so daß sie Rußland um Vermittlung gebeten haben. Einstweilen hat diese Vermittlung keinen Erfolg gehabt. Denn Serben und Griechen, die. sich vereinigt haben, erklären, nur auf dem Schlachtfelde Frieden

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