Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 27 (4.7.1913)
- Date
- 1913-07-04
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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77. Jahrgang Nr. 27 Berlin, 4. Juli 1913 Der Gemeindebote. Vellage zur „Allgemeinen Leitung deF Judentums". Sorrrlponden?m und Ischrichten. Deutschland. y. Berlin, 29. Juni. In der heutigen, letzten Sitzung der Repräsentantenverfammlung vor den Ferien gab Herr Prof. Dr. Kalischer vor Eintritt in die Tagesordnung eine Erklärung ab, die sich auf eine Privatbeleidigungsklage bezog, die Herr Moritz Ä. Löb gegen ihn angestrengt hatte, und die dieser Tage vor dem Berliner Schöffengerichr durch einen Vergleich endete. Irgendeine Debatte knüpfte sich an diese Erklärung nicht. — Der Vorstand teilt mit, daß er dem Beschlüsse der Repräsentantenversammlung, die Subvention für die jüdische Arbeiterkolonie auf 3000 M. zu erhöhen, beigetreten ist. — Eingegangeu ist neben dem Jahresbericht des Auerbachschen Waisenhauses eine Zuschrift des Gemeindemitgliedes Hehmann, in der unter Hinweis auf angeblich „unhaltbare Zustände" bei der Verteilung der Mizwoth bestimmte Vorschläge zur Beseitigung dieser vermeintlichen Mißstände gemacht werden. Herr Justizrat Ignatz Cohn beantragt,-von den Anregungen keinen Gebrauch zu machen und über die Eingabe zur Tagesordnung überzugehen. Sie enthalte eine Beleidigung der im Ehrendienst tätigen Beamten. Jeder Synagogenvorsteher kenne die Leute und wisse, wem die Mizwoth erteilt lverden, und lasse sich nicht, wie es in der Eingabe heißt, vom Kastellan Vorschläge machen. Insbesondere in der Synagoge Rykestraße komme das nicht vor. Herr Professor Bl a s ch k e verweist darauf, daß die Frage schon sehr oft beraten sei und bestimmte Gesichtspunkte für die Verteilung der Mizwoth schon jetzt sestgelegt seien. Auch er wünscht Uebergang zur Tagesordnung. Aus Anregung des Vorsitzenden wird die Petition dem Gemeindevorstand zur Erledigung überwiesen. — Dann wird in die Tagesordnung eingetreten. Das Vermächtnis des Herrn Gerson Ob er neck im Betrage von 1000 Mark zu Grabeserhaltungszwecken. sowie das Legat von 2000 Mark der Eheleute Gabriel und Dorothea H o s s m a n n geb. Samulon zu dem gleichen Zwecke werden angenommen. Aus dem Nachlaß seines verstorbenen Bruders M o r i tz L e v y hat Herr B e n as L e v y zur Begründung einer Moritz-und-Fanny-Levy-Stistung den Betrag von 3000 Mark der Gemeinde überwiesen. Es sollen aus den Erträgnissen dieser Stiftung am Sterbetage des Herrn Moritz Levy die besten Schüler und tüchtigen Lehrlinge des H. Waisenhauses durch den Direktor prämiiert werden Die Versammlung nimmt die Stiftung an, desgleichen die Zuwendungen des Herrn Louis Sachs und seiner Gattin Rosa in Höhe von 1000 Mark und des Herrn Dr. Max G i n s b e r g namens der Kinder des Herrn Gustav Sachs im Betrage von 400 Mark. Die beiden Beträge sollen zur Erweiterung der bei der Armenkommission bestehenden Gustav-und-Adele-Sachs-Stistung dienen. — Herr Louis Kreslawski hat für die Synagoge Fasanenstraße einen prachtvollen Thoraschmuck gestiftet, dessen Wert der Synagogenvorstand auf ungefähr 1000 Mark beziffert. Die Versammlung nimmt diese Stiftung an. Ebenso das Vermächtnis des Kaufmanns Herrn Leopold Iacobsoh n in Höhe von 15 000 Mark zur Errichtung eines Jacobsohnzimmers in der Altersversorgungsanstalt. — Von einem Mitglied der Berliner Gemeinde, das die Nennung seines Namens nicht wünscht, ist der Gemeinde ein Betrag von 30 000 Mark als Geschenk mit der Auslage zur Verfügung gestellt, daß ein Drittel der jährlichen Zinsen dem Vorstand einer auswärtigen jüdischen Gemeinde zur Verteilung an jüdische Arme, das zweite Drittel der Stadtgemeinde desselben Ortes zur Verteilung an christliche Arme überwiesen und das letzte Drittel unter jüdische Arme Berlins verteilt wird. Auch diese Zuwendung wird angenommen. — Es ist im Jahre 1911 ein Gemeindebeschluß über die Verdeutschung der Thoravorlesungen gefaßt worden, in welchem u. a. auch verlangt wurde, die Gemeinderabbiner zu ersuchen, auf Grund des von der gemischten Deputation vorgelegten Kanons bei der Verdeutschung der Thoravorlesung eine neue Einteilung des dreijährigen Turnus in der Weise vorzunehmen, daß die Anzahl der Sabbate, an denen der verlesene Bibeltext sich nicht für eine Uebersetzung eignet, auf ein Minimum reduziert wird. Nach wiederholten Beratungen und Einholung von Gutachten der Herren Gemeinderabbiner hat sich herausgestellt, daß dieser Beschluß nicht durchführbar ist und man von der neuen Einteilung des Turnus Abstand nehmen muß. Infolgedessen soll der neue Turnus nicht eingeführt und statt dessen an allen Sabbaten, an denen eine wortgetreue Uebersetzung unterbleiben muß, Schristerklärungen stattsinden und ihnen, soweit möglich, eine vorzugsweise freie Uebertragung des Thoraabschnittes voraufgeschickt werden. Herr Professor B l aschke, der über die Vorlage referiert, beantragt Annahme dieses Beschlusses, dem die Versammlung Folge gibt: — Für die Errichtung einer Synagoge und eines Nebengebäudes Kottbuser Ufer beantragt der Vorstand, einen Betrag von 650 000 Mark zu bewilligen. In diesem Betrag sind auch die Kosten der inneren Einrichtung und die eventuelle Aufstellung einer Orgel vorgesehen. Die Vorlage hat in der letzten Sitzung bekanntlich sehr eingehende Kritik gesunden. Heute wird von Herrn Kuznitzky namens des Ausschusses I die Annahme der Vorlage beantragt. Die Versammlung beschließt dementsprechend. Der Vorstand beantragt, die Deckung der Kosten für die beiden Synagogenneubauten Levetzowstraße und Kottbuser Ufer im Betrage von 702 000 Mark und 650 000 Mark ans dem Reservefonds zu decken. Die Versammlung stimmt dem zu. — Von Herrn Professor Kalischer ist der Antrag gestellt worden, zur Beratung der Petitionen eine Petitionskommission aus fünf Mitgliedern einzusetzen. Herr Dr. Minden beantragt namens des Ausschusses, die Materie solle dem Ausschuß III überwiesen werden. Die Frage sei doch nicht so ganz einfach, es gebe Petitionen verschiedener Art, und allzuhäusig lägen auch solche nicht vor. Er verweist auf das Vorbild der Stadtverordnetenversammlung, wo Petitionen nur zur Verhandlung gelangen, wenn die anderen Instanzen erschöpft sind. Das scheine ihm auch hier richtig zu sein, man könne doch die Verwaltung nicht ausschalten. Petitionen könnten in der Repräsentantenversammlung zur Verhandlung kommen, wenn der Instanzenweg erschöpft ist. Natürlich behalte sich die Repräsentantenversammlung vor, besonders wichtige Petitionen auch selbst zu beraten. Herr Justizrat Cohn ist gleichfalls gegen die Einrichtung einer Petitionskommission, weil ihr Bestehen einen Anreiz zur Ueberschüttung mit Petitionen sein könnte. Die Petitionen sollen den zuständigen Ausschüssen zugewiesen und im allgemeinen das von Herrn Direktor Dr. Minden ausgesprochene Prinzip dabei berücksichtigt werden. — Den Bericht der Revisionskommission über die ordentliche Revision der Kassen und des Repofitoriums, die den ordnungsmäßigen Befund der Kassen und des Depositorinms ergeben hat, wird von der Versammlung zur Kenntnis genommen. — Von Herrn David Heimann ist der Repräsentantenversammlung die Abschrift eines an den Gemeindevorstand gerichteten Schreibens zugegangen, in dem der Vorstand gebeten wird, eine j ü d i s ch e rituelle Koch- und Haushaltungsschule einzurichten. Herr Heimann erbittet die wohlwollende Unterstützung der Repräsentantenversammlung. Herr Oscar Tietz beantragt namens des Ausschusses III Vertagung. Die Angelegenheit soll aus die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werden. — Am 4. Mai versammelten sich 45 Mitglieder»der Armenkommission der jüdischen Gemeinde, um zu dem Beschluß Stellung zu nehmen, die Leitung der Kommission einem besoldeten Beamten zu übertragen. 41 dieser Mitglieder, zu denen später eine Anzahl damals nicht Anwesender hinzutrat, haben an die Gemeindebehörden die Bitte gerichtet, von der Ausführung* des Beschlusses Abstand zu nehmen. Namens des Ausschusses beantragt Herr Willibald Loewenthal die, Nichtberücksichtigung dieser Bitte, denn es handle sich hier um eine Angelegenheit, für die ausschließlich der Vorstand kompetent sei. Die Armenkommission besteht aus 105 Mitgliedern, so daß von einem einhelligen Wunsche der Armenkommissivn kaum gesprochen werden kann. Herr Louis Sachs ist für die Petition, er will aber keine bestimmten Anträge stellen. Herr Emil Pincus begründet die Eingabe, indem er meint, ein Beamter könne nicht das gute jüdische Herz haben, wie Personen, die sich aus innerer Neigung für dieses Ehrenamt zur Verfügung stellen. Es sei gewiß richtig,'daß man bei Hebung der Wohltätigkeit nicht allein das jüdische Herz, sondern auch die Vernunft mitsprechen lassen müsse, aber das jüdische Herz müsse dabei doch in den Vordergrund treten. Es werde sich in einer.Gemeinde von 150 000 Seelen doch wohl einer finden, der die Tätigkeit des Vorsitzenden im Ehrenamt auszuüben bereit und in der Lage sei. Der erste Vorsteher, Herr I u l i u s I a c o b y, bemerkt hierzu: Der Gemeindevorstand ist dafür verantwortlich, daß die Armenkommission richtig arbeitet. Wenn wir