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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-07-04 · Heft 27 (4.7.1913) · p. Seite 321

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 27 (4.7.1913)
Date
1913-07-04
Page
Seite 321 (sequence 9)
Language
German
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aller Seligmannschen Beweise salsch wären. Seligmann hat nur in etwas draufgängerischer Weise alles mögliche herbeiholen zu müssen geglaubt, und hat dabei natürlich auch manches, was nicht stichhaltig ist, genannt. Daß ich das in jener kurzen Notiz von zirka dreißig Zeilen nicht besonders hervorgehoben habe, wird nicht allein durch das räumliche Moment wie durch den Charakter einer kurzen Notiz hinreichend erklärt, sondern hauptsächlich dadurch, daß die Haupttendenz dieser Notiz nicht in der Verteidigung Seligmanns, der seinen Kampf allein aussechten wird, sondern in dem Vorwurfe gegen den „Israelit" und seine Kämpfevscharen besteht, welche auf das Hauptargument ihres Gegners gar nicht eingehen wollen. Die Jrrtümer, welche Seligmann unterlaufen sind, habe ich so wenig wie Herr Dr. Carle-' bach übersehen. Ich weiß aber, daß diese und noch andere Versehen Seligmanns den Grundgedanken seiner ganzen Argumentation, daß nämlich die verketzernde und verdammende Orthodoxie ebenfalls biblische wie talmudische Religionsgesetze außer Geltung setzt, nicht im leisesten zu erschüttern vermögen. Wenn daher Herr Dr. Carlebach, anstatt diesen niederschmetternden Vorwurf gegen die Orthodoxie zu entkräften zu suchen, sich einfach mit dem Hinweis auf zwei für diese Frage ganz belanglose Jrrtümer begnügt, so muß doch jeder Leser darin das verlegene Entschlüpfen deutlich erkennen. Kein Vorwurf trifft besonders die Neuorthodoxie so hart wie gerade dieser, der ihre widerspruchsvolle Inkonsequenz dem Religionsgesetze gegenüber geißelt. „ Dieser Nachweis der willkürlichen Handhabung der wichtigsten Neligionsgesetze gerade seitens derjenigen Orthodoxie, die die jüdische Religion in Monopol zu haben behauptet, ist dermaßen schlagend und zwingend, daß er allein schon vollkommen ausreicht, um jeden Denkenden davon zu überzeugen, daß die Differenz zwischen Orthodoxie und Liberalismus nur eine graduelle ist, und daß es daher eine unüberbrückbare Kluft zwischen den beiden, selbst im Praktisch-religiösen Leben, gar nicht gibt. Wenn daher Herr Dr. Carlebach in Nummer 22 des „Israelit", anstatt diese Vorwürfe gegen die Orthodoxie wissenschaftlich zu widerlegen, sich die Sache viel bequemer macht und einfach erklärt, daß „.es der wissenschaftlichen Würde des Herrn Dr. Wohlgemuth nicht entspricht, auf die Angriffe des Herrn Dr. Seligmann zu replizieren", so -ist diese Begründung doch ebenso lächerlich, als wenn ein Feuerwehrmann angesichts eines um sich greisenden Brandes untätig bleiben würde mit der Begründung, daß der Brandstifter ihm nicht vornehm genug erscheint, um auf seine Handlung zu reagieren. Die vielen echten und frappierenden Argumente Seligmanns werden durch die wenigen nicht stichhaltigen doch keinesfalls hinfällig und verdienen daher seitens der Orthodoxie eine gründliche Widerlegung, ganz unbekümmert darum, ob Seligmann kompetent ist oder nicht. Es ist dies übrigens nicht der erste Fall, daß der „Israelit" und seine Scharfrichter dieser Debatte über die Inkonsequenz selbst der Hyperorthodoxie betreffs des Religionsgesetzes peinlich aus dem Wege gehen. Während der „Israelit" sonst mit seinen Fühlern jede noch so bedeutungslose und versteckte liberale Aeußerung gleich aufstöbert und sie mit seiner Lauge begießt, wird der erwähnte Vorwurf seit Jahrzehnten bei jeder sich darbietenden Gelegenheit der Orthodoxie ins Gesicht geschleudert, ohne daß orthodoxerseits auch nur mit einer Silbe darauf reagiert würde. Mit einer bewundernswerten Promptheit und Schärfe geht der „Israelit", besonders seit Beginn des Richtlinienkampfes, auf alles ein, was irgendwie liberalerseits vorgebracht wird, nur gegen die Klagen über die bibel- und talmudwidrigen Handlungen im Lager seiner Getreuen ist er ganz apathisch. Nun erklärt der „Israelit" in seiger Entgegnung auf meine Notiz, daß er „nur der Feiertage willen die Polemik für kurze Zeit hat schweigen lassen".. Aber diese Vorwürfe gegen die willkürliche Behandlung des Religionsgesetzes seitens der Orthodoxie liest er doch, besonders seit der Konstituierung des liberalen Judentums, in jeder Nummer der liberalen Presse und hört sie von jedem liberalen Agitationsredner. Hoffentlich wird der „Israelit" jetzt endlich auch über diese Frage sich zum Worte melden. Wir haben nämlich auch zu diesem Thema noch manches nachzutragen, wollen jedoch die Erwiderung des „Israelit" auf Seligmanns Ausführungen abwarten. Der flntilkmit. Roman von E r n st Theodor I u st i. I. Erstes Kapitel. Der neue Herr Kreisrichter ^^.er alte Pastor Li-ebig hatte sich erhoben und klopfte an sein Glas. Es wurde still an dem Tische, und der Apotheker Menzel gab gebieterisch dem gerade eintretenden Kellner Fritz ein Zeichen, das Honoratiorenzimmer zu verlassen. „Meine lieben Freunde", begann der würdige Geistliche. „Wir haben heute einen schönen Abend verlebt, wohl einen der schönsten, dessen wir uns in unserem lieben Dienstagsverein seit Jahren erfreuten. Wir alle sind durch die Ankunft unseres neuen Herrn Kreisrichters heute aufs angenehmste überrascht worden, und wir freuten uns herzlich, in ihm, dem der Ruf eines tüchtigen Beamten vorausging, auch einen liebenswürdigen Gesellschafter kennen zu lernen. Wir haben - ja seit dem Tode unseres seligen Kreisgerichtsrats Rauher eine ganze Reihe prächtiger Assessoren hier gehabt; aber es ist doch ein anderes um einen Amtsverweser, einen vorübergehenden Zugvogel, ein anderes um einen dauernd angestellten und seßhaften juckox loei. Möge unser neuer Herr Kreisrichter hier sich recht bald heimisch fühlen; möge er unserer lieben Stadt Mondenstein zu Ehr und Frommen der Wage und des Schwerts mit fester und sicherer Hand walten und sich mit uns erfreuen all des Guten, das unsere Stadt, so klein sie auch ist, aufzuweisen hat, insbesondere ihres Friedens, ihrer freundschaftlichen Geselligkeit und ihrer schönen Umgebung. Und so bitte ich Sie, meine liebwerten Freunde und Vereinsgenosfen, mit mir anzustoßen auf das Wohl unseres verehrten jungen Herrn Kreisrichters Freiherrn v. Felseck und mit mir einzustimmen in den Ruf: Er lebe hoch, abermals hoch und zum drittenmal hoch!" „Hoch, hoch hoch" scholl es von allen Seiten, und der Gefeierte hatte Mühe, aus der Menge der ihm entgegengestreck? ten Gläser das des alten Herrn, der den Tvinkspruch ausgebracht hatte, herauszufinden, um mit ihm zuerst anzustoßen, demnächst aber den übrigen Mitgliedern des Dienstagsvereins gerecht zu werden. Fritz, mir noch eine Flasche „von Dem", rief, der reiche Mühlenbesitzer Muthe dem wieder ins Zimmer eintretenden Kellner zu. „Mir auch", rief Provinzialarchivar Dr. Hagen, der sich nach seinem Austritt aus dem Staatsdienst in seine Vaterstadt Mondenstein zurückgezogen hatte. .Hauptlehrer Fischer, der ein volles halbes Dutzend unversorgter Kinder besaß, freute sich im stillen, noch ein Restcheg im Glase gefasten zu haben, um, ohne eines etntwidrigen Aufwands sich schuldig zu machen, an dem voraussichtlichen Gegentoast des neuen Herrn Kreisrichters teilnehmen zu können; denn die Antwort desselben wollte und mußte er doch hören, ehe er aufbrach.

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