Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 26 (27.6.1913)
- Date
- 1913-06-27
- Page
- Seite 308 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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808 auf die prekäre Lage vieler Gemeinden, die es nicht gestatte, solche Verträge anzunehmen. In Westfalen beständen 76 Gemeinden nur aus je drei bis vier Familien. Sie könnten einen solchen Normalvertrag nicht eingehen. In Westfalen ist die Stellung des Lehrers eine gesicherte, da die Entlassung nur mit Zustimmung der Regierung erfolgen könne. Herr Direktor Dr. Adler-Frankfurt a. M. bittet Uly Annahme des Normalvertrages, wie er vorliegt. Er bedeute ja nur einen Rahmen. 'Man solle nicht so zaghaft sein. Eine gedeihliche Wirksamkeit der Lehrer könne nur erwartet werden, wenn sie materiell sichergestellt seien. Ihre Zukunft zu sichern, sei das gute Recht der Lehrer wie der anderen Beamten. Man möge den Normalvertrag annehmen und es den Gemeinden überlassen, in eintretenden Fällen so oder so zu handeln. Herr Kommerzienrat Elb-Dresden verweist daraus, daß die Frage von wirtschaftlichen und realen Gesichtspunkten betrachtet werden müsse. Eine lebenslängliche Anstellung schon nach drei Jahren sei verfrüht. . Auch der stillschweigende -Eintritt der Lebensanstellung gefalle ihm nicht. Die kleinen Gemeinden würden nicht imstande sein, solche Verträge einzugehen. Er wünscht eine längere Karenzzeit, etwa sechs oder noch besser zehn Jahre, wie das sächsische Gesetz es verlangt. Herr Rektor Feiner- Hamburg schließt sich den Ausführungen des. Herrn Direktor Adler an und bedauert unter Anerkennung der idealen Verhältnisse in Westfalen, daß solche nicht überall bestehen, daß zum Beispiel in Pommern die Lage gerade umgekehrt sei. In Württemberg wiederum bestehe eine noch kürzere Karenzzeit. Er wünscht, man möge den guten Willen bekunden. Herr Lehrer Steinhardt-Magdeburg erkennt an, daß der D. I. G. B. das Menschenmöglichste auf diesem Gebiete getan hat. Aber eine noch so günstige Regelung der materiellen Lage des Lehrerswäre wertlos, wenn nicht die rechtliche Bindung, die rechtliche Sicherung eintritt. Ohne die lebenslängliche Anstellung ist der Vertrag wertlos. Alle Arbeit sei umsonst, wenn dieser Passus gestrichen würde. Man spreche von einem Kommunalsreisinn, der in seinem Programm recht viel verlangt, aber es selbst nicht tut, wenn er das Hest in Händen hat. Mit größerem Recht könnte man in diesem Sinne von einem jüdischen Gemeindesreilinn sprechen. Ein solcher 'existiere auch in Berlin, wo man den Beamten auch die lebenslängliche Anstellung vorenthält. (Zurufe: Das ist nicht richtig!) Wenn es geschieht, .nunso ist das unserer intensiven Arbeit zu verdanken./ Aber eine ganze Anzahl großer Gemeinden stellt nicht definitiv an. In kleinen Gemeinden kämen alle paar Monate willkürliche Lehrerentlassungen vor. Im Lager der Lehrer herrsche starke Verstimmung. „Wir werden gedrängt, an Negierung und Parlamente zu gehen. Zwingen Sie uns nicht, die Regierung gegen unsere Gemeinden anzurufen. Wir wünschen das gewiß nicht. Aber es liegt die Gefahr vor, daß die Entwicklung über unsere Köpfe hinweg geht. Gemeinden, die es können, sollen ebenso wie der Staat nach zwei -bis fünf Jahren anstellen. Diese Forderung müssen wir im Prinzip stellen." Professor Türk stellt aus eine Anfrage von Fabisch-Göttingen fest, daß der Normalvertrag auch Geltung für Kantoren haben soll. Im übrigen wundere er sich, daß Herr Steinhardt, der doch Redakteur eines pädagogischen Blattes sei, die I Berliner Verhältnisse doch so schlecht kenne. Er hätte sich unterrichten > müssen, wenn er darüber -spricht. Seit einer Reihe von Jahren sind bei uns die Rabbiner, die Lehrer ander Knaben- und Mädchenschule wie alle sonstigen voll beschäftigten Religionslehrer fest angestellt. Die Pensionierung erfolgt genau nach den gesetzlichen Bestimmungen, und häufig tritt eine Fürsorge darüber -hinaus ein. Im Verband der deutschen Juden habe man erst dieser Tage dringend davor gewarnt, sich an die Regierung zu wenden und ihr das Recht eines Eingriffes einzuräumen. Eine Einflußnahme der Regierung könne erst nach seiner persönlichen Auffassung -dann in Frage kommen, wenn der Staat für die jüdischen Gemeindezwecke Mittel zur Verfügung stellt. Herr Sanitätsrat Pey se r-Königsberg N.-M. wünscht auch die Einbeziehung der Schächter in den Normalvertrag. Herr Sanitätsrat Dr. Apfel-Köln meint, aus den Worten Steinhardts sprach das Leid der Lehrer. Im übrigenwarnt er, auf baldige Hilfe seitens des Staates zu rechnen. Die Selbsthilfe .nur sei angebracht.- Er schlägt vor,-Provinzkassen zu begründen, an welche auch die Großgemeinden Beiträge zahlen sollen. Herr Justizrat Friedmann- Glogau warnt gleichfalls davor, sich an die Regierung zu wenden. Man werde von unseren Verbänden eher etwas erreichen. Auch er verweist aus die mißliche und unsichere Lage vieler, jüdischer Gemeinden, die die Annahme des Normalstatutes in der vorliegenden Form nicht rechtfertigen würde. Der Vergleich mit dem Staat trifft in keinem Falle zu. Man könne nicht die jüdischen Gemeinden mit dem Staat vergleichen. Die Herren Justizrat L e v i n - Stettin und Herr Kommerzienrat Elb-Dresden stellen gleichfalls Anträge aus Verlängerung der Karenzzeit und begründen diese Anträge. -Herr B a e r - Frankfurt a. M. erklärt, daß die Verhältnisse in Frankfurt ähnlich wie in Berlin liegen. Für Frankfurt sei die Frage nicht aktuell. In der weiteren Debatte ergeben sich immer neue Bedenken bezüglich der Fassung, und Herr Justizrat B r e s l a u e r - Berlin verweist in besonders wirkungsvoller Weise darauf, daß solche Beschlüsse noch eingehender Erwägung bedürfen. Auch er betont das glänzende Beispiel, das Berlin für die Lehrerschaft gegeben hat, von dem er einen Einfluß auf die anderen Gemeinden erhofft. Nachdem noch Herr Dr. Victor-Wandsbek gleichfalls für eine Kommissionsberatung gesprochen hatte, wurde schließlich die folgende Resolution Fabisch-Göttingen einstimmig angenommen: „Der Verbnndstag spricht seine Zustimmung zu dem Prinzip der lebenslänglichen Anstellung der Lehrer und Kultusbeamten aus, wie es in dem vorgelegten Normalvertrag zum Ausdrück kommt. Da aber noch manche Punkte der Klärung bedürfen, setzt er zu deren Feststellung eine Kommission ein, bestehend aus Vertretern der Gemeindeverbände und Vertretern der Beamtenverbände." — In diese Kommission wurden sodann die folgenden- Herren gewählt: Lehrer S t e i n h a r-d t - Magdeburg, KantorFabisch - Göttingen, Rabbiner Dr. Eschelbacher-Berlin und die Justizrüte F r i e d m a n n - Glogau und L e v i n - Stettin. Dann trat eine Frühstückspause ein. Nach der Pause erfolgte die Besprechung der piöce de resistance: die öffentlichen jüdischen Volksschulen. Das erste Referat darüber erstattete Herr Professor B l a s ch k e, der ungefähr folgendes ausführte: Der D. I. G. B. und seine Organe sind immer bestrebt gewesen, die bestehenden jüdischen Religionsschulen und jüdischen Volksschulen zu unterstützen und zu fördern. Neue Religionsschulen eiuzurichten sind sie bestrebt, wenn Anträge vorliegen oder Bedürfnisse sich Herausstellen. Er werde die Frage der jüdischen Volksschule nach den folgenden Gesichtspunkten erörtern. Zunächst einige statistische Daten, dann zweitens die religiösen Motive, drittens die rechtliche Stellung und viertens vom Gesichtspunkt der Personalsrage. Zunächst das Statistische. Nach einer von ihm vorgenommenen Zusammenstellung existieren jüdische Volksschulen in: Preußen 306, Bayern 82, Sachsen 0, Württemberg 20, Baden 23, Elsaß 47, Lothringen 3 und 11 in den anderen Bundesstaaten; zusammen 492. Von diesen Volksschulen haben 207 12 Kinder, ferner 212 'Schulen 13 bis 30 Schüler, und über 30 Kinder haben 73 Schulen. ,, Die Statistik ist auf Grund der Ziffern von vor fünf Jahren aufgestellt. Inzwischen ist gewiß eine Anzahl jüdischer Volksschulen eingegangen. Aber es existieren noch jetzt Volksschulen mit drei, mit zwei und sogar mit einem Kind. Nun die religiösen Momente. Da wird zunächst darauf hingewiesen: es sei von Vorteil, wenn die Kinder am Sabbat vom Schulbesuch frei sind, sie können dann die Sabbatruhe mit den Eltern halten. Aber er wolle nicht untersuchen, wie die Sabbatruhe gehalten wird. In kleinen Gemeinden kann cs sein. Er unterstelle, daß sie gehalten wird. (Widerspruch.) Wie es in Mittelgemeinden oder gar in Großgemeinden mit der Sabbatruhe bestellt sei, wisse man. Man mag das aufs tiefste bedauern, aber die Tatsache bleibt doch bestehen, daß hier die Sabbatruhe sehr gering ist. Da kann man sich vorstellen, wie das Bild des häuslichen Lebens sich gestaltet. Das Kind hat die Sabbatruhe, der eigene Vater nicht. Ebenso vielleicht eine Schwester oder Bruder, die eine höhere Lehranstalt besuchen. Dafür muß das junge Kind am Sonntag zur Schule gehen, vielleicht am Sonntag nachmittag die Schularbeiten machen. Es ist also nicht begründet aus religiösen Motiven eine neue Volksschule zu errichten. Wo höhere Schulen neben der Volksschule bestehen, schicken die Eltern doch meist ihre Kinder in die höhere Schule, oft sogar dann/wenn der Junge gar nicht dazu befähigt ist, sondern aus anderen Gründen. Ferner wird behauptet, daß die jüdische Volksschule dem Religionsunterricht einen weiteren Raum gewähren könne. Das ist richtig, aber wir müssen auf der Bahn, die in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts einsetzte, bleiben, wir müssen den Religionsunterricht ausdehnen und vertiefen. Er muß erweitert werden. Nun zu der/Rechtsfrage. Das Volksschulunterhaltungsgesetz konsessionalisiert die Schule, aber es statuiert auch das Recht und die Pflicht der Aufnahme jüdischer Kinder in die Volksschule. Wenn ich ein Recht habe, habe ich aber