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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-06-27 · Heft 26 (27.6.1913) · p. Seite 305

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 26 (27.6.1913)
Date
1913-06-27
Page
Seite 305 (sequence 5)
Language
German
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305 : Herr Dr. Werner fragt, wo es in der Verfassung stände, daß Juden Offiziere werden müssen. Er ist etwas schwerfällig in der Auslegung der Verfassung. Das liegt eben in der Verfassung drin, daß niemand seiner Konfession wegen von irgendwelchen Aemtern ausgeschlossen werden darf. Ich stelle aber fest, daß gegenüber dem früheren Tatbestand, wo damals jüdische Männer Reserveoffiziere und aktive Offiziere wurden, eine. veränderte Praxis Platz gegriffen hat. Wenn der Kriegsminister sagt, er sei zu diesen Punkten nicht in der Lage, die Verfassung durchzusetzen, so steht er da nicht in Uebereinstimmung mit den Gesetzen, und das muß ich außerordentlich bedauern. Trotzdem werden wir den Antrag der Sozialdemokratie nicht unterstützen können, weil wir es für ganz unzulässig und geradezu gefährlich halten, eine selbstverständliche Bestimnmng der Verfassung noch einmal im Gesetz sestzulegen. Was soll das bedeuten? Glauben Sie, daß unsere Behörden die Verfassung nicht beachten, oder daß .sie ein Gesetz besser beachten würden! Dann wären also die Sätze unserer Verfassung nur ganz allgemeine Redensarten, die durch ein besonderes Gesetz bekräftigt werden müßten, um die Behörden zu verpflichten, sie auch zu halten. Es geht nicht an, solche Bestimmungen in ein Gesetz hineinzuschreiben, um einen Anspruch zu begründen, der einfach aus der Verfassung entspringt. Man bringt dadurch alle anderen Sätze der Verfassung in den Verdacht, daß sie nun von den Behörden vernachlässigt werden können. Ich glaube, es entspricht dem Empfinden des Hauses, wenn ich die Rode des Dr. Werner ebenso wie die änderen Herren nicht einer besonderen Erwiderung würdige. Alle, die überhaupt auf diese Rede eingegangen sind, haben sich mit Recht entschuldigt, wenn sie es getan haben. Das hat der Abg. Erzberger aus jener Seite getan, der Abg. Bernstein und die anderen Sozialdemokraten auf dieser Seite. Ich kann als Reichstagsabgeordneter nur bedauern, daß eine derartige Rede hier gehalten werden konnte, es genügt aber, was von anderer Seite dieser seltsamen Rede entgegengehalten wurde. (Beifall links.) In meiner Eigenschaft als deutscher Jude kann ich nur sagen: Herr Dr. Werner, halten Sie noch viele solcher Reden, und Sie werden das bißchen Rest von Antisemitismus, das leider noch in Deutschland besteht, vollends totschlagen. (Beifall links.) Es ist sehr erfreulich, daß antisemitische Anrempeleien im Reichstage einmütig zurückgewiesen werden. Dr Aus Wien wird geschrieben: Die jüdischen Studenten sind mit der letzten Kundgebung des akademischen Senats der Wiener Universität durchaus nicht zufrieden. Sie haben zu den vielen früheren eine neue Eingabe ausgearbeitet und dein Rektor überreicht, in der sie erklären: Die Kundgebung Seiner Magnifizenz des Rektors vom 3. d. M. enthält nebst der theoretischen Versicherung, daß die Gleichberechtigung der jüdischen Studenten als akademische Bürger anerkannt wird, die Erklärung, daß der Senat die gleiche Praxis wie bis nun zu Hand--. haben gedenkt sowie den Hinweis auf ein zu schassendes Ehrengericht. Diese Kundgebung ist in keinem Belange eine zutreffende Antwort auf unsere Memoranden. Ebensowenig enthält dieselbe eine Erledigung der Beschwerden, welche die jüdische Studentenschaft begründetermaßen gegen den Herrn Dekan v. Schröder sowie gegen das parteiische Vorgehen einiger Pedelle geführt hat. Die Kundgebung Seiner Magnifizenz trägt unseren Beschwerden in noch geringerem Maße Rechnung, als die in gleicher Angelegenheit erfolgte vom 20. Mai d. I. Die jüdische Studentenschaft hat ohnehin niemals geglaubt, den Mitgliedern des akademischen Senats .zumuten zu dürfen, daß sie den Standpunkt des famosen Waidhofener Beschlusses teilen. Was wir verlangt haben, war die Umsetzung der theoretischen Gleichberechtigung in die Praxis. Gerade hierin ist uns schroffe Ablehnung zuteil geworden. Der Ehrenschutz seitens eines hohen akademischen Senats erscheint für jüdische Studenten illusorisch, da der den Juden beschimpfende Waidhofener Student es regelmäßig vorzieht, seine Injurien anonym vorzubringen und die Namensnennung zu verweigern, wofür gerade in den letzten Tagen im Gerichtssaal Belege erbracht wurden. Aus diesem Grunde bliebe auch das vorgeschlagene Ehrengericht, insolange der Waidhofener Beschluß unter Duldung der Behörden besteht, eine Farce. Die jüdische-Studentenschaft sieht sich leider zu der Annahme gezwungen, daß der hohe akademische Senat nicht willens oder nicht mächtig ist, Gerechtigkeit walten zu lassen. Der jüdische Hochschulausschuß legt hiermit sein Mandat nieder, da.er angesichts der in der jüdischen Studentenschaft herrschenden Stimmung keinerlei weitere Verantwortung übernehmen kann. ■ * Den „Mitteilungen aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus" entnehmen wir folgendes: Den österreichischen Landesverräter Oberst RM suchen die Antisemiten mit allen Mitteln der Verleumdung zum Juden zu stenrpeln. Die Wiener „Ostdeutsche Rundschau" hat zuerst die ihr angeblich von zuverlässiger Seite Zugegangene Mitteilung verbreitet, der ehemalige Generalstabsches Redl sei in dritter Generation Judenstämmling und aus einer Polnisch-jüdischen Familie in Galizien hervorgegangen, wo seine Verwandten zum Teil heute noch einflußreiche Verwaltungsstellen iimehätten. Das Münchener, antisemitische „Deutsche Volksblatt" entblhdete sich nicht, aus diese ganz haltlose Vermutung Hill einer Zuschrift Raum zu geben, in der es heißt: „Würde ich in entsprechender Stellung sein, so würde ich dem deutschen Generalstabsches v. Moltke -und auch v. Hötzendorf in Wien folgendes vorlegen: „Exzellenz! Im Fall Redl stehen Sie vor einem Rätsel, das Sie nicht lösen können; lesen Sie den Talmud, und alles ist Ihnen klar.". Redl entstammt einer polnischen Judenfamilie." Freilich hätte die antisemitische Presse, wenn sie auch nur ein Fünkchen von Besonnenheit und Ueberlegung sich bewahrt hätte, schon ein Umstand nachdenklich stimmen müssen. Dieser Oberst.Redl.stand aus einer der obersten Sprossen der Leiter zur Macht, bei der auch die tiefste Stufe den Juden unnahbar ist. Kein jüdischer Offizier in Oesterreich findet in der Kriegsschule oder im Generalstab Aufnahme. Die Hauptmannssterne sind das höchste Ehrenzeichen, das man dem Patriotismus und dem Diensteifer der Juden zugesteht. Zum Uebersluß hat die „Oesterreichische Israelitische Union" bei dem städtischen Konskriptionsamte in Lemberg und bei der dortigen Staatseisenbahndirektion Erhebungen angestellt, die folgendes ergaben:. „Der Vater des Obersten Alfred Redl hieß Franz Redl, war Bahnexpedient, römisch-katholischer Religion, geboren 1820 in Wien und nach Wien zuständig. Die Mutter hieß Mathilde, geborene Chitil, römisch-katholischer Religion. Da Franz Redl 1820 in Wien geboren, nach Wien zuständig war, so konnte auch sein Vater (der Großvater des Obersten Alfred Redl) kein Jude gewesen fein, denn zu jener Zeit dursten wohl einzelne Juden periodisch in Wien sich aufhalten, niemals aber Zuständigkeit in Wien erlangen. Die Behauptung, daß der Oberst Alfred Redl ein „Judenstämm-. ling" und feine Mutter eine geborene Sternberg gewesen wären, ist also eine offenbare Lüge." Damit wird auch dem allerneuesten: Schwindel des Münchener „Deutschen Volksblattes" (14. Juni) das Genick gebrochen, das folgende Dartarennachricht verbreitet: „Wie uns von bestunterrichteter Seite mitgeteilt wird, entspricht die auch von uns gebrachte Nachricht, daß Redl Jude gewesen ist, vollkommen den Tatsachen. Sein Vater trat über. Er machte Wucher- Wechsel bei Offizieren und erreichte durch seine Schuldner, daß sein Sohn Offizier wurde.. Die Mutter ist Vollblutjüdin, eine geborene Lichtenstein. Die gesamte Presse schweigt diese Tatsachen natürlich tot." Wer die österreichische cmtisenutische Presse kennt, wird sich über die Aufstellung derartiger Tendenzlügen freilich nicht wundern. « Zur Kiewer Mordaffäre wird der „Voss. Zeitung" aus Petersburg geschrieben: Zwei Jahre hat die Kiewer Anklagebehörde nötig gehabt, um die Anklageschrift gegen den unglücklichen Juden Beilis, den angeblichen Mörder des Jünglings Juschtschinski, sertigzustellen. Mehrere Anklageschriften waren bereits verfaßt worden, die Anklagebehörde selbst erkannte aber im letzten Moment ihre Haltlosigkeit und ordnete eine Ergänzung der Voruntersuchung an. Diese wäre sicherlich längst eingestellt worden, wenn der Justizminister Schtscheglowitow selbst nicht energisch aus deren Fortführung bestanden hätte. Schließlich war die Kiewer Anklagebehörde so weit, die wiederholt abgeänderte und ergänzte Anklageschrift >der Anklagekammer des Kiewer Appellhofs vorzulegen, und diese bestätigte sie. Nachträglich wird aber bekannt, daß diese Bestätigung der Anklageschrift unter sehr seltsamen Umständen erfolgte. Es stellt sich heraus, daß sowohl der Vorsitzende der Anklagekammer wie auch der Referent, d. h. die beiden Richter, die die Akten der Voruntersuchung studiert haben, sich gegen Bestätigung der Anklageschrift aussprachen, da sie ihrer Ansicht nach nicht einmal indirekte Schuldbeweise gegen. Beilis vorbringt. Beide haben ihre Ueberzeugung von der Unschuld des Juden Beilis in besonderen Gutachten niedergelegt, die sie offiziell einforderten. Von juristischer Seite wird hervorgehoben, daß dieser Fall in der Geschichte der russischen Rechtsprechung einzig: dasteht. DaS beweist

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