Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 26 (27.6.1913)
- Date
- 1913-06-27
- Page
- Seite 302 (sequence 2)
- Language
- German
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302 Noheitsverbrechen selten dank der verhältnismäßig geringen Alkoholdnrchseuchung und der jahrhundertelang wirkenden religiösen Erziehung. Diebstähle sind hier auch weniger häufig als anderweitig. Der Familiensinn sorgt auch für weitläuftige Verwandtschaft, daß diese nicht ganz sinke. Blutschande, Bigamie sind unter dem Einflüsse des jüdischen Familienlebens äußerst selten. Ich kenne in den anderthalb Dezennien meiner Gefangenenpraxis nur einen Fall von Blutschande und einen von Bigamie. Kindesmord und Kindesaussetzung sind ans gleichem Grunde so gut wie unbekannt. Bei alledem wirkt für die Juden günstig, daß der Alkohol bei ihnen noch keine großen Verheerungen angerichtet hat. Daß aber die Alkoholgefahr hier wächst, habe ich am anderen Orte') gezeigt und zugleich die Wege gewiesen, wie ihr wirksam begegnet wird. Zweifellos ist der Alkohol der Verführer zu vielen Untaten. Die drei Zentren der Noheitsverbrechen sind: Bromberg, die Hochburg des Schnapses, Bayern, das gesegnete Bierland und die Pfalz mit ihrem Weinreichtum. Ist hier der Rausch unmittelbar der Wecker des Verbrechens ebenso wie bei der Unzucht, so wirkt der Alkohol indirekt als Verbrechensursache durch Zerstörung der Gesundheit, Zerrüttung des Familienlebens itttb Herabdrückung des Wohlstandes. . Daneben steht als Förderin des Verbrechens die Prostitution, abgesehen davon, daß Dirnen oft auch Diebinnen sind, gewähren sie Verbrechern Unterschlupf und rufen das typische Verbrechen der Zuhälterei hervor. Zudem schädigt der ungeregelte Geschlechtsverkehr aufs schwerste die Volksgesundheit und treibt zu Krankheit und Verarmung und mehrt so indirekt die Zahl der Nechtsbrüche. Denn unleugbar ist oft die Not der Anlaß zum Vergehen. Zeigt doch die Statistik: Steigen die Getreidepreise, dann mehren sich die Diebstähle. Gewiß wird die Not allein die Leute nicht zum Verbrechen treiben. Es muß beim einzelnennoch di"e persönliche Unfähigkeit hinzukommen, sich den veränderten Verhältnissen anzupassen. Werden die Lebensmittel teurer, so gibt nicht jeder die unnötigen Ausgaben auf, etwa den Kneipenbesuch, die Mitgliedschaft beim Kegelklub, sondern hält diese bei, so daß er schließlich in Not und zum Verbrechen kommt. Die sozialen Verhältnisse geben dann den.Anlaß zum Rechtsbruch, wenn der einzelne zu schwach ist, der Versuchung zu widerstehen. Wir fragen nunmehr, welche Eigenschaften schwächen ein Individuum, so daß es nicht die erforderliche Widerstandsfähigkeit hat, Verlockungen ein herzhaftes Nein gegenüberzustellen? Da ist zunächst auf den Mangel an Erziehung, auf das schlechte Beispiel hinzuweisen,.auf die Verwahrlosuung von Kindheit an, wie sie eine Folgeerscheinung des sozialen Elends ist. Dann steht der degenerative Einfluß geistiger Störungen und des Alkohols bei den Eltern und bei den Kindern außer Frage. Man untersuchte 200 verwahrloste Kinder der Anstalt zu Lichtenberg, davon war fast die Hälfte mit irgendwelchen geistigen Defekten behaftet. Zweifellos war die krankhafte Veranlagung das Erbteil der Erzeuger. In 85 Fällen waren Vater oder Mutter oder beide Teile Trinker, in 24 geisteskrank, in 26 epileptisch. Nun muß freilich mit aller Deutlichkeit ausgesprochen werden, um Mißverständnissen vorzubeugen, daß nicht die Anlage zum Verbrechen, sondern die allgemeine psychische Minderwertigkeit vererbt wird. Kinder aus Häusern mit zerrüttetem Familienleben, darum, auch so oft die Unehelichen, die in schlechter Umgebung aufwachsen, sind nur zu häufig die Kandidaten des Verbrechertums. Nach Ferriani stammten von 2000 verurteilten Minderjährigen 701 aus Familien mit schlechtem, 169 aus solchen mit 1 Vgl. meine vom Vereine gegen den Mißbrauch geistiger Getränke veröffentlichte Arbeit: „Die Alkoholfrage und die Juden." fragwürdigem Rufe und 53 von völlig verworfenen Eltern. Es sei hier auch an die wahrhaft entsetzlichen Wohnungsverhältnisse erinnert, welche die frühe sexuelle Begehrlichkeit wecken, an die Mädchen, die in derselben Wohnung mit Dirnen hausen, und von diesen frühzeitig in alle Scheußlichkeiten eingeweiht werden. Die sogenannten Entartungszeichen, Anomalien der Hirnwindungen und der Schädelform, verbildete Ohren, überzählige Finger und Zehen, abnorme Geschlechtsorgane werden auch bei Nichtkriminellen beobachtet, finden sich jedoch auffallend häufig bei Verbrechern. Sicher ist, daß ein großer Teil der Detinierten intellektuell unter dem Durchschnitt steht. Solche Leute sind Kinder des Augenblicks und unfähig, allgemeine Gesichtspunkte zu verstehen, sie zeigen bald Roheit, bald Empfindsamkeit, bald Offenheit, bald Verlogenheit, bald aufopfernde Hilfsbereitschaft, bald schroffste Selbstsucht. Klar ist, daß unter den Verbrechern ein hoher Prozentsatz Geistesgestörter vorhanden ist. Leppmann fand unter 90 Sittlichkeitsverbrechern nur 30 Normale, Bonhoff fand bei feinen Vagabunden 75% psychisch abnorm. Wir müssen in jedem Falle mit einer Schar von Verbrechern rechnen, die sich unter den gegebenen Verhältnissen in ein geordnetes Leben nicht hineinfügen lassen. Nur 2% aller Gefangenen sind nach einer neueren Statistik über die rückfälligen Verbrecher als sozial brauch- .bar anzusprechen. - * Wie ist nun das Verbrechen zu bekämpfen? Zunächst durch Vorbeugung. Da muß die Losung vor allem sein: Los vom Alkohol! Kampf gegen die Trinkunsitten! Heraus aus den Kneipen, hinein in Volkslesehallen, Volkskonzerte, Turn- und Bewegungsspielhallen. Ferner verlangen wir: Macht Ernst mit planmäßiger Wohnungshygiene. Fort mit den elenden Mietskasernen, diesen Brutstätten der körperlichen und seelischen Ansteckung. Schafft Häuschen mit einer Wohnung undeinem kleinen Garten. Organisiert die Armenpflege immer wirksamer. Spannt das Netz der Arbeitsnachweise immer weiter und dichter. Führt Zwangssparkassen ein, sorgt in schweren Zeiten für Notstandsarbeit, Verteilung von Brot und Kohlen, für Wärmestuben und Asyle für Obdachlose. Wirket auf die Behörden, daß ein Eheverbot für Epileptische, notorische Trinker, Gewohnheitsverbrecher, Geisteskranke und Syphilitiker erzielt wird und strebt dahin, daß die Fürsorgeerziehung gesetzlich sofort in Anwendung tritt, wo Vater und Mutter durch die sozialen Verhältnisse sich um ihre Kinder . nicht kümmern können. Reformiert den Strafvollzug. Beschäftigt die Gefangeuen nach Möglichkeit im Freien, etwa zur Urbarmachung unfruchtbarer Moore und Heidegegenden. Benützt in den Gefängnissen die Arbeit als Erziehungsmittel und laßt viel ergiebiger als bisher Unterricht und Seelsorge auf die Gefangenen wirken. Laßt geeignete Fürsorgeperfonen bereits während der Gefangenschaft mit den Gefangenen verkehren und gebt der Beamtenschaft der Strafanstalt die Möglichkeit, das Strafmaß bei guter Führung wesentlich zu verkürzen. . Hingegen strafet vermindert Unzurechnungsfähige nicht, mit kürzersristigen Strafen, sondern bringet sie in besondere Anstalten unter. Lasset die gefährlichen Menschen mit staatlicher Erlaubnis nicht wieder auf die Menschheit los! Da ist die Strafliste eines 40 jährigen Mannes, der bereits die achte Strafe verbüßt wegen unzüchtiger Angriffe auf Kinder unter 14 Jahren. In kurzem wird er wieder entlassen, um neue Opfer feiner Lüste zu finden. Oder, ein vielfach wegen Sittlichkeitsverbrechen vorbestrafter Mann wird entlassen, zwei Monate später begeht er ein Attentat auf ein zwölfjähriges Mädchen und wird zu — vier Monaten Gefängnis verurteilt!