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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-06-20 · Heft 25 (20.6.1913) · p. Seite 296

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 25 (20.6.1913)
Date
1913-06-20
Page
Seite 296 (sequence 8)
Language
German
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Maßnahmen für die „künftige Verbesserung des Zustandes der Juden" getroffen wurden. Das beträchtliche Wachstum der andersgläubigen Bevölkerung durch Einverleibung, bisher fränkischer und schwäbischer Gebietsteile in das damals aus-, schließlich katholische Altbayern veranlaßte die königliche Negierung Max I., ebenso wie die in den ehemaligen hohenzollernschen und reichsstädtischen Territorien überwiegenden Evangelischen, so auch die nun bis auf rund 30 000 — rund t! die Hälfte des heutigen Bestandes — angewachsene Judenschaft betreffs ihrer religiös-rechtlichen Ansprüche und Pflichten auf sicheren Boden zu stellen. Und so kommt es, daß die Israeliten Bayerns eigentlich zugleich mit den Römisch-Katholiken und den zwei evangelischen Konfessionen des Staates allein unter allen Religionsgemeinschaften seit Bestehen verfassungsmäßiger Zustände im Lande, nicht nur in allen Gerechtsamen anerkannt waren, sondern im wesentlichen, besonders in der Praxis, als gleichberechtigt vor dem Gesetz gelten konnten. Jener seitdem meistens als „Judenedikt" bezeichnet Erlaß vom 10. Juni 1813 schuf der an Zahl geringen, an ökonomischer und sozialer Kraft lange Jahrzehnte ziemlich schwachen Judenheit des führenden deutschen Mittelstaats eine solche festgefügte Position, daß sie auch in ^dern Bayern des neuen Reiches als der Vormacht Süddeutschlands, ungeachtet unablässiger schlimmer Einflüsse von auswärts,' und trotz des fortwährenden Sinkens des Prozentsatzes zur Gesamteinwohnerschaft gesetzlich unanfechtbare Geltung bewahrte. Der Antisemitismus jedes Schlags, in Bayern fast nur norddeutscher oder österreichischer Import, hat in Bayern nie richtig Wurzel fassen können, insbesondere die gesetzgeberischen und.'administrativen Faktoren des Staatslebens von der unbedingten Aufrechterhaltung, dann von der Erkenntnis der Notwendigkeit der Modernisierung des Judenedikts abzubringen vermocht. So leben denn die gar sehr verschieden verteilten, und wie in der Herkunft so in ihren Anschauungen mannigfach voneinander abweichenden Israeliten Bayerns seit einem vollen Jahrhundert völlig unangefochten in ihren staatsbürgerlichen Rechten, und weder offiziell noch inoffiziell je ernstlich gekränkt. Wie oft geschah es, daß die Regierungspresse einen publizistischen Ausbruch des über die weißblauen Grenzpsähle eingeschmuggelten Judenhasses ebenso unter deutlichem Hinweis auf den Wort-' laut des Gesetzes ablehnte, wie Minister, darunter nichts weniger als liberal gesinnte, in der Abgeordnetenkammer ge- / legentliche Angriffe eines auf bäuerliche oder religiös sanatisierte Wähler spekulierenden hetzerischen Volksvertreters. Ja, die einschneidendsten Ansätze zu dem längst fälligen Umguß der veralteten Paragraphen des Judenedikts stammen vom vorigen und vom jetzigen Kultusminister, vom angeblichen „Judenstämmling" Antoinus v. Wehner (— Wiener?), und dem kaum weniger ultramontan angehauchten Dr. v. Knilling. Und zwar boten den Anlaß zu deren oft fast drohenden Einschre-iteankündigungen in der Regel die höchst unerfreulichen, vor der christlichen Öffentlichkeit wahrhaft blamabeln Zwiste zwischen der starren Orthodoxie der ^verschwindenden Minderheiten der Großstädte München und Nürnberg nebst einzelnen ländlichen Zwerggemeinden einer-, den bei diesen als übertrieben reformerisch, ja fast als Ketzer ausgeschrienen sogenannten neologischen großen Mehrheiten anderseits. Da ist es denn sehr interessant, daß soeben gerade ein Hauptwortsührer der Altgläubigen, der allangesehene Kommerzienrat und Handelsrichter Siegmund Fraenkel in München, in dem größten Tageblatts Süddeutschlands, den Politisch ausgesprochen liberalen, jedoch durchaus nicht geradezu Philosemitischen „Münchener Neuesten Nachrichten" Nr. 286 einen sehr lehrreichen und verständigen Leitartikel „Zum hundertjährigen Geburtstage des bayerischen Judenedikts" veröffentlicht, wo er das 296 - dringende Reformbedürfnis durch „die völlige Unzulänglichkeit und Unhaltbarkeit der bestchenden Gesetzesnormen an zahlreichen, in die Augen springenden Konfliktsfällen erwiesen" sieht. Für die übernächste Tagung des Landtags hat denn auch die Staatsregierung einen Gesetzentwurf als Ersatz der veralteten Bestimmungen aus der- Zeit des glorreichen Befreiungssommers ins Auge gefaßt und schon angekündigt. Es wird daher, auch im Hinblick auf die neueren mannigfachen Erörterungen von juristischer,, wie von religiös interessierter Seite, wie sie sich aus der allgemeinen Ueberzeugung von der Unmöglichkeit des Fortbestandes des bayerischen Judenedikts. ergeben haben, ein Blick auf die bisherigen Erfahrungen und Erfordernisse zu werfen sein. Aber das eine steht unverrückbar fest: grundsätzlich bewährt als Regel und Richtschnur sowie als Staatsurkunde der vollen gesetzlichen Anerkennung der israelitischen Bürger hat sich das Gesetz. Wer weiß, ob man heute, zumal im Zeitalter, wo überall die kirchlich rückschrittlichen Tendenzen und Gewalten immer unduldsamer sich gebärden, an durchgreifende Umarbeitung odergar Auswechslung des segensreichen, in seinen mittelalterlichen anmutenden Ausnahmepunkten, übrigens schon seit 1851 ausgehobenen Gesetzes von wbenher Herangehen würde, falls nicht eben die doch wesentlich von „gesetzestreuer" Seite stets wach erhaltenen Reibungen der „alten" und der „neuen" Richtung, ferner die unaufhörliche Landflucht u., a. materielle Verhältnisse gebieterisch zu einer Neuordnung drängten. L. F. Jacob NoLriguk? Oereirs^ der erste jüdische Taubstummenlehrer^). Von I. Kolodzinskh , Weißensee. er erste Jude, von dem uns berichtet wird, daß i er taubstumme Kinder unterrichtet und erzogen hat, ist Jacob Rodriguez Pereira, der Großvater der seinerzeit sehr bekannten Finanzmänner, der Gründer des - Ereäit mobilier, Emile und Isaak Pereire in Paris. I. R. Pereira gehört neben Abbe de llEpee und Heinicke zu den bedeutendsten Taubstummenlehrern des 18. Jahrhunderts. Er war zwar nicht Begründer einer Anstalt, einer Schule, hat aber in Frankreich eine Reihe von Schülern — im Gegensatz zu de PEp6e — in der Lautsprache unterrichtet und ausgezeichnete Erfolge erzielt. Pereira entstammt einer Marannenfamilie, die sich , später wieder zum Judentum bekannte. Er ist 1715 in einer kleinen Stadt Spaniens geboren. Schon in jungen Jahren mußte er mit seiner Familie religiöser Verfolgungen wegen die Heimat verlassen und lebte einige Jahre mit seinen Eltern in Portugal, in der Nähe von Lissabon. Er widmete sich zuerst dem Kaufmannsberufe und war auch eine Zeitlang für seinen *) Im November vorigen Jahres wurde . der 200. Geburtstag des Abbe de llEpee gefeiert. Dieser ist bekanntlich der Gründer der ersten Taubstummenanstalt (Paris 1770) und Erfinder der sogenannten französischen Taubstummen - Unterrichtsmethode. Weniger bekannt ist, daß sein jüdischer Zeitgenosse Pereira gleich- " falls taubstumme Kinder unterrichtet hat, und zwar nach einer anderen, heute allgemein verbreiteten Methode, der Lautsprachmethode. l) Sein Leben und Wirkenist in ausführlicher Weise in La Rochelle: J. R. Pereire, premier instituteur des sourds-muets en France. Paris 1877, geschildert. Eine Biographie in deutscher Sprache ist in Walther: Geschichte des Taubstummenbildungswesens, Bielefeld, Leipzig 1882 enthalten. Notizen über ihn bringen u. a. Re Gerando: de l’education des sourds-muets de naissance. Paris 1827, Malvezin: Geschichte der Juden von Bordeaux. Loste: Essai des pr^tendues decouvertes sowie auch Grätz: Geschichte der Juden Bd. XI.

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