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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-06-13 · Heft 24 (13.6.1913) · p. Seite 4

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 24 (13.6.1913)
Date
1913-06-13
Page
Seite 4 (sequence 16)
Language
German
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«US £ w § <M^:^-; s? befanden sich 21 nicht bei der Mutter, oder dem Pater oder bei den Eltern. 13 Kinder find in Familienpflege, 5 in verschiedenen israelitischen Erziehungsanstalten; 3 Kinder sind als Lehrlinge tätig; die übrigen blieben bei ihren Angehörigen, denen wir zu ihrer Verpflegung Beiträge gewährten. Im vergangenen Jahre sind - dem Verein verschiedene Stiftungen und Vermächtnisse zugegangen. Alle Beiträge sind bestimmt, das Liebeswerk zu erhalten-und zu kräftigen. Möge das Gefühl von dem hohen Kulturwerte unseres Vereins alle unsere badischen Glaubensgenossen durchdringend möge der Notschrei reiner Kinderherzen uns alle zuführen, welche Mitleid haben mit unverschuldetem Elend, welche mit kleinen Mitteln großen Segen zu stiften bereit sind." — Die diesjährige Generalversammlung fand Sonntag, 1. Juni d. I., nachmittags 3 Uhr in Bruchsal, Hotel Kraemer, statt. Im Anschluß an die Generalversammlung fand anläßlich des fünfundzwanzigjährigen Bestehens des Vereins eineJubiläumssei er statt, bestehend aus einem Festakt und einem sich daran anschließenden Abendessen. * * GesterretK-Nnsarir. X Wien, 0. Juni. Der akademische Senat der Wiener Universität hat in seiner Sitzung vom 3. d. M. zu den bekannten Zusammenstößen an der hiesigen Universität' Stellung genommen. Heute wurde eine diesbezügliche Kundgebung am Tor der Universität affichiert. Darin wird der bekannte Waidhofner Beschluß, der die Juden der Ehre bar und als nicht satisfaktionsfähig erklärte, verurteilt, die Forderung der jüdisch-nationalen Korporationeen auf Suspendierung der den Waidhvfner Beschluß anerkennenden Verbindungen als außerhalb der Kompetenz des Senates liegend erklärt und schließlich die Anregung zur Bildung eines akademischen Ehrengerichtes gegeben. Die Ausnahmeverfügungen bleiben aber einstweilen aufrecht, bis Garantien für die Ruhe auf der Aula gegeben sind. Die betreffende Kundgebung des Rektors hat u. a. folgenden Wortlaut: Der akademische Senat hat bereits im Jahr 1896, als eine Gruppe deutsch-nationaler Studenten die jüdischen Studierenden als der Ehre bar erklärte und ihnen deswegen die Satisfaktionsfähigkeit absprach, eine derartige schwere Beleidigung verurteilt und ist gegen Teilnehmer an jener Beschlußfassung auf disziplinärem Wege vorgegangen. Der akademische Senat hat auch im Vorjahre den Vertretern der jüdischen Studentenschaft erklärt, daß er jedes Vorgehen auf das entschiedenste mißbillige, wodurch einzelne Studenten in ihrer Ehre gekränkt werden. Der akademische Senat steht heute auf demselben Standpunkt wie von jeher. Er betrachtet und behandelt alle Studierenden als gleichberechtigte akademische Bürger, er -verurteilt eine Anschauung, welche die persönliche Ehrenhaftigkeit eines Studenten von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Nation oder Konfession abhängig macht; er betrachtet daher den Vorwurf der Ehrlosigkeit gegen jüdische Studenten, wie er im Sinne des sogenannten Waidhofner Beschlusses erhoben wird, als eine schwere Beleidigung. Der akademische Senat wird stets Angriffe von Studierenden auf die Ehre von Kommilitonen einer anderen Konfession oder Nation mit empfindlichen Strafen belegen. Andererseits muß der Senat dabei beharren, die in Tätlichkeiten ausartende Selbsthilfe je nach der: Lage des Falles — wie bisher — bald schwerer, bald leichter zu ahnden. Wenn von der jüdisch-nationalen S-tudeNtenschaftdie Forderung erhoben wurde, alle Verbindungen, welche den sogenannten Waidhofner Beschluß zur Richtschnur nehmen, zu suspendieren, so muß darauf hingewiesen werden, daß eine solche Maßregel nicht in die Kompetenz des akademischen Senats fällt. Die Kundmachung verurteilt ferner die be- ' kannten Vorgänge in der Aula und schließt mit der Anregung, ein akademisches Ehrengericht zu schaffen als erprobtes Mittel zur Schlichtung von Streitigkeiten unter den Studierendem — Wie schamlos die hiesige klerikale und deutsch-radikale Presse in ihrer Hetze gegen die Juden Vorgehen, beweist neuerdings 'die sattsam bekannte Affäre Redl, jenes hohen Offiziers, der die österreichische Armeee und sein Vaterland jahrelang schnöde verraten hat. Die klerikale und deutsch-radikale.Presse versuchen es, den Vaterlandsverräter Redl als — Judenabstämmling zu bezeichnen. Die deutsch-radikale „Ostdeutsche Rundschau" und das klerikale „Deutsche Volksblatt" und die „fromme" „Reichspost" arbeiten in diesem Falle gemeinsam. So schreibt die „Reichspost": „Redl ein Judenstämmling! Wie die „Ostdeutsche Rundschau" von zuverlässiger Seite erfährt, war der ehemalige Generalstabsoberst Redl in dritter Generati o n In d en st äm m l i n g und ging aus einer polnischjüdischen Familie in Galizien hervor, wo heute noch seine Verwandten leben und zum Teil ziemlich einflußreiche Beamtenstellen innehaben. Es braucht natürlich nicht erst betont zu werden, daß diese Behauptung eine bodenlose Niedertracht, eine schamlose Lüge darstellt Von amtlicher Stelle wurde festgestellt, daß Redl, dessen Bruder und Verwandte hohe Staatsstellungen bekleiden, einer ' strengchristlich-katho- 6schen Familie entstammt, deren „Rassenreinheit" über jeden Zweifel erhaben ist. Die Niederträchtigkeit dieser Presse, die aus dieser Affäre, die als Unglück für Oesterreich bezeichnet werden kann, mit aller Gewalt Kapital gegen die Juden zu schlagen sucht, reicht fast bis zur Niederträchtigkeit des Vaterlandsverräters Redl selbst.. „Diese Affäre", schreibt die „Sonn- und Montagszeitung", „wird nicht schöner, als wenn man sie mit Hepp-Hepp-Nufen serviert bekommt. In der Tat, selbst wenn das Vaterland brennen würde, diese christlich-soziale und die mit ihr verbündete deutsch-radikale Presse , würden sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen, an diesem Feuer ihre Suppe zu kochen." Im übrigen sind diese Gemeinheiten der antisemitischen Presse vom psychologischen Standpunkt nicht ohne Interesse. Indem sie es versucht, einen Verbrecher im Genre Redls als Iudenstämmling zu bezeichnen, stellt, sie damit die Behauptung auf, daß ein Arier und frommer Katholik eines solchen Verbrechens nicht fähig 'wären.. Nun aber wird amtlich festgestellt, daß der vermeintliche „Judenstämmling? im dritten Geschlechte ein Glaubens- und Gesinnungsgeuosse dieser Preßmänner war. Ein Beweis dafür, daß Katholizismus und Ariertum vor schändlichen Verbrechen nicht schützt. Quod erat demonstrandum. ' * ' ' SuszlÄNd. z. Petersburg, 6. Juni. Bei einem hiesigen-Bezirksgerichte kam es dieser. Tage zvnschen dem Richter und einem jüdischen Rechtsanwalt, der als Zeuge hätte beeidigt werden sollen, zu einer Auseinandersetzung, deren Verlauf für die Juden in Rußland prinzipielle Bedeutung erlangen kann. In Rußland besteht noch der mittelalterliche schauerliche Judeneid, den der erwähnte jüdische Advokat abzulegen sich weigerte, da er diese Eidesformel für sich und das gesamte Judentum als erniedrigend und beleidigend empfinde. Der Richter verwarnte den Advokaten und drohte ihm. wegen Kritik eines Gesetzes eine bedeutende Strafe an. Der staatsanwaltliche Funktionär schloß sich selbstredend der Anschauung des Richters an. Aber der* jüdische Advokat blieb bei seinem Standpunkt und verweigerte die Eidesleistung auf Grund der sogenannten jüdischen. Eidesformel. Der Richter unterbrach die Verhandlung und bequemte sich, schließlich, nach Wiedereröffnung derselben - dem jüdischen Advokaten anstatt des Judeneides eine feierliche Erklärung, die Wahrheit zu sagen, vorzulesen und sich mit dieser Erklärung an Eidesstatt zu begnügen. — Die Karäer Rußlands. machen jetzt eine ganz merkwürdige Krise durch. Die Wahl eines Chachams über sämtliche Karäer von Rußland hat diese kleine aus dem Judentum hervorgegangene Sekte in-zwei Lagergespalten. Ein Teil steht noch immer.in der Gefolgschaft des bekannten Abenteurers Schabsal, der, wie bekannt, lange Zeit der einflußreichste Ratgeber am persischen Hofe war und dann, von dort verjagt, in seine russische Heimat zurückkehrte, wo er infolge seineralten Beziehungen von russischen Negierungskreisen gefördert wird. Aber gerade deshalb wird feine Kandidatur für den vakanten Chachamposten bekämpft. Die Schwierigkeit, diesem einflußreichen.Menschen einen angesehenen und den Anforderungen entsprechenden Gegenkandidaten gegenüber, zu stellen, bestand bisher hauptsächlich darin, daß die Stelle des karaitischen Chachams wie überhaupt die gesamte geistige Leitung der Sekte, bisher finanziell nicht fundiert war. Nun hat das zur Leitung der Chachamwahl berufene Komitee, wie bereits mitgeteilt, den Beschluß gefaßt, zu diesem Zwecke einen Fonds von 200 000 Rubeln zu gründen. Dieser Beschluß hat bei den in Betracht kommenden Gemeinden lebhaften Anklang gefunden. — Im Dorfe Poenew im Gouvernement Kalisch verübten Bauern einen entsetzlichen Racheakt gegen eine im Dorfe wohnende jüdische Familie, deren Ober- . Haupt einen Prozeß gegen die Bauern gewonnen hatte. Die Bauern vernagelten nachts Türen und Fenster des Hauses und steckten dieses in Brand. Acht Personen kamen in den Flammen um. Nur . das jüngste Kind der Familie konnte von der Mutter aus einem Fenster in den Garten geworfen werden und kam mit dem Leben davon. Die Brandstifter wurden verhaftet. — Das Töchterchen der Jüdin Meierowitsch in Odessa hatte sich, wie in der „Retsch" erzählt wird, vor einigen Tagen verirrt und war in ein Asyl geschafft worden. Hier taufte man das kleine Mädchen am nächsten Tage nach' orthodoxem Ritus und schickte es zur Erziehung ins Dorf Fedorowka. Alle Bemühungen der Mutter/die Tochter zurückzuerlangen, sind bis jetzt vergeblich gewesen.

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