Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-06-06 · Heft 23 (6.6.1913) · p. Seite 267

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 23 (6.6.1913)
Date
1913-06-06
Page
Seite 267 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3229069-3229093--69501-3281806
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

267 haben, habe sich nicht bewährt. Der Andrang zur Pepiniöre sei ungeheuer, er übersteige die Zahl derjenigen, die ausgenommen werden, um das Fünf- oder Siebenfache. Von einer Zurücksetzung der Juden könne nicht die Rede sein. Bei der Aufnahme werde nicht der Taufschein, sondern nur der Geburtsschein verlangt, Ueber Freiheitskämpfer (1813) aus Posener Städten schreibt L. Lewin in der Zeitschrift „Aus dem Posener Lande": Dr. Karl Siegfried Günsburg, ein gebürtiger Lissaer, wandte sich mit seinen patriotischen Hoffnungen in einem „Zuruf an die Jünglinge, welche den Fahnen des Vaterlandes folgen wollen" (Berlin 1813.) Jacob Bad, ein Handlungsdiener aus Schwersenz, war 1813/14 Freiwilliger im ersten schlesischen Infanterieregiment. Gleichfalls aus Schwersenz war der Kaufmann Moritz Schwarzheim, der im Kolbergschen Infanterieregiment Dienste tat. Der Handlungsdiener Josef Herrmann aus Schneidemühl diente im 2. westpreußischen Infanterieregiment und wurde bei Dresden verwundet. Wyszogrod (an der Weichsel) im Herzogtum Warschau entstammte der Student der Medizin Adolf Schlesinger, der Freiwilliger des Garde-Jnfanteriebataillons war, „später Chirurg bei den Feldlazaretten zu Pfassendorf bei Leipzig, Philippsruh in Hanau und Arnsburg (Frankfurt a. Main), wo er überall vorzügliche Zeugnisse von seinen Vorgesetzten erhielt". Jacob Wollner, aus Zoreck im Czenstochauer Kreise gebürtig, war freiwilliger Jäger im freiwilligen Jägerdetachement des schlesischen Grenadierbataillons ein Jahr und vier Monate. Wie der Generalmajor v. Kessel ihm bescheinigt, hat er „während der Dauer des Krieges vorwurfsfrei und mit Ehren gedient". Der Oberst v. Burghofs, zurzeit in Lissa, bezeugt ihm, „daß sich derselbe nicht allein in allen Schlachten, Affären und auf Märschen als ein braver Soldat mit Ausdauer ausgezeichnet benommen, sondern sich auch während jener Dienstzeit sehr moralisch und musterhaft geführt hat". Seiner überaus warmen Enrpsehlung fügt sein damaliger Kommandeur noch hinzu: „Besonders da der P. Wollner seine Gesundheit dem Kriegs- ' dienst geopfert hat, doch aber bis jetzt (21. März 1826) dem Staate nicht eher zur Last fallen will, so lange es nur seine Kräfte gestatten, sich selbst erhalten zu können." Am 18. Juni 1815, dem Tage von Waterloo, meldeten sich bei den Gemeindeältesten in Hohensalza zwei freiwillige Jäger, Gerson Hirsch Dvardowski und Beer Hirsch Krissa (Krischa), am Tage darauf noch füns: Jtzig Meyer Cohn, Abraham Jacob Kalmon, Lehser Moses, Jtzig Israel und Jtzig Jakob. Indes trat der letztgenannte wegen Kränklichkeit, die von seinen sechs Kameraden bezeugt wurde, zurück, und'an seiner Statt kam Lewin Baruch Cohn. Die sieben wurden durch den Leutnant Franzos an die Bromberger Organisationskommission abgeliefert, und nachdem sich noch zwei Freiwillige zugesellt hatten, wurden sie von ebendemselben nach Posen überführt, wo dem Leutnant die Ablieferung der „9 völlig equipierten freiwilligen Jäger an Se. Exzellenz, den Herrn Generalleutnant v. Thiemen" bescheinigt wurde. Die Bromberger NegierungSkommission gab den „aufrichtigsten Beifall" für die „wiederholten Beweise von treuer Anhänglichkeit an König und Vaterland, welche die Bekenner des mosaischen Glaubens in der Stadt Jnowrazlaw . . . zutage gelegt", zu erkennen. Kriegsfreiwillige waren ferner 1815 Selig Bernhard, ein Handlungsdiener aus Schermeisel (damals zum Posenschen gehörig), im 3. ostpreußischen Infanterieregiment, Louis Frank, ein Kaufmann aus Posen, im Alexanderregiment, Moritz Loewe, ein Handlungsdiener aus Karge, im 1. pommerschen Infanterieregiment und der bereits genannte Moses Schwarzheim aus Schwersenz. Auch in den jüdischen Gemeinden Fordon und Bromberg wurden mehrere „equipierte Freiwillige gestellt". I* Ueber die Juden in Silistrin'schreibt die Wieper „Zeit": Der Abgeordnete Reizes hatte im Abgeordnetenhaus eine Interpellation eingebracht, in der darauf verwiesen wird, daß in dem an Rumänien abzutretenden Gebiet eine Anzahl Juden wohnt, die als bulgarische Staatsangehörige in Bulgarien vollkommene Gleichberechtigung genießen. Sollten diese Juden unter rumänische' Herrschaft gelangen, so steht zu erwarten, daß sie ihrer Gleichberechtigung verlustig gehen werden, da Rumänien trotz des im Berliner Vertrag sestgelegten Grundsatzes von der Gleichberechtigung aller im Lande wohnhaften Bürger ohne Unterschied der Nationalität u«d Konfession bis zum heutigen Tage den in Rumänien wohnhaften Juden die Gleichberechtigung vorenthält. Der Interpellant ersucht den Ministerpräsidenten, im Wege des Ministeriums des Aeußern dahin zu wirken, daß die Bestimnulngen des Berliner Vertrages betreffend die Gleichberechtigung aller Nationen und Konfessionen vom Königreich -Rumänien, das gegenwärtig eine so wirksame Unterstützung seitens Oesterreich- Ungarns findet, respektiert und tatsächlich durchgeführt werden. •* .. .. Fast unglaublich klingt der folgende Artikel der „N. I. Begnadigung verurteilter P o g r o m h e l d c n. In Jwanowo-Wosnesensk fanden vor kurzem die Gerichtsverhandlungen in Sachen des Pogroms vom Jahre 1905 statt. Mehrere „Patrioten" wurden dabei zu Zuchthausstrafen verurteilt, allein das strenge Urteil I gelangte nicht zur Vollstreckung. Der Vorsitzende der Wosnosensker Ortsgruppe des „Verbandes, des russischen Volkes" ging nach Petersburg, und seinen vom Minister des Innern tatkräftig unterstützten Bemühungen gelang es, für die Verurteilten die völlige Begnadigung zu erwirken. Dieser Tage fand nun aus diesem Anlaß in den Räumen des Wosnosensker Kreisgerichts eine Versammlung der glorreichen „Verbändler" statt. Nach einem feierlichen Dankgottesdienst anläßlich des glänzenden patriotischen Sieges und einer ebenso feierlichen Rede des siegreichen Vorsitzenden führte ein Mitglied der Versammlung, Herr Konstantinow, etwa folgendes aus: „Wir haben immer für unsere Leistungen vom Jahre 1905 irgendwelche Auszeichnung 'erwartet, einer unserer Freunde hoffte zuversichtlich, einen Orden zu erhalten. Nun wurden wir gar mit Zuchthaus bedroht! Es muß nun Klarheit in der Sache geschaffen werden, damit man uns in Zukunft bei Wiederholung ähnlicher Aktionen nicht vor Gericht schleppt." Der Redner beantragte deshalb, sich beim Justizminister und dem Minister des. Innern dahin zu verwenden, daß Pogrome gegen Juden als straflos erklärt werden. Der ebenso einfache wie geistreiche Vorschlag wurde unter großer Begeisterung einstimmig, angenommen . . . Ueber den „Fall I u st s ch i n s k i" ist von dem verdienstvollen Herrn Dr. Nathan eine Sammlung „offizieller Dokumente und privater Gutachten" erschienen (Leipzig 1913). Sie ist uns bisher nicht zugegangen. Einstweilen müssen wir uns damit benügen, aus einen ausführlichen Aufsatz des Geh. Med.-Rat A. Eulenberg hinzuweisen („Verl. Tagebl.", 25. Mai). Nach einer Erzählung und Beleuchtung des Falls schließt Eulenberg mit folgenden Sätzen: Was sollen und können wir nun aus dieser traurigen Geschichte und ihren von Nathan mit Fleiß und Hingebung zusammengebrachten Dokumenten Nutzbringendes lernen? Erstens, daß sich ein Untersuchungsrichter blamieren kann, indem er von vornherein voreingenonunen verfährt, aus falscher Fährte unentwegt weiter geht/ sich seinem Vorurteil angepaßte Sachverständige wählt und diese noch dazu mit allerlei ganz außerhalb ihrer Konrpetenz liegenden, zu törichten Antworten geradezu herausfordernden Fragestellungen heimsucht. Zweitens, daß sich ein Arzt und „Psychiater" nicht minder blamieren kann, indem er auf dieses Glatteis geht und die an ihn gerichteten, unverständigen Anfragen in ebenso unverständiger, zum Teil Spott und Entrüstung erregender Weise beantwortet. Und drittens, daß sich ein betagter, hochwürdiger, der orthodoxen Kirche Angehöriger fast in noch höherem Grade blamieren kann, indem er von den Dingen, nach denen er gefragt wird, zwar nichts zu wissen erklärt, aber die Märchen, die man ihm darüber erzählt und seiner Leichtgläubigkeit aufgebunden hat, völlig bedenkenlos hinnimmt. Diese Blamage verteilt sich also auf nicht weniger als drei Fakultäten — und jede einzeln von ihnen mag, soweit sie sich überhaupt davon berührt fühlen kann, in diesem Umstande einen Trost oder wenigstens eine Milderung erblicken. — Des weiteren erkennen wir, daß Aberglaube, Dummheit und konfessioneller Fanatismus Dinge sind, die aller hochgeprresenen „Zivilisation", aller noch so vorgeschrittenen „Aufklärung" spotten, und die auch in unserem Zeitalter des „Monismus", des religiösen Jndifferentisnms und wissenschaftlichen Agnostizismus kaum minder eine Macht bilden, als in den vergangenen Jahrhunderten der Ketzerverbrennungen und der Hexenprozesse. Und daß also dieser „Macht der Finsternis gegenüber ein entschlossenes Zurwehrsetzen aller Lichtfreunde- und aller wahren Religionsfreunde immer noch rwttut.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.