Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 21 (23.5.1913)
- Date
- 1913-05-23
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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77. Jahrgang Nr. 21 Berlin, 23. Mai 1913 Der Oemetndeüate. Beilage zur „Allgemeinen Leitung deF Judentums". Lorrelpondrnrm und Kschrichtrn. Deutschland. y. Berlin, 18. Mai. Die heutige Sitzung..der Repräsentantenve r s n m m lung war eine der lebhaftesten seit langer Zeit. Bor Eintritt in die Tagesordnung interpellierte zunächst Herr Direktor Dr. Minden den Vorstand wegen des Einbruchs in das zweite Verlvaltungsgebäude. Vom Vorstandstische teilte Herr Kommerzienrat Netter mit, daß irgendein Verschulden aus seiten der Angestellten nicht nachgewieseu sei und nicht vorliege; die Bemühungen der Kriminalpolizei, die Täter ausfindig zu machen, hätten ein positives Resultat bisher nicht ergeben. Da der Einbruch in der Nacht von Freitag auf Sonnabend unternommen wurde, sind die Einbrecher nicht gestört worden Sie hätten zufällig die Schlüssel zum Tresor gefunden, diesen geöffnet und insgesamt etwa 7000 Mark erbeutet. Herr Dr. G i n s b e r g regt an, Barmittel dort nach Möglichkeit nicht auszubewähren und den Geldbedarf von den Depositenkassen täglich 311 entnehmen. Herr Kommerzienrat Netter verweist darauf, daß das seine Schlvierigkeiten habe. Da die Bureaus am Sonntag geöffnet sind, die Depositenkassen aber nicht, so müßte der Geldbedarf für Sonntag dochbereitsFreitag beschafft werden. — Eingegangen sind von einem Gemeindemitglied zwei Schreiben. In dem einen wird gebeten, die Gemeinde möge doch eine rituelle Kochschule, an der es fehle, einrichten, damit den Mädchen Gelegenheit geboten werde, die rituelle Küche zu erlernen; in dem Zweiten Schreiben wird ersucht, einen Szium alljährlich zu veranstalten. Von mehreren Mitgliedern der Armenkommission wird in einem Schreiben gebeten, von der Ausführung der in einein Beschluß bereits vorliegenden Absicht, für die Armenkommisston einen besoldeten Vorsteher anzustellen, doch abzusehen, da die Leitung der Armenkommission seit 80 Jahren ehrenamtlich geführt werde und sich dieser Modus durchaus bewährt habe. Herr Direktor Minden macht die Mitteilung, daß die von ihm gestiftete künstlerische Büste des Großen Kurfürsten für den Repräsentantensaal jetzt sertiggestellt sei und int Saale ausgestellt werden könne. Die Versammlung nimmt von dsieser Mitteilung.dankend Kenntnis und beschließt die Annahme des Geschenkes. — Herr Direktor Moritz Friedländer hat der Altersversorgungsanstalt zur Errichtung emer „Jsidor-und-Rosalie-Friedländer-Stiftung" den Betrag von 12 OOO Mark als Geschenk überwiesen. Der Vorstand der Altersversorgungsanstalt und der Gemeindevorstand haben die Zuwendung angenommen und die Repräsentantenversammlung schließt sich dem an. Unter Aushebung eines früheren ablehnenden Beschlusses stimmt die Versammlung jetzt zu, die Erbschaft des Rentners Jacob Ladendorfs zum ungefähren Betrag von 6300 Mark zur Unterstützung armer blinder Juden anzunehmen. Dann trat inan in die Beratung der Vorlage betreffend »Einsetzung von Bezirkskommissionen. Bezüglich dieser Einrichtung hat der Vorstand unter Abänderung einiger Beschlüsse der gemischten Deputation, die zur Beratung dieser Angelegenheit eingesetzt war, das Folgende beantragt: „Es sind IO Vezirkskommissionen einzusetzen. Die Abgrenzung der Bezirke erfolgt durch Gemeindebeschluß. Aufgabe der Bezirkskommissionen ist es: a) Aus Ersuchen des Gemeindevorstandes Gutachten und Berichte-über Angelegenheiten zu erstatten, die den Bezirk betressen, b) aus Ersuchen des Gemeindevorstandes oder einer Verwaltungskommission Ermittelungen über Bezirkseingesessene anzustellen und darüber zu berichten, c) der Kommission zur Auswahl von Ehrenbeamten Bezirkseingesessene zur Wahl in die Verwaltungskommissionen in Vorschlag zu bringen und d) diejenigen Angelegenheiten zu erledigen, die ihnen vom Gemeindevorstand übertragen werden. Die Bezirksausschüsse sind Verwaltungskommissionen im Sinne des § 46 fs. des revidierten Statuts vom 11. November 1895. Sie bestehen aus einem Aeltesten, einem Aeltesten-Stellvertreter oder einem höheren Beamten im Sinne des § 50 des Statuts, aus Zwei Repräsentanten oder Repräsentanten-Stellvertretern und höchstens 13 Gemeindemitgliedern; die letztgenannten müssen innerhalb des Bezirkes ihren Wohnsitz haben. Sieben von den dreizehn Genwindemitgliedern werden durch Gemeindebeschluß gewählt, die übrigen sechs von der Kommission kooptiert. Den Vorsitz in der Bezirkskommissivn führt das Mitglied des Gemeindevorstandes, der stellvertretende Vorsitzende wird von der Bezirkskommission selbst ans ihrer Mitte gewählt." Die Vorlage war dem Ausschuß III zur Vorberatung überwiesen, namens desselben referierte Herr Oskar Tietz : „Der Ausschuß ist zu dem Beschluß gekommen, der Versammlung vorzuschlagen, . die Anträge des Vorstandes abzulehnen und die Angelegenheit in eine neue Beratung zu verweisen, da die Vorlage, die vorliegt/ nicht hinreichend begründet, ihre Notwendigkeit nicht dargetan sei. Man solle die ganze Frage noch einmal eingehend prüfen, schon wegen ihrer prinzipiellen Bedeutung." Gegen diese Ausführungen wendet sich vom Vorstand Herr Justizrat Breslauer: Es sei unrichtig, wenn behauptet würde, die Vorlage sei nicht hinreichend durchdacht und begründet, sie sei im Gegenteil außerordentlich sorgfältig vorbereitet worden, und sie entspreche einem dringenden Bedürfnis. Wie die Stadt Berlin sei auch die jüdische Gemeinde außerordentlich gewachsen, und der alte Verwaltungsapparat Passe nicht mehr. Zur schnellen Erledigung der Verwaltungsgeschäste und sonstigen Obliegenheiten sei die vorgeschlagene Schaffung von Bezirkskommissionen unerläßlich. Und gerade die Bezirkskommissionen wären geeignet, der Zersplitterung der Gemeinden in Parochien vorzubeugen. Herr Justizrat Cohn bezeichnete den Antrag des Ausschusses als unlogisch. Man könne nicht einen Antrag ablehnen und zugleich die weitere Beratung beschließen. Er ist durchaus der Ansicht des Vorredners, daß die Begründung der Vorlage durchaus hinreiche. Doch müsse er gegen die absolut falsche Darstellung Verwahrung einlegen, daß die Einrichtung von Parochien zersplitternd oder Zerstörend aus die Gemeinde eilNvirke. Herr Professor Kalischer erwiderte ziemlich scharf. , Er, der Redner, könne nicht verstehen, daß überhaupt eine solche Vorlage an die Repräsentantenversammlung gelangt sei, und es sei ein Irrtum, wenn man meine, daß über die Vorlage in der gemischten Deputation die Ansichten nicht sehr weit auseinander gingen und von fast allen Seiten schwere Bedenken geäußert worden sind. Herr Professor K a l i s ch e r verliest zum Beweise hierfür einzelne Stellen aus dem Protokoll. Vor allem sei auch das Bedürfnis zu einer solch bedeutungsvollen Maßnahme in keiner Weise nachgewiesen. Der Vergleich mit der Stadt Berlin passe nicht für die Gemeinde, denn bei der Stadt wolle niemand die Zentrale schwächen, während bei der Gemeinde durch diese 'Vorlage zehn neue Herde der Unzufriedenheit geschaffen und die zentrifugalen Tendenzen gestärkt würden. Die Vorlage würde übrigens keineswegs eine Beschleunigung der Geschäfte bedeuten, sondern eher eine Behinderung, da ja dann nur noch mehr Instanzen in Frage kämen. Er wundere sich, daß der Antrag nicht zurückgezogen worden sei. Herr Kommerzienrat Netter vom Vorstandstisch weist die Ausführungen des Herrn Professor Kalischer zurück und erläutert in längeren Ausführungen die Berechtigung der Vorlage, die vom Gesamtvorstand durchaus empfohlen werbe. Justizrat L i l i e n t h a l hält es gegenüber Herrn Professor Kalischer nicht für richtig, auch nur Einzelheiten aus offiziellen Akten zu verlesen. Richtig sei doch jedenfalls, daß die gemischte Deputation die Annahme des Antrages beschlossen hat; zur Zurückziehung der Vorlage hätte der Vorstand daher keinerlei Veranlassung gehabt. Herr Direktor Dr. Minden: Er sei gezwungen, für den Antrag des Ausschusses zu sprechen, und er möchte die Sache doch nochmals zur Durchberatung in einer ad hoc eingesetzten Kommission empfehlen. In dieser Kommission könne auch die Frage geklärt werden, könne man zu einer letzten Stellungnahme gelangen. Herr Justizrat V e i t S i m 0 n ist gegen die Annahme des Ausschußantrages und für die Vorlage des Vorstandes. Er fragt, ob es nicht angebracht wäre, statt der Bezirkskommissionen einzelne Bezirksvorsteherstellen zu schassen. Dadurch würde der Apparat beweglicher werden. Im übrigen möge mau die Vorlage an den Ausschuß III zurückverweisen. Damit wäre er einverstanden. Von Herrn Geheimrat Blumenthal wird ein Antrag aus Schluß der Debatte gestellt, der auch angenommen wird. Herr Professor Dr. B l a s ch k e erklärt, daß er leider durch den Schluß der Debatte verhindert sei, aus die sehr starken Angriffe seitens des Vorstandes zu antworten. Herr Professor Kalischer, dem der Vorwurf persönlicher Angriffe gemacht war, verwahrt' sich dagegen, er habe rein sachliche Kritik an der Vorlage geübt. Inzwischen wird aus der Versammlung der Antrag gestellt, über die Vorlage namentlich abzustimmen. Vorher