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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-05-23 · Heft 21 (23.5.1913) · p. Seite 252

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 21 (23.5.1913)
Date
1913-05-23
Page
Seite 252 (sequence 12)
Language
German
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--252 die beiden Jungen mußten des Königs Nockausziehen, in Afrika ihr blühendes Leben hingeben, und wenn nicht unerwartet die Neuhoffsche Erbschaft gekommen, wäre, ich hätte der Mütter Nachfolgen müssen in den Tod . . „Ach, Vater, warum rührst du daran?" „Jener Mann, Luise, hieß Wolf Elias, und er ist sein Sohn!" „Wer, Vater?" fragte sie in Todesangst. „Robert Elias," sagte er finster, „der sich jetzt Deutzer nennt, wie seine Mutter hieß." Ein Wehruf schrillte in seine Worte hinein. Luise war neben dem Stuhl hingesunken, ihr Kopf lag schwer aus dem Arm des alten Herrn. Zärtlich strich er mit der Hand über das weiche Haar, lange zurückgehaltene, bittere Tränen sielen darauf. Kein Laut war vernehmbar. Endlich hob sie ihre Augen zu ihm auf und rief schluchzend: „Nicht wahr, Vater, du glaubst es nicht?" „Ich muß, die Papiere hier beweisen es." „Was für Papiere? Woher sind sie?" „Wilhelm brachte sie." „Siehst du!" rief sie, und ihr Gesicht wurde mit einem Male hell. „Nun ist es ja klar. Er haßt ihn, er möchte ihn vernichten, jedes Mittel ist ihm recht." „Aber die Atteste!" „Sie sind gefälscht!" „Es sind amtliche Atteste, an ihrer Echtheit ist kein Zweifel." „Sie sind gefascht!" Der alte Herr schüttelte wehmütig den Kopf. „Klammere dich nicht an eine Einbildung, Luise! Sei tapfer, laß dich nicht unterkriegen!" „Ich glaube es nicht, ich glaube es nicht." „Es sind Auskünfte staatlicher Behörden, und Wilhelm versichert auf Ehrenwort ..." „Er lügt, Vater, er lügt." „Die Atteste lügen nicht!" (Fortsetzung folgt) Literarische Mitteilungen. — Die jüdische Ehescheidung und der jüdische Scheidebries. Eine historische Untersuchung, zweiter Teil. Mit zwei Faksimilien. Bon Professor Dr. Ludwig Blnu', Budapest. 1912. Eine historische Untersuchung der jüdischen Ehescheidung und des jüdischen Scheidebrieses ist schon vielfach unternommen worden. Als Quelle dienten in erster Reihe das unerschöpfliche Meer des Talmuds und das reichhaltige Material der nachtalmudischen Zeit. Professor Blau hat in vorliegender Untersuchung auch die Ergebnisse der neuesten Ausgrabungen und den „Kodex Hammurabi" vielfach herangezogen. Den ersten Teil dieser Arbeit habe ich bereits im vergangenen Jahre in diesen Blättern einer eingehenden Besprechilng unterzogen. Im vorliegenden zweiten Teile sucht der gelehrte Verfasser an der Hand von zwei Faksimilien und sieben zum Teil Original-Scheidebriesdokumenten nachzuweisen, daß die eigentliche Geschichte des Scheidebriefes (UH—babylonisch „gittu") im Altertum sich abgespielt, in jener Zeitepoche, in welcher das palästinensische Judentum noch nicht ganz gebrochen war und der Scheidebrief neben der religionsgesetzlichen auch noch eine zivilrechtliche Seite besaß. Es gab nämlich eine Palästinensische und eine babylonische Form OQD^Typus) des Scheidebriefes. Der Palästinensische war in hebräischer, der babylonische in aramäischer Sprache geschrieben. Mit der Alleinherrschaft des babylonischen Talmuds, vom zehnten Jahrhundert angefangen, ist auch die babylonische Form zur allgemeinen Norm geworden. Wie Form und Inhalt des Scheidebrieses nicht konstant geblieben sind und im Lause der Zeit verschiedenen Variationen und Modalitäten unterworfen waren, wechselte auch der Name des Scheidebrieses selbst. Gewisse Scheidungsformeln haben nur in aramäischer Sprache Rechtskraft, in hebräischer Sprache geschrieben verlieren sie jede Nechtsgültigkeit. Professor Blaus Ausführungen zu den Scheidungsformeln -pn HES sind, gewiß sehr lehrreich, dürften aber kaum aufrechtzuerhalten sein, da durch Einwanderung und Auswanderung von Babylonien nach Palästina und umgekehrt eine genaue Feststellung des. spezifisch Palästinensischen und des spezifisch Babylonischen kaum möglich erscheint. Ueber die Bedeutung und Tätigkeit des „Archivs der Heiden" ~ D'-DJ bv nmy m'h oder>/^- — gibt Professor Mail eine eingehende wie interessante Erklärung. A k i b a und feine Zeitgenossen in der Hadrianischen Aera sind die ersten von den jüdischen Gesetzeslehrern des Talmuds, die sich mit den „im Archiv niedergelegten Dokumenten" befassen. Während der Hadrianischen Religionsversolgungen dursten auch Scheidebriese nicht ausgestellt werden, die Scheidung vollzog die heidnische Behörde, in deren Archiv eine Urkunde niedergelegt wurde. Wir können dem Verfasser nur anerkennend beipflichten, wenn er bemerkt, daß durch seine kurzen Auszüge über das „Archiv der Heiden" sämtliche Talmudstellen, in denen vom „Archiv der Heiden" in Palästina die Rede ist, in ein ganz anderes Licht gerückt werden. Den Schluß des Scheidebrieses bilden die Worte: niPö "Nach dem Gesetze Moses und Israels". Hierzu führt Professor Blau folgende Talmudstelle an: „Ein galiläischer Ketzer tadelte die Pharisäer, daß sie den Namen des Herrschers mit dem des Moses, in den Scheidebrief schreiben." Da dieswegen die Pharisäer getadelt werden, folgert Professor Blau daraus, daß es sich hier nur um eine pharisäische Gepflogenheit handle, nicht aber um eine überkommene, allgemein übliche Formel. Warum man zu dieser Folgerung kommen muß, ist nicht klar. ' Unter jüdischen Königen war diese Formel vom Standpunkte des galiläischen Ketzers berechtigt; aber unter heidnischen Königen nicht. Er tadelt daher die Pharisäer, daß sie trotz alledem diese reinreligiöse Formel noch beibehielte^n. Wir haben es also mit einer alten überkommenen Formel zu tun. Abgesehen von diesen kleinen Randbemerkungen ist es eine anregende und lehrreiche Arbeit, mit der Professor Blau die jüdische Wissenschaft bereichert hat. Das reichhaltige Material hat er in seiner gewohnten meisterhaften Weise gesammelt und zu einer gediegenen Einheit gestaltet. Rabb. Dr. Heiß-Sisfek. Letzte Sschrichten. Wien, 20. Mai. Zwischen deutschnationalen und jüdischnätionalen Studenten kam es gestern auf der Universität zu erbitterten Rausszenon, deren Ursache der bekannte Beschluß der deutfchnativnalen Studenten war, daß Jn'den im allgemeinen keine Ehre besitzen und ihnen keine Satisfaktion zu geben sei. Die beiden Gruppen, die in Ziemlich starker Zahl in der Aula erschienen waren, wollten die Universität nicht verlassen. Der Rektor erschien mit den drei Dekanen der weltlichen Fakultäten und forderte die Studenten auf, gleichzeitig abzuziehen. Je ein Dekan übernahm die Führung der beiden Gruppen, um sie zu verschiedenen Toren hinauszuführen. Doch es kam zu einem erbitterten Handgemenge; es wurde mit Stöcken und Fäusten auseinander losgeschlagen, so daß es bald mehrere Verletzte auf beiden Seiten gab. Die jüdischnationalen Studenten wurden von den deutschnationalen vor die Aula gedrängt. Aus der Rampe wiederholten sich die Raufszenen angesichts eines tausendköpsigen Publikums und angesichts der Polizei, die die Rampe deshalb nicht betreten durste, weil sie als akademischer Boden gilt. Nachdem die Jüdischnationalen auf die Ringstraße gedrängt worden waren, sammelten die Deutschnationalen die Hüte und Stöcke, die ihre Gegner bei der Prügelei verloren hatten, trugen diese Gegenstände auf dem Rampensockel zusammen und Zündeten sie an. Die brennenden Hüte und Stöcke wurden erst durch Intervention der Wache beseitigt. Es kam zu einem Handgemenge mit der Wache. Mehreren Wachleuten wurden die Pickelhauben vom Kopse geschleudert. Mehrere Studenten wurden verhaftet. Die Krawalle dauerten bis gegen Uhr nachmittags und er- I regten die größte Mißstimmung des Publikums.

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