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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-05-16 · Heft 20 (16.5.1913) · p. Seite 233

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 20 (16.5.1913)
Date
1913-05-16
Page
Seite 233 (sequence 5)
Language
German
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Erklärung der Vereinigung kür dss liberale Judentum. Sehr geehrter Herr Redakteur! 3n der Anlage beehren wir uns. Ihnen eine Erklärung der Vereinigung für das „liberale Judentum in Deutschland" zur gefälligen Veröffentlichung in Ihrer geschätzten Zeitung zu überreichen. Die Erklärung richtet sich gegen das Verhalten der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums". Von den vielen Unrichtigkeiten, die in der Petition an das Abgeordnetenhaus stehen, möchten wir allerdings hier und zurzeit nur eine richtig stellen. Die „Freie Vereinigung" brüstet sich damit, daß 200 deutsche Rabbiner die Erklärung gegen die 65 liberalen Rabbiner abgegeben hätten. Sieht man genauer zu, so haben nur 165 Rabbiner unterschrieben. Davon haben 26 doppelt unterschrieben, so daß. in- Wirklichkeit nur 139 übrigbleiben. Von den 139 sind etwa 50 Seminardozenten, Klausrabbiner, Lehrer und dergleichen. In Wirklichkeit stehen sonach den 65 beamteten liberalen Rabbinern, 90 beamtete orthodoxe gegenüber. Von den 90 sind aber auch weiterhin 60 Rabbiner losgelöster Separatgemeinden oder Rabbiner in winzigen Zwerggemeinden, so daß den 65 angesehenen beamteten liberalen Rabbinern in Wirklichkeit von den Unterzeichnern beider orthodoxer Erklärungen nur 25 bis 30 gegenüberstehen, die in beachtenswerten Gemeinden in Amt und Würden sind. Wir glauben, daß die Feststellung dieser Tatsache, die die irreführende Behauptung der Gegner aus die Wahrheit zurückführt, Ihre Leser interessieren wird. Mit vorzüglicher Hochachtung Die „Vereinigung für das liberale Judentum in Deutschland" Breslauer. Erklärung. Seit längerer Zeit werden Bemühungen ausgewendet, den nicht genügend leistungsfähigen Shnagogengemeinden einen Zuschuß aus Staatsmitteln zu verschaffen, vermöge dessen sie ihren Rabbinern und sonstigen Kultusbeamten, bessere Existenzbedingungen gewähren könnten. U. a. hat sich auch der Verband der deutschen Juden deswegen an das preußische Abgeordnetenhaus gewendet. Es war beantragt worden, die zu bewilligende Summe dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund zwecks Verteilung zu überweisen. Der preußische Landtagsabgeordnete Herr Geheimrat Eassel, der stets und überall tapfer für Juden und Judentum eintritt, hatte sich der Angelegenheit im preußischen Abgeordnetenhause angenommen. Es war ihm geglückt, seine Fraktion und eine nicht unbeträchtliche Anzahl wohlmeinender Abgeordneter anderer Fraktionen davon zu überzeugen, daß der gestellte Antrag berechtigt sei. Die Entscheidung sollte in der dritten Lesung des Etats fallen. Da geht bei dem preußischen Abgeordnetenhaus kurz, vor der dritten Lesung die nachstehende Petition ein: Frankfurt a. M., 9. April 1913. An das Hohe Haus der Abgeordneten, Berlin. In der 67. Sitzung der Budgetkommission sowie in der 156. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordeten vom 3. April d. I. ist über einen Antrag der Herren Abgeordneten Cassel, Dr. v. Campe verhandelt worden, der die Gewährung von Staatsbeiträgen an nicht , genügend leistungsfähige Synagogengemeinden zum Zwecke der Besoldung und Versorgung ihrer Kultusbeamten befürwortet. Wir richten an das Hohe Haus auch unsererseits als Vertretung der religiös-konservativen Kreise der preußischen Judenheit die ergebene Bitte, diesem Anträge — entgegen dem Votum der Budgetkommission — zustimmen zu wollen mit der Maßgabe, daß die Verteilung der Zuschüsse unmittelbar durch die staatlichen Instanzen an die einzelnen Shnagogengemeinden erfolge. Nach der wohlwollenden Stellungnahme der Parteien zu der Tendenz des Antrages im allgemeinen dürsten die staatsrechtlichen und praktischen Bedenken formaler Natur, die erhoben wurden, ebensowenig entscheidend ins Gewicht fallen,, wie dies im Jahre 1906 der Fall war, als analogerweise infolge unserer Anregung der sogenannte „Resolutionsfonds" von 40 O00 Mark zugunsten des jüdischen Religionsunterrichts'geschaffen wurde.' Nur ein Moment, das in den bisherigen Verhandlungen über den Antrag zweimal zutage getreten ist, halten wir uns für verpflichtet, im folgenden kurz zu beleuchten, weil von der richtigen Würdigung dieses Momentes durch die gesetzgebenden Körperschaften die vitalsten religiösen Interessen der preußischen Judenheit aufs tiefste berührt werden. Es hat im Laufe der Kommissionsberatung der Herr Regierungsvertreter einen Zusammenschluß der jüdischen Gemeinden zu größeren Verbänden angeregt, damit aus diesem'.Wege, bevor man im Sinne des bez. Antrages Staatsmittel in Anspruch nehme, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Großgemeinden dem Bedürfnis der notleidenden kleineren Gemeinden dienstbar gemacht werden könne. Von anderer Seite wurde alsdann gegen den Antrag geltend gemacht, daß zum Unterschiede von den christlichen Kirchen die jüdischen Shnagogengemeinden des zusammenfassenden rechtlichen Bandes entbehrten und der Staat daher nicht in der Lage sei, seine Zuschüsse einer verantwortlichen Zentralstelle zur Verteilung, zu übergeben. Wenngleich diese Anregungen nicht aus Erwägungen hervorgegangen sind, die für die Frage der rechtlichen Zulässigkeit des Cassel-Dr. v. Campeschen Antrages von ausschlaggebender Bedeutung sind, so könnten sie doch für eine wenigstens vorläufige Abweisung desselben ins Feld geführt werden. Wir sind aber davon überzeugt, daß der solcher Art motivierte abwartende Standpunkt füglich nicht , mehr aufrecht erhalten werden kann, sobald klargelegt ist, welch unüberwindbare Hindernisse der Verwirklichung der gegebenen Anregungen im Wege stehen. Da . dies bisher von keiner Seite, weder, soweit erkennbar, in der Budgetkommission noch im Plenum, geschehen ist, fühlen wir uns verpflichtet, kurz zu schildern, weshalb ein solcher Aufschub einer Vertagung der Entschließung ad calendas graecas gleichkommen würde. Ein zentralisierender Zusammenschluß aller jüdischen Gemeinden in Preußen ist in absehbarer Zeit nicht denkbar, weil er nach der derzeitigen-inneren Verfassung des preußischen Judentums ohne den schlimmsten Gewissenszwang völlig undurchführbar wäre. Seit Jahrzehnten stehen sich in der westeuropäischen Judenheit die traditionstreue, sogenannte orthodoxe, Richtung und die liberale oder reformierte gegenüber. Während die erstere in Lehre und Praxis an dem überlieferten religiösen Gute in vollem Umfange sesthält, hat das sogenannte Reformjudentum (neuerdings wird die Bezeichnung „liberales Judentum" vor gezogen) grundlegende Gläubensvorstellungen des überlieferten Judentums aufgegeben und diese Leugnung auch in Kultus und religiöser Praxis zu mehr o d e r m i n d e r s ch a r f e m A u s d r u ck g e b r a ch t. Nachdem in den letzten Jahren die Anhänger des liberalen Judentums sich in der „Vereinigung für das liberale Judentum" eine besondere Organisation geschaffen hatten, sind sie vor wenigen Monaten mit einer programmatischen Kundgebung hervorg etreten, die erkennen läßt, daß eine unüberbrückbare Kluft das liberale Judentum vom gesetzestreuen trennt. Unter dem Namen „Richtlinien zu einem Programm für das liberale Judentum" sind seitens der geistlichen Führer der liberalen Judenheit die Glaubengrundsätze des liberalen Judentums bekenntnismäßig formuliert und von einer Generalversammlung der „Vereinigung für das liberale Judentum" einstimmig als Maxim religiöser . Bindungen anerkannt und genehmigt worden. , ' Diese „Richtlinien" haben nahezu 200 konservative deutsche Rabbiner in feierlicher öffentlicher Erklärung als „Zerstörung der Grundlagen der Religion des Judentums" bezeichnet, und es ist von beiden gesetzestreuen Rabbinerverbänden Deutschlands mit überwältigender Einmütigkeit beschlossen worden, religionsgesetzlichen Entscheidungen und Akten der 64 Unterzeichner der Richtlinien von konservativer Seite jeden Anspruch aus Gültigkeit zu versagen. Die wiederholt — auch von der Tribüne des Abgeordnetenhauses herab — aufgestellte, von uns schon immmer bestrittene Behauptung von der „bekenntnismäßigen Einheit" der preußischen Judenheit. i st n u n m e h r durch d i e T a t s ach e n e n d g ü l t i g w i d e r» legt.

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