Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 20 (16.5.1913)
- Date
- 1913-05-16
- Page
- Seite 232 (sequence 4)
- Language
- German
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geschrieben haben. Nach den jüdischen Religionsgesetzen gebe es keinen Dispens, der den Schülern gestatte, in solchen Ausnahmefällen sich über das religiöse Gebot hinwegzusetzen. Den betr. Schülern werde es daher unmöglich gemacht, an der schriftlichen Prüfung teilzunehmen, wenn ihnen die Rücksichtnahme auf das Gebot ihrer Religion verweigert werde. Einzelne Schüler hätten aus diesem Grunde sich gezwungen gesehen, von der Prüfung zurückzutreten und dadurch ein halbes Jahr verloren. Bei den geltenden Prüfungsvorschriften liegt nicht die Notwendigkeit vor, Prüfungsarbeiten an einem Sonnabend oder an einem jüdischen Feiertag schreiben zu lassen. Eine billige Rücksichtnahme auf die religiöse Verpflichtung solcher jüdischer Schüler, die stets am Sonnabend des Schreibens sich enthalten haben, ist daher angezeigt. Sollte in einem bestimmten Falle es sich nicht vermeiden lassen, eine schriftliche Prüfungsarbeit auf einen Sonnabend oder einen jüdischen Feiertag zu legen, .so ist den betreffenden Schülern Gelegenheit zu geben,, die. Arbeit an--einem späteren Tage nachzuholen, in derselben Weise, wie dies in Fällen plötzlicher Erkrankung von Prüflingen geschieht. Das Königliche Provinzialschulkollegium wolle die Direktoren der höheren Lehranstalten seines Aufsichtsbezirkes in diesem Sinne verständigen. - In Vertretung a gez. v. Chappues. die Königlichen Provinzialschulkollegien der geistlichen und Unterrichts- Angelegenheiten. U II Nr. 302. Berlin W 8, den 5. März 1913. In Erwiderung auf die Eingabe vom 7. Februar d. I. betreffend die Befreiung jüdischer Schüler höherer Lehranstalten vom Schreiben am Sonnabend und an jüdischen Festtagen, benachrichtige ich den Vorstand, daß ich m einem Runderlaß vom heutigen Tage die Kgl. Provinzialschulkollegien im Sinne Ihres Antrages verständigt habe. In Vertretung gez. v. CH app u es. An den geschäftssührenden Vorstand des Rabbinerverbandes in Deutschland zu Händen des Provinzialrabbiners Herrn Dr. M u n k in Marburg. * Die Weltlage hat sich gebessert. König Nikita hat dem Drängen der Mächte nachgebend, Skutari geräumt. Die Verhältnisse mit Albanien sind freilich noch ungeklärt, aber man kann hoffen, daß es ohne europäische Intervention abgehen wird. Die Friedensverhandlungen schreiten fort, die Waffen schweigen, und so darf man erwarten, daß für einige Zeitwenigstens Ruhe in Europa eintreten wird. i*i . . Aus Athen wird uns geschrieben: CZK. Der Krieg hat hier weniger Opfer gefordert als in der Türkei, und in Bulgarien. Trotzdem sind von den annähernd 600 jüdischen Soldaten, die am Kriege teilnahmen, verhältnismäßig viele gefallen und haben Witwen und Waisen hinterlassen. Die allgemeine Sorge der Behörden um die Hinterbliebenen schließt die Juden in keiner Weise aus, so daß sie für den Augenblick vor direkter Not geschützt find. So hat die Stadt Korfu, in der besonders viele Juden leben, 2600 Franken monatlich für die jüdischen Familien vorgesehen, deren Ernährer im Felde stehen oder gefallen sind. Die von jüdischer Seite zu dem gleichen Zwecke aufgebrachte Summe erreicht noch nicht 300 Franken. ' Saloniki gilt bereits vollständig als griechische Stadt,. und die dortige jüdische Gemeinde halber veränderten Lage der Dinge Rechnung getragen. Im übrigen erkennt die jüdische Bevölkerung im Verein mit der nichtjüdischen die hohe Disziplin an, die die griechischen Behörden und das griechische Militär seit Ueberwindung der ersten Unruhen gezeigt, haben. Sowohl der Chacham Baschi wie der Metropolit und der Mufti der Moslem haben dem öffentlichen Ausdruck verliehen. ' Der Tod König Georgs ist von allen griechischen Juden aufs tiefste trauert worden. Wie sehr der Verstorbene ein Freund der Juden war, zeigt ein Ausspruch, den er 1878 gegenüber dem damaligen Großrabbiner von Korfu tat: „Eine meiner glücklichsten Stunden war die, in der ich zum erstenmal im griechischen Parlament einen jüdischen Abgeordneten sprechen hörte." Vier Vertreter der Gemeinde Salonikis, die den Trauerfeierlichkeiten, in Athen beiwohnten, wurden von Venizelos. empfangen, der sie seines größten Wohlwollens versicherte. ' Die griechischen Juden protestieren gegen den Versuch des Großrabbiners von Bulgarien, Griechenland als antisemitisch hinzustellen. Herr Dr. Ehrenpreis könne sich ja sehr leicht davon überzeugen, daß die griechischen Juden vollste Gleichberechtigung besäßen. Der Zionismus macht in Griechenland Fortschritte. In Athen, Larissa, Canna, Prevesa und Korfu sind Ortsgruppen gegründet worde. Herr Calamaro in Volo stiftete 1000 Franken sü.r ein Jemenitenhaus. . . . , . .* Der „Russischen Korrespondenz" entnehmen wir folgenden Bericht: Zum Fall Justschinski. Aus Kiew wird uns vom 1. Mai geschrieben: In den nächsten Tagen wird die. Entscheidung darüber getroffenwerden, ob die zweite Anklageschrift dem des „rituellen" Mordes an Justschinksi angeklagten Beilis übergeben werden soll oder nicht. Die mehrmals geäußerte Hoffnung, daß die Kiewer Anklagebehörde den Unschuldigen, der nunmehr bald schon zwei Jahre im Gefängnis schmachtet, sreilassen und der schmachvollen Allgelegenheit ein Ende machen würde, hat sich trotz aller Enthüllungen nicht bewahrheitet. Die Kiewer Gerichtskammer aber muß noch' in der laufenden Woche entscheiden, ob sie die russische Justiz blamieren will. , Leicht kann es ihr wahrhaftig nicht fallen, da das gesamte Allklagegebäude aus nichts beruht. Worauf die Reaktionäre jetzt noch spekulieren, ist ja bekannt. Ihnen ist an der Verurteilung des Beilis überhaupt nicht gelegen, wohl aber an der abstrakten Konstruierung des Ritualmordes. Möge der Gerichtshof dann einen Freispruch fällen, wenn dieser nur mit der Versicherung verknüpft sein wird, daß.: die Mordtat alle Kennzeichen eines Ritualverbrechens enthalte. Darum werden in dem bevorstehenden Prozeß die Zeugenaussagen' eine sehr geringe Rolle spieleü, und das Hauptgewicht wird auf die Gutachten gelegt werden. Da haben die Untersuchungsbehörden einen Mann ausfindig gemacht, der bereit ist, ihren Zwecken entgegenzukommen. Es ist ein gewisser Pranaitis, ein katholischer Priester, der in großen Kreisen seiner Religionsgenofsen verpönt ist und deswegen sein Tätigkeitsfeld nach dem fernen Taschkent hat verlegen müssen. Von dorther hat ihn die Kiewer Anklagebehörde entsprechend den von Petersburg gegebenen Winken zitiert, weil er ein rabiater Verfechter des Ritualmordmärchens ist. Aus dieser unsauberen Quelle soll dann der Gerichtshof Belehrung schöpfen: baut sich doch ein erheblicher Teil der Anklageschrift auf seinen Weisheiten auf. Seine Ausführungen lverden dann durch die früheren Gutachten von Obolonskh und Tufanow solvie des neuerdings herangezogenen Antisemiten Kossorotow, insbesondere aber durch die berüchtigte Expertise des Psychiaters Sikorski^ lveiter ausgebaut. Man weiß, welches Gewicht die Kiewer Anklagebehörden den Gutachten im Fall Justschinski beimißt. Auf ihnen basiert die Ritual- , mordbeschuldigung und mit ihnen füllt sie. . Was Sikorski, der Psychiater, vorgebracht hat, ist eine Grundlage der ersten Anklageschrift gewesen und bildet auch in ihrer zweiten vergrößerten Ausgabe einen Kernpunkt. Da ist es nun von Wichtigkeit, zu erfahren, wie europäische Gelehrte von Weltruf dieses Gutachten beurteilen. Eine ganze Reihe bekannter Professoren, wie Forel, Bleuler, Bonhösser, Meyer und andere, hat das Gutachten nachgeprüft und ausnahmslos über das Sikorskische Machwerk den Stab gebrochen. Die Professoren v. Jauregg und Obersteiner wollen sich mit dem Sikorskischen Gutachten sogar nicht befassen, da sie bezweifeln, ob es ein Psychiater geschrieben habe. Und wie die „psychiatrischen" Schlußfolgerungen als absurd oder tendenziös gekennzeichnet werden, so erweisen sich auch die gerichtsärztlichen Auslassungen von Obolonskh und Tufanow als vollkommen falsch, und sämtliche Fachgenossen widerlegen deren Versicherung, daß der Mord an Justschinski durch besonders reichliche Blutentleerung charakteristisch ist. Damit fällt das ganze Gebäude des „Ritualmordes" in sich zusammen.