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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-05-09 · Heft 19 (9.5.1913) · p. Seite 220

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 19 (9.5.1913)
Date
1913-05-09
Page
Seite 220 (sequence 4)
Language
German
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220 Dir Lmilie-Ludolk-Mallr-Stiktung in Lerlin-WUmrrsLork. Von Direktor Heinitz. ast zwei Jahrzehnte sind vergangen, seitdem der Name Rudolf Mosse, bekannt bereits durch eines der einflußreichsten Zeitungsunternehmen Deutschlands und durch hochherzige Unterstützung vieler gemeinnütziger Bestrebungen, in weiten Kreisen unseres Vaterlandes mit rückhaltloser Anerkennung genannt wurde, als er eine neue Wohltätigkeitsanstalt erösfnete, deren Wirkungsbereich sich über ganz Deutschland erstrecken solle. Vor den Toren Berlins, in der aufblühenden, inzwischen zur Stadt herangewachsenen Gemeinde Wilmersdorf, war ein großes Heim zur Ausnahme von 100 Kindern errichtet worden, und Ostern 1895 kamen aus allen Teilen des Landes, von Ostpreußen und Schlesien, von Bayern und dem Elsaß her, die kleinen Insassen eingerückt, um die weiten Räume des Hauses zu erfüllen.' Die Absichten des Stifters waren nicht darauf gerichtet, die Zahl der bestehenden Waisenhäuser um ein weiteres zu vermehren, sondern eine neuartige Heimstätte für notleidende Kinder ins Leben zu rufen. Sie war bestimmt, gebildeten Familien, die durch Schicksalsschläge irgend welcher Art wirtschaftlich heruntergekommen waren, die Sorge um die Kinder, abzunehmen. Die Anstalt sollte also nur diejenigen Kreise unterstützen, denen die öffentliche Armen- und Waisenpflege nicht genug bot, die ihre Kinder nicht nur vor Hunger und leiblicher Not bewahrt sehen wollten, sondern den begreiflichen Wunsch hegten, die Kinder aus der Bildungsstufe der Eltern zu erhalten und sie geistig so zu fördern, daß sie sich später aus eigener Kraft wieder eine feste Stellung innerhalb der gebildeten Stände erringen konnten. Von dieser Zweckbestimmung abgesehen, waren alle Einfchränkungen, die sich sonst in den Satzungen ähnlicher Anstalten finden, hier geflissentlich ferngehalten; die Aufnahme war nicht an einen begrenzten örtlichen Bereich, besondere Berufsstände, oder eine bestimmte Religion gebunden, auch nicht vom Tode des Vaters oder der Eltern abhängig gemacht. Es sollten vielmehr bedürftige Kinder aus ganz Deutschland, Knaben und Mädchen, ohne Unterschied des Glaubens, sofern sie nur aus den gebildeten Ständen hervorgegangen waren, in dem neueröffneten Heime zu einer großen Familie vereinigt werden, und auf Kosten des Stifters Kleidung,. Verpflegung, Unterricht und jegliche für ihre Zukunft erforderliche Ausbildung erhalten. Trotzdem diese Absichten bei jedem frei und unbefangen ''"Denkenden Beifall finden müssen, war der Plan anfangs aus Schwierigkeiten gestoßen. Die Aufsichtsbehörden trugen Bedenken, Kinder verschiedenen Glaubens als Glieder einer Familie auswachsen und von Lehrern verschiedenen Bekenntnisses erziehen zu lassen, zumal Herr Mosse zur Leitung seiner Anstalt einen jüdischen Schulmann ausersehen hatte. Man legte es Herrn Mosse sogar nahe, die Aufnahme christlicher Kinder lieber fallen zu lassen. Aber dieser lehnte, getreu seinen Grundsätzen, die Einschränkung auf jüdische Kinder ab und setzte l schließlich die Einwilligung der Regierung durch. Die Erfahrungen der verflossenen Jahre haben auch die Behörden davon überzeugt, daß die gemeinsame Erziehung ohne Beeinträchtigung des Glaubens möglich ist. Die Kinder wachsen in treuer Anhänglichkeit an ihre Religion aus; sie erhalten regelmäßigen Unterricht darin, besuchen an Sonn- und Festtagen ihre Kirchen, und die Geistlichen, die sie vor der Einsegnung unterrichten, sprechen alle mit warmer Anerkennung von den Schülern der Moflestiftüng. Selbstverständlich spielt sonst im Anstaltsleben die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Religion keine Rolle. Der enge, vertrauensvolle Anschluß einzelner Kinder an ihre Erzieher, die freundlichen Beziehungen der Zöglinge untereinander, die oft über die Zeit des Ansialtslebens hinaus ihre bindende Kraft bewahren, spinnen sich nach anderen Beweggründen an. Auch die anderen Grundsätze, die für die Einrichtung des Anstaltslebens maßgebend waren, haben sich bis jetzt wohl bewährt. Knaben und Mädchen, unter denen sich fast stets Geschwisterpaare fanden, werden nicht, wie sonst in Waisenhäusern üblich, getrennt gehalten, sondern wachsen wie in der Familie nebeneinander auf. Sie speisen gemeinsam, gehen zusammen aus und spielen miteinander, im Freien sowohl wie im Hause. Irgendwelche Schwierigkeiten haben sich aus diesem ungezwungenen Verkehr nicht herausgebildet. Für den Aufenthalt in der Anstalt war die Zeit vom 6. bis 16. Lebensjahre vorgesehen. Am liebsten, werden Kinder von sechs Jahren ausgenommen, deren Schulpflicht beginnt. Diese zeigen sich empfänglicher für die erziehliche «Einwirkung als die älteren, die halbfertig eintreten, und finden sich am leichtesten in die Besonderheiten des Anstaltslebens. Aus ihnen, die zehn Jahre unter der Obhut der Stiftung bleiben, kann am meisten entwickelt, in sie am meisten hineingepflanzt werden. Außerdem empfangen sie vom sechsten Jahre an noch drei Jahre hindurch in der Vorschule der Anstalt Unterricht bei den Erziehern, so daß diese sich ein sicheres Urteil über Begabung und Strebsamkeit der ihnen anvertrauten Zöglinge bilden können. Die älteren Kinder besuchen auf Kosten der Stiftung öffentliche Wilmersdorser Schulen, das Lyzeum und die Oberrealschule. Die Anstalt hat dann im Verkehr mit den dortigen Lehrern die Stelle der Familie zu vertreten, eine Pflicht, die sich wiederum am gewissenhaftesten erfüllen läßt, wenn man die Eigenart jedes Zöglings vom eigenen Unterricht her kennt. Die Zöglinge empfangen ihrer Herkunft entsprechend höhere Schulbildung, sollen aber in Berücksichtigung ihrer Mittellosigkeit frühzeitig einen Erwerb ergreifen. Als Ziel für die Knaben wurde demgemäß das Einjährigenzeugnis, für die Mädchen der erfolgreiche Besuch der höheren Mädchenschule, des jetzigen Lyzeums, angesetzt. Emilie-Rudolf-Mosse-Stiftung in Berlin-wilmersdorf. Gesamtansicht. WiLL-

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