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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-04-25 · Heft 17 (25.4.1913) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 17 (25.4.1913)
Date
1913-04-25
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Berlin, 25. April 1913 Der Gemeindebote. Vellage zur „Allgemeinen Leitung deK Judentums". SorrelponLen?en und Mschrichtrn. Deutschland. 2^ Berlin, 21. April. Der 3. Delegiertentag des Verbandes der jüdischen Jugendvereine Deutschlands findet am 11. und 12. Mai d. I. (Pfingsten) in Frankfurt a. M. statt. Die Delegiertenvon 110 Jugendvereinen aus allen Teilen Deutschlands werden eine Mitgliedschaft von 15 000 vertreten. — Den Festvortrag am Bearüßungsabend hat Herr Rabbiner Dr. Werner, München, übernommen. Die Tagesordnung für den eigentlichen Verhandlungstag lautet vormittags: 1. Geschäfts- und Kassenbericht, Beratung der eingegangenen Anträge, Generaldebatte, 2. Bericht der Kassenrevisoren, Entlastung des Vorstandes, 3. Wahlen; nachmittags: 1. Die Berufswahl der jüdischen Jugend (Referent Herr Rechtsanwalt Dr. Ludwig Holländer), 2. Mädchenorganisation (Referentin Frl. Cora Berliner). Im Anschluß an die einzelnen Kapitel schlügt der Verbandsvvrstand dem Delegiertentag die folgenden Resolutionen vor: Zum Kapitel: Landgemeinden. Die Ausbreitung der Jugendbewegung auf den, flachen Lande und in den Kleingemeinden ist mit allen Mitteln zu fördern. 1. Die Verbandsvereine werden ersucht, die jungen Leute der benachbarten Dörfer und Kteingemeinden, in denen selbständige Jugendvereine nicht begründet werden können, den eigenen Vereinen anzuschließen und bei den Vereinsveranstaltungen aus die auswärtigen Mitglieder weitgehende Rücksicht zu nehmen. 2. Wo die Anlehnung an einen bestehenden Verein nicht durchführbar ist, sind mit Hilfe der Bezirksverbände Zweckverbände zu schaffen, die die Jugend mehrerer kleinen Gemeinden vereinigen. Durch Wanderredner, Wanderbibliotheken, durch möglichst enge persönliche Fühlungnahme mit den größeren Vereinen des Bezirks, sind diese Verbände intensiv zu unterstützen. 3. In allen kleinen Gemeinden sind Vertrauensleute zu gewinnen, speziell unter den Rabbinern und Lehrern, die sich als unentbehrliche Mitarbeiter der jüdischen Jugendbewegung erwiesen haben. Die Vertrauensleute sind verpflichtet, die Verbandszeitung und die Drucksachen des Verbandes zu verbreiten und gelegentliche Zusammenkünfte der jüdischen Jugend, ihrer Gegend nach Art der Jugendvereinsveranstaltungen zu veranlassen. Die Adressen der jungen Leute, die aus der Heimat in eine andere Stadt übersiedeln, sind der Verbandsleitung' sofort namhaft zu machen, die dafür Sorge zu tragen hat, daß die Betreffenden von dem Jugendverein des neuen Wohnorts zur Mitgliedschaft aufgefordert werden. 4. Der Delegiertentag dankte Herrn Siegfried B r ü n n für die hochherzige Stiftung, die er dem Verbände für die Förderung der Jugendbewegung in den Kleingemeinden gemacht hat. Er gibt der Erwartung Ausdruck, daß weitere Einzelpersönlichkeiten, wie insbesondere auch jüdische Organisationen, vor allen Dingen die Gemeinden, weitere Mittel für Bestrebungen zur Verfügung stellen, deren Unterstützung im Interesse des gesamten deutschen Judentums gelegen ist- Zum Kapitel: Jugendliehe. Der.erzieherische und soziale Zweck der Verbandsvereine kann lnir erreicht werden, wenn die Beeinflussung der Jugend so früh wie möglich einsetzt. Es ist die Pflicht der Jugendvereine, dafür zu sorgen, daß jeder jüdische Knabe und jedes jüdische Mädchen im Augenblick, wo sie die Schule verlassen, für die Jugendbeivegung gewonnen werden. Der Förderung der Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Sie erfolgt in großen Vereinen am zweckmäßigsten in besonderen Abteilungen für Jugendliche; wo diese nicht einzurichten sind, ist bei den Vorträgen und Diskussionen, bei den Kursen und insbesondere bei den geselligen Veranstaltungen auf die geistigen Bedürfnisse der Jugendlichen sorgfältig Rücksicht zn nehmen. Zum Kapitel: Stellung zu interkonfessionellen Organisationen. Der 3. Delegiertentag des Verbandes der jüdischen Jugendvereine Deutschlands stellt mit Genugtuung fest, daß die Mehrzahl der Verbandsvereine in den durch die Negierung geschaffenen Jugendpflegeausschüssen vertreten ist, dort eifrig mitarbeitet und die volle Anerkennung der Behörden für ihre Tätigkeit gefunden hat. Ein Zusammenwirken der Verbandsvereine mit anderen Jugendorganisationen ist erwünscht, solange feste Garantien dafür vorhanden sind, daß antisemitische Strömungen jeglicher Form vollkommen allsgeschaltet sind oder durch unsere Mitarbeit ausgeschaltet werden können. Zum Kapitel: Religiöse Deranstaltungen. Die Verbandsvereine werden aufgefordert, dafür Sorge zll tragen, daß die jugendlichen Vereiusmitglieder und speziell die nichtortsansässigen Gelegenheit haben, an Veranstaltungen teilzunehmen, die der Vertiefung der religiösen Gesinnung uild Praxis dienen. Die von zahlreichen Jugendvereinen eingerichteten gemeinschaftlichen Freitag- und Sederabende haben sich als ein ganz ausgezeichnetes Mittel zur Festigung und Belebung des religiösen Sinnes erwiesen. Zum Kapitel: Hebräische Sprachkurse. Die Kenntnis der hebräischen Sprache als Ursprache der Bibel und des jüdischen Schrifttums ist Voraussetzung für jedes tiefere Eindringen in das Wesen des Judentums. Die Verbandsvereine werden daher aufgefordert, der Förderung der Kenntnis der hebräischen Sprache unter den Mitgliedern volle Beachtung zu scheilken. Die Geschäftsstelle des Verbandes lvird beauftragt, alles Material über die praktischen Durchführungsmöglichkeiten zu sammeln mxb den Vereinen zugänglich zil machen, auch den einzelnen Vereinen bei der Einrichtung hebräischer Sprachkurse ratend zur Seite zu stehen. Zum Kapitel: Staatsbürgerliche Erziehung. Die staatsbürgerliche und soziale Erziehung der Mitglieder soll durch eine verständnisvolle Einführung in die staatlichen und sozialen Probleme der Gegenwart eifrig gefördert werden. Insbesondere ist es die Pflicht eines jeden Jugendvereins, seinen Mitgliedern in systematischer Weise durch besondere Vorträge, Kurse, Diskussionen, Preßreserate usw. das Rüstzeug zu vermitteln, um später erfolgreich für die volle staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Juden eintreten und in dem Kampfe gegen den Antisemitismus in jeder Form Mitwirken zu können. Zum.Kapitel: Zeitung. Der 3. Delegiertentag des Verbandes der jüdischen Jugendvereine Deutschlands empfiehlt allen Verbandsvereinen dringend, das Abonnement auf die Mitteilungen für alle Mitglieder obligatorisch einzuführen. Außerdem ist von dem westdeutschen Bezirksverband, Sitz Köln, folgende Mitteilung zur Turnfrage eingegangen. Von den im westdeutschen Bezirksverband zusammengeschlofsenen Vereinen ist der Antrag eingegangen, die folgenden Leitsätze zur Turnfrage auf dem Delegiertentag anzunehmen: 1. Die Ausbildung des Körpers ist aus gesundheitlichen und erzieherischen Gründen eine der wichtigsten Ausgaben der dem Verbände angeschlossenen Vereine. 2. Den Verbandsvereinen wird empfohlen, in ihren Satzungen die Körperpflege als einen den geistigen und ethischen Bestrebungen gleichwertigen Faktor zum Ausdruck zu bringen. 3. Im Sinne unseres neutralen Programms ist die Pflege der Leibesübungen von einer Verquickung mit politischen und konfessionellen Sonderbestrebungen fernzuhalten. 4. Jeder Verbandsverein setzt einen Ausschußein, welcher für die Einrichtung, Durchführung und Propagierung der für die Körperpflege notwendigen Veranstaltungen Sorge trägt. 5. Die Veranstaltungen sind von sachkundigen Personen in steter Fühlungnahme mit den Vereinsvorständen zu leiten. In den Vereiusvorständeu soll Wenigsteils ein auf dem Gebiete der Körperpflege erfahrenes Mitglied vertreten sein. 6. Als die für unsere Vereine zweckmäßige Methode der Körperansbildung ist das Turnen zu bezeichnen, ivie es vorbildlich in den zur Deutschen Turnerschaft zusammengeschlossenen Turnvereinen geübt wird. 7. Die ausschließliche Pflege einer bestimmten Sportart, wie Schwimmen, Rudern, Kegeln, Tennis, Fußball usw., ist als unzureichend anzusehen, während sie als Teilveranstaltung in Anlehnung an eine Turnabteilung zweckmäßig sein kann, das gleiche gilt für Wanderungen. 8. Wo örtliche Verhältnisse, z. B. zu geringe Mitgliederzahl, spärliche Mittel, Mangel an geeigneten Räumlichkeiten, die Einrichtung eines Turnbetriebes erschweren, sind Turnspiele (Hallen- und Nasenspiele) oder, wenn auch das nicht möglich, wenigstens Turnwanderungen unter Leitung eines Turners, und zwar zweckentsprechend für die männliche und weibliche Jugend getrennt, einzuführen. Es ist aber fast immer selbst mit ganz bescheidenen Mitteln möglich, sowohl Turnspiele als auch Turnen in geeigneter Weise im Freien abzuhalten. 9. Die turnerische Erziehung, insbesondere auch die Heranbildung von Vorturnern, ist durch ein als Vorturner ausgebildetes Mitglied oder in Ermangelung eines solcher.

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