Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 17 (25.4.1913)
- Date
- 1913-04-25
- Page
- Seite 201 (sequence 9)
- Language
- German
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ich vorläufig bemerken, daß der Jugend solche Lehrbücher in die Hände zu geben sind, in welchen die erwehnten Kenntnisse in einer faßlichen Art vorgetragen werden. Dergleichen zweckmäßige Schulbücher sind z. Th. in der öffentlichen jüdischen sogenannten Wilhelmsschulä) zu Breßlau für die Jugend bearbeitet. Nach Beschaffenheit der Umstände dürften noch welche abgesaßt werdend Die Lehrbücher für die Moral könnten mit Sittensprüchen aus dem Talmud begleitet werden.! Durch diese Methode würde man die guten Lehren desto fester in das Herz der Jugend gründen, und es frühzeitig zur Menschen- und Vaterlandsliebe anseuern. Das Studium des Talmuds überhaupt kann ohne Anstoß und Aergerniß zu geben nicht auf einmal abgeschaft werden, denn dieses hieße nicht eine bloße Erziehungsverbesserung, sondern eine förmliche Reformation vornehmen. Dazu aber sind die meisten Polnischen Juden noch nicht reif. Der Unterricht dürfte sie erst zu diesem Schritte vorbereiten; denn die Natur macht keinen Sprung. Vor der Hand müßte also der Unterricht im Talmud noch bleiben und der Jugend zur Schärfung der Denkkräfte des Geistes so lange dienen, bis er mit der fortschreitenden Kultur bessere Nahrung findet. Es wäre aber in doppelter Rücksicht zweckmäßiger, wenn die Normalschule den Unterricht in dieser altjüdischen Wissenschaft mit einschließen möchte, denn 1) Würde die Lehranstalt dadurch in den Augen des Volks ein großes Verdienst gewinnen, und es dürfte ihr daher nicht an Besuch und Unterstützung fehlen. 2) Hätten die meisten Hausväter überhaupt nicht nöthig des Talmuds wegen Privatlehrer zu halten. Erstere würden daher die Beiträge der Bestreitung der Schulkosten, welche in Vergleichung mit den bisher getragenen Kosten der Hauslehrer unbedeutend sein dürften, gerne leisten. Die Errichtung der Anstalt würde demnach manchen in ökonomischer Rücksicht nicht unwillkommen sein. . . . Was die Anhänglichkeit an die Rabbinische Gelehrsamkeit überhaupt betrist so wird solche von selbst allmählig verschwinden, sobald durch die Fortschritte in der teutschen Sprache interessantere Quellen für den Geist erösnet sein werden. Die Erfahrung hat dieses bey den teutschen Juden in den Preußischen und andern Staaten bewährt. Sobald das Studium der Landessprache unter ihnen herrschend wurde, ist das Ansehen des Talmuds unter ihnen sehr gesuncken." ad.°C. Die Regierung müßte Lehrer anstellen, die geeignet seien, das Vertrauen der Gemeinde zu gewinnen und die Schule in Ausnahme zu bringen und zwar „1) Durch die Geschicklichkeit nicht nur in Sache der Schulkenntnisse, sondern auch in der Jüdischen Gesetzkunde. 2) durch genaue Befolgung eines Plans und einer Methode. 3) Durch eine kluge und tadellose Führung. Zweckmäßig wäre es im Anfänge Polnisch-Jüdische Lehrer anzustellen. Dergleichen Subjecttz, die sich zu diesem Lehramte vollkommen qualisiciren, giebt es viele hier in Koenigsberg und in andern großen Städten Preußens, welche als Hauslehrer der hebräischen Sprache in teutschen Häusern stehn, wo sie Gelegenheit gefunden haben, sich in Sprachen und andern nützlichen Kenntnissen zu bilden. Diese Lehrer (welche ich auf Befehl einer hohen Obrigkeit nahmhaft zu machen erböthig bin)" könnten als Eingeborene am ehesten auf den Geist ihrer Mitbrüder wirken^). Sie werden die auf fremden Boden erh cf. Monatsschrift XXXVII. S. 410, A.-nm. 1. a) Von einem solchen po>lni>sel)-jüdi!schen Hauslehrer dürfte auch der Schulmann, den ich als Verfasser der Denkschrift unterstellt habe, in den einschlägigen Kenntnissen und der tresfenden Beurteilung gefördert worden sein. Die naheliegende Vermutung, den Verfasser der Denkschrift in den Kreisen der Königsberger polnisch-jüdischen Hauslehrer zu suchen, so daß hier eine Selbsteurpsehlung vorläge, mußte ich ablehnen. Ich komme weiter unten darauf zurück. 201 - lernten bessern Grundsätze ohne Schein der Neuheit an die Religion anzuschmiegen wissen. Der geborene deutsche Jude werde nie das Vertrauen des Polnischen Juden erlangen. Dieses schelte ihn einen V e r n u n f t m e n s ch e n, weil er gewisse unwesentliche Stücke in der Religion nach Zeit und Umständen modificire oder, wenn es bloße orientalische Sitten und Gebräuche seien, sich ganz darüber hinwegsetze, und trage gegen ihn einen unauslöschlichen Religionshaß. „Ueberhaupt ist der deutsche dem polnischen Juden das, was der Protestant dem Katholiken ist." Die Nichtübereinstimmung in der Kleidung wie im ganzen „Exterium" scheine viel zu dieser Disharmonie beizutragen. Die Lehrer brauchten zu einer Wirksamkeit im oben angedeuteten Sinne nicht einmal neue Grundsätze, sondern könnten solche der Jugend „aus den Urkunden der Väter durch eine richtige Darstellung des Geistes, der darüber weht, anschaulich machen." Für die Lehrer müßten sachgemäße Instruktionen Zweck und Methode des Unterrichts einheitlich sestlegen. Deswegen müßte es anfangs die Hauptaufgabe des Oberlehrers sein, den Unterricht in Gegenwart der Lehrer so viel als möglich selbst zu erteilen. Als ein kleiner Nebenerwerb könnte den gebildeteren Lehrern auch das Geschäft der jüdischen Uebersetzer bei der Gemeinde übertragen werden. Ferner könnte es den polnischen Juden zur Pflicht gemacht werden, durch diese Lehrer alle Vorstellungen an die Behörden absassen zu lassen.- „Diese Leute würden ihnen gegen geringe Gebühren die Gesetze erläutern, ehe sie klagbar würden, die Sühne versuchen und vielleicht durch Berufungen aus Jüdische Vorschriften und Sittensprüche befördern. Auch wohl durch Publication der Urtheile und Erläuterung in ihrem Dialect Unzufriedenheit und Apellationen verhüten^." all. v. Da die Normalschule als Pflanzschule für die polnischen Provinzen anzusehen sei, so wäre es billig, daß sämtliche polnisch-jüdische Untertanen zu ihren Kosten beitrügen. Er schlage deshalb vor, daß nach dem 7. 8 des 5. Kapitels des Generäljudenreglements von 1797 von einer hohen Landesregierung die Beiträge eines jeden Hausvaters ausgemittelt werden, und der Fond in eine allgemeine Schulkasse fließen möge. Bon den hiezu möglichen Besteuerungsmethoden schlage er folgende, die Armen am wenigsten drückende, vor: „1) Versteuerung des jüdischen Luxus^), dahin gehören a) Privat Synagogen oder Minjon, die der reiche Jude um nicht in die öffentliche Synagoge gehen zu dürfen, in seinem Hause hält. b) Paradiesäpfel oder Esrogim, welche jeder bemittelter Hausvater am Lauberhüttensest anschafft, wovon das Stück ein oder mehrere Thaler kostet. Es ist hier daran zu erinnern, daß die zerfahrenen Rechtsznstände des eheinäligen Polen die Prozeßsucht stark begünstigt hatten. 2) Nach diesem Besteuerungsvvrschlag — und darin sehe ich den springenden Punkt für meine oben angemerkte Ansicht — halte ich es für vollkommen ausgeschlossen, daß ein in jüdischer Art und Anschauung ausgewachsener polnischer Jude die vorliegende Denkschrift verfaßt hat. Denn rin solcher hätte — aus dem Geiste der Juden, auch der zu schonenden ärmeren, gesprochen — unmöglich Minjon (!) und Esrogim einen Luxus nennen können, und nur ein Unkundiger konnte mit einer solchen „Luxussteuer" eine Schulreform begleiten wollen, die doch „Religionsvorurteilen" vorsichtig und rücksichtsvoll begegnen sollte. Ich lasse dabei, mir ähnlicher Aeußerungen aus jener Zeit wohl bewußt, außer entscheidendem Ansatz, daß nur schlimmste Tendenz oder peinlichste Unkenntnis den Rabbiner in der obigen nbsprechenden Weise charakterisieren und ihm als einzige Ausgabe die Entscheidung über die rituelle Reinheit der Speisen zuweisen konnte, ek. S. 13.