Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 14 (4.4.1913)
- Date
- 1913-04-04
- Page
- Seite 160 (sequence 4)
- Language
- German
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160 den Kaufmannsgerichten, Herr Cohn stamm-Nürnberg und Herr N eu--Pirmasens über Agitation und Propaganda, worauf Frau Henriette Fürth- Frankfurt a. M. und Herr Rechtsanwalt Dr. Geiger-Frankfurt einen Antrag begründeten, der darauf hinauslief, die Delegiertentage nur alle vier Jahre a b z u h a l t e n und den Teilnehmern Neisekosten dritter Klaffe zu vergüten. Der Antrag wurde abgelehnt, aber eine Resolution angenommen, die die Anregung dem Vorstande zur weiteren Veranlassung überwies. Hieraus hielt noch Herr Rabbiner Dr. David- Bochum einen sehr interessanten Vortrag über Antisemitismus in der Schule, der großen Beifall auslöste. Dann schloß der Vorsitzende mit den üblichen Dankesworten die Sitzung gegen 6 Uhr nachmittags. Berlin, 1. April. A. J. Vom bayerischen Kriegsschauplatz. Veröffentlichung der „Richtlinien", welche auch von J vielen Gutliberalen mit Bedauern ausgenommen und vom Standpunkte ihrer religiösen oder wissenschaftlichen Ueberzeugung abgelehnt wurden, hat auf der ganzen Linie einen immer heftiger und leidenschaftlicher geführten Kamps entbrennen lassen, aus welchem keine Partei die Lorbeeren des Sieges heimbringen wirdaber das Judentum, das als persönliches Ideal über den Parteien stehende Judentum eine Niederlage erleiden muß. Haben denn die einander in der Presse und in öffentlichen Versammlungen bekämpfenden Parteien kein Verständnis dafür, daß man in Glaubenssachen niemals überzeugen und überwinden kann, weil jeder nur sich selbst im Besitze der fertigen Wahrheit glaEk, und haben sie nie davon gehört, daß Jerusalem durch derb Streit und die Zwietracht der Parteien von innen heraus zerstört worden ist? Einstweilen siegt die Unvernunft. Einstweilen wird mit Erklärungen hin und her geschossen, jede Erklärung ein Donnerkeil, der ins Lager des Gegners einschlägt und doch keine andere Wirkung hat als die, daß Donnerkeile von Gegenerklärungen zurückgeschleüdert werden. Die neutralen ZMchauer aber fühlen sich erschüttert und wünschen nur noch die eine Erklärung, daß keine Erklärung mehr abgegeben werden möge.' Die fruchtbarsten Erklärer sind jedenfalls die orthodoxen Rabbiner von Bayern. In dieser Beziehung haben sie den Rekord geschlagen. Zuerst erklärten sie mit der „Vereinigung traditionell-gesetzestreuer Rabbiner Deutschlands", daß religionsgesetzliche Entscheidungen und . Autorisationen solcher Rabbiner, welche sich zu den in den „Richtlinien" enthaltenen Grundsätzen bekennen, nicht als gültig anzuerkennen sind. Sodann erklärten sie auch mit dem „Verband orthodoxer Rabbiner Deutschlands", daß religiöse Entscheidungen und Autorisationen.liberaler Rabbiner, also auch solcher, welche sich zu den in den „Richtlinien" enthaltenen Grundsätzen nicht bekennen, keinen Anspruch aus Gültigkeit haben. Das alles war dem glühenden Eifer ihrer Frömmigkeit noch nicht genug an Entladung. Da vereinigten sich, man weiß nicht aus wessen Gebot, die sämtlichen orthodoxen Räb-" biner von Bayern, mit Ausnahme des Herrn Dr. Ehrentreu von München, am 26. Januar in der schönen Mainstadt Würz bürg zu der alle'worangegangenen noch übertrmnpfenden Erklärung, daß alle diejenigen Rabbiner, welche nicht mit ihnen „im Sinne des orthodoxen Judentums in Lehre und Leben sesthalten" an dem alleinseligmachenden Glauben, hinsüro und fortan als exkommuniziert aus dem Rabbinerstande zu gelten haben. Diese Bulle hat folgenden Wortlaut: „Nachdem wir in Konsequenz der von uns mitunterzeichneten Erklärungen gegen die Richtlinien der liberalen Rabbiner als Kollegen nach dem jüdischen Religionsgesetze nur solche Rabbiner anzuerkennen in der Lage sind, welche die unmittelbare Offenbarung der Thora durch Gott und die gleiche Verbindlichkeit der mündlichen Lehre wie der schriftlichen im Sinne des orthodoxen Judentums in Lehre und Leben sesthalten, erklären wir, daß wir in der (bayerischen) Rabbinerkonferenz nur um deswillen verbleiben, um uns vom Staate überwiesene Aufgaben im Nahmen der bisherigen Geschäftsordnung zur gemeinsamen Lösung zu bringen." Hier ist es wirklich einmal sehr schwer, keine Satire zu schreiben. Man denke: seit zwanzig Jahren gibt es in Bayern eine Parteilose Rabbinerkonferenz, und während dieses ganzen Zeitraums sind sämtliche Beschlüsse derselben mit Einstimmigkeit gefaßt worden, ohne daß jemals bei den Besprechungen und Beratungen ein Dissens der religiösen Standpunkte das kollegiale Zusammenarbeiten der den verschiedensten Richtungen angehörenden Berussgenossen gestört hätte! Und nun nach zwanzig Jahren friedlichen Zusammenwohnens besinnen sich Plötzlich dreizehn Mitglieder dieser Konferenz, welche unter anderem die satzungsgemäße Ausgabe hat, „der Kollegialität unter den bayerischen Rabbinern zu dienen", und erklären, daß sie diejenigen, welche nicht mit ihnen „im Sinne des orthodoxen Judentums in Lehre und Leben" übereinstimmen, nicht mehr als ihre Kollegen anzuerkennen in der Lage sind. Es hätte noch allenfalls einen Sinn zu sagen: diejenigen Kollegen, die nicht mit unserem orthodoxen Glauben übereinstimmen, können wir nicht als Rabbiner anerkennen; aber das Umgekehrte, daß geprüfte und angestellte Rabbiner von andersgesinnten Berufsgenossen nicht mehr als Kpl legen anzuerkennen sind, was hat das für einen Sinn? Ich .habe einmal das Wort gehört: chawerim kol jisroel, alle Israeliten sind Kollegen untereinander. Der konservative Reichstagsabgeordnete nennt den sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten und der freisinnige den antisemitischen seinen Kollegen. Maßgebend dafür ist nach dem Sprachgebrauch das äußere Band der Berufsgleichheit. Den Schreiber dieser Zeilen, obgleich er nichts weniger als katholisch ist, redete ein ganz hervorragender katholischer Geistlicher bei gelegentlichem Zusammentreffen regelmäßig als Herr Kollege an. Und orthodox gesinnte Rabbiner^sind nicht mehr in der Lage und in der geistiHtz^ Verfassung, Me andersgesinnten Berussgenossen als „Kollegen" anzuerkennen? Warum nicht? Aus welchem zwingenden Grunde? „Nach dem jüdischen Religionsgesetze," heißt es in der liebenswürdigen Erklärung. Nach dem jüdischen Religionsgesetze darf man bekanntlich sogar den Gottesnamen auslöschen, um.den Frieden unter den Menschen herzustellen, und die Gelehrten sind bekanntlich die Mehrer des Friedens in der Welt. Aber wir müssen uns die Anfrage erlauben: hat denn das jüdische Religionsgesetz, auf das sich die dreizehn berufen, in den letzten zwanzig Jahren noch nicht existiert? Warum haben sie bisher ohne Verlautbarung eines Bedenkens der Konferenz angehört? Ist es denn erst jetzt plötzlich entdeckt worden? Und soll es denn nach dieser Entdeckung für die Zukunft suspendiert werden? Wie können die dreizehn es mit ihrem Gewissen vereinbaren, und wie können sie es vor dem von ihnen 'nach zwanzig "Jahren entdeckten Religionsgesetze verantworten, auch in Zukunft mit Männern, die sie nicht als Kollegen oder besser nicht als R ab - biner anzuerkennen in der Lage sind, in einer Rabbinerkonserenz zusammenzubleiben und zusammenzuarbeiten? Darauf die Antwort lautet: wir wollen trotz des jüdischen Religionsgesetzes, das es uns eigentlich verbietet, in der Konferenz. verbleiben, aber „nur um deswillen verbleiben, um uns vom Staate überwiesene Aufgaben... zur gemeinsamen Lösung zu bringen." Der Staat hat aber bisher unseres Erinnerns noch nie der bayerischen Rabbinerkonserenz irgendwelche Aufgaben „zur gemeinsamen Lösung" überwiesen, es sei denn die Ausgabe der Mitwirkung bei Verteilung einer staatlichen Subvention an die Kleingemeinden. Wenn also diese von der Verlegenheit eingegebenen Worte, die doch wahrlich keine Rechtfertigung eines religionsgesetzwidrigen Verhaltens sind, über-