Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 12 (21.3.1913)
- Date
- 1913-03-21
- Page
- Seite 135 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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135 Man lese das Buch Esther des Nachts und wiederhole es am Tage"). Ja, man lese es in den lichtvollen Tagen der Ruhe, und des Friedens Nicht minder als in den finsteren Zeiten der Verfolgung und kränkender Zurücksetzung, denn sein lebenswahrer Inhalt hebt uns hinweg über die beängstigenden Abgründe des Hasses und führt uns empor zum lebenspendenden Licht der Liebe, die stets Gutes fördert und immer zum Frieden mahnt. Me Woche. Berlin, den 18. März 1913. 3n unseren Tagen, da die Erinnerung an den „Aufruf a n m e i n Volk" und an die Befreiungskriege so lebhaft und allgemein begangen wird, ist es gut, wie die „Mitteilungen" des Abwehrvereins es tun, auch folgender Tatsache zu gedenken: Das beweiskräftigste Dokument für die ehrenvolle Beteiligung der jüdischen Volksgenossen an den Freiheitskriegen ist aber die Denkschrift, die im Jahre 1842 hergestellt wurde und deren Verfasser kein Geringerer als Theodor v. Hippel ist, jener Mann, der die große nationale Bewegung von 1813 durch den „Aufruf an mein Volk", dessen Verfasser er ist, eingeleitet hat. (S. „Nation" 1890, Nr. 12, S. 180 f.) Theodor v. Hippel hat die große Zeit der Befreiungskriege miterlebt und an einflußreicher Stelle die Kräfte kennen gelernt, auf die allein ein großes Staatswesen sich für die Dauer zu stützen vermag. In dieser Denkschrift sprach er sich für die volle Gleichberechtigung der Juden und die Zulassung derselben zu den Ofsiziersstellen aus: Der Soldatenstand — so schrieb Theodor v. Hippel im Jahre. 1842 — hot iin Frieden erst einen einzigen Inden, Lchrer der Artillerieschule, zum Offizier befördert und sogar mit einem Orden geziert. Daß es ihnen an Mut nicht fehle, haben ihre ersten Vertilgungskviege in Kanaan, ihre Makkabäer, ihre Verteidigung Jerusalems gegen Titus und ihre tollkühnen Rebellionen gegen die Römer, das kriegerischste Volk der Welt, bewiesen. Ebenso läßt sich aus die neueste Zeit unter Napoleon und aus unsere jüdischen Freiwilligen, in den Jahren 1813/15 verweisen. Nur Vorurteil kann sie also vom Kriegsdienste und vom Qffiziersstande allsschließen wollen, gegen den ihre Religion kein Hindernis ist. lieber Vorurteile aber zu siegen, ist der Beruf eines weisen Königs, dein, ohne Unterschied der Religion und des Standes, jeder Untertan gleich wert sein muß, der Gott sürchtet und seine Gebote halt oder, mit anderen Worten, ein treuer Untertan ist." Diese Denkschrift eines Mannes, der gerade in diesen Tagen mit Recht gefeiert wird, sollten nicht nur die Antisemiten, sondern auch gewisse amtliche Kreise, die sich von engherzigen Vorurteilen noch immer nicht befreien können, recht aufmerksam durchlesen und — die entsprechenden Konsequenzen ziehen. * Die „Union des Associations Israelites" teilt uns nachstehendes mit: Die „Union des Assoeiations Israelites" hatte durch ihre Delegierten Dr. Paul Na t h a n, Elkan A d l e r und Dr. Bernhard K a h n, die den Balkan bereisten, Vorsorge getroffen, daß nach der Einnahme voll Janina/das unter seinen Einwohnern etwa 3500 Juden zählt, den durch die lange Belagerung notleidenden Glaubensgenossen in schnellster Weise die nötige Hilfe gebracht werdeil kann. Zu diesem Zweck war in Prevesa mit Unterstützung der griechischen Behörden, die (der am 18. d. M. ermordete) König Georg in der Audienz, welche er den Delegierten in Saloniki gewährte, in Allssicht' gestellt hatte, ein Lebensnlitteldepot errichtet worden, mit in möglichst kurzer Zeit *») Megillah 4 a. Nahrungsmittel nach Janina schaffen zu können. Sofort nach dem Fall Jcminas silld für 10 000 Frank Mehl und Lebensmittel nach Janina gebracht worden. * Eine merkwürdige Entscheidung hat, wie die „Voss. Ztg." meldet, das Reichsgericht getroffen: Das Recht der Hinterbliebenen am Leichnam ihrer verstorbenen Anverwandtelr spielte eine entscheidende Rolle in einem Rechtsstreite, den die Kläger, die Brüder Sch. in Berlin, gegen die Jüdische Gemeinde daselbst erhoben hatten. ,Die Kläger waren nicht blvß aus der Berliner iSynagogenigemeinde, sondern überhaupt aus dem Judentum ausgetreten und verlangten die Duldung zur Exhumierung der Leichen ihres vor 25 bezw. 21 Jahren verstorbenen Vaters und Bruders, die in einem Erbbegräbnisse auf dem jüdischen Friedhöfe in Weißensee begraben lagen. Die Verstorbenen sollten, da die Hinterbliebenen Mitglieder der Familie zürn Christentum übergetreten waren, in einem Erbbegräbnisse ans dem Zenträlfciedhofe in Friedrichsfe'lde beigesetzt werden. Die Jüdische Gemeinde weigerte sich aber, die Ausgrabung der Leicheil zu dulden, und so wurde Klage erhoben, gegen die die beklagte Gemeinde vor allem die Einrede geltend machte, der Rechtsweg sei zu einer solchen Klage überhaupt nicht gegeben. In diesem Sinne hatte mich das Landgericht entschieden, das die Klage als unzulässig abgewiesell hatte. Diese Entscheidung war aber vom -Kannnergericht Berlin für rechtsirrtümlich erklärt und die Zulässigkeit des Rechtsweges .für begründet erachtet worden. Auch das Reichsgericht entschied, daß die erhobene Klage vor denr ordentlichen Gerichte zulässig sei, und wies deshalb die Revision der beklagten Gemeinde 'als nilbegründet zurück. # ' Eine hübsche Erinnerung an einen alten Iahrgang unserer.Zeitun g bringt die „Bohemia" vom 14. März. Sie druckt einen Bericht ab aus der „A. Z. d. I." vom 5. April 1838 über ein Konzert, das zugunsten des Prager israelitischen Spitals stattsand und einen bedeutenden Ertrag brachte. Ueber die Silistriakonferenz und die rumänische Judenfrage schreibt das - „Berl. Tagebl.": Die GebietsfordernnMn Rumäniens an Bulgarien finden nach, zuverlässigen Informationen ans London bei der englischen Regierung nicht die von Rumänien gewünschte Förderung. Sir Edward Greh stehe -aus dem 'Standpunkte, daß Rumänien, weil es den iw Artikel 44 des Berliner Vertrages sestgefetztM Grundsatz der .Gleichberechtigung aller Konfessionen nicht -erfüllt hat, nicht das Recht habe, aus Grund dieses Vertrages eine größere Berücksichtigung zu verlangen. Rumänien habe aus diesem Grunde den Wunsch ausgesprochen-, daß die Vermittlungsaktion der Mächte -nicht in London, sondern in Petersburg durchgesührt werden möchte. D-enlr es hoffe, daß bei den Verhandlungen in Petersburg Rußland, das den englischen Standpunkt in der Judensrage natürlich nicht teilt, die gewichtigste Stimme haben werde. Ueber die Z u ku nf t v o n S al o n i ki macht die „Franks. Ztg." folgende Mitteilung: Die muselmanische und israelitische Wevölk-eru-nig Salonikis wählte eine Kommission von Notablen, -um Mittel zu erwägen, damit Saloniki als Freihafen eine Art Autonomie erhält. Unter Führung des Senators und ehemaligen Justi Ministers Haliin Bei begibt sich die Kommission nach den europäischen Hauptstädten, vorerst nach Berlin. Sie will -an den zuständigen Stellen die geographischen und ethnographischen Momente s-ür ihr Anliegen Vorbringen. * Aus Rußland erfährt man so selten etwas Erfreuliches, daß wohl auch folgende Nachricht der „N. I. K.", obgleich in ihrv das Zugeständnis eines Ritualmordes anss schärfste zurückgewiesen werden muß, nur mit Zweifel angenommen werden kann: ' „In hiesigen gut informierten Gerichtskreisen wird auf das bestimmteste versichert, daß die Befreiung Beilis nahe bevorsteht. Der Nntersuchu-ngsrichter Masch-kewitsch soll zu der Ueberzeugung gelangt sein, daß es sich bei der Ermordung des Knaben Iustschinski wohl um einen Ritualmord handeln können (!), daß aber Mendels Beilis